Mittagstisch vom 23. - 27. März (KW 13)

Im Namen der Deutsch-französischen Arbeitsgruppe weisen wir auf folgende Veranstaltung
hin:
„Die Entsendung von Arbeitnehmern – arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte“.
Beginn:
Mittwoch, 19. November 2014, 18.00 – 20.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände e.V. (VSU),
Harthwerg 15, 66119 Saarbrücken
Referenten:
Rechtsanwalt Matthias Lippert (Kanzlei Rapräger)
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Saarbrücken
Avocat Jean-Luc Bieber, Saaregemünd
Europa wächst nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich immer enger zusammen. Dies
gilt auch für das Arbeitsrecht. Die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland gewinnt
immer mehr an Bedeutung. Hierdurch kann z.B. ein Mangel an qualifizierten Fachkräften
behoben, die einheitliche Unternehmenspolitik vor Ort durchgesetzt, der internationale
Erfahrungsaustausch gefördert und Auslandserfahrung gesammelt werden.
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern ergeben sich insbesondere Probleme bei der Vertragsgestaltung. Eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist für die Arbeitnehmer wichtig, um ihnen umfassenden Sozialversicherungsschutz zu gewährleisten.
Außerdem birgt eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung die Gefahr
erheblicher Nachzahlungsverpflichtungen für den Arbeitgeber in sich. Schließlich sind
steuerliche Problemstellungen zu beachten.
So werden die beiden Referenten unter anderem die nachfolgenden rechtlichen Fragen ansprechen:
Wann liegt eine Arbeitnehmerentsendung vor?
Wie wirkt sich die Entsendung auf den Vertrag aus?
Welches Recht ist anwendbar?
Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?
Steuerfragen beim Auslandseinsatz
Im Anschluss stehen die beiden Referenten für Fragen und Antworten der Teilnehmer gerne
zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird simultan übersetzt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Bitte melden Sie sich unter Beifügung eines Verrechnungsschecks in Höhe von
60,00 €
bis zum 22.10.2014
bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes an.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf interessante Gespräche mit Ihnen im Anschluss an
die Veranstaltung bei einem kleinen Imbiss mit Umtrunk.

Das Seminar kann als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO anerkannt
werden. Die Stundenzahl wird von der Kammer auf Anforderung bescheinigt.
Veranstalter:
Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände e.V. (VSU)
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes