Medienmitteilung Zürich, 28. Februar 2016 Erfreulicher Abstimmungssonntag für das Gewerbe Am heutigen Abstimmungssonntag standen verschiedene gewerbe- und wirtschaftsrelevante Vorlagen zur Diskussion, zu denen der Kantonale Gewebeverband zuvor Position bezog. Zwei Abstimmungen standen dabei im Fokus des Zürcher Gewerbes: Die eidgenössische Vorlage zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels sowie die kantonale Lohndumping-Initiative. Der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV) ist erfreut über die Zustimmung zum Sanierungstunnel am Gotthard. Diese nachhaltige Investition in die Verkehrsinfrastruktur am Gotthard ermöglicht künftig richtungsgetrennte Fahrspuren in beiden Richtungen und erhöht dadurch automatisch die Verkehrssicherheit der wichtigsten Nord-Süd-Handelsverbindung. Der Bundesrat ist jetzt aber auch gefordert, sein Versprechen einzuhalten, weiterhin genügend Mittel für die Engpassbeseitigung in den Agglomerationen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für den Wirtschaftsraum Zürich. Auch mit der Ablehnung der Volksinitiative «keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» hat das Stimmvolk Weitsicht bewiesen: Erneut hat es einen schädlichen, radikal-linken Angriff auf den Wirtschaftsstandort Schweiz abgewehrt. Bereits im Sommer steht mit der Volksinitiative «für ein bedingungsloses Grundeinkommen» bereits die nächste unausgegorene und wirtschaftsfeindliche Forderung von Linksaussen zur Diskussion. Mit den heutigen Resultaten blickt der KGV dieser Abstimmung allerdings gelassen entgegen. Kantonale Vorlagen Besonders erfreut ist der KGV über die Ablehnung der wirtschaftsschädigenden LohndumpingInitiative. Diese hätte der Zürcher Wirtschaft massiv geschadet und Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet. Aber auch mit seinen übrigen Entscheiden hat sich das Zürcher Stimmvolk wirtschaftsfreundlich verhalten: Die beschlossene Senkung der Grundbuchgebühren ist ein wichtiger Schritt in Richtung fairere Gebühren für KMU im Kanton Zürich. Auch die Ablehnung der Bildungsinitiative ist gewebefreundlich, denn der unentgeltliche Zugang zur Schulbildung hätte die berufliche Bildung gegenüber der Hochschulbildung geschwächt und dadurch insbesondere dem Gewerbe geschadet. Mit der beschlossenen Straffung der Rekurs- und Beschwerdefristen korrigierten die Stimmbürger zudem bei Einsprachen die sachlich unbegründete Benachteiligung von Privaten gegenüber staatlichen Organen. Verzögerungen durch den Staat bei Rekursverfahren werden dadurch künftig erschwert, was unnötige volkswirtschaftliche Kosten reduziert. Seite 1 von 2 Kontakt Hans Rutschmann, Präsident, Telefon 044 869 00 88, Mobile 079 403 22 41, [email protected] Thomas Hess, Geschäftsleiter, Telefon 043 288 33 66, Mobile 079 774 36 60, [email protected] Der Kantonale Gewerbeverband Zürich KGV ist die Dachorganisation der KMU im Kanton Zürich. Er bildet die Drehscheibe zwischen Wirtschaft und Politik und unterstützt die angeschlossenen Organisationen und deren Mitglieder überall dort, wo diese bestimmte Leistungen und die Vertretung und Durchsetzung ihrer Interessen nicht selbst erbringen können. Zudem ergänzt der KGV die Leistungen der örtlichen und lokalen Gewerbevereine und Berufsverbände. Der KGV fasst rund 18'000 Mitglieder der örtlichen und regionalen Gewerbevereine und Berufsverbände zu einer starken Interessengemeinschaft zusammen. Diese sind in 11 Bezirksgewerbeverbänden, 108 örtlichen Gewerbevereinen sowie in 69 regionalen und kantonalen Berufsverbänden organisiert. Dieser Zusammenschluss einer grossen Anzahl Klein- und Mittelbetriebe zu einer Dachorganisation gibt dem Gewerbe und den Unternehmerinnen und Unternehmern im Kanton Zürich eine bedeutende und mitentscheidende Stimme in staatspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Die lokalen und regionalen Gewerbevereine und Berufsverbände delegieren Aufgaben an die Dachorganisation KGV mit dem Ziel, die eigenen Ressourcen besser einzusetzen und den Nutzen für die angeschlossenen Mitglieder nachhaltig zu mehren. Als Drehscheibe zwischen Wirtschaft und Politik setzt sich der KGV für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für das Gewerbe im Kanton ein. Ilgenstrasse 22 | 8032 Zürich Tel. 043 288 33 61 | Fax. 043 288 33 60 [email protected] | www.kgv.ch Seite 2 von 2
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