1. 2. 3. Auftraggeber: IMG - Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Frau Sylke Hajek Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg Tel.: 0391 - 5689961 Fax: 0391 - 5689951 [email protected] Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) 01-FiLoJa-2016 a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Vergabe der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und steuerrechtliche Beratung inklusive Erstellung der Umsatzsteueranmeldungen für das Wirtschaftsjahr 2017 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis 2020 b) CPV - Nr: c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) nein d) Ausführungsort: Magdeburg e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: 01.01.2017-31.12.2017 mit der Option der jährlichen Verlänge-rung bis 2020 Die Vertragspartner können den Vertrag dreimal einvernehmlich um jeweils ein Jahr verlängern (bis längstens 31.12.2020). Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens ein Monat vor Ablauf des Vertrages in wechselseitig unterzeichneter Form vorliegen. 4. a) Anforderung der Unterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de b) Frist: 10.11.2016 18:00:00 c) Schutzgebühr: Nein Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck 5. a) Angebotsfrist: 11.11.2016 12:00Uhr b) Anschrift: IMG Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 6. Kautionen und Sicherheiten: keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B). 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de)bzw. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet c) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt d) Darüber hinaus folgende weitere Nachweise, die nicht Bestandteil des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bzw. des DIHK PQ-VOL sind, beizubringen: - Nachweis der Eintragung bei der zuständigen Steuerberaterkammer - Vorlage einer Referenzliste von mindestens 3 vergleichbaren Aufträgen, be-zogen auf den Leistungsgegenstand, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Daten-schutzversicherung (Kopie des Teiles der Police, aus dem sich die Haftungsrisiken, Versicherungszeitraum und Deckungshöhen ergeben) - Eigenerklärung über das Vorhandensein der DATEV-Software DATEV Pro - ggf. Bietergemeinschaftserklärung Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. - Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. 10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 14.12.2016 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. 11. Zuschlagskriterien: Preis 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen 13. Sonstige Angaben: Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) werden Vertragsbestandteile: 1. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 LVG LSA 2. zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 12 LVG LSA 3. zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 LVG LSA 4. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 12, 17 und 18 LVG LSA Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1.-3. sind unterschrieben, an den vorgesehenen Stellen anzukreuzen und zwingend mit dem Angebot einzureichen. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 LVG LSA: Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich beanstanden. Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist er verpflichtet, die Unterlagen der Nachprüfungsbehörde zu übergeben. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
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