Präsidentin des Landtags Nordrhein

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des L.andes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Ministerium für Klimaschutz, I)mwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
Präsidentin
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Frau Carina Gödecke MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Johannes Remmel
<0.03.2015
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Aktenzeichen IV-7
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Dr. Mertsch
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50-fach
Versalzungsproblematik von Werra und Weser
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
hiermit übersende ich Ihnen einen Bericht zur Debatte um die Versalzungspr<;>blematik von Werra und Weser mit der Bitte um Weiterleitung
an die Mitglieder des Landtages.
Mit freundlic .... c::>r.-"'~--
"
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Bericht der Landesregierung zur Debatte um die
Versalzungsprobematik von Werra LJnd Weser
Die Ministerinnen und Minister der Flussgebietsgemeinschaft Weser
haben nach intensive'nVerhandlungen unter Vorsitz Thüringens eine
Einigung in der Frage der Reduzierung der Salzbelastungen in Werra
und Weser erzielt und damit den Entwurf eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplans für die Weser zur Reduzierung der Salzbelastung beschlossen.
Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans sieht vor, bis 2027 in der Weser einen "guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential" zu erreichen. Dazu wrrd sowohl in der Werra als auch in der
Weser die Salzbelastung Schritt für Schritt deutlich reduziert. Um diese
Ziele zu erreichen, sind in jedem Fall die bestehenden Halden
schnellstmöglich abzudecken und die Produktionsabwässer durch den
Bau einer Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage zur Rohstoffrückgewinnung zu reduzieren. Darüber hinaus muss das Unternehmen K+S
jedoch weitere Maßnahmen durchführen. Hohe Potentiale bieten z.B.
die Ausleitung der Salzabwässer durch eine Pipeline und Produktionsanpassung inkl. der Optionen zur Wertstoffrückgewinnung. Ebenso
denkbar ist der Versatz von Reststoffen unter Tage und ein optimiertes
Haldenmanagement. Dabei geben die Länder keine fixe Maßnahmenkombinafion vor. Die Entscheidung über die ökonomisch beste Kombination von Maßnahmen, die die ökologischen Vorgaben der Länder
und der EG-Wasserrahmenrichtlinieeinhalten, liegt beim Bergbauunternehmen K+S. '
Konkret soll bis 2021 ab dem Pegel Boffzen bei Höxter für Chlorid ein
Zielwert von 585 mg/I und ab 2027 ein Zielwert von 300 mg/I erreicht
werden. Für den Pegel Gerstungen in der Werra soU bis 2021 ein Zielwert von 1580 mg/l und bis 2027 ein Zielwert von 1170 mg/I als 90Perzentil-Wert
err~icht
werden. Zugleich wird der vorsorgende Grund-
wasserschutz gewährleistet. Damit setzt die Flussgebietsgemeinschaft
Weser anspruchsvolle Ziele und nimmt das Unternehmen K+S in die
Verantwortung, die Salzbelastungen in Werra und Weser in der Zukunft
deutlich weiter zu reduzieren, als bislang geplant.
Der Sonderbewirtschaftungsplan Salz der Flussgebietsgemeinschaft
Weser und der zugehörige Maßnahmenplan sind behördenverbindlich.
Die Festschreibung der Zielwerte in Werra und Weser in den Einleitungserlaubnissen für K+S stellt deshalb eine konkrete Maßnahme dar.
Mit dieser Vorgehensweise wird den im Prüfprozess gewonnenen Er.kenntnissen aus der Flussgebietsgemeinschaft Weser, aber auch anderer Organisationen, die sich intensiv mit Lösungsoptionen befasst
haben (wie z. B. Runder-Tisch, Werra-Weser-Anrainerkonferenz),
Rechnung getragen.
Der Beschluss des Landtags zur Drucksache 16/7546 "Werra- und
Weserversalzung: Nachhaltige Lösung zum Schutz der Umwelt" wird
somit umgesetzt.
Für den Entscheidungsprozess notwendig und hilfreich waren zwei
Gutachten, die von NRW in Auftrag gegeben wurden. Das Rechtsgutachten Weser- und Werra-Versalzung - Vereinbarkeit der Vorschläge
Hessens an die FGG Weser mit europäischem und. deutsc~em Wasserrecht sowie eine gutachterliche Untersuchung zu technischen und
wirtschaftlichen Alternativen zur Einleitung von Abwässern aus dem
Abbau von Salzen im Einzugsgebiet der Weser. Beide Gutachten sind
auf der Internetseites des MKULNV unter www.mkulnv.nrw.de einsehbar.
Der Entwurf des detaillierten Sonderbewirtschaftungsplans Salz sowie
der Entwurf des dazugehörigen detaillierten Maßnahmenprogramms
werden der Öffentlichkeit bis zum 01.10.2015 für 6 Monate zur Anhör,ung vorgelegt. Die Dokumente stehen bereits auf der Internetseite der
FGG Weser zur Verfügung: wwwJgg-weser.de
Gleichzeitig wird auch die EU..,Kommission den Entwurf des Sonderbewirtschaftungsplans Salz erhalten.