Gemeindenachrichten Nr. 44

Gemeindenachrichten Nr. 44
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften
„Heldenberg“ (Neufassung und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Südöstliche
Ortserweiterung – Teile I - III“) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bammental hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 nach
Beratung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
„Heldenberg“ (Neufassung und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Südöstliche
Ortserweiterung – Teile I - III“) angenommen und aufgrund vorgenommener Änderungen an
den örtlichen Bauvorschriften die Durchführung einer erneuten öffentlichen Planauslegung
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt im östlichen Teil Bammentals östlich der Bahnlinie und umfasst die
dort bestehende ältere Wohnbebauung sowie Teile der gemischten und gewerblichen
Bebauung an der Industriestraße, nicht jedoch die Neubaugebiete „Großer Höhenweg“ und
„Breite Äcker“.
Lage des Planungsgebietes
Bebauungsplan „Heldenberg“
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
• im Norden
durch die Industriestraße
• im Westen
durch die Industriestraße, die Bahnlinie sowie durch die Elsenz
• im Süden
durch den Großen Höhenweg bzw. die nördliche Grenze der Flurstücke
2449, 2449/3, 2456/1 und 2836/1
• im Osten
durch die westliche Grenze der Flurstücke 3745, 3759, 7709 und 6363,
die westliche und nordwestliche Grenze des Flurstücks 2900, die nordwestliche Grenze des
Flurstücks 2903, die westliche und nordwestliche Grenze des Flurstücks 2904 sowie die
westliche Grenze des Flurstücks 2886
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke entlang folgender Straßen
(in alphabetischer Reihenfolge):
Beethovenstraße, Brucknerstraße, Carl-Maria-von-Weber-Straße, Carl-Orff-Straße, Großer
Höhenweg (nur Anwesen 2 bis 10), Händelstraße, Haydn-Straße, Hindemithweg,
Industriestraße (nur Anwesen Industriestraße 1 bis 19 (ungerade Zahlen) sowie 2 bis 32
(gerade Zahlen)), Johann-Sebastian-Bach-Straße (jedoch ohne Anwesen Johann-SebastianBach-Straße 51), Leharstraße, Liszt-Straße, Max-Reger-Straße, Mozartstraße, Paul-LinckeWeg, Pfitznerstraße, Richard-Straße-Straße, Schubertstraße, Schumannstraße, Silcherweg und
Wiesenbacher Landstraße (nur Hausnummer 2)
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie die einbezogenen Flurstücke ergeben
sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes.
Teilaufhebung Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung – Teil I“
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Südöstliche Ortserweiterung – Teil I“ umfasst die
Flächen der Industriestraße, der Bahnlinie, des Feuerwehrgerätehauses sowie angrenzender
öffentlicher Grünflächen. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Südöstliche Ortserweiterung – Teil I“ wird im Wesentlichen begrenzt:
•
im Norden
durch die nördliche Grenze des Grundstücks der Industriestraße
•
im Westen
durch die westliche Grenze des Flurstücks der Bahnlinie
•
im Süden
durch die südliche Grenze des Grundstücks der Industriestraße,
•
im Osten
durch die nördliche und östliche Grenze der Grundstücke 6242, 6224,
6266/3
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Südöstliche Ortserweiterung – Teil I“ ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung des
Bebauungsplans.
Teilaufhebung Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung – Teil II“
Die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Südöstliche Ortserweiterung – Teil II“ umfasst das
Anwesen Johann-Sebastian-Bach-Straße 51. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des
Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung – Teil II“ wird im Wesentlichen begrenzt:
•
im Norden
durch die Brucknerstraße
•
im Süden
durch die nördliche Grenze des Grundstücks 6727
•
im Osten
durch die Johann-Sebastian-Bach-Straße
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Südöstliche Ortserweiterung – Teil II“ ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung des
Bebauungsplans.
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Heldenberg“ (Neufassung
und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Südöstliche Ortserweiterung – Teile I - III“) liegt
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit den textlichen Festsetzungen und
örtlichen Bauvorschriften, der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen während der Zeit
Dienstag, den 03.11.2015 bis einschließlich Montag, den 16.11.2015
im Rathaus der Gemeinde Bammental, Hauptstraße 71, Bauamt Zimmer 24, während der
üblichen Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen folgende vor:
• Landratsamt - Wasserrechtsamt zu Erdwärmesonden, zur Niederschlagswasserbeseitigung
bzw.
zur
Regenwasserbewirtschaftung
sowie
zum
Hochwasserschutz.
• Landratsamt - Untere Bodenschutzbehörde, zum Bodenschutz- und
Altlastenkataster
• Landratsamt - Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz zum Verkehrslärm
• Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde zu artenschutzrechtlichen sowie
naturschutzfachlichen Belangen
Neben den genannten umweltbezogenen
umweltbezogenen Informationen vor.
Stellungnahmen
liegen
keine
weiteren
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Diese Stellungnahmen können
während der Zeit der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde
Bammental vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bammental, 26.10.2015
gez. Holger Karl, Bürgermeister
Gemeindekasse Bammental
Wir weisen darauf hin, dass die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer, sowie die 3.
Abschlagszahlung für die Wasser- u. Abwassergebühren am 15.11.2015 zur Zahlung
fällig werden.
Sollten Sie der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir um
termingerechte Überweisung der fälligen Beträge.
Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Bammental und des
Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde
Bammental
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 das Rechnungsergebnis 2014 der
Gemeinde Bammental und den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
festgestellt.
Die Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht und der Jahresabschluss 2014 liegen in
der Zeit vom 02.11.2015 bis zum 10.11.2015 (jeweils einschließlich) im Rathaus Bammental,
Zimmer 23, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Holger Karl, Bürgermeister
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die
Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der
Gemeinde Bammental und
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS) der
Gemeinde Bammental
Die neuen Fassungen der Satzungen, finden Sie auf der Homepage Bammental unter
Ortsrecht.
Gemeindebücherei Bammental
Neues aus der Bücherei
Während der Herbstferien hat die Bücherei wie gewohnt montags und donnerstags
von 16.00 - 19.00 Uhr für Sie geöffnet.
Es gibt wieder eine ganze Reihe neuer Bücher zu entdecken und das sowohl für erwachsene
Leserinnen und Leser als auch für jüngere jeden Alters. Für jeden Geschmack ist etwas dabei
und natürlich fehlen auch Sachbücher und Krimis nicht.
Petra Köhler, Büchereileiterin
und
Gemeinde
Bammental
Energieberatung unabhängig, unverbindlich, kostenlos –
ein Service Ihrer Gemeinde Bammental
Die nächsten Beratungstage im Rathaus Bammental:
Donnerstag, 05. und 19. November 2015, 15.30 bis 17.30 Uhr, Besprechungszimmer 2. OG.
Terminvereinbarungen:
Tel. 06223 / 9530-54 bzw. [email protected] (Frau Friedetzki) oder
06223 / 9530-53 bzw. [email protected] (Frau Homoki).
Tel. 06221/99875-0 bzw. [email protected] (KliBA Heidelberg direkt).
Bitte beachten Sie auch den KliBA - Energiespar - Tipp in den „Gemeinsamen Mitteilungen
und Nachrichten“. Heute geht es um das Thema „Fenster und Energie sparen“.
9. Bammentaler Wirtschaftsdialog
Liebe Gewerbetreibende in Bammental,
sehr geehrte Unternehmer,
ich freue mich und lade Sie ganz herzlich zur neunten Veranstaltung des Bammentaler
Wirtschaftsdialoges
am Montag, 09. November 2015 um 19.30 Uhr in das Rathaus, Großer Sitzungssaal
ein.
Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, eine informelle Plattform zur Vernetzung aller
Beteiligten zu bilden. Die bisher aufgebauten Synergien der beteiligten Unternehmen und die
neuen Geschäftsverbindungen innerhalb des Netzwerkes sollen weiter ausgebaut werden.
Ich hoffe, Sie wieder recht zahlreich begrüßen zu dürfen und danke an dieser Stelle der UWB
für ihre Unterstützung bei der Organisation und Moderation.
Holger Karl, Bürgermeister