Kommission startet Aktionsplan zur Bekämpfung des

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission startet Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
Brüssel, 26. Februar 2016
Heute hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan angenommen, um innerhalb
der EU gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen und die Rolle der EU bei der weltweiten
Bekämpfung dieser rechtswidrigen Geschäfte zu stärken.
Heute hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan angenommen, um gegen den illegalen
Artenhandel innerhalb der EU vorzugehen und die Rolle der EU bei der weltweiten Bekämpfung dieser
rechtswidrigen Geschäfte zu stärken. Beim Aktionsplan handelt es sich um ein ehrgeiziges Konzept,
das alle Instrumente der Diplomatie, des Handels und der Entwicklungszusammenarbeit mobilisiert,
um eine der mittlerweile profitabelsten kriminellen Tätigkeiten weltweit zu bekämpfen.
In den letzten Jahren hat der illegale Artenhandel dramatisch zugenommen. Jedes Jahr gelangen
schätzungsweise 8-20 Mrd. EUR in die Hände organisierter krimineller Banden – ein Betrag in der
Größenordnung des Drogen-, Menschen- oder Waffenhandels. Dies gefährdet nicht nur das Überleben
einiger bekannter Arten, sondern fördert auch die Korruption, fordert Menschenleben und entzieht
ärmeren Gemeinschaften dringend benötigte Einkommensquellen. Außerdem bedroht er die Sicherheit
in Zentralafrika, wo Milizen und terroristische Gruppen ihre Aktivitäten zum Teil mit illegalem
Artenhandel finanzieren.
Der Aktionsplan wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, in der Federica Mogherini, Hohe Vertreterin
für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, und Karmenu Vella, EU-Kommissar
für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, den Vorsitz führten und eng mit Neven Mimica, EUKommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie Dimitris Avramopoulos,
Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, zusammenarbeiteten.
Hierzu erklärte Federica Mogherini: „ Artenhandel und Wilderei sind in mehreren Regionen und
Ländern Auslöser von Unsicherheit und Instabilität. Sie können als Finanzierungsquelle von
bewaffneten Gruppen dienen und Korruption fördern. Wir müssen starke Partnerschaften mit den
Ländern entlang der Schmuggelrouten – vom Ursprungs- über das Transit- bis zum Zielmarktland aufbauen. Die EU ist bereit, mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Form des illegalen
Handels zu unterbinden und die betroffenen Gemeinschaften zu unterstützen.“
Karmenu Vella ergänzte: „Der illegale Artenhandel ist eine große Gefahr für unsere nachhaltige
Zukunft, den wir auf verschiedene Weise bekämpfen müssen. Wenn die jetzige Entwicklung so
weitergeht, wird ein heute geborenes Kind noch vor seinem 25. Geburtstag erleben, dass die letzten
wildlebenden Elefanten und Nashörner aussterben. Mit dem neuen Aktionsplan wird unsere
Entschlossenheit unterstrichen, diese kriminelle Tätigkeit zu beenden, indem wir unserem politischen
Willen Taten folgen lassen."
Die EU ist Ziel-, Ursprungs- und Transitgebiet für den illegalen Handel mit gefährdeten Arten, der
lebende und tote Exemplare wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Teile davon und daraus hergestellte
Produkte umfasst. Im Jahr 2014 wurden mehr als 20 000 Elefanten und 1200 Nashörner getötet; diese
Populationen werden nach Jahren der Bestandserholung erneut dezimiert. Die EU als international
größter Geldgeber unterstützt die Bestandserhaltungsmaßnahmen in Afrika im Zeitraum 2014-2020
mit insgesamt 700 Mio. EUR.
Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die ab heute und bis 2020 von der EU und ihren
Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte:
- Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage
nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten: So wird die
Kommission bis Ende 2016 Leitlinien erarbeiten, um die Ausfuhr von Gegenständen aus Elfenbein
aus der EU auszusetzen;
- Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des
organisierten Verbrechens durch engere Zusammenarbeit mit den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden wie Europol;
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern,
einschließlich strategischer EU-Finanzhilfen zur Bekämpfung des illegalen Handels in den
Ursprungsländern, um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen und langfristige
Einkommensquellen für ländliche Gemeinschaften in Gebieten mit großem Artenreichtum
bereitzustellen.
In der im Mai 2015 vorgestellten Europäischen Sicherheitsagenda schlug die Kommission vor, den
Kampf gegen Umweltdelikte und illegalen Artenhandel zu verstärken. Der Aktionsplan ist Teil eines
umfassenderen EU-Aktionsplans zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, den
die Kommission im Februar 2015 vorgelegt hat. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des
speziellen Ziels (Ziel 15) der Ziele für nachhaltige Entwicklung, „dringend Maßnahmen [zu ergreifen],
um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem
Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage
danach zu begegnen.“
Sie wird den EU-Mitgliedstaaten in den nächsten Wochen zur Billigung vorgelegt.
Hintergrund
The EU ist Vorreiter bei der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität und arbeitet darauf hin, dass im
Rahmen des Übereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten (CITES-Übereinkommen)
strenge Regeln eingeführt werden, wobei sie sich für die Umsetzung des Übereinkommens in allen
Ländern einsetzt und breit angelegte Maßnahmen zur Bestandserhaltung unterstützt.
Der Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren innerhalb sowie deren Einfuhr in und Ausfuhr aus der
EU wird durch eine Reihe von Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren
geregelt, mit denen die Bestimmungen desCITES-Übereinkommens umgesetzt werden. Die EUNaturschutzrichtlinien verbieten den Verkauf und die Beförderung einer Reihe streng geschützter
wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der EU. Der illegale Handel wird auch in der Richtlinie über den
strafrechtlichen Schutz der Umwelt geregelt, die vorsieht, dass solche Handlungen von den
Mitgliedstaaten geahndet werden.
Eine Konsultation im Jahr 2014 zur Vorgehensweise der EU bei der Bekämpfung des illegalen Handels
mit wildlebenden Tieren und Pflanzen hat ergeben, dass die Erarbeitung eines EU-Aktionsplans große
Unterstützung genießt. Das Europäische Parlament hat im Januar 2014 eine umfassende Entschließung
angenommen, in der ein solcher Aktionsplan gefordert wurde.
Weitere Informationen
Europäische Kommission MEMO on Wildlife Trafficking
Der Aktionsplan und das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen
IP/16/387
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