GEMEINDE Harsum LANDKREIS HILDESHEIM DER BÜRGERMEISTER 31177 Harsum, den 26.02.2016 Az.: 61 26 10 brs/se 2502/1504M Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Harsum (Ortschaft Adlum): Aufstellung und öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 7 "Adlum-Ost II“ i.V. m. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Adlum-Ost“ 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 12.10.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 “Adlum-Ost II” in Verbindung mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” mit Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 umfasst mehrere Grundstücke an der Ostseite der Ortschaft Adlum. Er ist im nebenstehenden Übersichtsplan mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet. Der Bereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist mit einer grauen Strichlinie gekennzeichnet. Wesentliches Ziel dieser Änderung ist es, zukünftig statt eines „Dorfgebietes“ ein „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen und Gartenflächen, die bislang im Außenbereich außerhalb des Plangebietes lagen, in den Bebauungsplan einzubeziehen. Der Bebauungsplan Nr. 7 “Adlum-Ost II” wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 07.03.2016 bis einschließlich 08.04.2016 im Rathaus der Gemeinde Harsum, Bau- und Liegenschaftsamt, Oststraße 27, E 2, Zimmer 23, 3117 Harsum, während der Öffnungszeiten montags dienstags donnerstags freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bauund Liegenschaftsamt, Tel. 05127/ 405-162, einzusehen. Während dieser Zeit werden die Planunterlagen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “AdlumOst” mit der Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Innerhalb der Auslegungsfrist können von jedermann zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Adlum-Ost” Stellungnahmen vorgebracht werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 7 “Adlum-Ost II” i. V. m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Adlum-Ost” unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kemnah
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