Techniker Krankenkasse Newsletter Ausland Januar 2016 Inhalt 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 Deutsch lernen im Job: So helfen Sie fremdsprachigen Kollegen ....................... 1 1.2 Spitzenverbände aktualisieren Regeln zur Aus- und Einstrahlung ............................. 3 2. Entsendung ins Ausland .......................... 3 2.1 Unfallversicherung im Ausland................. 3 2.2 Entsendungen: Der Trend geht zum kurzen Auslandseinsatz ........................... 4 3. Beschäftigung im Inland ........................... 4 3.1 Recruiting im Internet – Trends und rechtliche Fragen ..................................... 4 4. Rechtliches .............................................. 5 4.1 Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden gilt ...................................... 5 4.2 Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan aktualisiert ............................................... 5 Sehr geehrte Damen und Herren, eine Sprache zu lernen steht für viele Menschen ganz oben auf der Liste der guten Vorsätze fürs neue Jahr. Auch in Ihrem Unternehmen können Sie jetzt aktiv werden: Um ausländische Kollegen beim Trainieren der deutschen Sprache zu unterstützen, haben wir hilfreiche Tipps zusammengestellt. Außerdem im aktuellen Newsletter: Tipps fürs Recruiting in Social Media und aktuelle Änderungen zum Thema Ausstrahlung. 1. Aktuelles 1.1 Deutsch lernen im Job: So helfen Sie fremdsprachigen Kollegen Die deutsche Sprache ist für viele Expatriates eine echte Hürde. Wir haben Tipps von Experten zusammengestellt, wie Arbeitgeber und Belegschaft fremdsprachige Kollegen beim Lernen unterstützen können. Als Arbeitgeber und Kollege können Sie Unterstützung leisten, wenn ausländische Mitarbeiter die deutsche Sprache erlernen. Was Sie konkret tun können, erklärt Dr. Manuela Beck, Leiterin des Bereichs Sprachkurse und Fortbildungen beim Goethe-Institut, im Interview mit dem TK-Service Ausland. Sprachen lernt man nicht nebenbei TK: Was sollten Arbeitgeber tun, um Mitarbeitern beim Erlernen der deutschen Sprache zu helfen? Beck: Basis für den Spracherwerb ist ein systematischer Kurs. Hier gibt es in ganz Deutschland viele gute Angebote. Arbeitgeber sollten sich beraten lassen, welcher Kurs für den Mitarbeiter der richtige ist. Als Goethe-Institut bieten wir in vielen deutschen Städten Kurse an – aber auch ortsunabhängige Online-Kurse. Darüber hinaus gibt es fachsprachliche Kurse, wie zum Beispiel für Juristen, Mediziner oder Lehrkräfte. Wichtig ist: Man sollte nicht die Erwartungshaltung haben, dass sich das Erlernen einer Fremdsprache nebenbei erledigen lässt. Der Mitarbeiter sollte die Gelegenheit haben, in der Arbeitszeit am Kurs teilzunehmen und die Lerneinheiten zu bearbeiten. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus im Job-Alltag dabei helfen, die Sprache zu trainieren. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Geduldig bleiben und nur auf Wunsch korrigieren TK: Wie können Kollegen und Teamleiter im Berufsalltag Unterstützung leisten? Beck: Es ist wichtig, dass die muttersprachlichen Kollegen ein bisschen Geduld aufwenden und nicht im Gefühl, schnell helfen zu wollen, ständig auf Englisch ausweichen. Je nachdem wie weit die Sprachkenntnisse des neuen Kollegen sind, kann man vereinbaren, regelmäßig stattfindende Besprechungen auf Deutsch abzuhalten, nach dem Motto: Den Montags-Jour-Fixe machen wir immer auf Deutsch. Newsletter Ausland Januar 2016 TK: Was sollten Mitarbeiter auf keinen Fall tun? Beck: Fallen Sie Kollegen nicht ins Wort und verbessern Sie nicht jeden Fehler. Vor allem die Korrektur vor versammelter Mannschaft kann extrem frustrierend sein. Es geht nicht darum, fehlerfrei zu sprechen, sondern darum, sich irgendwie zu verständigen. Das ist schon ein wichtiges Erfolgserlebnis. Deutsch als Integrationshilfe TK: In vielen international tätigen Unternehmen ist Englisch die offizielle Hauptsprache – auch für die einheimischen Mitarbeiter. Warum sollte man als Arbeitgeber dennoch das Erlernen der deutschen Sprache unterstützen? Beck: Wenn man dauerhaft den ausländischen Arbeitnehmer binden möchte, tut das Unternehmen gut daran, auch den Alltag jenseits des Beruflichen zu unterstützen. Deutsch ist am Ende entscheidend, damit sich diejenigen hier auch wohlfühlen, die aus einem fremden Land nach Deutschland kommen. Auch wenn sie mit Englisch bei der Arbeit klarkommen, gilt: Der Alltag findet auf Deutsch statt. Hinzu kommt: Wenn eine Mehrheit der Mitarbeiter deutschsprachig ist, sprechen sie untereinander häufig in ihrer Muttersprache – zum Beispiel in der Mittagspause oder auf dem Flur. Für ausländische Mitarbeiter ist es dann schwierig, solchen Unterhaltungen zu folgen. Sie fühlen sich ausgeschlossen – und das trägt nicht unbedingt zu einer offenen Kommunikation und Integration bei. Information: Das Goethe-Institut (www.goethe.de) ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Der gemeinnützige Verein fördert die Kenntnis der deutschen Sprache im Inund Ausland. Vom Deutschkurs bis zum Radiohören – zehn Tipps fürs Deutschlernen Wir haben zehn Praxistipps für Sie zusammengestellt, wie Sie fremdsprachige Kollegen beim Deutschlernen unterstützen können. Seite 2 lich zu hören und zu lesen und sich auch mit Muttersprachlern mündlich und schriftlich auszutauschen." Viele Tipps zum Selbstlernen hat Sprigade auf der Webseite der HU zusammengestellt. 3. Das Smartphone als Übersetzer Tragbare Übersetzungscomputer waren vor wenigen Jahren noch ein teures Gadget – heute hat so gut wie jeder ein Smartphone in der Hosentasche, das sich per Vokabel-App zum Sprach-Helferlein aufrüsten lässt. Über "Google Translate" ist zudem die Aufnahme von ganzen Texten über die Diktierfunktion möglich. 4. Pfiffige Lernprogramme Es gibt eine Reihe von Sprachlern-Apps für Smartphones, Tablets und PCs, die Fremdsprachler beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützen können. Apps wie Duolingo, Babbel oder Busuu passen sich dem Kenntnisstand des Nutzers an und motivieren zum täglichen Vokabellernen. 5. Der Klassiker: die Karteikarte Technische Hilfsmittel sind schön – dennoch kommt die gute alte Karteikarte nicht aus der Mode. Sprachtrainer empfehlen, individuell zum Kurs ein Karteikartensystem aufzubauen und nicht nur einzelne Wörter, sondern auch Satzzusammenhänge, Eselsbrücken oder Bilder zu notieren. Eine einfache Excel-Vorlage für Karteikarten gibt es zum kostenlosen Download auf der Seite www.lernen-mit-spass.ch. 6. Online mit anderen trainieren: DeutschlernCommunities Online mit anderen lernen und gleichzeitig Kontakte knüpfen: Das ist das Ziel von Deutschlern-Communities. Gleichgesinnte finden Neu-Deutsche unter anderem bei "Deutsch für Dich" des GoetheInstituts, aber auch in lokalen Facebook-Gruppen (Suchbegriff: Deutsch lernen) oder an deutschen Standorten des Expat-Netzwerks InterNations. 7. Deutsche Welle: News für Deutsch-Anfänger 1. Deutschkurs – die Basis Eine solide Basis bildet ein Deutschkurs von einem zertifizierten Anbieter. Neben zahlreichen privaten Institutionen und Volkshochschulen ist das GoetheInstitut eine gute Adresse: Die Organisation ist in allen deutschen Großstädten vertreten und bietet auch eine Reihe von fachsprachlichen Kursen an. Eine Suchmaschine, die eine Kurssuche nach Postleitzahl, Kursart und Niveau ermöglicht, bietet außerdem der Fachverband für Deutsch als Fremdsprache. 2. Selbstständig trainieren Ein Kurs allein reicht in der Regel nicht aus. "Ohne selbstständige Arbeit ist keine Sprache zu lernen", sagt Ragna Sprigade vom Sprachenzentrum der Humboldt-Universität (HU) Berlin. "Es ist unverzichtbar, die Fremdsprache so oft und so viel wie mög- Nachrichten auf Deutsch im Radio verfolgen? Das ist für Ausländer oft gar nicht so einfach. Die Deutsche Welle unterstützt Deutsch-Neulinge mit einem besonderen Service: Tägliche Nachrichten werden als langsam gesprochene Version auf die Webseite der Deutschen Welle gestellt und sind so für Deutsch-Starter einfach konsumierbar. 8. Zeit einplanen Haben Sie Geduld. Das Foreign Service Institute (FSI) hat ermittelt, dass ein englischsprachiger Ausländer rund 750 Stunden benötigt, um Deutsch zu lernen. Der Spruch "Deutsche Sprache, schwere Sprache" stimmt nicht ganz. Zwar sind Niederländisch, Spanisch oder Schwedisch aus Sicht eines Engländers einfacher zu lernen, Seite 3 um aber arabische Sprachen, Chinesisch oder Japanisch zu lernen, wird im Schnitt das Dreifache an Zeit benötigt. Newsletter Ausland Januar 2016 Künftig kann eine Entsendung aber vorliegen, wenn die Kosten auf Grundlage einer Vereinbarung zu Bedingungen abgerechnet werden, wie sie zwischen Fremdfirmen üblich sind. 9. Seien Sie tolerant Neue Behandlung lokaler Arbeitsverträge Für die Belegschaft, die Fremdsprachler beim Deutschlernen helfen will, gilt: Fallen Sie Kollegen nicht ins Wort und kritisieren Sie nicht jeden Fehler. Vor allem die Korrektur vor versammelter Mannschaft wirkt demotivierend. Denn es geht schließlich darum, sich zu verständigen und nicht darum, sofort fehlerfrei sprechen zu können. 10. TK-Welcome-Service Die TK unterstützt Arbeitgeber bei der Integration internationaler Mitarbeiter – auch in Sachen Sprache: Mit "Welcome to Germany" erhalten Sie ein Paket mit allen wichtigen Infos für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, sowie wichtige Formulare und persönliche Services für Versicherte in englischer Sprache. Dazu gehört auch der "Guide for Germany" mit allen Infos rund um den Start in Deutschland. Mehr dazu unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 165178). Das Vorliegen eines zusätzlichen Arbeitsvertrages im Einsatzland wurde mit der neuen Verlautbarung neu bewertet. So steht künftig ein solcher lokaler Arbeitsvertrag, der etwa für einen Antrag zum Arbeitsvisum in manchen Ländern verpflichtend ist, der Ausstrahlung nicht mehr im Weg. Voraussetzung ist, dass allein das entsendende Unternehmen das Arbeitsentgelt schuldet und wirtschaftlich trägt und dass auch die faktische Ausgestaltung der Weisungsverhältnisse bei dem entsendenden Unternehmen liegt. Weitere Informationen im TK-Service Ausland Hintergründe und Details zur Entsendung und Ausstrahlung haben wir im TK-Service Ausland unter "Entsendung ins Ausland" zusammengestellt. Hier finden Sie auch ein Antragsformular zur Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung. Quelle: TK 1.2 Spitzenverbände aktualisieren Regeln zur Aus- und Einstrahlung Wann gilt bei einer Entsendung ins Ausland im Sinne der Ausstrahlung deutsches Sozialversicherungsrecht weiter? Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben das Regelwerk für die Aus- und Einstrahlung überarbeitet. Eine Neuerung betrifft den Titel: Bisher hatte das Regelwerk der Spitzenverbände die Bezeichnung "Richtlinie". Künftig sprechen die Sozialversicherungen von einer "gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer". Ablöseverbot gestrichen Die Spitzenverbände haben nun eine Sonderregelung für kurzfristige Auslandseinsätze bei verbundenen Unternehmen in die Verlautbarung aufgenommen. Dabei wird das bisher bestehende Ablöseverbot als Voraussetzung für eine Entsendung gestrichen. Mehr dazu unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213114). Quelle: TK 2. Entsendung ins Ausland 2.1 Unfallversicherung im Ausland Arbeitsunfälle im Ausland sind nicht immer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Speziell für solche Entsendungen bieten Berufsgenossenschaften einen separaten Versicherungsschutz an. Seit Anfang Januar gehört die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zu den gesetzlichen Unfallkassen, die eine sogenannte separate Unfallversicherung im Ausland im Portfolio haben. Damit sind Mitarbeiter bei Entsendungen auch dann versichert, wenn beispielsweise die zeitliche Befristung des Auslandseinsatzes nicht im Voraus abzusehen ist, oder der Mitarbeiter länger bleibt als erwartet. Abrechnungsfrage eindeutig definiert Wer zahlt das Arbeitsentgelt? Die Frage der Weiterberechnung der Kosten einer Entsendung zwischen verbundenen Unternehmen war immer wieder ein strittiger Punkt, der nun geklärt wurde. Die Zahlung durch das ausländische Unternehmen schließt in der Regel auch weiterhin die Ausstrahlung des Sozialversicherungsrechts aus. Eine separate Auslandsversicherung erhalten Unternehmen unter anderem bei folgenden Berufsgenossenschaften (BG): • • • • • • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse BG Handel und Warenlogistik BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Verwaltungs-BG Unfallversicherung Bund und Bahn Newsletter Ausland Januar 2016 Die Richtlinien, Anmeldevordrucke und weitere Details sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften zu finden. Seite 4 Für das Active Sourcing geeigneter Kandidaten im Ausland ist LinkedIn aktuell das führende Netzwerk, wie eine Studie des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) feststellt. Quelle: TK 2.2 Entsendungen: Der Trend geht zum kurzen Auslandseinsatz Immer häufiger, dafür kürzer und vielfältiger – so lautet der weltweite Trend in Sachen Entsendungen laut einer aktuellen Studie. Nach der Umfrage des Beratungsunternehmens Mercer nutzte knapp die Hälfte der Unternehmen in den zwei vergangenen Jahren häufiger kurzfristige und permanente Transfers (51 beziehungsweise 50 Prozent), während nur 43 Prozent auf langfristige Entsendungen setzten. Die Tendenz zeigt weiterhin nach oben: 54 Prozent der Studienteilnehmer rechnen im kommenden Jahr zum Beispiel mit einem Anstieg der permanenten Transfers, bei den kurzfristigen Entsendungen sind es sogar 56 Prozent. Weniger Barrieren Interessant: Deutlich abgenommen hat der Einfluss von Mobilitäts-Hemmnissen – zum Beispiel fehlende Berufschancen für Lebenspartner, Kosten-Risiken oder unattraktive Angebote seitens der Arbeitgeber. Nach Einschätzung von Mercer deutet dies darauf hin, dass Unternehmen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Hindernisse abzubauen. Im Rahmen der WIAPP-Studie (Worldwide Survey of International Assignment Policies and Practices) wurden 831 multinationale Unternehmen mit insgesamt 29 Millionen Mitarbeitern befragt. Quelle: Mercer 3. Beschäftigung im Inland 3.1 Recruiting im Internet – Trends und rechtliche Fragen Ob Facebook, Twitter oder LinkedIn: SocialMedia-Kanäle eröffnen unzählige Möglichkeiten für das internationale Recruiting. Zugleich nutzen weltweit tätige Firmen die gängigen Internet-Plattformen aktiv für die Imagepflege als Arbeitgeber. Ein Überblick über Trends und Tipps für die Praxis. Besonders im Trend ist derzeit das sogenannte "Active Sourcing": Personalverantwortliche nutzen das Internet gezielt, um potenzielle Bewerber für eine zu besetzende Stelle zu lokalisieren und anzusprechen. Öffentlich zugängliche Profile auf Jobplattformen wie LinkedIn oder Xing erleichtern ihnen dabei die Arbeit. "Latente" Jobsucher im Visier Durch das Active Sourcing werden vor allem jene Kandidaten erreicht, die sich gerade nicht aktiv auf Jobsuche befinden, aber grundsätzlich offen für neue berufliche Herausforderungen sind. Der Anteil dieser Personen liegt laut Erhebungen bei etwa 60 Prozent aller Berufstätigen. "Über traditionelle Wege wird diese besonders interessante Zielgruppe bisher kaum erreicht. Active Sourcing schafft hier nun Abhilfe", heißt es in der Studie des Verbandes BPM. Arbeitgeber pflegen ihr Image im Netz Die Personalabteilungen weltweit tätiger Unternehmen nutzen Facebook, YouTube und Twitter auch dazu, um sich als sympathische Arbeitgeber aufzustellen. Ein großer Automobilhersteller zum Beispiel zeigt auf der eigenen Facebook-Seite Porträts von Mitarbeitern bestimmter Aufgabenbereiche, Geschichten aus dem Firmenalltag oder aktuelle Jobangebote weltweiter Niederlassungen. So können sich Angestellte und potenzielle Bewerber gleichermaßen auf dem Laufenden halten und Job-Empfehlungen mit wenigen Klicks teilen. Rechtliche Regelungen Auf die Frage danach, was auf den Social-MediaPortalen erlaubt und was verboten ist, lässt sich keine pauschale Antwort finden. Grundsätzlich regelt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit Daten im Allgemeinen. So ist die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten laut Paragraf 32 BDSG nur dann gestattet, "wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (...) erforderlich ist". Für die Erhebung und Nutzung von Daten im Internet ist darüber hinaus das Telemediengesetz zuständig. In seinem Blog beschreibt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke die Stolperfallen im Active Sourcing. Demnach ist es zwar weitgehend unproblematisch, potenzielle Mitarbeiter in Berufsnetzwerken zu recherchieren. Knackpunkt: Es ist nicht immer erlaubt, sie direkt zu kontaktieren. Schwenke: "Rein rechtlich dürfen Sie potenzielle Arbeitnehmer nur dann ansprechen, wenn diese eingewilligt haben. Sprich, sie haben in ihrer Profilbeschreibung oder in Beiträgen geäußert, dass sie auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sind". Quelle: TK Seite 5 4. Rechtliches 4.1 Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden gilt Seit Anfang dieses Jahres kann das erneuerte Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden angewendet werden. Es regelt unter anderem die Zuständigkeit der Besteuerung bei Unternehmen in Grenzgebieten sowie für Pendler. Newsletter Ausland Januar 2016 Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums orientiert sich das aktualisierte Abkommen am Musterabkommen der OECD und enthält neben Regelungen außerdem die Einführung eines verbindlichen Schiedsverfahrens. Selbst in strittigen Fällen soll dies verhindern, dass nur in einem Land Steuern abgeführt werden. Der Text des Abkommens ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht. Wer in Deutschland arbeitet, aber in den Niederlanden wohnt, ist demnach an seinem Tätigkeitsort Deutschland steuerpflichtig. Quelle: Bundesfinanzministerium Allerdings kann er nach Auskunft der niederländischen Finanzbehörden einen Ausgleich für Steuervorteile erhalten, die ihm durch seine Tätigkeit im Nachbarland entgehen: So sind in den Niederlanden etwa Hypothekenzinsen für eine Eigentumswohnung abzugsfähig. Eine entsprechende Kompensationsregelung ist Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie auch in unserem Firmenkundenportal unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080). Übergangsrecht für 2016 Nicht für jeden Steuerzahler bringt die Einführung des neuen Abkommens Vorteile. Für 2016 gilt ein Übergangsrecht, wonach Steuerpflichtige wählen dürfen, ob sie ihre Steuern nach dem neuen Abkommen oder nach dem alten Abkommen zahlen möchten. Die aktualisierte Fassung des Doppelbesteuerungsabkommens löst die seit 1959 geltende Vereinbarung ab und orientiert sich an den Prinzipien des OECD-Musterabkommens. Es war bereits 2012 unterzeichnet und auf deutscher Seite vom Bundestag verabschiedet worden. Erst im vergangenen Jahr erhielt das DBA den Segen des niederländischen Parlaments. Tipp: Auf der Internetseite www.belastingdienst.nl werden – je nach persönlicher Situation des Steuerpflichtigen – Hinweise für Arbeitnehmer angeboten, die im jeweils anderen Tätigkeitsland Einkünfte erzielen. Hier ist auch der niederländische Text des Doppelbesteuerungsabkommens zu finden. Quelle: Belastingdienst; Bundesfinanzministerium 4.2 Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan aktualisiert Deutschland und Japan haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Bis es in Kraft tritt, müssen in beiden Staaten noch die Parlamente zustimmen. Mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen werden unter anderem die Quellensteuern gesenkt und Vorschriften eingeführt, die das Verlagern von Einkünften in Niedrigsteuerländer eindämmen sollen.
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