Berufsschulbeirat und Elternvertreter

Berufsschulbeirat und Elternvertreter
1. Berufsschulbeirat, Schulforum, Elternvertreter
Nach Art. 70 BayEUG ist an jeder Berufsschule ein Berufsschulbeirat zu bilden. Der
Berufsschulbeirat hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Schule, Schülern,
Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieb, Arbeitswelt und Wirtschaft zu fördern.
Der Berufsschulbeirat tritt an die Stelle des Schulforums, das es an allen anderen
bayerischen Schulen gibt, außer an den Grundschulen und eben den Berufsschulen.
Insbesondere berät der Berufsschulbeirat Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte
gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
Mitglied im Berufsschulbeirat ist auch der Elternvertreter. Der Elternvertreter und sein
Stellvertreter werden gewählt von den Eltern auch der volljährigen Schülerinnen und Schüler
sowie von den Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Berufsschule haben.
Die Elternversammlung findet statt am 3. Februar 2015, 18.00 Uhr, im
Lehrerzimmer der Berufsschule.
2. Aufgaben des Berufsschulbeirats
Dem Berufsschulbeirat ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu
geben
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zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation
zu Baumaßnahmen im Bereich der Schule
zum Erlass von Verhaltensregeln (z.B. Hausordnung)
zur Festlegung der Pausenordnung und –verpflegung und
zu Grundsätzen der Schulsozialarbeit
Dem Berufsschulbeirat gehören an
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der Schulleiter,
ein Vertreter des Aufwandsträgers,
drei hauptamtliche Lehrkräfte als Vertreter der Lehrkräfte,
ein Vertreter der Schüler,
ein Vertreter der Eltern,
zwei Vertreter der Arbeitgeber,
zwei Vertreter der Arbeitsnehmer und
zwei Vertreter der zuständigen Stellen an.
Darüber hinaus sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Berufsschulbeirates berechtigt:
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die Vertreter der beteiligten Religionsgemeinschaften,
die Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
der Schularzt sowie
ein Vertreter der Berufsberatung.
Im Einzelfall kann der Berufsschulbeirat sachkundige Personen zu seiner Beratung
zuziehen. Die Amtszeit des Berufsschulbeirates beträgt 2 Jahre. Er tritt nach Bedarf,
mindestens jedoch einmal im Jahr, zusammen.
Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Die konstituierende Sitzung findet am 13. Februar 2015, 11.30 Uhr, im Anschluss an die
Abschlussfeier der Berufsschule statt.
Tagesordnung
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Verabschiedung einer Hausordnung (insbesondere Regelungen zur Mitnahme
von Elektrogeräten durch Schüler in das Klassenzimmer, Ausgabe von
Schlüsseln an Schüler, Schließordnung im Allgemeinen, u.a.m.); Mitwirkung
des Berufsschulbeirats gemäß § 4 (1) BSO
Sportunterricht an Berufsschulen
Baumaßnahmen (Elektroinstallation, Parkordnung, u.a.m.)
Wegweisung im Beruflichen Schulzentrum
Verschiedenes
3. Zusammensetzung
Vorsitzender und Vertreter des
Schulaufwandsträgers:
Klaus Peter Söllner
Landrat
Leiter der Schule:
Joachim Meier
Schulleiter
Werner Feulner
Stv. Schulleiter
Vertreter der hauptamtlichen Lehrer:
Burkard Schneider
Richard Huger
Jürgen Prinz
Vertreter der Schüler:
Daniel Vogel, MSH12a
Lisa Schmidt, MKT11
Beatrice Burkart, WEH12
Vertreter der Eltern:
NN (Wahl am 03.02.2015)
Vertreter der Arbeitgeber:
Florian Kirchner
Kulmbacher Brauerei AG
Hans Schwender
Schwender GmbH & Co. KG
Vertreter der zuständigen Stellen:
Bernd Rehorz
IHK Oberfranken
Peter Liewald
HWK Oberfranken
Vertreter der Arbeitnehmer:
Siegfried Koch
DGB Region Oberfranken-Ost
Hans Beer
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Vertreter der Religionsgemeinschaften:
Armin Fritz, Studienrat
Peter Wilm, Religionslehrer
Vertreter des Gesundheitsamtes:
Dr. Dieter Weiß
Medizinaldirektor
Vertreter der Arbeitsagentur:
Pia Viermeusel
Agentur für Arbeit
Vertreter der Gesellenausschüsse:
Matthias Zeilner
Schreinermeister