Referat Dr. Eva Herzog Impulsapéro Basel 2015

Kanton Basel-Stadt
Unternehmenssteuerreform III:
Anspruchsvoller Umbau
des Steuersystems
Regierungsrätin Dr. Eva Herzog
16. April 2015
Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des
Bundesrates für die Botschaft, 2. April 2015
 Aufhebung der «Statusgesellschaften» bis ca. 2019 (Vorgabe OECD)
 Einführung Lizenzbox und Inputförderung
 Kantonale Senkungen der Gewinnsteuersätze
 Erhöhung der Dividendenbesteuerung zur Gegenfinanzierung
 Ausgleichszahlungen an die Kantone und Reform NFA
 Übergangsregeln
Der Bundesrat hat angekündigt, auf folgende Massnahmen zu verzichten:
 Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer
 Einführung einer Kapitalgewinnsteuer
 Erste Beurteilung: Ein ausgewogenes Paket.
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Unternehmenssteuerreform III | 2
Ausgangslage: Steuereinnahmen BS: Struktur (2013)
Spezialsteuern:
Fr. 183 Mio.
Steuern der
juristischen
Personen:
Fr. 687 Mio.
Steuern der
natürlichen
Personen:
Fr. 1’611 Mio.
17.04.2015
Total:
Fr. 2’481 Mio.
28%.
Juristische Personen:
Fr. 687 Mio.
Grundstücksteuern
Fr. 9 Mio.
Kapitalsteuern
Fr. 135 Mio.
Gewinnsteuern
Fr. 543 Mio.
Unternehmenssteuerreform III | 3
Statusgesellschaft (hier: gemischte Gesellschaft)
ordentlich
Status
Instrument
Gewinnsteuer
Kanton
Reduktion
Chancen
Gewinnsteuer
Kanton
Gewinnsteuer Bund
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- Reduzierte Besteuerung
ausländischer Erträge
Gewinnsteuer Bund
- International attraktive
Steuerbelastung
Risiken
- Internationale Akzeptanz nicht mehr
gegeben (Auslaufmodell)
Unternehmenssteuerreform III | 4
«Statusgesellschaften»: Hoher Anteil in Basel-Stadt
Geschätzer Anteil der Statusgesellschaften an den Gewinnsteuereinnahmen
60%
50%
40%
30%
20%
BS
ZG
SH
SZ
VD
NE
GE
NW
AI
BL
FR
LU
GL
TI
SG
ZH
JU
AR
OW
GR
BE
UR
TG
SO
AG
0%
VS
10%
 «Statusgesellschaften» sind in BS bedeutend –
über den Nationalen Finanzausgleich profitieren alle Kantone.
Quelle: Bericht des Steuerungsorgans zur Unternehmenssteuerreform III, Dezember 2013; blau: NFA-Geberkantone
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Unternehmenssteuerreform III |
Nicht nur die Schweiz baut das System um
 OECD entwickelt neue internationale Standards.
 Die Schweiz arbeitet mit und unterstützt den Prozess.
 Zeithorizont der Reform: ~2018-2020
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Es geht nicht «nur» um Gewinne und Briefkästen
Innovative, international
ausgerichtete Firmen in
der Region Basel
– 20’000 Arbeitsplätze in
BS (90’000 in der NWCH)
– 35% der Gesamtwertschöpfung in BS
– 95% der Industriewertschöpfung in BS
– mehrere hundert
Mio. Franken
Steuereinnahmen
allein in BS
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Und wenn wir nichts tun?
30%
25%
20%
ordentlicher
Steuersatz
privilegierter
Steuersatz
15%
10%
5%
0%
GE
BS
ZH
ZG
LU
 Ohne Gegenmassnahmen: Erhöhung der Steuerlast für bisher
privilegierte Erträge, Abwanderungsdruck bei mobilen Erträgen.
Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; privilegiert: Gemischte Gesellschaft
Quellen: Hinny (2014), KPMG (2014)
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Unternehmenssteuerreform III |
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1. Element: Ersatzmassnahmen
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4. Übergangsregeln
1. Ersatzmassnahmen
3. Gegenfinanzierung
2. kantonale
Gewinnsteuersätze
Unternehmenssteuerreform III
|9
4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
Lizenzbox
Lizenzbox
Instrument
Gewinnsteuer
Kanton
alt
Reduktion
- Reduzierte Besteuerung von
Erträgen aus Patenten und
ähnlichen Immaterialgütern
Chancen
Gewinnsteuer
Kanton neu
- Forschungsstandort
- OECD definiert Standard
Risiken
Gewinnsteuer
Bund
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Gewinnsteuer
Bund
- Nexus: Wirksamkeit abhängig
von lokalen F&E-Investitionen
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
Inputförderung
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
Inputförderung
Instrument
- Mehrfache Abschreibung von Investitionen in
Forschung, Entwicklung und Innovation
Reduktion
Chancen
- Attraktivität für Forschungsstandort
- Internationale Akzeptanz
Risiken
- Administrativer Aufwand
Gewinnsteuerbasis
Kanton alt
Gewinnsteuerbasis
Kanton neu
- Subventionscharakter
- Mitnahmeeffekte
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
Zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID)
[vom Bundesrat verworfen]
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
NID
Instrument
- Zusätzlicher Abzug der (fiktiven)
Verzinsungskosten des Eigenkapitals
Reduktion
Chancen
- Attraktivität für Finanzierungsgesellschaften
Risiken
- Mitnahmeeffekte, dynamische Effekte
- Internationale Akzeptanz?
Gewinnsteuerbasis
Gewinnsteuerbasis
 Bundesrat will auf diese Massnahme
verzichten
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2. Element: Kantonale Gewinnsteuersätze
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4. Übergangsregeln
1. Ersatzmassnahmen
3. Gegenfinanzierung
2. kantonale
Gewinnsteuersätze
Unternehmenssteuerreform III
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
Senkung der Gewinnsteuersätze
Vor USR III
Nach USR III
Instrument
Gewinnsteuer
Kanton
Senkung
Steuersatz
- Generelle Senkung der kantonalen
Gewinnsteuersätze
Chancen
- International akzeptiert
(solange >12% effektiv)
- Einfachheit
Gewinnsteuer
Bund
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Risiken
- Mitnahmeeffekte bei ordentlich besteuerten
Gesellschaften
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
Handlungsbedarf beim Gewinnsteuersatz
Internationale
Ebene
G20
OECD /BEPS
EU
Unternehmenssteuerreform III
Nationale
Ebene
Szenario 1:
Kaum wirksame
Ersatzmassnahmen
Szenario 2:
teilwirksame
Ersatzmassnahmen
Szenario 3:
Breit wirksame
Ersatzmassnahmen
Kantonale
Ebene
Starke Senkung
ordentlicher
Steuersatz
Mittlere Senkung
ordentlicher
Steuersatz
Geringe Senkung
ordentlicher
Steuersatz
Ziel
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 Erhalt der Attraktivität der Gewinnsteuerbelastung
Unternehmenssteuerreform III |
3. Element: Gegenfinanzierung
17.04.2015
4. Übergangsregeln
1. Ersatzmassnahmen
3. Gegenfinanzierung
2. kantonale
Gewinnsteuersätze
Unternehmenssteuerreform III
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
1.. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
3. Element: Gegenfinanzierung (Sicht BS)
Teilbesteuerung
Dividenden
Mittel zur
Gegenfinanzierung
der Senkung der
ordentlichen
Gewinnsteuersätze
NFA
Kantonsanteil
Bundessteuer
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Erhöhung der Teilbesteuerung
der Dividenden (neu: 70%)
Entlastung BS durch reduziertes
Gewicht Unternehmen /
Boxengewinne im Finanzausgleich
Erhöhung des
Kantonsanteils an der
Bundessteuer
Unternehmenssteuerreform III
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften
[vom Bundesrat verworfen]
Instrument
-30%
Kapitalgewinne
heute:
steuerfrei
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-
Einführung einer Kapitalgewinnsteuer
-
Separate Veranlagung vom Einkommen
-
Kapitalverluste abziehbar
Zu 70%
steuerbar
Chancen
-
Gleichbehandlung Kapital-/Lohneinkommen
(separat
von Einkommen)
-
Mehr Spielraum für Gegenfinanzierung
Risiken
-
Unzuverlässige Einnahmequelle
-
Administrativer Aufwand
-
 Bundesrat will auf diese Massnahme
verzichten
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4. Element: Übergangsregeln
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4. Übergangsregeln
1. Ersatzmassnahmen
3. Gegenfinanzierung
2. kantonale
Gewinnsteuersätze
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4.
Übergangsregeln
3. Gegenfinanzierung
1. Ersatzmassnahmen
2. kantonale
Gewinnsteuer
-sätze
Step Up
Step Up
Instrument
Gewinnsteuer
Kanton alt
Reduktion
- Reduzierte Besteuerung der
aufgedeckten stillen Reserven und
des Goodwills
Chancen
Gewinnsteuer
Kanton neu
- Temporär reduzierte Steuerbelastung
- Rechts- und Planungssicherheit
Risiken
Gewinnsteuer Bund
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- Internationale Akzeptanz?
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Zusammenfassung: USR III – ein ausgewogener Umbau
Kapitalsteuer
gezielt anpassen
Step Up: Erhalt der
Planungssicherheit
Anpassung NFA
(Finanzausgleich)
Kompensation
durch den Bund
Reduktion der
Dividendenentlastung
Übergangsregeln
Ersatzmassnahmen
Gegenfinanzierung
kantonale
Gewinnsteuersätze
«Lizenzbox plus»:
Entlastung Innovationserträge, Inputförderung?
Gewinnsteuersätze
nachhaltig finanziert und
schrittweise senken
 Erhalt von Einnahmen, Attraktivität und internationaler Akzeptanz
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Take home message:
«Attraktive Steuern der Kantone haben Zukunft»
BAK Taxation Index 2015:
„Die Schweizer Kantone befinden sich mit ihrer nachhaltigen Finanzpolitik in
einer hervorragenden Ausgangslage.“
„Der Kanton Basel-Stadt schneidet [in Bezug auf die finanzpolitische
Nachhaltigkeit] am besten ab [d.h. besser als alle anderen Kantone, besser
als alle anderen EU-Standorte].“
Quelle: www.bakbasel.ch  News  Medienmitteilungen  MM vom 19. Februar 2015
 Der Regierungsrat will die nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik weiterführen
und damit die Attraktivität des Standorts langfristig sichern.
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