Anhang A – geplante ergänzende Maßnahmen zur

Anhang E - 1
Anhang A - geplante ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung
Anhang A – geplante ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung an Werra und
Weser für die Oberflächenwasserkörper
Die nachfolgenden Tabelle A1 zeigt die Zusammenstellung der ergänzenden Maßnahmen gem. § 82 Abs. 4 WHG (Artikel 11 Abs. 4 EG-WRRL) zur Reduzierung der
Salzbelastung an Werra und Weser für die Oberflächenwasserkörper
Tab A1:
Geplante ergänzende Maßnahmen in den Oberflächengewässern zur Reduzierung der Salzbelastung
OWK-Nr.
Planungseinheit
Belastungstyp/ -gruppe
Maßnahme
Bundesland
Ortsbezug
1
2
2
4
5
6
DEHE_41.2
WER_PE01
DEHE_41.1
WER_PE01
DENI 08001
WES_PE05
DENI 10003
WES_PE04
DENW4_200_242
WES_PE02
DENW_4628_0**
WES_PE03
DENI 12001
WES_PE02
DENI_12046
WES_PE02
Punktquellen/
Industrie/Gewerbe
Sonstige MN zur Reduzierung der Stoffeinträge durch
industrielle/gewerbliche Abwassereinleitungen
Nordrhein-Westfalen
DETH_41_155+170 WER_PE01
DEHE_41.4
WER_PE01
Punktquellen/ Bergbau
Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge
aus dem Bergbau *)
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DEHE_41.4
WER_PE01
Konzeptionelle
Maßnahme
Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben *)
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DETH_41_68+129
WER_PE01
*) Umsetzung der Maßnahmen wirkt sich auf alle unterhalb liegenden OWK aus.
** Reduzierung der diffusen Salzeinträge in der Weser über Nebengewässer
Freistaat Bayern - Freie Hansestadt Bremen - Hessen - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Sachsen-Anhalt - Freistaat Thüringen
Anhang E - 1
Anhang B - geplante ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung
Anhang B – geplante ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung an Werra und
Weser für die Grundwasserkörper
Die nachfolgende Tabelle B1 zeigt die Zusammenstellung der ergänzenden Maßnahmen gem. § 82 Abs. 4 WHG (Artikel 11 Abs. 4 EG-WRRL) zur Reduzierung der
Salzbelastung an Werra und Weser für die Grundwasserkörper
Tab. B1: Geplante ergänzende Maßnahmen für die Grundwasserkörper zur Reduzierung der Salzbelastung
GWK-Nr.
Teilraum
Belastungstyp/-gruppe
Maßnahme
Bundesland
Ortsbezug
1
2
3
4
5
6
DETH_4_0010
Werra
DETH_4_0012
Werra
DETH_4_0013
Werra
Punktquellen: Bergbau
Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus
dem Bergbau
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DETH_4_0013
Werra
Konzeptionelle
Maßnahme
Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DEHE_4_0016
Werra
Punktquellen: Bergbau
Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus
dem Bergbau
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DEHE_4_0016
Werra
Konzeptionelle
Maßnahme
Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DETH_4_0017
Werra
DETH_4_0017
Werra
DEHE_4_1012
Fulda
Punktquellen: Bergbau
Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus
dem Bergbau
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DEHE_4_1012
Fulda
Konzeptionelle
Maßnahme
Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben
Hessen
www.flussgebiete.hessen.de
DEHE_4_1044
Werra
Freistaat Bayern - Freie Hansestadt Bremen - Hessen - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Sachsen-Anhalt - Freistaat Thüringen
Wasserkörper, Bewertungspegel und Bewertungsgrundlagen
Bezeichnung des
Wasserkörpers
Name des
Wasserkörpers
Gewässer
Messstelle (Referenz
für den Wasserkörper)
DEHE_41.4
DETH_41_155+170
Werra Philippsthal
mittl. Werra von Tiefenort
bis Vacha
Werra
Vacha
DETH_41_68+129
Unt. Werra bis
Heldrabach
Werra
Gerstungen
DEHE_41.2
Werra/Eschwege
Werra
Witzenhausen
DEHE_41.1
Werra Niedersachen
Werra
Letzter Heller
DENI 08001
Weser oh. und uh.
Diemelmündung
Weser
Hemeln
DENI 10003
Weser
Weser
Hess. Oldendorf
DENW4_200_242
Weser NRW
Weser
Porta
DENI 12001
Mittelweser von NWR bis
Aller
Weser
Drakenburg
DENI_12046
Mittelweser von Aller bis
Bremen
Weser
Hemelingen
Richtwerte der FGG Weser als maximal zulässige Konzentrationen
(90-Perzentile):
300 mg/l Chlorid
20 mg/l Kalium
30 mg/l Magnesium
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
M1: Reduzierung der Salzeinleitung um ca. 2 Mio. m³ durch Optimierung der Produktions- und Ablagerungsverfahren
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Einstellung der Versenkung bis 2015
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
Mögliche Reduktion der Salzeinleitung um max. 1 bis 3 Mio. m³/a
Im Mittel verbleiben 5 Mio. m³/a (Produktionsabwässer und gefasste Haldenabwässer unter Berücksichtigung der Haldenerweiterung)
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
•
Nach Bergbauende verliert Maßnahme ihre Wirksamkeit unter d. Annahme, dass Haldenabwässer nicht mehr eingedampft werden
Unter Berücksichtigung der Haldenerweiterung verbleiben 4 Mio m³ Haldenabwässer zur Einleitung in die Werra
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
•
•
Genehmigung der Reduzierungsmaßnahmen: voraussichtlich ja
k. A. zu Kosten ( ÖEA)
PS 4a: Kosteneffizienz
•
Nicht gegeben, da kein WK die Richtwerte erreicht
PS 7: Verhältnismäßigkeit
•
Nach Einschätzung HE nicht verhältnismäßig
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion
50 % diffus
nach Bergbauende
30 % diffus
Bereits nach Bergbauende
mit 4 Mio. m³/a und 30 % diffuse Einträge keine
Erreichung der Richtwerte.
Damit kann angenommen werden, dass bei
Einleitung von 5 Mio. m³/a und 50 % diffuse
Einträge
in die Werra die Richtwerte ebenfalls nicht
erreicht werden.
Schlussfolgerungen
• Weder eine Reduzierung der Einleitung in die Werra auf 5 Mio. m³/a (Produktions- und gefasste Haldenabwässer) während der Produktionsphase,
noch die alleinige Einleitung der verbleibenden Haldenabwässer nach Bergbauende von 4 Mio. m³/a führen zur Erreichung der Richtwerte in einem
der betroffenen Wasserkörper;
• Werra verbleibt nach Bergbauende in Stufe (Salz) IV nach RT (1.000 – 2.500 mg/l Cl; 100 - 300 mg/l Mg); Weser verbleibt in Stufe III nach RT (300 –
1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg).
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
M3: Nordseepipeline (Einleitstelle Binnenjade)
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Einstellung der Versenkung bis 2015
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
Durchschnittlich 7 Mio. m³/a Gesamteinleitung (Produktionsabwässer und gefasste Haldenabwässer); unter Berücksichtigung der Haldenerweiterung max. 10 Mio. m³/a
Nur noch diffuse Einträge aus ungefassten Halden bzw. dem Untergrund und Einträge aus Nebengewässern in Werra/Weser
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
Bei Weiterbetrieb nach Bergbauende können gefasste Haldenabwässer weiterhin in die Nordsee abgeleitet werden
•
•
•
Bau + Einleitung: grundsätzlich ja
Höchste Investitionskosten und hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten, insbesondere bei Weiterbetrieb nach Bergbauende (800 bis 1000 Jahre)
750 Mio. € (Planung und Bau); 8 Mio. €/a (Betriebskosten) → jährliche Gesamtkosten 53,6 Mio. €/a, Angaben ohne Ewigkeitskosten ( ÖEA)
•
Nach Einschätzung HE nicht verhältnismäßig
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
PS 4a: Kosteneffizienz
PS 7: Verhältnismäßigkeit
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion
Schlussfolgerungen
50 % diffus
nach Bergbauende
30 % diffus
• Positivste Umweltwirkung (identisch zu K-UTEC-Verfahren bei vollständig abstoßfreiem Betrieb)
• Ermöglicht Erreichung der Richtwerte der FGG Weser für mehrere Wasserkörper der Weser bereits in der Produktionsphase (bei Rückgang der
diffusen Einträge auf 50 %);
• Werra verbessert sich nach Bergbauende auf Stufe (Salz) III nach RT (300 – 1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg);
• Maßnahme voraussichtlich umsetzbar erst ab 2021 → für 2015 – 2021 Übergangslösung erforderlich.
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
M4_1: Oberweserpipeline + Reduzierung der Salzeinleitung durch Optimierung der Produktions- und Ablagerungsverfahren
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Einstellung der Versenkung bis 2015
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
•
Mögliche Reduktion der Salzeinleitung max. 1 bis 3 Mio. m³/a
Im Mittel verbleiben 5 Mio. m³/a (Produktionsabwässer und gefasste Haldenabwässer unter Berücksichtigung der Haldenerweiterung)
Haldenerweiterung ohne Auswirkung auf die OWK der Werra, da alle Abwässer in die Oberweser abgeleitet werden
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
Bei Weiterbetrieb nach Bergbauende können 4 Mio. m³ Haldenabwässer weiterhin in die Oberweser abgeleitet werden
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
•
•
•
•
Bau der Pipeline und Einleitung nur dann genehmigungsfähig, wenn Verschlechterungsverbot der EG-WRRL und Richtwerte der FGG Weser bzgl. Salz eingehalten werden
Genehmigung der Reduzierungsmaßnahmen: voraussichtlich ja
350 Mio. € (Planung und Bau); 3 Mio. €/a (Betriebskosten) → jährliche Gesamtkosten 24,4 Mio. €/a, Angaben ohne Ewigkeitskosten ( ÖEA)
Weitere Kosten durch Maßnahmen zur Optimierung von Produktion und Ablagerung bzw. durch Gewinnrückgang infolge Produktionsdrosselung ( ÖEA)
PS 4a: Kosteneffizienz
•
Nicht gegeben, da kein WK die Richtwerte erreicht
PS 7: Verhältnismäßigkeit
•
Nach Einschätzung HE nicht verhältnismäßig
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion
50 % diffus
Einleitung
Schlussfolgerungen
nach Bergbauende
30 % diffus
Einleitung
• Oberhalb der Einleitstelle nur noch diffuse Einträge aus ungefassten Haldenabwässern und dem Untergrund;
• Führt in der Produktionsphase zur Verbesserung der Salzbelastung in der Werra um eine Güteklasse (Salz); Reduzierung reicht jedoch nicht aus, um
die Richtwerte der FGG Weser einzuhalten (bei Rückgang der diffusen Einträge um 50 %);
• Werra und Weser verbleiben nach Bergbauende in Stufe (Salz) III nach RT (300 – 1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg);
• Ökologische Wirkung liegt hinter der Nordseepipeline, da nur Werra-WK entlastet werden;
• Maßnahme voraussichtlich umsetzbar erst ab 2021 → für 2015 – 2021 Übergangslösung erforderlich.
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
M4_1_temp: Temporäre Oberweserpipeline mit integrierten Maßnahmen zur Reduzierung des Salzabwasseranteils vor Ort
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Einstellung der Versenkung bis 2021
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
•
Temporärer Betrieb einer Oberweserpipeline im Bypass (ab 2021 bis Bergbauende)
Reduzierung der Salzabwässer durch Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (bis 2021), Einstellung der Rohsalzaufbereitung am Standort Unterbreizbach (bis 2032)
Abdeckung der Halden (bis 2075)
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
•
Nach Bergbauende nur noch diffuse Einträge (ungefasste Haldenabwässer und Grundwasser), Einträge aus Nebengewässern sowie Einleitung der verbleibenden gefassten Haldenabwässer von 1,5 Mio. m³/a
(nach partieller Abdeckung der Halden)
Salzlaststeuerung für verbleibende Haldenabwässer
•
•
Bei Einhaltung des Verschlechterungsverbots von HE als genehmigungsfähig eingeschätzt
Geplante Investitionskosten ca. 400 Mio. €
•
Noch keine Angaben vorliegend
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
PS 4a: Kosteneffizienz
PS 7: Verhältnismäßigkeit
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion (2022 bis 2032)
100 % diffus
nach Bergbauende
Produktion (2033 bis 2060)
30 % diffus
50 % diffus
Einleitung
Schlussfolgerungen
• Während der Produktionsphase (bis ca. 2060) erreicht kein Wasserkörper die Richtwerte der FGG Weser; stufenweise Reduzierung der
Salzkonzentrationen in der Werra (WK verbleiben in Stufe IV des RT); Einhaltung des Verschlechterungsverbots in der Weser (WK verbleiben in Stufe
III des RT);
• Nach Bergbauende (ab ca. 2060) wird der Richtwerte der FGG Weser in allen Wasserkörpern der Weser erreicht; Werra verbessert sich nach
Bergbauende auf Stufe (Salz) III nach RT (300 – 1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg); Wirkung nach Bergbauende mit M3_1_temp, Prod.-streckg. und KUTEC_temp vergleichbar.
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
M3_1_temp: Temporäre Nordseepipeline + Haldenabdeckung (Einleitstelle Küstengewässer)
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Übergangslösung bis 2021 erforderlich (z.B. Fortsetzung der Versenkung)
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
•
Temporärer Betrieb einer Nordseepipeline (ab 2021 bis Bergbauende)
Reduzierung der Salzabwässer durch Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (bis 2021), Einstellung der Rohsalzaufbereitung am Standort Unterbreizbach (bis 2032)
Abdeckung der Halden (bis 2060)
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
•
Nur diffuse Einträge (bei vollständiger Abdeckung der Halden) und Einträge aus Nebengewässern, ggf. Haldenabwässer bei partieller Abdeckung (vergleichbar M4_1_temp)
Salzlaststeuerung für verbleibende Haldenabwässer
•
•
Kosten für Bau und Betrieb einer Nordseepipeline: 750 Mio. € (Planung und Bau); 8 Mio. €/a (Betriebskosten) ® jährliche Gesamtkosten 53,6 Mio. €/a
Kosten durch Maßnahmen zur Optimierung von Produktion und Ablagerung
•
Noch keine Angaben vorliegend
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
PS 4a: Kosteneffizienz
PS 7: Verhältnismäßigkeit
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion (2022 bis 2032)
100 % diffus
nach Bergbauende
Produktion (2033 bis 2060)
Schlussfolgerungen
30 % diffus
50 % diffus
• Ermöglicht Erreichung der Richtwerte der FGG Weser für mehrere Wasserkörper der Weser bereits in der Produktionsphase (bei Rückgang der
diffusen Einträge auf 50 %);
• Nach Bergbauende (ab ca. 2060) wird der Richtwerte der FGG Weser in allen Wasserkörpern der Weser erreicht; Werra verbessert sich nach
Bergbauende auf Stufe (Salz) III nach RT (300 – 1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg); Wirkung nach Bergbauende mit M4_1_temp, Prod.-streckg. und KUTEC_temp vergleichbar;
• Maßnahme voraussichtlich umsetzbar erst ab 2021 → für 2015 – 2021 Übergangslösung erforderlich.
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
M3_1_temp mit Rücklsg.: Temporäre Nordseepipeline mit Haldenrücklösung (Einleitstelle Küstengewässer)
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Übergangslösung bis 2021 erforderlich (z.B. Fortsetzung der Versenkung)
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
Temporärer Betrieb einer Nordseepipeline (ab 2021 bis zur vollständigen Rücklösung der Halden; bei einer Pipeline-Kapazität von 30 Mio. m³/a ca. 50 a)
Verbringung schwerlöslicher Bestandteile (< 5% des Haldenmaterials) unter Tage
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
Nur diffuse Einträge (bei vollständiger Rücklösung der Halden) und Einträge aus Nebengewässern
•
•
•
Kosten für Bau und Betrieb einer Nordseepipeline, aufgrund größerer Dimensionierung der Nordsee-Pipeline ggf. höhere Kosten im Vergleich zu M3 oder M3_1_temp
Kosten für Versatz von schwerlöslichen Bestandteilen unter Tage
Einleitung in Jadebusen aufgrund größerer Einleitmengen ggf. kritisch; alternativ Einleitstelle offshore (führt zu zusätzlichen Kosten)
•
Noch keine Angaben vorliegend
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
PS 4a: Kosteneffizienz
PS 7: Verhältnismäßigkeit
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion (2022 bis 2032)
100 % diffus
nach Bergbauende
Produktion (2033 bis 2060)
Schlussfolgerungen
30 % diffus
50 % diffus
• Ermöglicht Erreichung der Richtwerte der FGG Weser für mehrere Wasserkörper der Weser bereits in der Produktionsphase (bei Rückgang der
diffusen Einträge auf 50 %);
• Nach Bergbauende (ab ca. 2060) werden die Richtwerte der FGG Weser in allen Wasserkörpern der Weser erreicht; Werra verbessert sich nach
Bergbauende auf Stufe (Salz) III nach RT (300 - 1000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg); Wirkung nach Bergbauende mit M3 vergleichbar;
• Maßnahme voraussichtlich umsetzbar erst ab 2021 → für 2015 – 2021 Übergangslösung erforderlich.
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
Prod.-streckg.: Produktionsstreckung
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Einstellung der Versenkung bis 2015
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
•
Reduzierung der Salzabwässer durch Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (bis 2021),
Streckung der Rohsalzaufbereitung am Standort Unterbreizbach über 2032 und am Werk Werra über 2060 hinaus
Abdeckung der Halden
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
•
Nur diffuse Einträge (bei vollständiger Abdeckung der Halden) und Einträge aus Nebengewässern, ggf. Haldenabwässer bei partieller Abdeckung (vergleichbar M4_1_temp)
Salzlaststeuerung für verbleibende Haldenabwässer
•
•
Kosten durch Maßnahmen zur Optimierung von Produktion und Ablagerung
Gewinnrückgang infolge Produktionsdrosselung
•
Noch keine Angaben vorliegend
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
PS 4a: Kosteneffizienz
PS 7: Verhältnismäßigkeit
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion
100 / 50 % diffus
nach Bergbauende
30 % diffus
Konzentrationen in Werra und Weser sind
abhängig von den festzulegenden
Grenzwerten am Pegel Gerstungen und ggf.
zusätzlich am Pegel Boffzen (Bad Karlshafen).
Schlussfolgerungen
• Führt in der Produktionsphase zur Verminderung der Salzbelastung in Werra und Weser; Reduzierung reicht jedoch nicht aus, um die Richtwerte der
FGG Weser einzuhalten; Wirkung während der Produktion mit M1 vergleichbar;
• Nach Bergbauende (ab ca. 2080) werden die Richtwerte der FGG Weser in allen Wasserkörpern der Weser erreicht; Werra verbessert sich nach
Bergbauende auf Stufe (Salz) III nach RT (300 – 1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg); Wirkung nach Bergbauende mit M3_1_temp, M4_1_temp und
K-UTEC_temp vergleichbar.
Maßnahmensteckbriefe Salz
PS 3: Maßnahmenoption
K-UTEC_temp: Temporäre Aufbereitung der Abstoßlösungen („K-UTEC-Verfahren“) + Haldenabdeckung
Ausgangszustand
•
•
Umsetzung 360 Mio. Euro-Maßnahmenpaket bis 2015
Übergangslösung bis 2021 erforderlich (z.B. Fortsetzung der Versenkung)
Rahmenbedingungen während
Produktion
•
•
•
•
Weiterentwicklung des Aufbereitungsverfahrens im großtechnischen Maßstab und Bau der Aufbereitungsanlagen bis 2021
Aufbereitung der Produktionsabwässer und Versatz der Reststoffe
Einleitung der Haldenabwässer, soweit keine weitere Aufbereitung möglich/sinnvoll ist
Abdeckung der Halden
Rahmenbedingungen nach
Bergbauende
•
•
Nur diffuse Einträge (bei vollständiger Abdeckung der Halden) und Einträge aus Nebengewässern, ggf. Haldenabwässer bei partieller Abdeckung (vergleichbar M4_1_temp)
Salzlaststeuerung für verbleibende Haldenabwässer
•
•
Kosten durch Verfahrensentwicklung, Bau (< 1.000 Mio. €) und Betrieb (ca. 200 – max. 250 Mio. €/a) der Aufbereitungsanlagen, Versatz der Reststoffe und Haldenabdeckung
Zusätzliche Erlöse für den Verkauf rückgewonnener Salze (ca. 200 Mio. €)
•
Noch keine Angaben vorliegend
PS 4: Genehmigungsfähigkeit und Kosten
PS 4a: Kosteneffizienz
PS 7: Verhältnismäßigkeit
PS 8
Limitierendes Ion: Magnesium
Produktion (2022 bis 2032)
100 % diffus
nach Bergbauende
Produktion (2033 bis 2060)
Schlussfolgerungen
30 % diffus
50 % diffus
• Ermöglicht Erreichung der Richtwerte der FGG Weser für mehrere Wasserkörper der Weser bereits in der Produktionsphase (bei Rückgang der
diffusen Einträge auf 50 %);
• Nach Bergbauende (ab ca. 2060) wird der Richtwerte der FGG Weser in allen Wasserkörpern der Weser erreicht; Werra verbessert sich nach
Bergbauende auf Stufe (Salz) III nach RT (300 - 1.000 mg/l Cl; 30 - 100 mg/l Mg); Wirkung nach Bergbauende mit M3_1_temp, M4_1_temp und
Prod.-streckg. vergleichbar;
• Maßnahme voraussichtlich umsetzbar erst ab 2021 → für 2015 – 2021 Übergangslösung erforderlich.