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Newsletter Ausland April 2015
Inhalt
1.
Aktuelles .....................................................1
1.1 Der starke Ruf der Heimat ..........................1
1.2 „Wir erleben eine Zirkulation der
Fachkräfte“ ..................................................2
2.
Beschäftigung im Inland ..............................3
2.1 Neu in Deutschland? So erklären Sie die
Lohnabrechnung .........................................3
2.2 Alles zur Sozialversicherung auf einen
Klick: „Welcome to Germany“ .....................3
2.3 Ausländische Spediteure klagen gegen
Mindestlohn.................................................4
3.
Entsendung ins Ausland .............................4
3.1 Webinar verpasst? Infos zur Entsendung
im Schnelldurchlauf.....................................4
3.2 Fragen und Antworten zur Entsendung ......5
4.
Rechtliches .................................................5
4.1 SV-Abkommen mit Philippinen steht
bevor ...........................................................5
4.2 Verordnung EG 465/2012 jetzt auch für
die Schweiz .................................................5
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fachkräfte aus dem Ausland zu holen oder die eigenen Leute für Auslandseinsätze zu bewegen –
das ist inzwischen selbstverständlich. Was viele
Deutsche zur Rückkehr in die Heimat bewegt und
was Sie als Arbeitgeber tun können, lesen Sie im
aktuellen Newsletter. Außerdem: Das Wichtigste aus
dem TK-Webinar zum Thema Mitarbeiterentsendung
im Schnelldurchlauf.
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice

Techniker Krankenkasse
1. Aktuelles
1.1 Der starke Ruf der Heimat
Ein höheres Gehalt, Bonuszahlungen, besondere
Leistungen – wer ins Ausland geht, dem sollte
es an nichts fehlen. Neben dem Wunsch nach
beruflichen Herausforderungen ist das Geld für
Arbeitnehmer ein starkes Argument für einen
Auslandseinsatz. Dass es deutsche Fachkräfte
oft nicht lang im Ausland hält, hat mit dem Einkommen allerdings weniger zu tun.
Für Matthias Schiller (Name geändert) war der Fall
klar: Das Angebot, für seinen Arbeitgeber aus der
Automobilindustrie in China die Fertigung aufzubauen, nahm er nur unter einer Bedingung an: „Zwei
Jahre, aber nicht länger“.
Damit liegt Schiller im Trend: Viele Fachkräfte, die
Deutschland den Rücken kehren, planen die Rückkehr in die Heimat gezielt mit ein, wie eine aktuelle
Studie zur internationalen Mobilität zeigt (siehe auch
Interview: „Wir erleben eine „Zirkulation der Fachkräfte“).
•
•
Bei den Auswanderern liegt der Anteil der
Hochqualifizierten bei 70,0 Prozent. Aber auch
bei den Rückwanderern ist ihr Anteil mit 64,1
Prozent sehr hoch.
Nur ein Drittel der Auswanderer will eher auf
Dauer im Ausland bleiben, 41 Prozent gehen
von einer Rückkehr aus.
Die Familie war auch für Matthias Schiller ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Die Frage für die
Ehefrau Heike und die drei kleinen Kinder lautete:
Mitziehen oder hierblieben? „Eine Trennung über
einen so langen Zeitraum hätte uns allen nicht gut
getan. Also sind wir alle mitgekommen“, sagt die
Ingenieurin, die die Zeit im fremden Land nicht bereut hat. Aber: „Die zwei Jahre in einer komplett
anderen Kultur und ohne Oma und Opa, das war
schon anstrengend. Ich hätte dort zum Beispiel nicht
arbeiten können, weil die Betreuung der Kinder nicht
gewährleistet war. Allein schon wegen der Ferien
und Feiertage an der deutschen Schule“.
Die Familie ist ein wichtiger Einflussfaktor: Das zeigt
sich auch in der aktuellen Studie:
•
•
Der Wunsch nach neuen Erfahrungen und beruflicher Entwicklung wird von Auswanderern
am häufigsten als Motivation genannt. (72,2
Prozent bzw. 66,9 Prozent)
Für Rückwanderer spielen familiäre Gründe
eine große Rolle. (63,9 Prozent). Berufliche
Newsletter Ausland April 2015
•
Gründe stehen erst an zweiter Stelle (56,5 Prozent).
Unzufriedenheit mit dem Leben im Ausland
gehört zu häufigen Motiven (40,4 Prozent) für
eine Rückkehr. Dazu zählt der Wunsch nach einem besseren Lebensgefühl in Deutschland,
die Nähe zu Freunden sowie die Überzeugung,
dass das politische System und die medizinische Versorgung in Deutschland besser sind.
Die Gewissheit, in Deutschland das soziale Umfeld
und eine gewisse Sicherheit wieder vorzufinden, war
auch Familie Schiller wichtig. Matthias Schiller: „Wir
haben in China einige kennengelernt, die aus der
Gegend um Detroit kamen und gern wieder zurückwollten, aber es nicht konnten. Sie wären dort arbeitslos – denn ihr alter Job ist jetzt weg.“
Informationen zur Studie:
Für die Studie „International Mobil“ wurden 3.000
Aus- und 4.500 Rückwanderer mit deutscher
Staatsangehörigkeit angeschrieben, die 2013
Deutschland verlassen haben oder zurückgekehrt
sind. Insgesamt 1.700 Personen haben an der Umfrage teilgenommen.
Die Studie, die von der Stiftung Mercator gefördert
wurde, ist vom Forschungsbereich beim Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration
und Migration (SVR), dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und der Universität Duisburg-Essen durchgeführt worden.
Quelle: TK; Uni Duisburg Essen
1.2 Wir erleben die Zirkulation der Fachkräfte
Was bewegt „international Mobile“? Und warum
kehren sie wieder heim? In einer ersten umfassenden Studie mit 1700 Teilnehmern haben drei
Forschungseinrichtungen deutsche Aus- und
Rückwanderer befragt. Was die Ergebnisse auch
für Arbeitgeber bedeuten können, erklärt eine
der beteiligten Forscherinnen im TK-Interview.
Dr. Cornelia Schu ist Direktorin des Forschungsbereichs im Sachverständigenrat deutscher Stiftungen
für Integration und Migration (SVR).
TK: Frau Dr. Schu, was war aus Ihrer Sicht das
überraschendste Ergebnis der Studie?
Schu: „Wir haben in den vergangenen Jahren immer
wieder über den Trend der Abwanderung von qualifizierten Fachkräften gehört und den Eindruck gewonnen, dass ein großer Teil der Auswanderer hier
keine Perspektive sieht. Das hat sich in unserer
Studie nicht bestätigt. Tatsächlich ist es so, dass
Akademiker und Führungskräfte sowohl unter Ausals auch unter Rückwanderern deutlich überrepräsentiert sind. Und die Tatsache, dass die meisten
eine Rückkehr sicher planen, oder diese immerhin
für möglich halten, spricht auch nicht für eine dauerhafte Fachkräftebewegung ins Ausland. Wir haben
es stattdessen eher mit einer zirkulären Aus- und
Rückwanderung zu tun.“
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TK: Neue berufliche Erfahrungen im Ausland zu
sammeln ist der Studie zufolge der häufigste
Grund für die Auswanderung. Ebenfalls hoch ist
der Wunsch nach einem höheren Einkommen.
Mit welchen Nebenwirkungen haben Auswanderer zu kämpfen?
Schu: „Auswanderung führt tatsächlich für die meisten zu einer Verbesserung der finanziellen Situation
– das gilt unabhängig vom Bildungsniveau oder der
Berufsqualifikation. Also kann man sagen: Auswanderung lohnt sich - finanziell. Aber dieser finanzielle
Vorteil hat seinen Preis: 43,5 Prozent haben angegeben, dass sich der Weggang negativ auf den
Freundes- und Bekanntenkreis ausgewirkt hat. Wir
nennen das soziale Desintegration. Bei den Rückwanderungen ist das spiegelbildlich: Die soziale
Situation hat sich deutlich verbessert, zum Teil gab
es aber Einkommenseinbußen. Die Ausnahme sind
Hochqualifizierte.
Die größere Nähe zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen ist entsprechend einer der häufigsten Gründe für Rückkehrer (69,8%), und die
fehlende Nähe zu in Deutschland lebenden Freunden wird mit fast 56% sehr häufig als eine Ursache
für Unzufriedenheit mit dem Leben im Ausland genannt.“
TK: Was können Unternehmen, die für international Mobile attraktiv sein möchten, aus den Erkenntnissen lernen?
Schu: „Erstens: Sie sollten berücksichtigen, dass
Wanderung ein Ergebnis von komplexen Motivlagen
ist. Um attraktiv zu bleiben für deutsche Fachkräfte
im Ausland, müssen Unternehmen also die Lebens-,
Arbeits- und Erwerbsbedingungen insgesamt berücksichtigen – und mit einem Maßnahmenbündel
reagieren. Es kommt darauf an, dass die Arbeitsbedingungen auch einem internationalen Vergleich mit
anderen attraktiven Ländern standhalten. So ist
neben dem Gehalt beispielsweise die Balance zwischen Freizeit und Arbeit ein wichtiger Punkt bei der
Entscheidung von mobilen Arbeitnehmern für ein
Land und natürlich die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Oft spielt der ebenfalls hochqualifizierte Partner eine wichtige Rolle für eine Wanderungsentscheidung. In solchen Fällen können zum Beispiel
Dual-Career-Angebote helfen, die auch dem Lebenspartner eine Beschäftigung ermöglichen. Das ist
allerdings nur für sehr große oder vernetzte Unternehmen eine Option. Zweitens: Sie können eine
gezielte Rückkehrförderung von Fachkräften betreiben, die das Unternehmen verlassen haben, um im
Ausland Erfahrungen zu sammeln. Halten Sie bewusst den Kontakt – dann können Sie bei einem
späteren Engpass darauf zurückzugreifen und ein
konkretes Angebot zur Rückkehr machen.“
TK: Wie kann so etwas praktisch gehen?
Schu: „In der Wissenschaft gibt es gute Beispiele
wie die German Scholars Organisation, die gezielt
Kontakt zu deutschen Wissenschaftlern im Ausland
hält und Talentmanagement betreibt, indem sie
interessierte Rückkehrer mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt bringt. Es gibt außerdem das sogenannte Gain-Netzwerk, das dem Austausch zwi-
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schen deutschen Wissenschaftlern in Nordamerika
dient und von deutschen Wissenschaftsorganisationen gemeinschaftlich finanziell unterstützt wird. Der
Verteiler bzw. die Internetplattform wird dann für das
Einstellen von Stellenangeboten oder das Bekanntmachen von Rückkehrerstipendien genutzt. So etwas wäre auch für deutsche Firmen denkbar, wenn
sie sich branchenübergreifend zusammentun.“
TK: Können Sie aus den Studienergebnissen
einen Typus des „international mobilen“ Arbeitnehmers beschreiben?
Schu: „Insgesamt können wir schlussfolgern, dass
die international Mobilen überproportional hochqualifiziert, zwischen 20 und 40 Jahre alt und eher alleinstehend oder Paare ohne Kinder sind. Außerdem
kommen sie zu 50 Prozent aus bildungsnahen Elternhäusern – gegenüber rund 14 Prozent bei den
nicht mobilen Deutschen. Was uns in der Eindeutigkeit überrascht hat: Deutsche mit Migrationshintergrund sind deutlich mobiler als Deutsche ohne Migrationshintergrund - sie sind bei den Aus- und
Rückwanderern überrepräsentiert. Es ist aber keineswegs so, dass sie mehrheitlich in das Herkunftsland ihrer Eltern ziehen, sondern die Mobilitätsneigung ist in dieser Gruppe generell höher.“
Newsletter Ausland April 2015
Der Verdienstzeitraum
The earnings period means the time when you
earned the money. This detail is more important
than the date when the payslip was issued. It’s best
to file your payslips according to the month of the
earnings so that you can check your salary later.
Entgeldbestandteile
Earnings components mean everything that makes
up the remuneration that may be liable for tax and
social security contributions. For example gross
earnings (Bruttoverdienst) and tax-deductible savings schemes for employees (vermögenswirksame
Leistungen).
Das Gesamtbrutto
In the section for gross pay is the sum of your total
gross salary. This is the sum of all the earnings
components. In the lines underneath, you can see
which parts of the gross salary are liable for tax and
social security contributions. The abbreviations SV,
KV, PV, RV and AV stand for social security, health
insurance, long-term care insurance, state pension
insurance and unemployment insurance.
Gesetzliche Abzüge
TK: Hat Ihre Studie auch eine politische und
gesellschaftliche Komponente?
Schu: „Natürlich müssen wir uns als Gesellschaft die
Frage stellen, wie attraktiv wir insgesamt als Land
für Arbeitskräfte sind – gerade in Konkurrenz zu
anderen Ländern. Das betrifft nicht nur die Arbeitsbedingungen oder das Steuersystem, sondern auch
generell das gesellschaftliche Klima, die Offenheit
des Landes und die Frage: Wie wohl fühle ich mich
insgesamt in einem Land? Ein anderer Befund aus
der Studie könnte aus Sicht der Politik und der Wirtschaft von Bedeutung sein: Wir sehen, dass die
international Mobilen aus Familien stammen, in
denen schon die Eltern über höhere Bildungsabschlüsse verfügen. Auf diese Weise kommt es zu
einer Verfestigung von Vorteilen. Hier sollten wir
bewusst auch Menschen aus weniger privilegierten
Elternhäusern die Chance zu internationaler Mobilität geben. So etwas könnte zum Beispiel im Rahmen von Austauschprogrammen von Azubis geschehen, was teilweise ja schon gemacht wird“.
Quelle: TK
2. Beschäftigung im Inland
2.1 Neu in Deutschland? So erklären Sie die
Lohnabrechnung
Sich im Job auf Englisch zu verständigen, ist für
viele ausländische Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit. Die Gehaltsbescheinigung zu verstehen, ist dagegen eine schwierigere Übung.
Hier gibt es Hilfe: Wie kann man die Bestandteile
des Verdienstnachweis von Deutsch auf Englisch übersetzen? – am Beispiel einer MusterLohnabrechnung.
Under statutory deductions you can see which
amounts your employer has collected for income
tax, the solidarity surcharge and social security.
Das Netto
The net means the sum that the company transfers
to your account. In our example, most goes to the
salary account, a lesser, voluntary amount goes to a
building society account (Bausparkonto) for savings
Die Steuerklasse
The tax bracket depends on your family status and
determines the level of tax you have to pay. For
example, the tax bracket 1 is the class for single
people without children.
Die Kirchensteuer
The Catholic and Protestant churches also levy
church taxes, which are deducted automatically from
your salary if you belong to these religions.
Die deutsche Übersetzung sowie weitere Begriffe
und Wissenswertes auf Englisch finden Sie in der
Broschüre „Welcome to Germany“.
Quelle: TK
2.2 Alles zur Sozialversicherung auf einen
Klick: „Welcome to Germany“
Krankenkasse, Rente, Unfallversicherung: Alles
Wissenswerte zum Thema Sozialversicherung
finden Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer in der TK-Broschüre „Welcome to Germany“ – auf Deutsch und Englisch und nur
einen Klick entfernt.
Newsletter Ausland April 2015
Was heißt eigentlich „Arbeitsunfähigkeit“ auf englisch? Wie funktioniert das Rentenversicherungssystem in Deutschland? Ein Blick in die Broschüre
„Welcome to Germany“ gibt Arbeitnehmern und
Arbeitgebern eine schnelle Hilfe für die wichtigen
Fragen.
Unter diesem Link bietet die TK das Dokument als
PDF an – ideal zum Ausdrucken, Abspeichern und
Weitergeben.
TK-Service den Start in Deutschland
„Welcome to Germany“ ist nur ein Baustein eines
umfangreichen Infopakets, das die TK Firmenkunden zur Verfügung stellt. Nach einer formlosen Kontaktaufnahme an den TK-Vertrieb erhalten Sie eine
persönliche Beratung – und den beliebten „Guide for
Germany“ – eine handliche Broschüre für Deutschland. Feiertage, Bräuche und Besonderheiten, die
Arbeitnehmer oder Praktikanten aus dem Ausland
kennen sollten, sind in diesem Guide übersichtlich
dargestellt.
Quelle: TK
2.3 Ausländische Spediteure klagen gegen
Mindestlohn
LKW-Fahrer von ausländischen Unternehmen,
die in Deutschland unterwegs sind, müssen
nach dem Mindestlohngesetz entlohnt werden.
Spediteure aus dem europäischen Ausland haben dagegen nun Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sollen
prüfen, ob die Anwendung des Mindestlohngesetz
mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die EUKommission hat zuvor am 21. Januar ein Pilotverfahren dazu eingeleitet, ob der reine Transit durch
Deutschland bereits zu einer Pflicht zur Anwendung
des Mindestlohngesetzes führt. So lange diese Untersuchung läuft, wird der reine Transitverkehr von
Ordnungswidrigkeits-Verfahren und Kontrollen durch
den Zoll ausgenommen. Allerdings gilt dies nicht für
Firmen, die ihre Lastwagen in Deutschland be- und
entladen.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt im Februar festgestellt, dass sich Arbeitgeber an die Mindestlohn-Regeln desjenigen Landes halten müssen, in
das sie ihre Arbeitnehmer zwecks Beschäftigung
schicken (Aktenzeichen C-396/13)
Quelle: DPA; Haufe
3. Entsendung ins Ausland
3.1 Webinar verpasst? Infos zur Entsendung
im Schnelldurchlauf
Das Webinar „Mitarbeiterentsendung ins Ausland“ der TK zeigte einmal mehr: Im Bereich der
Sozialversicherung gibt es eine Menge zu beachten. Die Highlights des Webinars im Überblick.
Verklausulierte Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch klingen aus dem Mund von André Fasel zuweilen so spannend wie ein Krimi - und sind vor allem
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verständlich. Fast 200 Teilnehmer lauschten Ende
März den Erklärungen des Experten der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See per OnlineSeminar. Ein Streifzug durch die wichtigsten Themen:
Wer ist zuständig in Sachen Sozialversicherung
bei Entsendungen? An wen wenden sich Arbeitgeber?
•
•
•
bei versicherungspflichtig Beschäftigten: die
Krankenkasse
für nicht gesetzlich Krankenversicherte: Die
Deutsche Rentenversicherung
für Minijobber: die Minijob-Zentrale
Wann gilt die deutsche Versicherung weiter?
In diesem Fall spricht man von "Ausstrahlung" (§ 4
SGB IV). Kurz gefasst: Wenn ein Arbeitnehmer, der
eine Arbeitsstelle in Deutschland hat, ins Ausland
entsandt wird, ist er weiter in Deutschland versichert
•
wenn die Entsendung im Voraus zeitlich
befristet ist.
•
wenn er die Tätigkeit für seinen in Deutschland ansässigen Betrieb ausübt und das
Entgelt von ihm erhält.
•
wenn er auf Veranlassung seines Arbeitgebers vom Inland ins Ausland geht und weiterhin seinen Weisungen unterliegt.
•
wenn er zuvor mindestens einen Monat
den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat - also in Deutschland beschäftigt
war.
•
wenn eine Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Entsendung fortbesteht.
Wo gilt die Bescheinigung A1?
Die Bescheinigung A1 (früher E 101) weist nach, ob
jemand in Deutschland sozialversichert ist und im
Ausland tätig werden kann - sie umfasst alle vier
Zweige der Sozialversicherung. Sie gilt in allen 28
EU-Staaten, in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz. Formulare gibt es
im Downloadbereich des TK-Firmenkundenservice.
Was ist wenn schnell eine A1-Bescheinigung
beantragt werden muss?
"Sie sollten Anträge so früh wie möglich stellen also schon, sobald Sie wissen, dass jemand ins
Ausland geht. Sie können auch prophylaktisch einen
Antrag stellen - selbst wenn sich im Nachhinein
herausstellt, dass ein anderer Kollege ins Ausland
geht. Dann können Sie sich immer noch bei der
Einzugsstelle melden und dies mitteilen."
Hinweis: Sie haben es eilig? Die TK hat für Arbeitgeber eine spezielle Entsendefax-Hotline eingerichtet.
Antrag auf Entsendung nach A1 - So füllt man
ihn aus:
Spulen Sie im Webinar-Mitschnitt auf die Position
21:12 Minuten. Dort werden alle Felder werden
Schritt für Schritt erklärt. Den Webinar-Mitschnitt
finden Sie auf www.webinare.tk.de
Seite 5
Was ist bei Entsendungen in Länder zu beachten, in denen nicht alle Zweige der Sozialversicherung durch ein Abkommen abgedeckt sind?
Wenn es kein komplettes Sozialversicherungsabkommen gibt, gilt deutsches Recht weiter, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auch nochmal sozialversicherungspflichtig wird. Es kann also zu doppelten Beitragszahlungen kommen - aber auch zu
einem doppelten Erwerb von Rentenversicherungszeiten.
Wie lange darf eine Entsendung maximal dauern,
damit weiter deutsches Recht gilt?
In Mitgliedsstaaten 24 Monate, in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen kommt es auf das Abkommen an. Achtung: Auch wenn in der Liste mit
Sozialversicherungsabkommen "ohne Begrenzung"
steht, so muss die Entsendung weiterhin im Voraus
zeitlich begrenzt sein, um als solche zu gelten. Übrigens: Urlaub, Krankheit oder andere Gründe gelten
nicht als Unterbrechung des Zeitraums. Bei einer
längeren Aussetzung der Arbeiten kann die Entsendung nach mindestens zwei Monaten wieder neu
gestartet werden.
Beispieltexte für die Information über die Entsendung
Damit die Einzugsstelle bei Entsendungen in Abkommensstaaten entscheiden kann, ob die Kriterien
für eine Ausstrahlung erfüllt sind, müssen Sie als
Arbeitgeber Informationen über die Entsendung
weitergeben - etwa zur zeitlichen Befristung. Hierfür
gibt es im Webinar-Skript auf Seite 35 und 36 Beispieltexte.
Newsletter Ausland April 2015
„Was ist, wenn...?“ Mit ihren eigenen praktischen
Erfahrungen haben Teilnehmer des OnlineWebinars zur Mitarbeiterentsendung ins Ausland
eine Reihe interessanter Fragen gestellt. André
Fasel, Diplom-Verwaltungswirt aus dem Grundsatzdezernat für das Versicherungs- und Beitragsrecht
der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-Seee,
hat sie beantwortet.
Die FAQ-Liste ist als PDF unter www.webinare.tk.de
abrufbar.
Quelle: TK
4. Rechtliches
4.1 SV-Abkommen mit Philippinen steht bevor
Der deutsche Bundestag hat dem geplanten
Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen zugestimmt. Sobald die Vereinbarung auch
vom Parlament des ostasiatischen Inselstaats
verabschiedet ist, kann das Abkommen in Kraft
treten.
Zahlreiche Deutsche leben und arbeiten auf den
Philippinen – einer Inselguppe mit über 7000 Inseln
und Englisch als zweiter Amtssprache. Mit einem
Sozialversicherungsabkommen, das auf dem Gebiet
der Rentenversicherung abgeschlossen werden soll,
profitieren Versicherte zum Beispiel von einer Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aus
Deutschland und der Auszahlung von Renten im
jeweils anderen Land.
Geplante Regelung bei Entsendungen
Was muss in Steuerfragen beachtet werden?
Je nach Wohnsitz ist es möglich, die im Ausland
gezahlten Steuern auf die deutsche Steuerschuld
bei der Einkommenssteuererklärung anzurechnen.
Bei einer im Voraus zeitlich begrenzten Entsendung
von Arbeitnehmern sollen die Rechtsvorschriften
des Entsendestaates für zwei Jahre weitergelten.
Bei einer erneuten Entsendung des Arbeitnehmers
gilt dies jedoch nur, wenn die Entsendung im Rahmen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt oder wenn beim gleichen Arbeitgeber zwischen
dem Ende der letzten Entsendung und der erneuten
Entsendung mehr als zwölf Monate liegen.
Bei Entsendungen können auch die deutschen
Rechtsvorschriften für die Arbeitslosenversicherung
gelten.
Welches Arbeitsrecht gilt bei Entsendungen
Quelle: ihre-Vorsorge.de
Je nach Einsatzland und Wohnsitz ist zu prüfen,
•
ob und in welchem Umfang der Arbeitslohn
im Inland steuerpflichtig ist
•
ob eine Freistellung von der Lohnsteuer
nach einem Doppelbesteuerungsabkommen besteht
•
ob ein Auslandstätigkeitserlass in Betracht
kommt
An sich gilt deutsches Arbeitsrecht, es sei denn es
gibt zwingende Rechtsvorschriften des Auslandes
wie Arbeitsschutz und Mindestlohn.
Quelle: TK
3.2 Fragen und Antworten zur Entsendung
Gibt es eine Mindestdauer für die A1Bescheinigung? Wer muss Leiharbeitnehmer
anmelden? Darf ein Mitarbeiter ein zweites Arbeitsverhältnis im Ausland haben? Fragen zum
Thema Entsendung – und Antworten vom Experten aus dem TK-Webinar auf einem Blick.
4.2 Verordnung EG 465/2012 jetzt auch für
die Schweiz
Am 1. Januar 2015 ist die Verordnung EG
456/2012 auch im Verhältnis zur Schweiz in Kraft
getreten. Das hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen.
Künftig gilt bei mehreren Arbeitgebern in unterschiedlichen EU-Staaten bzw. der Schweiz: Wenn
im Wohnstaat weniger als 25 Prozent der Arbeitszeit
bzw. des Arbeitseinkommens erbracht wird, gilt das
Newsletter Ausland April 2015
Sozialversicherungsrecht des Staates, der außerhalb des Wohnsitzes liegt.
So genannte unbedeutende Tätigkeiten, die weniger
als fünf Prozent der Arbeitszeit umfassen, werden
dabei nicht mehr berücksichtigt.
Flug- und Kabinenpersonal ist in dem Land sozialversichert, in dem ihre Heimatbasis liegt. Das ist
grundsätzlich der Ort, an dem das besatzungsmitglied seine Dienstzeit beginnt und beendet.
Quelle: PWC
Sie haben Fragen zu einem unserer Themen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TKFirmenkundenservice helfen Ihnen gern weiter.
Telefon: 0800 - 285 85 87 60
(bundesweit gebührenfrei)
Fax: 040 - 855 060 56 66
E-Mail: [email protected]
Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie
auch in unserem Firmenkundenportal (Webcode
213080).
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