VM 122/02.15 ThüringenStrom.gewerbe ThüringenStrom.gewerbe Vertrag ausfüllen, zurücksenden und profitieren! ThüringenStrom.gewerbe Vertrag Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, sonstige Angaben sind freiwillig. Vertrag zwischen dem Kunden: Kundennummer * (falls vorhanden) Vertragskonto * (falls vorhanden) Bitte vollständig und in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen. Vorname, Name, ggf. Firma * Ihr Kontakt zu uns: Thüringer Energie AG Straße, Hausnummer * Kundenservice Postfach 10 07 62 PLZ * 07707 Jena Ort * www.thueringerenergie.de Telefon 03641 8171111 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) E-Mail Fax 03641 8171118 (ggf. des Geschäftsführers) kundenservice@ thueringerenergie.de Telefonnummer (mit Vorwahl) Branche des Gewerbes montags bis freitags, 7:00 bis 19:00 Uhr Registernummer * Registergericht * Thüringer Energie AG Neueinzug Postfach 90 01 32 bisheriger Lieferant (Angabe erforderlich, falls nicht Thüringer Energie AG) * 99104 Erfurt im Folgenden „Kunde“ genannt und Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. 1) Gewünschter Vertragsbeginn: Vorsitzender Zum nächstmöglichen Termin oder auf Kundenwunsch zum des Aufsichtsrats: Datum (TTMMJJJJ) 2) Verbrauchsstelle Ewald Woste Vorstand: Stefan G. Reindl Straße, Hausnummer * (Sprecher des Vorstands) Wolfgang Rampf PLZ * Dr. Andreas Roß Ort * Sitz: Erfurt Schwerborner Straße 30 Zählernummer * 99087 Erfurt Registergericht Jena Datum der Ablesung * Zählerstand HT * Zählerstand NT * Jahresverbrauch * (TTMMJJJJ) (ohne Nachkommastellen) (falls vorhanden, ohne Nachkommastellen) in kWh HRB 502044 USt-IdNr. DE258057295 Deutsche Bank AG Erfurt 3) Rechnungsanschrift (nur ausfüllen, wenn abweichend vom Kunden) IBAN DE46 8207 0000 0133 8888 00 BIC DEUTDE8EXXX Vorname, Name, ggf. Firma UniCredit Bank AG Erfurt IBAN DE63 8202 Straße, Hausnummer 0086 0003 9155 06 BIC HYVEDEMM498 PLZ Ort Original 4) Preise ThüringenStrom.gewerbe (gültig ab 1. April 2015) VM 122/02.15 ThüringenStrom.gewerbe Bitte gewünschtes Preismodell ankreuzen ohne Schwachlastregelung (Eintarifmessung) mit Schwachlastregelung 3) (Doppeltarifmessung) Verbrauchspreis Thüringer Energie Nettopreis Bruttopreis 1) 23,11 ct/kWh 27,50 ct/kWh 106,72 EUR/Jahr 127,00 EUR/Jahr Verbrauchspreis Hochtarif 23,28 ct/kWh 27,70 ct/kWh Verbrauchspreis Niedertarif 20,97 ct/kWh 24,95 ct/kWh 123,53 EUR/Jahr 147,00 EUR/Jahr Grundpreis 2) Grundpreis 2) 1)Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent). 2)Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um 1,68 EUR/Monat netto (2,00 EUR/Monat brutto) ab dem 1. des Monats, in dem der Widerruf bzw. die Nichterteilung wirksam wird. 3)Die Niedertarifzeiten (Schwachlast) werden vom örtlichen Netzbetreiber vorgegeben; z. B. bei TEN Thüringer Energienetze GmbH derzeit 8 Stunden in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Die übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten (HT). Die Schwachlastregelung kann nur dann gewählt werden, wenn hierfür die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Durchschlag Für Ihre Unterlagen. 2|4 5) Laufzeit und Kündigung des Vertrages Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 20 Absatz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) in seiner jeweils gültigen Fassung und der darin enthaltenen Frist zu kündigen, derzeit mit einer Frist von 2 Wochen. 6) Datenschutzklausel Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der Thüringer Energie AG und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Zur Bonitätsprüfung kann die Thüringer Energie AG Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die Thüringer Energie AG kann Sie per Post über Vertriebsangebote der Thüringer Energie AG informieren und zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktieren. Sie können dem jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an die Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. Ich bin damit einverstanden, dass die Thüringer Energie AG mich auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über Vertriebsangebote der Thüringer Bitte ankreuzen: Energie AG informiert bzw. zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktiert. Ich kann mein Einverständnis jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten. 7) SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-IdNr.: DE49ZZZ00000084156 Ich ermächtige die Thüringer Energie AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Thüringer Energie AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort 8) Auftragserteilung Datum (TTMMJJJJ) Unterschrift des Kontoinhabers zwingend erforderlich Hiermit beauftrage ich die Thüringer Energie AG mit der ausschließlichen Belieferung von Strom für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete Verbrauchsstelle. Dieser Stromliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Stromlieferung für diese Verbrauchsstelle des Kunden zwischen dem Kunden und der Thüringer Energie AG. Die umseitigen Allgemeinen Stromlieferbedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der StromGVV (Anlage 1 in der derzeit gültigen Fassung) mit Ausnahme derjenigen Regelungen der StromGVV, die Änderungen der Preise sowie Angaben der einzelnen Preisbestandteile im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung betreffen. Daneben gelten auch die Ergänzenden Bedingungen vom 1. Januar 2014 (Anlage 2), soweit die ergänzend geltenden Bestimmungen der StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages sowie den Allgemeinen Stromlieferbedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 2 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen. 9) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, Telefon 03641 8171111, Fax 03641 8171118, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; VM 122/02.15 ThüringenStrom.gewerbe in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wichtig: Für das Wirksamwerden des Vertrages bedarf es nachfolgend Ihrer Unterschrift. Ort Datum (TTMMJJJJ) Unterschrift des Kunden erforderlich Anlagen: Anlage 1 StromGVV, Anlage 2 Ergänzende Bedingungen Der für die Thüringer Energie gültige Verhaltenskodex ist unter www.thueringerenergie.de einseh- und abrufbar. 3|4 Allgemeine Stromlieferbedingungen zum Vertrag ThüringenStrom.gewerbe (Stand 1. April 2015) 1 2 Umfang der Lieferung Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für gewerbliche Verbrauchsstellen mit Standardlastprofilmessung (kein SmartMeter, kein Vorinkassozähler) für Eigenbedarf und nicht für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen möglich. Die Thüringer Energie AG (im Folgenden „TEAG“ genannt) liefert für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden im Niederspannungsnetz elektrische Energie bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh mit einer Nennspannung von ca. 0,4 kV (Drehstrom) bzw. mit einer Nennspannung von ca. 0,23 kV (Wechselstrom) und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in marktüblicher Qualität am Ende des Hausanschlusses. Überschreitet der Kunde die vorgenannte kWh-Grenze, ist die TEAG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unbeschadet des Kündigungsrechtes erfolgt eine Abrechnung des Kunden bei einer Überschreitung der vorgenannten kWh-Grenze zu den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen. Die TEAG legt zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber gelieferten Angaben zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen. Bindung an den Auftrag, Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn Der Stromliefervertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung der TEAG genannten Termin wirksam (in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden genannten Termin). Die TEAG ist zur Aufnahme der Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn berechtigterweise gesperrt ist oder der Kunde offene Forderungen hat. 3Zählerstand Die TEAG ist berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstandes zum Vertragsbeginn eine rechnerische Abgrenzung vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung der TEAG den Zählerstand selbstständig abzulesen und in den festgelegten Fristen mitzuteilen. Ansonsten ist die TEAG berechtigt, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln (schätzen). 4Lieferantenwechsel Die TEAG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. 5 Änderung der Vertragsbedingungen Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Stromlieferbedingungen, insbesondere in Ziffer 6, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die TEAG berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Regelungen der Ziffer 6.5 entsprechend gelten. Kosten und Aufwendungen bei Änderungen der Schwachlastregelung durch den Netzbetreiber, insbesondere bei Änderungen am Tarifschaltgerät, werden nicht durch die TEAG übernommen. 6 Strompreis und Preisanpassung 6.1 Der vertragliche Netto-Strompreis beinhaltet bei Abschluss des Vertrages folgende Kosten der TEAG: die Kosten der Beschaffung und des Vertriebs des Stroms, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit der TEAG diese Kosten in Rechnung gestellt werden – und die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte und die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben, die der TEAG vom zuständigen Netzbetreiber für die vertraglichen Lieferungen in Rechnung gestellt werden, die Kosten der TEAG aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die jährlich durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber öffentlich bekannt gemachten Umlagen nach den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die sogenannte „Offshore“-Umlage nach § 17a–j des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß § 13 Abs. 4a und 4b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), wobei die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich sind. 6.2 Im vertraglichen Netto-Strompreis nach Ziffer 6.1 ist die Stromsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten. Zusätzlich zum Netto-Strompreis nach Ziffer 6.1 stellt die TEAG dem Kunden die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung. Bei gesetzlichen Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze ändert sich der vertragliche BruttoStrompreis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderungen unmittelbar so wie gesetzlich bestimmt. Die TEAG wird den Kunden hierauf unverzüglich durch eine Mitteilung in Textform hinweisen. 6.3 Soweit nicht Ziffer 6.2 einschlägig ist, erfolgen Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die TEAG im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde kann dieses nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die TEAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung des vertraglichen Netto-Strompreises nach Ziffer 6.1 und – soweit anwendbar – nach Ziffer 6.7 (kurz: „vertragliche Kosten“) maßgeblich sind. Die TEAG ist bei einer Verringerung solcher Kosten verpflichtet und bei einer Erhöhung solcher Kosten berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen. Dabei sind zur Wahrung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Gleichgewichts von Leistung (Stromlieferung) und Gegenleistung (Strompreiszahlung) Steigerungen vertraglicher Kosten nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen in der gleichen Kundensparte Strom zu berücksichtigen, d. h., etwaige Kostensteigerungen in dieser Sparte sind mit Kostensenkungen in der gleichen Sparte zu saldieren. Sinken die vertraglichen Kosten der TEAG, ist der vertragliche Netto-Strompreis in dieser Höhe abzusenken, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen der TEAG in der gleichen Kundensparte Strom kompensiert werden. Dabei sind gleiche Maßstäbe anzulegen. Die TEAG ist verpflichtet, den Zeitpunkt von Preisanpassungen so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die TEAG dürfen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen zusätzlichen Gewinn für die TEAG zur Folge haben. 6.4 Soweit nicht Ziffer 6.2 einschlägig ist, sind Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises nur zum Monatsbeginn möglich und setzen voraus, dass die TEAG dem Kunden die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt und den Kunden dabei darüber informiert, welche einzelnen Änderungen der vertraglichen Kostenbestandteile für die geplante Preisanpassung maßgeblich sind und in welchem Umfang sich die Preise ändern. Diese Mitteilung erfolgt in verständlicher und transparenter Weise. VM 122/02.15 ThüringenStrom.gewerbe 6.5 Ändert die TEAG Preise nach den Ziffern 6.3 bis 6.4, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Preisanpassung unter Beachtung der Textform zu kündigen, sodass der Kunde bei wirksamer Ausübung dieses Kündigungsrechts nicht mehr von der mitgeteilten Preisanpassung betroffen wird. Die TEAG wird den Kunden darauf zusammen mit der Preisanpassungsmitteilung nach Ziffer 6.4 gesondert und ausdrücklich hinweisen. Die TEAG wird dem Kunden den Zugang einer solchen Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie weitergehende Rechte, z. B. aus § 315 BGB, bleiben davon unberührt. 6.6 Die TEAG nimmt mindestens alle 6 Monate eine Überprüfung der vertraglichen Kosten im Sinne der Ziffer 6.3 vor. Ergibt die Überprüfung Änderungen der vertraglichen Kosten, gelten die Ziffern 6.3 bis 6.5. 6.7 Die Ziffern 6.3 bis 6.6 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich oder hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen für die TEAG wirksam werden. Dies gilt nicht, sofern oder soweit die jeweilige gesetzliche oder sonst hoheitliche Bestimmung einer Weitergabe dieser Kostenänderungen durch die TEAG an den Kunden entgegensteht. Die Weitergabe aller vorgenannten hoheitlich veranlassten Kostenänderungen ist darauf beschränkt, was nach den jeweils relevanten Bestimmungen dem Vertragsverhältnis der TEAG mit dem Kunden zugeordnet werden kann. 7Abrechnungsgrundlage Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Grundpreise werden taganteilig berechnet (1 Jahr = 365 Tage). Zwischenrechnungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Zwischenrechnung wünschen, kann diese kostenpflichtig von der TEAG erstellt werden. 8 Bonus Etwaige auf diesen Vertrag gewährte Boni für Neukunden werden dem Kunden ohne Einschränkungen auf der nächsten Verbrauchsabrechnung, die nach Wahl der TEAG 12 Monate nicht wesentlich überschreiten darf, gutgeschrieben. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass dieser Vertrag nicht vor dem Ablauf von 12 Monaten ordentlich durch den Kunden gekündigt wird. Neukunden sind Kunden, die zum Zeitpunkt der Absendung des Vertragsformulars von ThüringenStrom.gewerbe keine Stromkunden der TEAG an dieser Verbrauchsstelle sind und von einem dritten Lieferanten mit Strom versorgt werden. Kündigt der Kunde den Vertrag berechtigterweise aus einem wichtigen Grund, insbesondere bei einer einseitigen Anpassung der Vertragsbedingungen, erhält der Kunde den Bonus trotzdem in der vollen Höhe. Kündigt die TEAG den Vertrag berechtigterweise aus einem wichtigen Grund, insbesondere gemäß § 21 StromGVV, verliert der Kunde seinen Anspruch auf den Bonus. Eine etwaige bestehende Vertragsergänzung zum StromBanking Bonus ist mit diesem Vertrag aufgehoben. 9 Nachweis Standardlastprofilmessung Für den Nachweis einer Standardlastprofilmessung ist die TEAG berechtigt, einen entsprechend abgeschlossenen Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und örtlichem Netzbetreiber zu verlangen. 10 Haftungs- und Entschädigungsregelungen Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist die TEAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der TEAG nach § 19 StromGVV beruht. Die TEAG ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der TEAG bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 11Streitbeilegungsverfahren Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG bei der TEAG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, verweist die TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG. Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Telefon 030 2757240-0, Fax 030 2757240-69, [email protected], www.schlichtungsstelle-energie.de. Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon 030 22480-500, Fax 030 22480-323, [email protected], www.bundesnetzagentur.de. Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter www.thueringerenergie.de zu finden. 12Schlussbestimmungen Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der TEAG mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieses Vertrages treten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung, findet eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt. 4|4
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