Bekanntmachungsblatt Nr. 16/2015

 Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal
und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und
Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal
Jahrgang 2015
Freitag, 24. April 2015
Nr. 16
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung
S. 103
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterrönfeld am 04. Mai 2015
S. 104
Nichtamtlicher Teil
Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde
Schacht-Audorf am 07. Mai 2015
S. 105
Bekanntmachung über die Spülung der Wasserversorgungshauptleitungen der
Gemeinde Schacht-Audorf
S. 106
Dieses Blatt erscheint jeden Freitag, wenn Veröffentlichungen vorliegen, und ist bei der Amtsverwaltung
in Osterrönfeld, Schulstraße 36, oder in Schacht-Audorf, Kieler Straße 25, erhältlich. Das Bekanntmachungsblatt kann auch im Einzelbezug oder im Abonnement gegen Vorauserstattung der Portokosten
per Post bezogen werden. Außerdem kann das Bekanntmachungsblatt kostenlos als Newsletter abonniert werden.
102
Bekanntmachung des Amtes Eiderkanal
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG,
Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung
Das
Eisenbahn-Bundesamt
(EBA)
hat
zur
Umsetzung
der
EUUmgebungslärmrichtlinie strategische Lärmkarten für sämtliche Eisenbahnstrecken
des Bundes ausgearbeitet und diese Ende des Jahres 2014 unter dem Link
www.eba.bund.de veröffentlicht. Diese Lärmkarten stellen auch für das Gebiet des
Amtes Eiderkanal die Lärmbelastungen der Eisenbahnstrecken dar.
Auf Grundlage der Lärmkarten erstellt das EBA einen bundesweiten
Lärmaktionsplan,
der
die
Lärmprobleme
und
Lärmauswirkungen
der
Eisenbahnstrecken des Bundes regelt (Rechtsgrundlage: § 47 d BundesImmissionsschutzgesetz).
Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit vom
15. April bis einschließlich 31. Mai 2015
an einer Befragung im Internet teilnehmen. In diesen sechs Wochen können
Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung
übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch
Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die
Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung
aufzustellen.
Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
Das Beteiligungsverfahren erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase, die am 31.
Mai 2015 endet, können sich die Betroffenen zur ihrer persönlichen
Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen. Nach Veröffentlichung
der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung besteht in einer zweiten Phase die
Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten.
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Gemeinde Osterrönfeld
Gemeindevertretung
- Der Bürgermeister -
BEKANNTMACHUNG
Ich lade Sie recht herzlich zu der am
Montag, 4. Mai 2015 um 19:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld,
stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterrönfeld ein.
T A G E S O R D N U N G:
1.
Beschlussfassung über die Tagesordnung und über die in nicht öffentlicher Sitzung zu
behandelnden Tagesordnungspunkte
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.03.2015
4.
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde zum
Informationsschreiben für den Bürgerentscheid am 07. Juni 2015
5.
Beratung und Beschlussfassung über Entwicklungsgrundsätze für das gemeindeeigene Grundstück an der Kanalfähre (Fährberg) (Antrag der Freie Wähler-Fraktion)
6.
Mitteilungen des Bürgermeisters,
Gemeindevertreter
7.
Verschiedenes
Anfragen
der
Gemeindevertreterinnen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sienknecht
Bernd Sienknecht
(Der Bürgermeister)
104
Seite 1
und
Gemeinde Schacht-Audorf
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
- Der Vorsitzende -
BEKANNTMACHUNG
Ich lade Sie recht herzlich zu der am
Donnerstag, 7. Mai 2015 um 18:00 Uhr
im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes in 24790 Schacht-Audorf, Kieler Str. 25,
stattfindenden öffentlichen Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
der Gemeinde Schacht-Audorf ein.
T A G E S O R D N U N G:
1.
Beschlussfassung über die Tagesordnung und über die in nicht öffentlicher Sitzung zu
behandelnden Tagesordnungspunkte
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.01.2015
4.
Beratung über zukünftige (Bau-)Vorhaben der Gemeinde
5.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015
6.
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden, Anfragen der Ausschussmitglieder
7.
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kähler
Gerd Kähler
(Der Vorsitzende)
105
Seite 1
Amt Eiderkanal • Schulstr. 36 • 24783 Osterrönfeld
Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
Ansprechpartner: Maren Tessensohn
Verwaltungsstelle: Osterrönfeld
Schulstraße 36,
24783 Osterrönfeld
Telefon:
04331 / 84 71-32
Telefax:
04331 / 84 71-71
Zimmer:
13
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.amt-eiderkanal.de
Az./Id-Nr.:
815.62 - Te - 113921
Landeszeitung
Lokalredaktion
Stegen 1-2
24768 Rendsburg
Fax-Nr. 46 41 455
Öffnungszeiten:
Mo, Mi u. Fr von 08.00 - 12.00 Uhr
Di u. Do
von 14.00 - 17.30 Uhr
im Übrigen nach Vereinbarung
Osterrönfeld, 22. April 2015
Spülung der Wasserversorgungshauptleitungen in der Gemeinde Schacht-Audorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte veröffentlichen Sie in der am Samstag, 25.04.2015 erscheinenden Landeszeitung
folgenden Hinweis im lokalen Teil:
"In der Gemeinde Schacht-Audorf werden in der Woche vom 27.04. bis 30.04.2015 von
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr die Wasserversorgungshauptleitungen gespült. Dadurch kann der
Wasserdruck kurzfristig schwanken und wegen hoher Fließgeschwindigkeiten im Rohrnetz können sich Ablagerungen lösen."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
gez.
Tessensohn
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Amtsangehörige Gemeinden
Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld (Rendsburg), Osterrönfeld, Rade bei Rendsburg, Schacht-Audorf, Schülldorf
Konten der Amtskasse
Volks-Raiffeisenbank eG, Rendsburg
Sparkasse Mittelholstein AG
Postbank Hamburg
BLZ 214 636 03
BLZ 214 500 00
BLZ 200 100 20
Kto.-Nr. 50 300 13
Kto.-Nr. 2 100 432
Kto.-Nr. 22 64 64 206
106
IBAN: DE66 2146 3603 0005 0300 13
IBAN: DE74 2145 0000 0002 1004 32
IBAN: DE20 2001 0020 0226 4642 06
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