Standpunkt der EU für die 17. Tagung der Konferenz

Europäische Kommission - Factsheet
Standpunkt der EU für die 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
(CoP) des Übereinkommens über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)
Brüssel, 23. September 2016
Fragen und Antworten
Siehe auch: Pressemitteilung
Welchen Standpunkt vertritt die EU zum illegalen Elfenbeinhandel?
Die EU ist äußerst besorgt über das gegenwärtige Ausmaß des illegalen Elfenbeinhandels und der
Elefantenwilderei und ist bei den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung dieses Problems in
Führungsposition. Als größter Geber für den Artenschutz mit Finanzhilfen in Höhe von 24 Mio. EUR für
71 Schutzgebiete in Afrika und Asien fördert die EU die Schaffung und Verwaltung von Schutzgebieten,
die die spektakulärsten Arten des afrikanischen Kontinents beheimaten.
Die EU wird die internationale Staatengemeinschaft auf der CITES-CoP vorrangig darauf drängen,
konkrete Maßnahmen zur Verschärfung ihrer Bemühungen, dem illegalen Elfenbeinhandel Einhalt zu
gebieten, zu ergreifen, der Elefantenpopulationen auf dramatische Weise bedroht. Dies bedeutet
verbesserte Durchsetzung, Bekämpfung der Korruption, Unterstützung lokaler Gemeinschaften und
Verringerung der Nachfrage nach illegalen Wildartenprodukten. Die EU plädiert für eine verschärfte
CITES-Strategie in Form der „Nationalen Elfenbein-Aktionspläne“, die für die betroffenen Länder ein
wichtiges Instrumentarium im Kampf gegen die Elefantenwilderei und den illegalen Elfenbeinhandel
sind.
Die EU ist auch ein uneingeschränkter Befürworter des bestehenden Verbots des internationalen
Elfenbeinhandels und wird daher auf der CITES-CoP die von einigen Vertragsparteien vorgelegten
Vorschläge für eine Wiederaufnahme dieses Handels anfechten.
Was schlägt die EU für den Handel mit Jagdtrophäen vor?
Die EU hat für die CoP17 einen Vorschlag für eine CITES-Entschließung eingereicht, um sicherzustellen,
dass Jagdtrophäen von in der CITES-Liste geführten Arten aus legalen und nachhaltigen Quellen
stammen und sowohl der Artenschutz als auch lokale Gemeinschaften davon profitieren. Diese
Entschließung sollte Legalitäts- und Nachhaltigkeitskriterien für den Handel mit Jagdtrophäen von
CITES-Arten vorgeben. Sie sollte überdies regeln, dass diese Trophäen nur exportiert werden dürfen,
wenn eine Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes vorliegt, die nach diesen Legalitäts- und
Nachhaltigkeitskriterien erteilt wurde, wie dies bereits beim Handel mit den meisten CITES-Produkten
der Fall ist.
In der EU gelten sehr strenge Einfuhrvorschriften für Jagdtrophäen, die 2015 verschärft wurden. Kann
die Nachhaltigkeit dieser Trophäen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist eine Einfuhr in die EU nicht
möglich.
Warum unterstützt die EU die Aufnahme neuer Palisanderarten in das CITESÜbereinkommen?
Aufgrund der steigenden Nachfrage aus Asien hat der illegale Handel mit Palisander in den
vergangenen Jahren in Mittelamerika, West- und Zentralafrika sowie in Südostasien einen Aufschwung
erfahren. Für das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung ist der Handel
mit Palisander mittlerweile eine der lukrativsten Branchen des illegalen Artenhandels. Nur wenige
Palisanderarten sind zurzeit über das CITES-Übereinkommen geschützt. Dies bedeutet, dass die
meisten Transit- und Zielländer den Handel mit illegal geschlagenen Stämmen, sobald diese ihr
Herkunftsland verlassen haben, nicht aufhalten können.
Um dieses Problem zu lösen, wird die EU zusammen mit Senegal und Gabun vorschlagen, afrikanische
Palisanderarten, die zwar heute nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, dies aber sein werden,
wenn der Handel nicht streng kontrolliert wird, in Anhang II des CITES-Übereinkommens
aufzunehmen. Die EU unterstützt auch die Vorschläge Guatemalas auf Aufnahme weiterer
Palisanderarten in diesen Anhang. Auf diese Weise erhielten diese gefährdeten Arten internationalen
Schutz, denn der internationale Handel würde nur mit Ausfuhrgenehmigungen gestattet, die die
Legalität und Nachhaltigkeit der Holzgewinnung bescheinigen.
Inwieweit fördert der Standpunkt der EU für die CITES-CoP17 die Umsetzung des
Aktionsplans der EU gegen den illegalen Artenhandel?
Ein Großteil der Vorschläge, die die EU für die CITES-CoP17 eingereicht hat, ergeben sich unmittelbar
aus Verpflichtungen, die im Rahmen des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen
Artenhandels eingegangen wurden, den der Rat im Juni 2016 gebilligt hat.
So hat die EU beispielsweise eine Entschließung zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang
mit dem illegalem Artenhandels vorgeschlagen. Die Korruption bildet in Arealstaaten, Transit- und
Zielländern den Kern dieses Handels. Ziel des Vorschlags der EU ist es, auf das Ausmaß des Problems
aufmerksam zu machen, die CITES-Vertragsparteien aufzufordern, gezielt gegen Praktiken, die den
illegalen Artenhandel nachweislich erleichtern, vorzugehen, und im Rahmen von CITES zu überwachen,
wie Regierungen ihren Zusagen nachkommen.
Zusammen mit Partnerländern hat die EU auch eine Vielzahl von Vorschlägen für die Aufnahme neuer
Reptilien- und Fischarten in die CITES-Anhänge bzw. zur Verbesserung des CITES-Schutzes von
gefährdeten Vogelarten (afrikanischer Graupapagei) und Säugetierarten (Berberaffe) eingereicht, mit
denen sie den Verpflichtungen aus dem Aktionsplan der EU nachkommt, sicherzustellen, dass die EU
nicht zum Markt für illegal gehandeltte exotische Heimtiere wird.
Der Vorschlag der EU für Jagdtrophäen sowie ihre Strategie zur Bekämpfung des illegalen
Elfenbeinhandels (siehe oben) sind weitere Beispiele für Initiativen, die im Zuge des EU-Aktionsplans
lanciert wurden.
Die EU wird zum ersten Mal als Vollmitglied an der CITES-Konferenz teilnehmen. Welche
praktische Folgen hat der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen für die Konferenz der
CITES-Vertragsparteien?
Für die CITES-CoP bedeutet der Beitritt, dass die EU über Fragen, die in die Zuständigkeit der EU
fallen, wie die Vorlage von Vorschlägen oder die Abstimmung über den heimischen Elfenbeinhandel,
abstimmen wird. Die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten werden auf der Grundlage gemeinsamer
Standpunkte bei allen Tagesordnungspunkten mit einer Stimme sprechen. Der Beitritt verleiht der EU
mehr Gewicht und Verantwortung in Fragen der internationalen Umweltpolitik und ihrer Zuständigkeit
in Außenhandelsfragen. Er wird auch dazu beitragen, dass sich die Außenwirkung und die
Rechenschaftspflicht der EU im Bereich der Bekämpfung des illegalen Artenhandels verbessern.
MEMO/16/3145
Kontakt für die Medien:
Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72)
Iris PETSA (+32 2 299 33 21)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail