TK-Firmenkundenservice 0800 - 285 85 87 60 Mo.- Do. 7-18 Uhr und Fr. 7-16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040 - 85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de mailto:[email protected] Newsletter Ausland April 2015 Inhalt 1. Aktuelles .....................................................1 1.1 Der starke Ruf der Heimat ..........................1 1.2 „Wir erleben eine Zirkulation der Fachkräfte“ ..................................................2 2. Beschäftigung im Inland ..............................3 2.1 Neu in Deutschland? So erklären Sie die Lohnabrechnung .........................................3 2.2 Alles zur Sozialversicherung auf einen Klick: „Welcome to Germany“ .....................3 2.3 Ausländische Spediteure klagen gegen Mindestlohn.................................................4 3. Entsendung ins Ausland .............................4 3.1 Webinar verpasst? Infos zur Entsendung im Schnelldurchlauf.....................................4 3.2 Fragen und Antworten zur Entsendung ......5 4. Rechtliches .................................................5 4.1 SV-Abkommen mit Philippinen steht bevor ...........................................................5 4.2 Verordnung EG 465/2012 jetzt auch für die Schweiz .................................................5 Sehr geehrte Damen und Herren, Fachkräfte aus dem Ausland zu holen oder die eigenen Leute für Auslandseinsätze zu bewegen – das ist inzwischen selbstverständlich. Was viele Deutsche zur Rückkehr in die Heimat bewegt und was Sie als Arbeitgeber tun können, lesen Sie im aktuellen Newsletter. Außerdem: Das Wichtigste aus dem TK-Webinar zum Thema Mitarbeiterentsendung im Schnelldurchlauf. Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Techniker Krankenkasse 1. Aktuelles 1.1 Der starke Ruf der Heimat Ein höheres Gehalt, Bonuszahlungen, besondere Leistungen – wer ins Ausland geht, dem sollte es an nichts fehlen. Neben dem Wunsch nach beruflichen Herausforderungen ist das Geld für Arbeitnehmer ein starkes Argument für einen Auslandseinsatz. Dass es deutsche Fachkräfte oft nicht lang im Ausland hält, hat mit dem Einkommen allerdings weniger zu tun. Für Matthias Schiller (Name geändert) war der Fall klar: Das Angebot, für seinen Arbeitgeber aus der Automobilindustrie in China die Fertigung aufzubauen, nahm er nur unter einer Bedingung an: „Zwei Jahre, aber nicht länger“. Damit liegt Schiller im Trend: Viele Fachkräfte, die Deutschland den Rücken kehren, planen die Rückkehr in die Heimat gezielt mit ein, wie eine aktuelle Studie zur internationalen Mobilität zeigt (siehe auch Interview: „Wir erleben eine „Zirkulation der Fachkräfte“). • • Bei den Auswanderern liegt der Anteil der Hochqualifizierten bei 70,0 Prozent. Aber auch bei den Rückwanderern ist ihr Anteil mit 64,1 Prozent sehr hoch. Nur ein Drittel der Auswanderer will eher auf Dauer im Ausland bleiben, 41 Prozent gehen von einer Rückkehr aus. Die Familie war auch für Matthias Schiller ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Die Frage für die Ehefrau Heike und die drei kleinen Kinder lautete: Mitziehen oder hierblieben? „Eine Trennung über einen so langen Zeitraum hätte uns allen nicht gut getan. Also sind wir alle mitgekommen“, sagt die Ingenieurin, die die Zeit im fremden Land nicht bereut hat. Aber: „Die zwei Jahre in einer komplett anderen Kultur und ohne Oma und Opa, das war schon anstrengend. Ich hätte dort zum Beispiel nicht arbeiten können, weil die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet war. Allein schon wegen der Ferien und Feiertage an der deutschen Schule“. Die Familie ist ein wichtiger Einflussfaktor: Das zeigt sich auch in der aktuellen Studie: • • Der Wunsch nach neuen Erfahrungen und beruflicher Entwicklung wird von Auswanderern am häufigsten als Motivation genannt. (72,2 Prozent bzw. 66,9 Prozent) Für Rückwanderer spielen familiäre Gründe eine große Rolle. (63,9 Prozent). Berufliche Newsletter Ausland April 2015 • Gründe stehen erst an zweiter Stelle (56,5 Prozent). Unzufriedenheit mit dem Leben im Ausland gehört zu häufigen Motiven (40,4 Prozent) für eine Rückkehr. Dazu zählt der Wunsch nach einem besseren Lebensgefühl in Deutschland, die Nähe zu Freunden sowie die Überzeugung, dass das politische System und die medizinische Versorgung in Deutschland besser sind. Die Gewissheit, in Deutschland das soziale Umfeld und eine gewisse Sicherheit wieder vorzufinden, war auch Familie Schiller wichtig. Matthias Schiller: „Wir haben in China einige kennengelernt, die aus der Gegend um Detroit kamen und gern wieder zurückwollten, aber es nicht konnten. Sie wären dort arbeitslos – denn ihr alter Job ist jetzt weg.“ Informationen zur Studie: Für die Studie „International Mobil“ wurden 3.000 Aus- und 4.500 Rückwanderer mit deutscher Staatsangehörigkeit angeschrieben, die 2013 Deutschland verlassen haben oder zurückgekehrt sind. Insgesamt 1.700 Personen haben an der Umfrage teilgenommen. Die Studie, die von der Stiftung Mercator gefördert wurde, ist vom Forschungsbereich beim Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und der Universität Duisburg-Essen durchgeführt worden. Quelle: TK; Uni Duisburg Essen 1.2 Wir erleben die Zirkulation der Fachkräfte Was bewegt „international Mobile“? Und warum kehren sie wieder heim? In einer ersten umfassenden Studie mit 1700 Teilnehmern haben drei Forschungseinrichtungen deutsche Aus- und Rückwanderer befragt. Was die Ergebnisse auch für Arbeitgeber bedeuten können, erklärt eine der beteiligten Forscherinnen im TK-Interview. Dr. Cornelia Schu ist Direktorin des Forschungsbereichs im Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). TK: Frau Dr. Schu, was war aus Ihrer Sicht das überraschendste Ergebnis der Studie? Schu: „Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder über den Trend der Abwanderung von qualifizierten Fachkräften gehört und den Eindruck gewonnen, dass ein großer Teil der Auswanderer hier keine Perspektive sieht. Das hat sich in unserer Studie nicht bestätigt. Tatsächlich ist es so, dass Akademiker und Führungskräfte sowohl unter Ausals auch unter Rückwanderern deutlich überrepräsentiert sind. Und die Tatsache, dass die meisten eine Rückkehr sicher planen, oder diese immerhin für möglich halten, spricht auch nicht für eine dauerhafte Fachkräftebewegung ins Ausland. Wir haben es stattdessen eher mit einer zirkulären Aus- und Rückwanderung zu tun.“ Seite 2 TK: Neue berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln ist der Studie zufolge der häufigste Grund für die Auswanderung. Ebenfalls hoch ist der Wunsch nach einem höheren Einkommen. Mit welchen Nebenwirkungen haben Auswanderer zu kämpfen? Schu: „Auswanderung führt tatsächlich für die meisten zu einer Verbesserung der finanziellen Situation – das gilt unabhängig vom Bildungsniveau oder der Berufsqualifikation. Also kann man sagen: Auswanderung lohnt sich - finanziell. Aber dieser finanzielle Vorteil hat seinen Preis: 43,5 Prozent haben angegeben, dass sich der Weggang negativ auf den Freundes- und Bekanntenkreis ausgewirkt hat. Wir nennen das soziale Desintegration. Bei den Rückwanderungen ist das spiegelbildlich: Die soziale Situation hat sich deutlich verbessert, zum Teil gab es aber Einkommenseinbußen. Die Ausnahme sind Hochqualifizierte. Die größere Nähe zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen ist entsprechend einer der häufigsten Gründe für Rückkehrer (69,8%), und die fehlende Nähe zu in Deutschland lebenden Freunden wird mit fast 56% sehr häufig als eine Ursache für Unzufriedenheit mit dem Leben im Ausland genannt.“ TK: Was können Unternehmen, die für international Mobile attraktiv sein möchten, aus den Erkenntnissen lernen? Schu: „Erstens: Sie sollten berücksichtigen, dass Wanderung ein Ergebnis von komplexen Motivlagen ist. Um attraktiv zu bleiben für deutsche Fachkräfte im Ausland, müssen Unternehmen also die Lebens-, Arbeits- und Erwerbsbedingungen insgesamt berücksichtigen – und mit einem Maßnahmenbündel reagieren. Es kommt darauf an, dass die Arbeitsbedingungen auch einem internationalen Vergleich mit anderen attraktiven Ländern standhalten. So ist neben dem Gehalt beispielsweise die Balance zwischen Freizeit und Arbeit ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung von mobilen Arbeitnehmern für ein Land und natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Oft spielt der ebenfalls hochqualifizierte Partner eine wichtige Rolle für eine Wanderungsentscheidung. In solchen Fällen können zum Beispiel Dual-Career-Angebote helfen, die auch dem Lebenspartner eine Beschäftigung ermöglichen. Das ist allerdings nur für sehr große oder vernetzte Unternehmen eine Option. Zweitens: Sie können eine gezielte Rückkehrförderung von Fachkräften betreiben, die das Unternehmen verlassen haben, um im Ausland Erfahrungen zu sammeln. Halten Sie bewusst den Kontakt – dann können Sie bei einem späteren Engpass darauf zurückzugreifen und ein konkretes Angebot zur Rückkehr machen.“ TK: Wie kann so etwas praktisch gehen? Schu: „In der Wissenschaft gibt es gute Beispiele wie die German Scholars Organisation, die gezielt Kontakt zu deutschen Wissenschaftlern im Ausland hält und Talentmanagement betreibt, indem sie interessierte Rückkehrer mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt bringt. Es gibt außerdem das sogenannte Gain-Netzwerk, das dem Austausch zwi- Seite 3 schen deutschen Wissenschaftlern in Nordamerika dient und von deutschen Wissenschaftsorganisationen gemeinschaftlich finanziell unterstützt wird. Der Verteiler bzw. die Internetplattform wird dann für das Einstellen von Stellenangeboten oder das Bekanntmachen von Rückkehrerstipendien genutzt. So etwas wäre auch für deutsche Firmen denkbar, wenn sie sich branchenübergreifend zusammentun.“ TK: Können Sie aus den Studienergebnissen einen Typus des „international mobilen“ Arbeitnehmers beschreiben? Schu: „Insgesamt können wir schlussfolgern, dass die international Mobilen überproportional hochqualifiziert, zwischen 20 und 40 Jahre alt und eher alleinstehend oder Paare ohne Kinder sind. Außerdem kommen sie zu 50 Prozent aus bildungsnahen Elternhäusern – gegenüber rund 14 Prozent bei den nicht mobilen Deutschen. Was uns in der Eindeutigkeit überrascht hat: Deutsche mit Migrationshintergrund sind deutlich mobiler als Deutsche ohne Migrationshintergrund - sie sind bei den Aus- und Rückwanderern überrepräsentiert. Es ist aber keineswegs so, dass sie mehrheitlich in das Herkunftsland ihrer Eltern ziehen, sondern die Mobilitätsneigung ist in dieser Gruppe generell höher.“ Newsletter Ausland April 2015 Der Verdienstzeitraum The earnings period means the time when you earned the money. This detail is more important than the date when the payslip was issued. It’s best to file your payslips according to the month of the earnings so that you can check your salary later. Entgeldbestandteile Earnings components mean everything that makes up the remuneration that may be liable for tax and social security contributions. For example gross earnings (Bruttoverdienst) and tax-deductible savings schemes for employees (vermögenswirksame Leistungen). Das Gesamtbrutto In the section for gross pay is the sum of your total gross salary. This is the sum of all the earnings components. In the lines underneath, you can see which parts of the gross salary are liable for tax and social security contributions. The abbreviations SV, KV, PV, RV and AV stand for social security, health insurance, long-term care insurance, state pension insurance and unemployment insurance. Gesetzliche Abzüge TK: Hat Ihre Studie auch eine politische und gesellschaftliche Komponente? Schu: „Natürlich müssen wir uns als Gesellschaft die Frage stellen, wie attraktiv wir insgesamt als Land für Arbeitskräfte sind – gerade in Konkurrenz zu anderen Ländern. Das betrifft nicht nur die Arbeitsbedingungen oder das Steuersystem, sondern auch generell das gesellschaftliche Klima, die Offenheit des Landes und die Frage: Wie wohl fühle ich mich insgesamt in einem Land? Ein anderer Befund aus der Studie könnte aus Sicht der Politik und der Wirtschaft von Bedeutung sein: Wir sehen, dass die international Mobilen aus Familien stammen, in denen schon die Eltern über höhere Bildungsabschlüsse verfügen. Auf diese Weise kommt es zu einer Verfestigung von Vorteilen. Hier sollten wir bewusst auch Menschen aus weniger privilegierten Elternhäusern die Chance zu internationaler Mobilität geben. So etwas könnte zum Beispiel im Rahmen von Austauschprogrammen von Azubis geschehen, was teilweise ja schon gemacht wird“. Quelle: TK 2. Beschäftigung im Inland 2.1 Neu in Deutschland? So erklären Sie die Lohnabrechnung Sich im Job auf Englisch zu verständigen, ist für viele ausländische Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit. Die Gehaltsbescheinigung zu verstehen, ist dagegen eine schwierigere Übung. Hier gibt es Hilfe: Wie kann man die Bestandteile des Verdienstnachweis von Deutsch auf Englisch übersetzen? – am Beispiel einer MusterLohnabrechnung. Under statutory deductions you can see which amounts your employer has collected for income tax, the solidarity surcharge and social security. Das Netto The net means the sum that the company transfers to your account. In our example, most goes to the salary account, a lesser, voluntary amount goes to a building society account (Bausparkonto) for savings Die Steuerklasse The tax bracket depends on your family status and determines the level of tax you have to pay. For example, the tax bracket 1 is the class for single people without children. Die Kirchensteuer The Catholic and Protestant churches also levy church taxes, which are deducted automatically from your salary if you belong to these religions. Die deutsche Übersetzung sowie weitere Begriffe und Wissenswertes auf Englisch finden Sie in der Broschüre „Welcome to Germany“. Quelle: TK 2.2 Alles zur Sozialversicherung auf einen Klick: „Welcome to Germany“ Krankenkasse, Rente, Unfallversicherung: Alles Wissenswerte zum Thema Sozialversicherung finden Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer in der TK-Broschüre „Welcome to Germany“ – auf Deutsch und Englisch und nur einen Klick entfernt. Newsletter Ausland April 2015 Was heißt eigentlich „Arbeitsunfähigkeit“ auf englisch? Wie funktioniert das Rentenversicherungssystem in Deutschland? Ein Blick in die Broschüre „Welcome to Germany“ gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine schnelle Hilfe für die wichtigen Fragen. Unter diesem Link bietet die TK das Dokument als PDF an – ideal zum Ausdrucken, Abspeichern und Weitergeben. TK-Service den Start in Deutschland „Welcome to Germany“ ist nur ein Baustein eines umfangreichen Infopakets, das die TK Firmenkunden zur Verfügung stellt. Nach einer formlosen Kontaktaufnahme an den TK-Vertrieb erhalten Sie eine persönliche Beratung – und den beliebten „Guide for Germany“ – eine handliche Broschüre für Deutschland. Feiertage, Bräuche und Besonderheiten, die Arbeitnehmer oder Praktikanten aus dem Ausland kennen sollten, sind in diesem Guide übersichtlich dargestellt. Quelle: TK 2.3 Ausländische Spediteure klagen gegen Mindestlohn LKW-Fahrer von ausländischen Unternehmen, die in Deutschland unterwegs sind, müssen nach dem Mindestlohngesetz entlohnt werden. Spediteure aus dem europäischen Ausland haben dagegen nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sollen prüfen, ob die Anwendung des Mindestlohngesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die EUKommission hat zuvor am 21. Januar ein Pilotverfahren dazu eingeleitet, ob der reine Transit durch Deutschland bereits zu einer Pflicht zur Anwendung des Mindestlohngesetzes führt. So lange diese Untersuchung läuft, wird der reine Transitverkehr von Ordnungswidrigkeits-Verfahren und Kontrollen durch den Zoll ausgenommen. Allerdings gilt dies nicht für Firmen, die ihre Lastwagen in Deutschland be- und entladen. Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt im Februar festgestellt, dass sich Arbeitgeber an die Mindestlohn-Regeln desjenigen Landes halten müssen, in das sie ihre Arbeitnehmer zwecks Beschäftigung schicken (Aktenzeichen C-396/13) Quelle: DPA; Haufe 3. Entsendung ins Ausland 3.1 Webinar verpasst? Infos zur Entsendung im Schnelldurchlauf Das Webinar „Mitarbeiterentsendung ins Ausland“ der TK zeigte einmal mehr: Im Bereich der Sozialversicherung gibt es eine Menge zu beachten. Die Highlights des Webinars im Überblick. Verklausulierte Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch klingen aus dem Mund von André Fasel zuweilen so spannend wie ein Krimi - und sind vor allem Seite 4 verständlich. Fast 200 Teilnehmer lauschten Ende März den Erklärungen des Experten der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See per OnlineSeminar. Ein Streifzug durch die wichtigsten Themen: Wer ist zuständig in Sachen Sozialversicherung bei Entsendungen? An wen wenden sich Arbeitgeber? • • • bei versicherungspflichtig Beschäftigten: die Krankenkasse für nicht gesetzlich Krankenversicherte: Die Deutsche Rentenversicherung für Minijobber: die Minijob-Zentrale Wann gilt die deutsche Versicherung weiter? In diesem Fall spricht man von "Ausstrahlung" (§ 4 SGB IV). Kurz gefasst: Wenn ein Arbeitnehmer, der eine Arbeitsstelle in Deutschland hat, ins Ausland entsandt wird, ist er weiter in Deutschland versichert • wenn die Entsendung im Voraus zeitlich befristet ist. • wenn er die Tätigkeit für seinen in Deutschland ansässigen Betrieb ausübt und das Entgelt von ihm erhält. • wenn er auf Veranlassung seines Arbeitgebers vom Inland ins Ausland geht und weiterhin seinen Weisungen unterliegt. • wenn er zuvor mindestens einen Monat den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat - also in Deutschland beschäftigt war. • wenn eine Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Entsendung fortbesteht. Wo gilt die Bescheinigung A1? Die Bescheinigung A1 (früher E 101) weist nach, ob jemand in Deutschland sozialversichert ist und im Ausland tätig werden kann - sie umfasst alle vier Zweige der Sozialversicherung. Sie gilt in allen 28 EU-Staaten, in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz. Formulare gibt es im Downloadbereich des TK-Firmenkundenservice. Was ist wenn schnell eine A1-Bescheinigung beantragt werden muss? "Sie sollten Anträge so früh wie möglich stellen also schon, sobald Sie wissen, dass jemand ins Ausland geht. Sie können auch prophylaktisch einen Antrag stellen - selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein anderer Kollege ins Ausland geht. Dann können Sie sich immer noch bei der Einzugsstelle melden und dies mitteilen." Hinweis: Sie haben es eilig? Die TK hat für Arbeitgeber eine spezielle Entsendefax-Hotline eingerichtet. Antrag auf Entsendung nach A1 - So füllt man ihn aus: Spulen Sie im Webinar-Mitschnitt auf die Position 21:12 Minuten. Dort werden alle Felder werden Schritt für Schritt erklärt. Den Webinar-Mitschnitt finden Sie auf www.webinare.tk.de Seite 5 Was ist bei Entsendungen in Länder zu beachten, in denen nicht alle Zweige der Sozialversicherung durch ein Abkommen abgedeckt sind? Wenn es kein komplettes Sozialversicherungsabkommen gibt, gilt deutsches Recht weiter, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auch nochmal sozialversicherungspflichtig wird. Es kann also zu doppelten Beitragszahlungen kommen - aber auch zu einem doppelten Erwerb von Rentenversicherungszeiten. Wie lange darf eine Entsendung maximal dauern, damit weiter deutsches Recht gilt? In Mitgliedsstaaten 24 Monate, in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen kommt es auf das Abkommen an. Achtung: Auch wenn in der Liste mit Sozialversicherungsabkommen "ohne Begrenzung" steht, so muss die Entsendung weiterhin im Voraus zeitlich begrenzt sein, um als solche zu gelten. Übrigens: Urlaub, Krankheit oder andere Gründe gelten nicht als Unterbrechung des Zeitraums. Bei einer längeren Aussetzung der Arbeiten kann die Entsendung nach mindestens zwei Monaten wieder neu gestartet werden. Beispieltexte für die Information über die Entsendung Damit die Einzugsstelle bei Entsendungen in Abkommensstaaten entscheiden kann, ob die Kriterien für eine Ausstrahlung erfüllt sind, müssen Sie als Arbeitgeber Informationen über die Entsendung weitergeben - etwa zur zeitlichen Befristung. Hierfür gibt es im Webinar-Skript auf Seite 35 und 36 Beispieltexte. Newsletter Ausland April 2015 „Was ist, wenn...?“ Mit ihren eigenen praktischen Erfahrungen haben Teilnehmer des OnlineWebinars zur Mitarbeiterentsendung ins Ausland eine Reihe interessanter Fragen gestellt. André Fasel, Diplom-Verwaltungswirt aus dem Grundsatzdezernat für das Versicherungs- und Beitragsrecht der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-Seee, hat sie beantwortet. Die FAQ-Liste ist als PDF unter www.webinare.tk.de abrufbar. Quelle: TK 4. Rechtliches 4.1 SV-Abkommen mit Philippinen steht bevor Der deutsche Bundestag hat dem geplanten Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen zugestimmt. Sobald die Vereinbarung auch vom Parlament des ostasiatischen Inselstaats verabschiedet ist, kann das Abkommen in Kraft treten. Zahlreiche Deutsche leben und arbeiten auf den Philippinen – einer Inselguppe mit über 7000 Inseln und Englisch als zweiter Amtssprache. Mit einem Sozialversicherungsabkommen, das auf dem Gebiet der Rentenversicherung abgeschlossen werden soll, profitieren Versicherte zum Beispiel von einer Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aus Deutschland und der Auszahlung von Renten im jeweils anderen Land. Geplante Regelung bei Entsendungen Was muss in Steuerfragen beachtet werden? Je nach Wohnsitz ist es möglich, die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Steuerschuld bei der Einkommenssteuererklärung anzurechnen. Bei einer im Voraus zeitlich begrenzten Entsendung von Arbeitnehmern sollen die Rechtsvorschriften des Entsendestaates für zwei Jahre weitergelten. Bei einer erneuten Entsendung des Arbeitnehmers gilt dies jedoch nur, wenn die Entsendung im Rahmen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt oder wenn beim gleichen Arbeitgeber zwischen dem Ende der letzten Entsendung und der erneuten Entsendung mehr als zwölf Monate liegen. Bei Entsendungen können auch die deutschen Rechtsvorschriften für die Arbeitslosenversicherung gelten. Welches Arbeitsrecht gilt bei Entsendungen Quelle: ihre-Vorsorge.de Je nach Einsatzland und Wohnsitz ist zu prüfen, • ob und in welchem Umfang der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist • ob eine Freistellung von der Lohnsteuer nach einem Doppelbesteuerungsabkommen besteht • ob ein Auslandstätigkeitserlass in Betracht kommt An sich gilt deutsches Arbeitsrecht, es sei denn es gibt zwingende Rechtsvorschriften des Auslandes wie Arbeitsschutz und Mindestlohn. Quelle: TK 3.2 Fragen und Antworten zur Entsendung Gibt es eine Mindestdauer für die A1Bescheinigung? Wer muss Leiharbeitnehmer anmelden? Darf ein Mitarbeiter ein zweites Arbeitsverhältnis im Ausland haben? Fragen zum Thema Entsendung – und Antworten vom Experten aus dem TK-Webinar auf einem Blick. 4.2 Verordnung EG 465/2012 jetzt auch für die Schweiz Am 1. Januar 2015 ist die Verordnung EG 456/2012 auch im Verhältnis zur Schweiz in Kraft getreten. Das hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen. Künftig gilt bei mehreren Arbeitgebern in unterschiedlichen EU-Staaten bzw. der Schweiz: Wenn im Wohnstaat weniger als 25 Prozent der Arbeitszeit bzw. des Arbeitseinkommens erbracht wird, gilt das Newsletter Ausland April 2015 Sozialversicherungsrecht des Staates, der außerhalb des Wohnsitzes liegt. So genannte unbedeutende Tätigkeiten, die weniger als fünf Prozent der Arbeitszeit umfassen, werden dabei nicht mehr berücksichtigt. Flug- und Kabinenpersonal ist in dem Land sozialversichert, in dem ihre Heimatbasis liegt. Das ist grundsätzlich der Ort, an dem das besatzungsmitglied seine Dienstzeit beginnt und beendet. Quelle: PWC Sie haben Fragen zu einem unserer Themen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TKFirmenkundenservice helfen Ihnen gern weiter. Telefon: 0800 - 285 85 87 60 (bundesweit gebührenfrei) Fax: 040 - 855 060 56 66 E-Mail: [email protected] Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie auch in unserem Firmenkundenportal (Webcode 213080). Seite 6
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