Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission startet Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels Brüssel, 26. Februar 2016 Heute hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan angenommen, um innerhalb der EU gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen und die Rolle der EU bei der weltweiten Bekämpfung dieser rechtswidrigen Geschäfte zu stärken. Heute hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan angenommen, um gegen den illegalen Artenhandel innerhalb der EU vorzugehen und die Rolle der EU bei der weltweiten Bekämpfung dieser rechtswidrigen Geschäfte zu stärken. Beim Aktionsplan handelt es sich um ein ehrgeiziges Konzept, das alle Instrumente der Diplomatie, des Handels und der Entwicklungszusammenarbeit mobilisiert, um eine der mittlerweile profitabelsten kriminellen Tätigkeiten weltweit zu bekämpfen. In den letzten Jahren hat der illegale Artenhandel dramatisch zugenommen. Jedes Jahr gelangen schätzungsweise 8-20 Mrd. EUR in die Hände organisierter krimineller Banden – ein Betrag in der Größenordnung des Drogen-, Menschen- oder Waffenhandels. Dies gefährdet nicht nur das Überleben einiger bekannter Arten, sondern fördert auch die Korruption, fordert Menschenleben und entzieht ärmeren Gemeinschaften dringend benötigte Einkommensquellen. Außerdem bedroht er die Sicherheit in Zentralafrika, wo Milizen und terroristische Gruppen ihre Aktivitäten zum Teil mit illegalem Artenhandel finanzieren. Der Aktionsplan wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, in der Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, und Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, den Vorsitz führten und eng mit Neven Mimica, EUKommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, zusammenarbeiteten. Hierzu erklärte Federica Mogherini: „ Artenhandel und Wilderei sind in mehreren Regionen und Ländern Auslöser von Unsicherheit und Instabilität. Sie können als Finanzierungsquelle von bewaffneten Gruppen dienen und Korruption fördern. Wir müssen starke Partnerschaften mit den Ländern entlang der Schmuggelrouten – vom Ursprungs- über das Transit- bis zum Zielmarktland aufbauen. Die EU ist bereit, mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Form des illegalen Handels zu unterbinden und die betroffenen Gemeinschaften zu unterstützen.“ Karmenu Vella ergänzte: „Der illegale Artenhandel ist eine große Gefahr für unsere nachhaltige Zukunft, den wir auf verschiedene Weise bekämpfen müssen. Wenn die jetzige Entwicklung so weitergeht, wird ein heute geborenes Kind noch vor seinem 25. Geburtstag erleben, dass die letzten wildlebenden Elefanten und Nashörner aussterben. Mit dem neuen Aktionsplan wird unsere Entschlossenheit unterstrichen, diese kriminelle Tätigkeit zu beenden, indem wir unserem politischen Willen Taten folgen lassen." Die EU ist Ziel-, Ursprungs- und Transitgebiet für den illegalen Handel mit gefährdeten Arten, der lebende und tote Exemplare wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Teile davon und daraus hergestellte Produkte umfasst. Im Jahr 2014 wurden mehr als 20 000 Elefanten und 1200 Nashörner getötet; diese Populationen werden nach Jahren der Bestandserholung erneut dezimiert. Die EU als international größter Geldgeber unterstützt die Bestandserhaltungsmaßnahmen in Afrika im Zeitraum 2014-2020 mit insgesamt 700 Mio. EUR. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die ab heute und bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: - Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten: So wird die Kommission bis Ende 2016 Leitlinien erarbeiten, um die Ausfuhr von Gegenständen aus Elfenbein aus der EU auszusetzen; - Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden wie Europol; - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern, einschließlich strategischer EU-Finanzhilfen zur Bekämpfung des illegalen Handels in den Ursprungsländern, um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen und langfristige Einkommensquellen für ländliche Gemeinschaften in Gebieten mit großem Artenreichtum bereitzustellen. In der im Mai 2015 vorgestellten Europäischen Sicherheitsagenda schlug die Kommission vor, den Kampf gegen Umweltdelikte und illegalen Artenhandel zu verstärken. Der Aktionsplan ist Teil eines umfassenderen EU-Aktionsplans zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, den die Kommission im Februar 2015 vorgelegt hat. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des speziellen Ziels (Ziel 15) der Ziele für nachhaltige Entwicklung, „dringend Maßnahmen [zu ergreifen], um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen.“ Sie wird den EU-Mitgliedstaaten in den nächsten Wochen zur Billigung vorgelegt. Hintergrund The EU ist Vorreiter bei der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität und arbeitet darauf hin, dass im Rahmen des Übereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten (CITES-Übereinkommen) strenge Regeln eingeführt werden, wobei sie sich für die Umsetzung des Übereinkommens in allen Ländern einsetzt und breit angelegte Maßnahmen zur Bestandserhaltung unterstützt. Der Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren innerhalb sowie deren Einfuhr in und Ausfuhr aus der EU wird durch eine Reihe von Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren geregelt, mit denen die Bestimmungen desCITES-Übereinkommens umgesetzt werden. Die EUNaturschutzrichtlinien verbieten den Verkauf und die Beförderung einer Reihe streng geschützter wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der EU. Der illegale Handel wird auch in der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt geregelt, die vorsieht, dass solche Handlungen von den Mitgliedstaaten geahndet werden. Eine Konsultation im Jahr 2014 zur Vorgehensweise der EU bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit wildlebenden Tieren und Pflanzen hat ergeben, dass die Erarbeitung eines EU-Aktionsplans große Unterstützung genießt. Das Europäische Parlament hat im Januar 2014 eine umfassende Entschließung angenommen, in der ein solcher Aktionsplan gefordert wurde. Weitere Informationen Europäische Kommission MEMO on Wildlife Trafficking Der Aktionsplan und das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen IP/16/387 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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