Training kommunikativer Kompetenzen für aktiv Russisch un

„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Fortbildungsinitiative „Training kommunikativer Kompetenzen für aktiv Russisch unterrichtende Lehrkräfte“
Bek. des MK vom 20.7.2015 – 31-84200
1.
Allgemeines
Seit vielen Jahren werden den Fremdsprachenlehrkräften unseres Landes vielfältige Fortbildungsangebote im In- und Ausland unterbreitet. Mit dieser Fortbildungsinitiative ermöglicht
das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) Russisch unterrichtenden Lehrkräften, die eigene schwerpunktmäßig mündliche kommunikative Handlungskompetenz in der Fremdsprache durch eigenes Erleben eines kommunikativ-handlungsorientierten Sprachtrainings mit qualifizierten Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern zu erhöhen.
Die Fortbildungsinitiative richtet sich an alle aktiv Russisch unterrichtenden Lehrkräfte an
Sekundarschulen, Gymnasien, Fachgymnasien/Berufsbildenden Schulen, Gesamtschulen
und Gemeinschaftsschulen. Im Schuljahr 2015/2016 können 50 Lehrkräfte an der Fortbildungsinitiative teilnehmen.
2.
Zielstellung der Maßnahme
In dieser Fortbildungsreihe können die teilnehmenden Lehrkräfte im Laufe eines Schuljahres
in Interaktion mit qualifizierten Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern im In- und Ausland ihre fremdsprachliche Kompetenz auffrischen, aktualisieren und erhöhen. Gleichzeitig
erhalten sie Anregungen und entwickeln gemeinsam Ideen zur Umsetzung der neuen Lehrplanwerke in einem modernen Russischunterricht.
3.
Inhalt und Ablauf der Maßnahme
Die Leitung der Fortbildungsinitiative obliegt dem LISA.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, in differenzierten Sprachgruppen ihrer Wahl
entweder als „Auffrischerin oder Auffrischer“ oder als „geübte Sprecherin oder geübter Sprecher“ zu arbeiten.
Die Fortbildungsreihe besteht aus folgenden obligatorischen Modulen:
a)
vier Tagesveranstaltungen an den Standorten Magdeburg oder Halle (Saale),
b)
fünf individuelle Sprachtrainingseinheiten á 30 Minuten mit einer Muttersprachlerin oder
einem Muttersprachler über Skype zu fest vereinbarten Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit am Nachmittag oder Abend und
c)
ein einwöchiger Sprach-, Landeskunde- und Methodenkurs in Russland an der Staatlichen Universität Tomsk zu Beginn der Sommerferien 2016.
Die Tagesveranstaltungen finden an wechselnden Wochentagen innerhalb der Unterrichtszeit statt und werden von den Fachbetreuerinnen und Fachbetreuern für Russisch geleitet.
Jeweils vier Kursstunden dienen dem Kommunikationstraining mit einer Muttersprachlerin
oder einem Muttersprachler. Jeweils zwei Kursstunden gestalten die Fachbetreuerinnen und
Fachbetreuer zu fachdidaktisch-methodischen Schwerpunkten.
Die Skype-Trainingszeiten werden zu Beginn des Kurses durch das LISA koordiniert und mit
den Teilnehmenden vereinbart.
Der Auslandsaufenthalt einschließlich An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung wird
zentral vom LISA organisiert.
Detaillierte Informationen zum Ablauf, zu den geplanten Zeiträumen und Tagesveranstaltungen sind auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt unter www.bildunglsa.de/index.php?historyback=1&KAT_ID=10073#art32141.
4.
Aufwandsregelungen
Für jede Lehrkraft werden etwa 2 500 Euro aus Landesmitteln bereitgestellt. Die Teilnehmenden investieren neben Zeit, Engagement, Kosten für Reisepassgebühr und Visum sowie
notwendige Versicherungen, wie Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung, einen einmaligen finanziellen Eigenanteil in Höhe von 150 Euro.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
5.
Zugangsvoraussetzungen
Eine Anmeldung setzt eine Tätigkeit als unbefristet im Landesdienst befindliche Lehrkraft
voraus, die aktuell und voraussichtlich in den kommenden zwei Jahren Russisch unterrichtet.
6.
Zertifizierung
Prüfungen sind nicht vorgesehen. Die Teilnahme an der Fortbildungsinitiative wird bescheinigt.
7.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung soll bis zum 23.9.2016 im Elektronischen TeilnehmerInformationsSystem
über www.eltis-online.de erfolgen.
„Auffrischerinnen oder Auffrischer“, die den Standort Magdeburg wählen möchten, melden
sich unter der Kursnummer 15F181001 an; „Auffrischerinnen oder Auffrischer“ für den
Standort Halle (Saale) unter der Kursnummer 15F181003.
„Geübte Sprecherinnen oder geübte Sprecher“, die den Standort Magdeburg wählen möchten, melden sich unter der Kursummer 15F181002 an; „geübte Sprecherinnen oder geübte
Sprecher“ für den Standort Halle (Saale) unter der Kursnummer 15F181004.
Mit der Anmeldung zur ersten Veranstaltung erfolgt automatisch die Anmeldung für die weiteren Module dieser Fortbildungsreihe.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom LISA über ihre Zulassung zur Fortbildungsreihe informiert. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Die Kurse beginnen vorbehaltlich ausreichender Bewerberzahlen.
Die teilnehmenden Lehrkräfte werden für alle Fortbildungsbestandteile, die in der Unterrichtszeit liegen, freigestellt. Dazu gehört insbesondere die Teilnahme an den Präsenztagen.
Für die in der Unterrichtszeit liegenden Veranstaltungen entstehen keine Mehr- und Minderzeiten.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
8.
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Für eventuelle Rückfragen stehen im
a)
LISA Frau Dr. Sabine Prüfer, Telefon 0345 2042-320, E-Mail: [email protected].
sachsen-anhalt.de, sowie
b)
Ministerium Herr Bodo Zeymer, Telefon 0391 567-3750, E-Mail: [email protected].
sachsen-anhalt.de,
zur Verfügung.