Ortschaft Adlum - Gemeinde Harsum

GEMEINDE
Harsum
LANDKREIS HILDESHEIM
DER BÜRGERMEISTER
31177 Harsum, den 26.02.2016
Az.: 61 26 10 brs/se
2502/1504M
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Harsum (Ortschaft Adlum):
Aufstellung und öffentliche Auslegung
 Bebauungsplan Nr. 7 "Adlum-Ost II“ i.V. m. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Adlum-Ost“
 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 12.10.2015
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 “Adlum-Ost II” in Verbindung mit einer
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” in einem beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und den
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. In gleicher Sitzung
wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m.
einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” mit Begründung sowie
die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 umfasst mehrere Grundstücke an der Ostseite der Ortschaft Adlum. Er ist im nebenstehenden Übersichtsplan mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.
Der Bereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist mit einer grauen
Strichlinie gekennzeichnet.
Wesentliches Ziel dieser Änderung ist es, zukünftig statt eines „Dorfgebietes“ ein
„Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen und Gartenflächen, die bislang im Außenbereich außerhalb des Plangebietes lagen, in den Bebauungsplan einzubeziehen.
Der Bebauungsplan Nr. 7 “Adlum-Ost II” wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II”
i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 07.03.2016 bis einschließlich 08.04.2016 im Rathaus der
Gemeinde Harsum, Bau- und Liegenschaftsamt, Oststraße 27, E 2, Zimmer 23, 3117
Harsum, während der Öffnungszeiten
montags
dienstags
donnerstags
freitags
08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bauund Liegenschaftsamt, Tel. 05127/ 405-162, einzusehen.
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen des Entwurfs des Bebauungsplanes
Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “AdlumOst” mit der Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können von jedermann zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3
“Adlum-Ost” Stellungnahmen vorgebracht werden. Dies gilt auch für Kinder und
Jugendliche.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Adlum-Ost” unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kemnah