Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des Bundesrates für die Botschaft, 2. April 2015 Aufhebung der «Statusgesellschaften» bis ca. 2019 (Vorgabe OECD) Einführung Lizenzbox und Inputförderung Kantonale Senkungen der Gewinnsteuersätze Erhöhung der Dividendenbesteuerung zur Gegenfinanzierung Ausgleichszahlungen an die Kantone und Reform NFA Übergangsregeln Der Bundesrat hat angekündigt, auf folgende Massnahmen zu verzichten: Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer Einführung einer Kapitalgewinnsteuer Erste Beurteilung: Ein ausgewogenes Paket. 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 2 Ausgangslage: Steuereinnahmen BS: Struktur (2013) Spezialsteuern: Fr. 183 Mio. Steuern der juristischen Personen: Fr. 687 Mio. Steuern der natürlichen Personen: Fr. 1’611 Mio. 17.04.2015 Total: Fr. 2’481 Mio. 28%. Juristische Personen: Fr. 687 Mio. Grundstücksteuern Fr. 9 Mio. Kapitalsteuern Fr. 135 Mio. Gewinnsteuern Fr. 543 Mio. Unternehmenssteuerreform III | 3 Statusgesellschaft (hier: gemischte Gesellschaft) ordentlich Status Instrument Gewinnsteuer Kanton Reduktion Chancen Gewinnsteuer Kanton Gewinnsteuer Bund 17.04.2015 - Reduzierte Besteuerung ausländischer Erträge Gewinnsteuer Bund - International attraktive Steuerbelastung Risiken - Internationale Akzeptanz nicht mehr gegeben (Auslaufmodell) Unternehmenssteuerreform III | 4 «Statusgesellschaften»: Hoher Anteil in Basel-Stadt Geschätzer Anteil der Statusgesellschaften an den Gewinnsteuereinnahmen 60% 50% 40% 30% 20% BS ZG SH SZ VD NE GE NW AI BL FR LU GL TI SG ZH JU AR OW GR BE UR TG SO AG 0% VS 10% «Statusgesellschaften» sind in BS bedeutend – über den Nationalen Finanzausgleich profitieren alle Kantone. Quelle: Bericht des Steuerungsorgans zur Unternehmenssteuerreform III, Dezember 2013; blau: NFA-Geberkantone 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | Nicht nur die Schweiz baut das System um OECD entwickelt neue internationale Standards. Die Schweiz arbeitet mit und unterstützt den Prozess. Zeithorizont der Reform: ~2018-2020 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 6 Es geht nicht «nur» um Gewinne und Briefkästen Innovative, international ausgerichtete Firmen in der Region Basel – 20’000 Arbeitsplätze in BS (90’000 in der NWCH) – 35% der Gesamtwertschöpfung in BS – 95% der Industriewertschöpfung in BS – mehrere hundert Mio. Franken Steuereinnahmen allein in BS 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 7 Und wenn wir nichts tun? 30% 25% 20% ordentlicher Steuersatz privilegierter Steuersatz 15% 10% 5% 0% GE BS ZH ZG LU Ohne Gegenmassnahmen: Erhöhung der Steuerlast für bisher privilegierte Erträge, Abwanderungsdruck bei mobilen Erträgen. Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; privilegiert: Gemischte Gesellschaft Quellen: Hinny (2014), KPMG (2014) 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 8 1. Element: Ersatzmassnahmen 17.04.2015 4. Übergangsregeln 1. Ersatzmassnahmen 3. Gegenfinanzierung 2. kantonale Gewinnsteuersätze Unternehmenssteuerreform III |9 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze Lizenzbox Lizenzbox Instrument Gewinnsteuer Kanton alt Reduktion - Reduzierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten und ähnlichen Immaterialgütern Chancen Gewinnsteuer Kanton neu - Forschungsstandort - OECD definiert Standard Risiken Gewinnsteuer Bund 17.04.2015 Gewinnsteuer Bund - Nexus: Wirksamkeit abhängig von lokalen F&E-Investitionen Unternehmenssteuerreform III | 10 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung Inputförderung 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze Inputförderung Instrument - Mehrfache Abschreibung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation Reduktion Chancen - Attraktivität für Forschungsstandort - Internationale Akzeptanz Risiken - Administrativer Aufwand Gewinnsteuerbasis Kanton alt Gewinnsteuerbasis Kanton neu - Subventionscharakter - Mitnahmeeffekte 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 11 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung Zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID) [vom Bundesrat verworfen] 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze NID Instrument - Zusätzlicher Abzug der (fiktiven) Verzinsungskosten des Eigenkapitals Reduktion Chancen - Attraktivität für Finanzierungsgesellschaften Risiken - Mitnahmeeffekte, dynamische Effekte - Internationale Akzeptanz? Gewinnsteuerbasis Gewinnsteuerbasis Bundesrat will auf diese Massnahme verzichten 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 12 2. Element: Kantonale Gewinnsteuersätze 17.04.2015 4. Übergangsregeln 1. Ersatzmassnahmen 3. Gegenfinanzierung 2. kantonale Gewinnsteuersätze Unternehmenssteuerreform III | 13 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze Senkung der Gewinnsteuersätze Vor USR III Nach USR III Instrument Gewinnsteuer Kanton Senkung Steuersatz - Generelle Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze Chancen - International akzeptiert (solange >12% effektiv) - Einfachheit Gewinnsteuer Bund 17.04.2015 Risiken - Mitnahmeeffekte bei ordentlich besteuerten Gesellschaften Unternehmenssteuerreform III | 14 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze Handlungsbedarf beim Gewinnsteuersatz Internationale Ebene G20 OECD /BEPS EU Unternehmenssteuerreform III Nationale Ebene Szenario 1: Kaum wirksame Ersatzmassnahmen Szenario 2: teilwirksame Ersatzmassnahmen Szenario 3: Breit wirksame Ersatzmassnahmen Kantonale Ebene Starke Senkung ordentlicher Steuersatz Mittlere Senkung ordentlicher Steuersatz Geringe Senkung ordentlicher Steuersatz Ziel 17.04.2015 Erhalt der Attraktivität der Gewinnsteuerbelastung Unternehmenssteuerreform III | 3. Element: Gegenfinanzierung 17.04.2015 4. Übergangsregeln 1. Ersatzmassnahmen 3. Gegenfinanzierung 2. kantonale Gewinnsteuersätze Unternehmenssteuerreform III | 16 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung 1.. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze 3. Element: Gegenfinanzierung (Sicht BS) Teilbesteuerung Dividenden Mittel zur Gegenfinanzierung der Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze NFA Kantonsanteil Bundessteuer 17.04.2015 Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden (neu: 70%) Entlastung BS durch reduziertes Gewicht Unternehmen / Boxengewinne im Finanzausgleich Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer Unternehmenssteuerreform III | 17 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften [vom Bundesrat verworfen] Instrument -30% Kapitalgewinne heute: steuerfrei 17.04.2015 - Einführung einer Kapitalgewinnsteuer - Separate Veranlagung vom Einkommen - Kapitalverluste abziehbar Zu 70% steuerbar Chancen - Gleichbehandlung Kapital-/Lohneinkommen (separat von Einkommen) - Mehr Spielraum für Gegenfinanzierung Risiken - Unzuverlässige Einnahmequelle - Administrativer Aufwand - Bundesrat will auf diese Massnahme verzichten Unternehmenssteuerreform III | 18 4. Element: Übergangsregeln 17.04.2015 4. Übergangsregeln 1. Ersatzmassnahmen 3. Gegenfinanzierung 2. kantonale Gewinnsteuersätze Unternehmenssteuerreform III | 19 4. Übergangsregeln 3. Gegenfinanzierung 1. Ersatzmassnahmen 2. kantonale Gewinnsteuer -sätze Step Up Step Up Instrument Gewinnsteuer Kanton alt Reduktion - Reduzierte Besteuerung der aufgedeckten stillen Reserven und des Goodwills Chancen Gewinnsteuer Kanton neu - Temporär reduzierte Steuerbelastung - Rechts- und Planungssicherheit Risiken Gewinnsteuer Bund 17.04.2015 - Internationale Akzeptanz? Unternehmenssteuerreform III | 20 Zusammenfassung: USR III – ein ausgewogener Umbau Kapitalsteuer gezielt anpassen Step Up: Erhalt der Planungssicherheit Anpassung NFA (Finanzausgleich) Kompensation durch den Bund Reduktion der Dividendenentlastung Übergangsregeln Ersatzmassnahmen Gegenfinanzierung kantonale Gewinnsteuersätze «Lizenzbox plus»: Entlastung Innovationserträge, Inputförderung? Gewinnsteuersätze nachhaltig finanziert und schrittweise senken Erhalt von Einnahmen, Attraktivität und internationaler Akzeptanz 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 21 Take home message: «Attraktive Steuern der Kantone haben Zukunft» BAK Taxation Index 2015: „Die Schweizer Kantone befinden sich mit ihrer nachhaltigen Finanzpolitik in einer hervorragenden Ausgangslage.“ „Der Kanton Basel-Stadt schneidet [in Bezug auf die finanzpolitische Nachhaltigkeit] am besten ab [d.h. besser als alle anderen Kantone, besser als alle anderen EU-Standorte].“ Quelle: www.bakbasel.ch News Medienmitteilungen MM vom 19. Februar 2015 Der Regierungsrat will die nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik weiterführen und damit die Attraktivität des Standorts langfristig sichern. 17.04.2015 Unternehmenssteuerreform III | 22
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