Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte u+ sAlexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin www.berlin.de/sen/bjw An alle Schulen im Land Berlin Geschäftszeichen II E 3.1 Bearbeitung Petra Bölke Zimmer 5B01 Telefon 030 90227 6386 Zentrale intern 030 90227 50 50 Fax +49 30 90227 6163 petra.boelke @senbjw.berlin.de eMail – Datum 9227 .04.2015 Hospitationsprogramm mit Spanien 2015/2016 – In Zusammenarbeit mit dem INTEF (Instituto Nacional de Tecnologias Educativas y Formatión del Profesorado), einer Abteilung des spanischen Erziehungsministeriums, führt der Pädagogische Austauschdienst (PAD) das o.a. Hospitationsprogramm durch. Die spanische Seite stellt Hospitationsplätze für deutsche Lehrkräfte in Aussicht und entsendet spanische Lehrkräfte nach Deutschland. – Es können sich deutsche Lehrkräfte aller Schularten mit der Lehrbefähigung für das Fach Spanisch, aber auch Lehrkräfte anderer Fächer mit guten Spanischkenntnissen bewerben. Das Programm schließt eine Begleitung durch Familienangehörige während der Hospitation aus. Es wird die Möglichkeit geboten, das Schulwesen des jeweils anderen Landes kennen zu lernen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zwischen den Lehrkräften sollen gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht in spanischen Schulen durch die Anwesenheit eines Muttersprachlers und Repräsentanten für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden. Analog gilt dies auch für den Aufenthalt spanischer Lehrkräfte an deutschen Schulen. Darüber hinaus sollen fächerübergreifend die Motivation und das interkulturelle Lernen der Schülerinnen und Schüler und die deutsch-spanische Zusammenarbeit gestärkt werden. Der Termin und die Dauer der Hospitation (2 oder 3 Wochen) werden individuell mit der spanischen Gastschule vereinbart, ebenso die zweiwöchige Hospitation der spanischen Lehrkräfte an der deutschen Schule. Dem Wunsch nach Hospitation an der Partner- oder Kontaktschule kann nur entsprochen werden, wenn der Bewerbung eine Zustimmung (ggf. per Mail) der spanischen Schulleitung beigefügt ist (kann auch nachgereicht werden). —2— Die Entscheidung über eine Vermittlung wird aufgrund der vorliegenden spanischen Bewerbungen in Abstimmung mit der INTEF getroffen. Im Rahmen des Möglichen können Wunschregionen in Spanien angegeben werden, grundsätzlich ist aber jeder Ort innerhalb Spaniens zu akzeptieren. Für die Vermittlung relevante Städte- oder bestehende Schulpartnerschaften sollten unbedingt mitgeteilt werden. Die Bereitschaft der Lehrkräfte von Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen oder Beruflichen Schulen zur Hospitation an einer Escuela Oficial de Idiomas (EOI) wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Übernahme von Englischunterricht kann in bestimmten Fällen erfragt werden. Die Fahrt- und Aufenthaltskosten sind selbst zu tragen, es stehen keine Mittel für Zuschüsse zur Verfügung. Die Kosten können ggf. bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nach der offiziellen Mitteilung über die Hospitationsschule und der Einigung auf einen Termin muss von der deutschen Lehrkraft die Beurlaubung unter Weiterzahlung der Bezüge bei der Personalstelle selbst beantragt werden. Es empfiehlt sich, unmittelbar nach Bekanntgabe des Hospitationsortes Kontakt mit dem Ansprechpartner wegen des Termins aufzunehmen, auch um weitere Einzelheiten vorab zu klären. Die definitive Schulzuweisung an eine spanische Schule erfolgt noch vor den Sommerferien. Nach dem Hospitationsaufenthalt ist beim PAD ein Erfahrungsbericht auf elektronischem Wege einzureichen. Informationsblätter und Bewerbungsformulare können im Internet abgerufen werden unter www.kmk-pad.org/programme/hospitation-von-fremdsprachenlehrkraeften-in-spanien.html Die Bewerbung senden Sie bitte in dreifacher Ausfertigung bis spätestens zum 08. Mai 2015 auf dem Dienstweg (Schulleitung, zuständige Schulaufsicht) an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, II D 4.1, Frau Bölke. Bitte beachten Sie unbedingt den Dienstweg! Nur fristgerecht und vollständig eingegangene Unterlagen können an den PAD weitergeleitet werden. Direktbewerbungen beim PAD werden dort nicht bearbeitet. Im Auftrag Corinna Wesche
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