Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des L.andes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, I)mwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Johannes Remmel <0.03.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen IV-7 bei Antwort bitte angeben Dr. Mertsch Telefon 0211 4566-560 Telefax 0211 4566-388 [email protected] 50-fach Versalzungsproblematik von Werra und Weser Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, hiermit übersende ich Ihnen einen Bericht zur Debatte um die Versalzungspr<;>blematik von Werra und Weser mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Landtages. Mit freundlic .... c::>r.-"'~-- " Dienstgebäude und lieferanschrift: Schwannstr. 3 40476 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 Infoservice 0211 4566-666 [email protected] www.umwelt.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz Bericht der Landesregierung zur Debatte um die Versalzungsprobematik von Werra LJnd Weser Die Ministerinnen und Minister der Flussgebietsgemeinschaft Weser haben nach intensive'nVerhandlungen unter Vorsitz Thüringens eine Einigung in der Frage der Reduzierung der Salzbelastungen in Werra und Weser erzielt und damit den Entwurf eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplans für die Weser zur Reduzierung der Salzbelastung beschlossen. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans sieht vor, bis 2027 in der Weser einen "guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential" zu erreichen. Dazu wrrd sowohl in der Werra als auch in der Weser die Salzbelastung Schritt für Schritt deutlich reduziert. Um diese Ziele zu erreichen, sind in jedem Fall die bestehenden Halden schnellstmöglich abzudecken und die Produktionsabwässer durch den Bau einer Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage zur Rohstoffrückgewinnung zu reduzieren. Darüber hinaus muss das Unternehmen K+S jedoch weitere Maßnahmen durchführen. Hohe Potentiale bieten z.B. die Ausleitung der Salzabwässer durch eine Pipeline und Produktionsanpassung inkl. der Optionen zur Wertstoffrückgewinnung. Ebenso denkbar ist der Versatz von Reststoffen unter Tage und ein optimiertes Haldenmanagement. Dabei geben die Länder keine fixe Maßnahmenkombinafion vor. Die Entscheidung über die ökonomisch beste Kombination von Maßnahmen, die die ökologischen Vorgaben der Länder und der EG-Wasserrahmenrichtlinieeinhalten, liegt beim Bergbauunternehmen K+S. ' Konkret soll bis 2021 ab dem Pegel Boffzen bei Höxter für Chlorid ein Zielwert von 585 mg/I und ab 2027 ein Zielwert von 300 mg/I erreicht werden. Für den Pegel Gerstungen in der Werra soU bis 2021 ein Zielwert von 1580 mg/l und bis 2027 ein Zielwert von 1170 mg/I als 90Perzentil-Wert err~icht werden. Zugleich wird der vorsorgende Grund- wasserschutz gewährleistet. Damit setzt die Flussgebietsgemeinschaft Weser anspruchsvolle Ziele und nimmt das Unternehmen K+S in die Verantwortung, die Salzbelastungen in Werra und Weser in der Zukunft deutlich weiter zu reduzieren, als bislang geplant. Der Sonderbewirtschaftungsplan Salz der Flussgebietsgemeinschaft Weser und der zugehörige Maßnahmenplan sind behördenverbindlich. Die Festschreibung der Zielwerte in Werra und Weser in den Einleitungserlaubnissen für K+S stellt deshalb eine konkrete Maßnahme dar. Mit dieser Vorgehensweise wird den im Prüfprozess gewonnenen Er.kenntnissen aus der Flussgebietsgemeinschaft Weser, aber auch anderer Organisationen, die sich intensiv mit Lösungsoptionen befasst haben (wie z. B. Runder-Tisch, Werra-Weser-Anrainerkonferenz), Rechnung getragen. Der Beschluss des Landtags zur Drucksache 16/7546 "Werra- und Weserversalzung: Nachhaltige Lösung zum Schutz der Umwelt" wird somit umgesetzt. Für den Entscheidungsprozess notwendig und hilfreich waren zwei Gutachten, die von NRW in Auftrag gegeben wurden. Das Rechtsgutachten Weser- und Werra-Versalzung - Vereinbarkeit der Vorschläge Hessens an die FGG Weser mit europäischem und. deutsc~em Wasserrecht sowie eine gutachterliche Untersuchung zu technischen und wirtschaftlichen Alternativen zur Einleitung von Abwässern aus dem Abbau von Salzen im Einzugsgebiet der Weser. Beide Gutachten sind auf der Internetseites des MKULNV unter www.mkulnv.nrw.de einsehbar. Der Entwurf des detaillierten Sonderbewirtschaftungsplans Salz sowie der Entwurf des dazugehörigen detaillierten Maßnahmenprogramms werden der Öffentlichkeit bis zum 01.10.2015 für 6 Monate zur Anhör,ung vorgelegt. Die Dokumente stehen bereits auf der Internetseite der FGG Weser zur Verfügung: wwwJgg-weser.de Gleichzeitig wird auch die EU..,Kommission den Entwurf des Sonderbewirtschaftungsplans Salz erhalten.
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