Newsletter - Techniker Krankenkasse

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Techniker Krankenkasse
Newsletter Ausland Januar 2016
Inhalt
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
Deutsch lernen im Job: So helfen Sie
fremdsprachigen Kollegen ....................... 1
1.2
Spitzenverbände aktualisieren Regeln zur
Aus- und Einstrahlung ............................. 3
2.
Entsendung ins Ausland .......................... 3
2.1
Unfallversicherung im Ausland................. 3
2.2
Entsendungen: Der Trend geht zum
kurzen Auslandseinsatz ........................... 4
3.
Beschäftigung im Inland ........................... 4
3.1
Recruiting im Internet – Trends und
rechtliche Fragen ..................................... 4
4.
Rechtliches .............................................. 5
4.1
Doppelbesteuerungsabkommen mit den
Niederlanden gilt ...................................... 5
4.2
Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan
aktualisiert ............................................... 5
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Sprache zu lernen steht für viele Menschen
ganz oben auf der Liste der guten Vorsätze fürs
neue Jahr. Auch in Ihrem Unternehmen können Sie
jetzt aktiv werden: Um ausländische Kollegen beim
Trainieren der deutschen Sprache zu unterstützen,
haben wir hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Außerdem im aktuellen Newsletter: Tipps fürs
Recruiting in Social Media und aktuelle Änderungen
zum Thema Ausstrahlung.
1.
Aktuelles
1.1 Deutsch lernen im Job: So helfen Sie
fremdsprachigen Kollegen
Die deutsche Sprache ist für viele Expatriates
eine echte Hürde. Wir haben Tipps von Experten
zusammengestellt, wie Arbeitgeber und Belegschaft fremdsprachige Kollegen beim Lernen
unterstützen können.
Als Arbeitgeber und Kollege können Sie Unterstützung leisten, wenn ausländische Mitarbeiter die
deutsche Sprache erlernen. Was Sie konkret tun
können, erklärt Dr. Manuela Beck, Leiterin des
Bereichs Sprachkurse und Fortbildungen beim
Goethe-Institut, im Interview mit dem TK-Service
Ausland.
Sprachen lernt man nicht nebenbei
TK: Was sollten Arbeitgeber tun, um Mitarbeitern
beim Erlernen der deutschen Sprache zu helfen?
Beck: Basis für den Spracherwerb ist ein systematischer Kurs. Hier gibt es in ganz Deutschland viele
gute Angebote. Arbeitgeber sollten sich beraten
lassen, welcher Kurs für den Mitarbeiter der richtige
ist. Als Goethe-Institut bieten wir in vielen deutschen
Städten Kurse an – aber auch ortsunabhängige
Online-Kurse. Darüber hinaus gibt es
fachsprachliche Kurse, wie zum Beispiel für
Juristen, Mediziner oder Lehrkräfte.
Wichtig ist: Man sollte nicht die Erwartungshaltung
haben, dass sich das Erlernen einer Fremdsprache
nebenbei erledigen lässt. Der Mitarbeiter sollte die
Gelegenheit haben, in der Arbeitszeit am Kurs teilzunehmen und die Lerneinheiten zu bearbeiten. Der
Arbeitgeber kann darüber hinaus im Job-Alltag
dabei helfen, die Sprache zu trainieren.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Geduldig bleiben und nur auf Wunsch
korrigieren
TK: Wie können Kollegen und Teamleiter im
Berufsalltag Unterstützung leisten?
Beck: Es ist wichtig, dass die muttersprachlichen
Kollegen ein bisschen Geduld aufwenden und nicht
im Gefühl, schnell helfen zu wollen, ständig auf
Englisch ausweichen. Je nachdem wie weit die
Sprachkenntnisse des neuen Kollegen sind, kann
man vereinbaren, regelmäßig stattfindende Besprechungen auf Deutsch abzuhalten, nach dem Motto:
Den Montags-Jour-Fixe machen wir immer auf
Deutsch.
Newsletter Ausland Januar 2016
TK: Was sollten Mitarbeiter auf keinen Fall tun?
Beck: Fallen Sie Kollegen nicht ins Wort und
verbessern Sie nicht jeden Fehler. Vor allem die
Korrektur vor versammelter Mannschaft kann
extrem frustrierend sein. Es geht nicht darum,
fehlerfrei zu sprechen, sondern darum, sich
irgendwie zu verständigen. Das ist schon ein
wichtiges Erfolgserlebnis.
Deutsch als Integrationshilfe
TK: In vielen international tätigen Unternehmen ist
Englisch die offizielle Hauptsprache – auch für die
einheimischen Mitarbeiter. Warum sollte man als
Arbeitgeber dennoch das Erlernen der deutschen
Sprache unterstützen?
Beck: Wenn man dauerhaft den ausländischen
Arbeitnehmer binden möchte, tut das Unternehmen
gut daran, auch den Alltag jenseits des Beruflichen
zu unterstützen. Deutsch ist am Ende entscheidend,
damit sich diejenigen hier auch wohlfühlen, die aus
einem fremden Land nach Deutschland kommen.
Auch wenn sie mit Englisch bei der Arbeit klarkommen, gilt: Der Alltag findet auf Deutsch statt.
Hinzu kommt: Wenn eine Mehrheit der Mitarbeiter
deutschsprachig ist, sprechen sie untereinander
häufig in ihrer Muttersprache – zum Beispiel in der
Mittagspause oder auf dem Flur. Für ausländische
Mitarbeiter ist es dann schwierig, solchen Unterhaltungen zu folgen. Sie fühlen sich ausgeschlossen –
und das trägt nicht unbedingt zu einer offenen
Kommunikation und Integration bei.
Information: Das Goethe-Institut (www.goethe.de)
ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Der gemeinnützige Verein
fördert die Kenntnis der deutschen Sprache im Inund Ausland.
Vom Deutschkurs bis zum Radiohören – zehn
Tipps fürs Deutschlernen
Wir haben zehn Praxistipps für Sie zusammengestellt, wie Sie fremdsprachige Kollegen beim
Deutschlernen unterstützen können.
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lich zu hören und zu lesen und sich auch mit Muttersprachlern mündlich und schriftlich auszutauschen."
Viele Tipps zum Selbstlernen hat Sprigade auf der
Webseite der HU zusammengestellt.
3. Das Smartphone als Übersetzer
Tragbare Übersetzungscomputer waren vor wenigen Jahren noch ein teures Gadget – heute hat so
gut wie jeder ein Smartphone in der Hosentasche,
das sich per Vokabel-App zum Sprach-Helferlein
aufrüsten lässt. Über "Google Translate" ist zudem
die Aufnahme von ganzen Texten über die
Diktierfunktion möglich.
4. Pfiffige Lernprogramme
Es gibt eine Reihe von Sprachlern-Apps für Smartphones, Tablets und PCs, die Fremdsprachler beim
Erlernen der deutschen Sprache unterstützen können. Apps wie Duolingo, Babbel oder Busuu passen
sich dem Kenntnisstand des Nutzers an und motivieren zum täglichen Vokabellernen.
5. Der Klassiker: die Karteikarte
Technische Hilfsmittel sind schön – dennoch kommt
die gute alte Karteikarte nicht aus der Mode.
Sprachtrainer empfehlen, individuell zum Kurs ein
Karteikartensystem aufzubauen und nicht nur einzelne Wörter, sondern auch Satzzusammenhänge,
Eselsbrücken oder Bilder zu notieren.
Eine einfache Excel-Vorlage für Karteikarten gibt es
zum kostenlosen Download auf der Seite
www.lernen-mit-spass.ch.
6. Online mit anderen trainieren: DeutschlernCommunities
Online mit anderen lernen und gleichzeitig Kontakte
knüpfen: Das ist das Ziel von Deutschlern-Communities. Gleichgesinnte finden Neu-Deutsche unter
anderem bei "Deutsch für Dich" des GoetheInstituts, aber auch in lokalen Facebook-Gruppen
(Suchbegriff: Deutsch lernen) oder an deutschen
Standorten des Expat-Netzwerks InterNations.
7. Deutsche Welle: News für Deutsch-Anfänger
1. Deutschkurs – die Basis
Eine solide Basis bildet ein Deutschkurs von einem
zertifizierten Anbieter. Neben zahlreichen privaten
Institutionen und Volkshochschulen ist das GoetheInstitut eine gute Adresse: Die Organisation ist in
allen deutschen Großstädten vertreten und bietet
auch eine Reihe von fachsprachlichen Kursen an.
Eine Suchmaschine, die eine Kurssuche nach Postleitzahl, Kursart und Niveau ermöglicht, bietet
außerdem der Fachverband für Deutsch als Fremdsprache.
2. Selbstständig trainieren
Ein Kurs allein reicht in der Regel nicht aus. "Ohne
selbstständige Arbeit ist keine Sprache zu lernen",
sagt Ragna Sprigade vom Sprachenzentrum der
Humboldt-Universität (HU) Berlin. "Es ist unverzichtbar, die Fremdsprache so oft und so viel wie mög-
Nachrichten auf Deutsch im Radio verfolgen? Das
ist für Ausländer oft gar nicht so einfach. Die
Deutsche Welle unterstützt Deutsch-Neulinge mit
einem besonderen Service: Tägliche Nachrichten
werden als langsam gesprochene Version auf die
Webseite der Deutschen Welle gestellt und sind so
für Deutsch-Starter einfach konsumierbar.
8. Zeit einplanen
Haben Sie Geduld. Das Foreign Service Institute
(FSI) hat ermittelt, dass ein englischsprachiger
Ausländer rund 750 Stunden benötigt, um Deutsch
zu lernen.
Der Spruch "Deutsche Sprache, schwere Sprache"
stimmt nicht ganz. Zwar sind Niederländisch,
Spanisch oder Schwedisch aus Sicht eines
Engländers einfacher zu lernen,
Seite 3
um aber arabische Sprachen, Chinesisch oder
Japanisch zu lernen, wird im Schnitt das Dreifache
an Zeit benötigt.
Newsletter Ausland Januar 2016
Künftig kann eine Entsendung aber vorliegen, wenn
die Kosten auf Grundlage einer Vereinbarung zu
Bedingungen abgerechnet werden, wie sie
zwischen Fremdfirmen üblich sind.
9. Seien Sie tolerant
Neue Behandlung lokaler Arbeitsverträge
Für die Belegschaft, die Fremdsprachler beim
Deutschlernen helfen will, gilt: Fallen Sie Kollegen
nicht ins Wort und kritisieren Sie nicht jeden Fehler.
Vor allem die Korrektur vor versammelter
Mannschaft wirkt demotivierend. Denn es geht
schließlich darum, sich zu verständigen und nicht
darum, sofort fehlerfrei sprechen zu können.
10. TK-Welcome-Service
Die TK unterstützt Arbeitgeber bei der Integration
internationaler Mitarbeiter – auch in Sachen Sprache: Mit "Welcome to Germany" erhalten Sie ein
Paket mit allen wichtigen Infos für die Beschäftigung
ausländischer Mitarbeiter, sowie wichtige Formulare
und persönliche Services für Versicherte in englischer Sprache. Dazu gehört auch der "Guide for
Germany" mit allen Infos rund um den Start in
Deutschland.
Mehr dazu unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 165178).
Das Vorliegen eines zusätzlichen Arbeitsvertrages
im Einsatzland wurde mit der neuen Verlautbarung
neu bewertet. So steht künftig ein solcher lokaler
Arbeitsvertrag, der etwa für einen Antrag zum
Arbeitsvisum in manchen Ländern verpflichtend ist,
der Ausstrahlung nicht mehr im Weg.
Voraussetzung ist, dass allein das entsendende
Unternehmen das Arbeitsentgelt schuldet und wirtschaftlich trägt und dass auch die faktische Ausgestaltung der Weisungsverhältnisse bei dem entsendenden Unternehmen liegt.
Weitere Informationen im TK-Service Ausland
Hintergründe und Details zur Entsendung und
Ausstrahlung haben wir im TK-Service Ausland
unter "Entsendung ins Ausland" zusammengestellt.
Hier finden Sie auch ein Antragsformular zur
Feststellung einer Entsendung im Sinne der
Ausstrahlung.
Quelle: TK
1.2 Spitzenverbände aktualisieren Regeln
zur Aus- und Einstrahlung
Wann gilt bei einer Entsendung ins Ausland im
Sinne der Ausstrahlung deutsches Sozialversicherungsrecht weiter? Die Spitzenverbände der
Sozialversicherung haben das Regelwerk für die
Aus- und Einstrahlung überarbeitet.
Eine Neuerung betrifft den Titel: Bisher hatte das
Regelwerk der Spitzenverbände die Bezeichnung
"Richtlinie". Künftig sprechen die Sozialversicherungen von einer "gemeinsamen Verlautbarung zur
versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter
Arbeitnehmer".
Ablöseverbot gestrichen
Die Spitzenverbände haben nun eine Sonderregelung für kurzfristige Auslandseinsätze bei
verbundenen Unternehmen in die Verlautbarung
aufgenommen. Dabei wird das bisher bestehende
Ablöseverbot als Voraussetzung für eine Entsendung gestrichen.
Mehr dazu unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 213114).
Quelle: TK
2.
Entsendung ins Ausland
2.1 Unfallversicherung im Ausland
Arbeitsunfälle im Ausland sind nicht immer
durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Speziell für solche Entsendungen bieten
Berufsgenossenschaften einen separaten
Versicherungsschutz an.
Seit Anfang Januar gehört die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zu den
gesetzlichen Unfallkassen, die eine sogenannte
separate Unfallversicherung im Ausland im Portfolio
haben.
Damit sind Mitarbeiter bei Entsendungen auch dann
versichert, wenn beispielsweise die zeitliche
Befristung des Auslandseinsatzes nicht im Voraus
abzusehen ist, oder der Mitarbeiter länger bleibt als
erwartet.
Abrechnungsfrage eindeutig definiert
Wer zahlt das Arbeitsentgelt? Die Frage der Weiterberechnung der Kosten einer Entsendung zwischen
verbundenen Unternehmen war immer wieder ein
strittiger Punkt, der nun geklärt wurde. Die Zahlung
durch das ausländische Unternehmen schließt in
der Regel auch weiterhin die Ausstrahlung des
Sozialversicherungsrechts aus.
Eine separate Auslandsversicherung erhalten
Unternehmen unter anderem bei folgenden
Berufsgenossenschaften (BG):
•
•
•
•
•
•
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
BG Handel und Warenlogistik
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Verwaltungs-BG
Unfallversicherung Bund und Bahn
Newsletter Ausland Januar 2016
Die Richtlinien, Anmeldevordrucke und weitere
Details sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften zu finden.
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Für das Active Sourcing geeigneter Kandidaten im
Ausland ist LinkedIn aktuell das führende Netzwerk,
wie eine Studie des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) feststellt.
Quelle: TK
2.2 Entsendungen: Der Trend geht zum
kurzen Auslandseinsatz
Immer häufiger, dafür kürzer und vielfältiger – so
lautet der weltweite Trend in Sachen
Entsendungen laut einer aktuellen Studie.
Nach der Umfrage des Beratungsunternehmens
Mercer nutzte knapp die Hälfte der Unternehmen in
den zwei vergangenen Jahren häufiger kurzfristige
und permanente Transfers (51 beziehungsweise 50
Prozent), während nur 43 Prozent auf langfristige
Entsendungen setzten.
Die Tendenz zeigt weiterhin nach oben: 54 Prozent
der Studienteilnehmer rechnen im kommenden Jahr
zum Beispiel mit einem Anstieg der permanenten
Transfers, bei den kurzfristigen Entsendungen sind
es sogar 56 Prozent.
Weniger Barrieren
Interessant: Deutlich abgenommen hat der Einfluss
von Mobilitäts-Hemmnissen – zum Beispiel fehlende
Berufschancen für Lebenspartner, Kosten-Risiken
oder unattraktive Angebote seitens der Arbeitgeber.
Nach Einschätzung von Mercer deutet dies darauf
hin, dass Unternehmen aktiv Maßnahmen ergreifen,
um Hindernisse abzubauen.
Im Rahmen der WIAPP-Studie (Worldwide Survey
of International Assignment Policies and Practices)
wurden 831 multinationale Unternehmen mit insgesamt 29 Millionen Mitarbeitern befragt.
Quelle: Mercer
3.
Beschäftigung im Inland
3.1 Recruiting im Internet – Trends und
rechtliche Fragen
Ob Facebook, Twitter oder LinkedIn: SocialMedia-Kanäle eröffnen unzählige Möglichkeiten
für das internationale Recruiting. Zugleich nutzen weltweit tätige Firmen die gängigen Internet-Plattformen aktiv für die Imagepflege als
Arbeitgeber. Ein Überblick über Trends und
Tipps für die Praxis.
Besonders im Trend ist derzeit das sogenannte
"Active Sourcing": Personalverantwortliche nutzen
das Internet gezielt, um potenzielle Bewerber für
eine zu besetzende Stelle zu lokalisieren und anzusprechen. Öffentlich zugängliche Profile auf Jobplattformen wie LinkedIn oder Xing erleichtern ihnen
dabei die Arbeit.
"Latente" Jobsucher im Visier
Durch das Active Sourcing werden vor allem jene
Kandidaten erreicht, die sich gerade nicht aktiv auf
Jobsuche befinden, aber grundsätzlich offen für
neue berufliche Herausforderungen sind. Der Anteil
dieser Personen liegt laut Erhebungen bei etwa 60
Prozent aller Berufstätigen. "Über traditionelle Wege
wird diese besonders interessante Zielgruppe bisher
kaum erreicht. Active Sourcing schafft hier nun
Abhilfe", heißt es in der Studie des Verbandes BPM.
Arbeitgeber pflegen ihr Image im Netz
Die Personalabteilungen weltweit tätiger Unternehmen nutzen Facebook, YouTube und Twitter
auch dazu, um sich als sympathische Arbeitgeber
aufzustellen. Ein großer Automobilhersteller zum
Beispiel zeigt auf der eigenen Facebook-Seite
Porträts von Mitarbeitern bestimmter Aufgabenbereiche, Geschichten aus dem Firmenalltag oder
aktuelle Jobangebote weltweiter Niederlassungen.
So können sich Angestellte und potenzielle Bewerber gleichermaßen auf dem Laufenden halten und
Job-Empfehlungen mit wenigen Klicks teilen.
Rechtliche Regelungen
Auf die Frage danach, was auf den Social-MediaPortalen erlaubt und was verboten ist, lässt sich
keine pauschale Antwort finden. Grundsätzlich
regelt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit Daten im Allgemeinen.
So ist die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten laut Paragraf 32 BDSG nur dann
gestattet, "wenn dies für die Entscheidung über die
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (...)
erforderlich ist". Für die Erhebung und Nutzung von
Daten im Internet ist darüber hinaus das
Telemediengesetz zuständig.
In seinem Blog beschreibt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke die Stolperfallen im
Active Sourcing. Demnach ist es zwar weitgehend
unproblematisch, potenzielle Mitarbeiter in Berufsnetzwerken zu recherchieren. Knackpunkt: Es ist
nicht immer erlaubt, sie direkt zu kontaktieren.
Schwenke: "Rein rechtlich dürfen Sie potenzielle
Arbeitnehmer nur dann ansprechen, wenn diese
eingewilligt haben. Sprich, sie haben in ihrer
Profilbeschreibung oder in Beiträgen geäußert, dass
sie auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sind".
Quelle: TK
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4.
Rechtliches
4.1 Doppelbesteuerungsabkommen mit den
Niederlanden gilt
Seit Anfang dieses Jahres kann das erneuerte
Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden angewendet werden. Es regelt unter
anderem die Zuständigkeit der Besteuerung bei
Unternehmen in Grenzgebieten sowie für
Pendler.
Newsletter Ausland Januar 2016
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums
orientiert sich das aktualisierte Abkommen am
Musterabkommen der OECD und enthält neben
Regelungen außerdem die Einführung eines
verbindlichen Schiedsverfahrens. Selbst in strittigen
Fällen soll dies verhindern, dass nur in einem Land
Steuern abgeführt werden.
Der Text des Abkommens ist auf der Internetseite
des Bundesministeriums der Finanzen unter
www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht.
Wer in Deutschland arbeitet, aber in den Niederlanden wohnt, ist demnach an seinem Tätigkeitsort
Deutschland steuerpflichtig.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Allerdings kann er nach Auskunft der niederländischen Finanzbehörden einen Ausgleich für
Steuervorteile erhalten, die ihm durch seine Tätigkeit im Nachbarland entgehen: So sind in den
Niederlanden etwa Hypothekenzinsen für eine
Eigentumswohnung abzugsfähig. Eine
entsprechende Kompensationsregelung ist
Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens
(DBA).
Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie
auch in unserem Firmenkundenportal unter
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080).
Übergangsrecht für 2016
Nicht für jeden Steuerzahler bringt die Einführung
des neuen Abkommens Vorteile. Für 2016 gilt ein
Übergangsrecht, wonach Steuerpflichtige wählen
dürfen, ob sie ihre Steuern nach dem neuen Abkommen oder nach dem alten Abkommen zahlen
möchten.
Die aktualisierte Fassung des Doppelbesteuerungsabkommens löst die seit 1959 geltende Vereinbarung ab und orientiert sich an den Prinzipien des
OECD-Musterabkommens. Es war bereits 2012
unterzeichnet und auf deutscher Seite vom Bundestag verabschiedet worden. Erst im vergangenen
Jahr erhielt das DBA den Segen des niederländischen Parlaments.
Tipp: Auf der Internetseite www.belastingdienst.nl
werden – je nach persönlicher Situation des
Steuerpflichtigen – Hinweise für Arbeitnehmer
angeboten, die im jeweils anderen Tätigkeitsland
Einkünfte erzielen. Hier ist auch der niederländische
Text des Doppelbesteuerungsabkommens zu
finden.
Quelle: Belastingdienst; Bundesfinanzministerium
4.2 Doppelbesteuerungsabkommen mit
Japan aktualisiert
Deutschland und Japan haben ein neues
Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.
Bis es in Kraft tritt, müssen in beiden Staaten
noch die Parlamente zustimmen.
Mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen
werden unter anderem die Quellensteuern gesenkt
und Vorschriften eingeführt, die das Verlagern von
Einkünften in Niedrigsteuerländer eindämmen
sollen.