Vertrag ThüringenStrom.sozial

VM 31/02.15 ThüringenStrom.sozial
ThüringenStrom.sozial
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ThüringenStrom.sozial
Vertrag
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Vertrag zwischen dem
Privatkunden:
Kundennummer * (falls vorhanden)
ausfüllen.
Vertragskonto * (falls vorhanden)
Vorname, Name *
Ihr Kontakt zu uns:
Thüringer Energie AG
Kundenservice
Postfach 10 07 62
07707 Jena
Straße, Hausnummer *
PLZ *
www.thueringerenergie.de
Telefon 03641 8171111
Ort *
Fax 03641 8171118
kundenservice@
thueringerenergie.de
Geburtsdatum (TTMMJJJJ)
Telefonnummer (mit Vorwahl)
montags bis freitags,
7:00 bis 19:00 Uhr
E-Mail
Neueinzug
Thüringer Energie AG
bisheriger Lieferant (Angabe erforderlich, falls nicht Thüringer Energie AG) *
Postfach 90 01 32
im Folgenden „Kunde“ genannt und Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.
1) Gewünschter Vertragsbeginn:
99104 Erfurt
Zum nächstmöglichen Termin oder auf Kundenwunsch zum
Vorsitzender
Datum (TTMMJJJJ)
2) Verbrauchsstelle
des Aufsichtsrats:
Ewald Woste
Vorstand:
Straße, Hausnummer *
Stefan G. Reindl
(Sprecher des Vorstands)
PLZ *
Wolfgang Rampf
Ort *
Dr. Andreas Roß
Sitz: Erfurt
Zählernummer *
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
Datum der Ablesung *
Zählerstand HT *
Zählerstand NT *
Jahresverbrauch *
(TTMMJJJJ)
(ohne Nachkommastellen)
(falls vorhanden, ohne Nachkommastellen)
in kWh
3) Rechnungsanschrift (nur ausfüllen, wenn abweichend vom Kunden)
Registergericht Jena
HRB 502044
USt-IdNr. DE258057295
Deutsche Bank AG Erfurt
IBAN DE46 8207
0000 0133 8888 00
Vorname, Name
BIC DEUTDE8EXXX
UniCredit Bank AG Erfurt
Straße, Hausnummer
IBAN DE63 8202
0086 0003 9155 06
BIC HYVEDEMM498
PLZ
Ort
4) Preise ThüringenStrom.sozial (gültig ab 1. Januar 2014)
Original
Thüringer Energie
Bitte gewünschtes Preismodell ankreuzen
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ohne Schwachlastregelung
mit Schwachlastregelung 2)
Nettopreis
Bruttopreis 1)
Verbrauchspreis
25,33 ct/kWh
30,14 ct/kWh
Grundpreis
0,00 EUR/Jahr
0,00 EUR/Jahr
Verbrauchspreis Hochtarif
25,63 ct/kWh
30,50 ct/kWh
Verbrauchspreis Niedertarif
15,15 ct/kWh
18,03 ct/kWh
Grundpreis
0,00 EUR/Jahr
0,00 EUR/Jahr
Durchschlag
Für Ihre Unterlagen.
1)Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent).
2)Die Niedertarifzeiten (Schwachlast) werden vom örtlichen Netzbetreiber vorgegeben; derzeit 8 Stunden in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr.
Die übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten (HT). Die Schwachlastregelung kann nur dann gewählt werden, wenn hierfür die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
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5) Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 3 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende
des Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 20 Absatz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) in seiner jeweils gültigen Fassung und der darin
enthaltenen Frist zu kündigen, derzeit mit einer Frist von 2 Wochen.
6) Datenschutzklausel
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener
Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der Thüringer Energie AG und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Zur Bonitätsprüfung kann die Thüringer Energie AG Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die
Thüringer Energie AG kann Sie per Post über Vertriebsangebote der Thüringer Energie AG informieren und zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktieren.
Sie können dem jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an die Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.
Ich bin damit einverstanden, dass die Thüringer Energie AG mich auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über Vertriebsangebote der Thüringer
Bitte ankreuzen:
Energie AG informiert bzw. zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktiert. Ich kann mein Einverständnis jederzeit widerrufen.
Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten.
7) SEPA-Lastschrift-Mandat
Gläubiger-IdNr.: DE49ZZZ00000084156
Ich ermächtige die Thüringer Energie AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Thüringer Energie AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Kreditinstitut
Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
8) Auftragserteilung
Datum (TTMMJJJJ)
Unterschrift des Kontoinhabers zwingend erforderlich
Hiermit beauftrage ich die Thüringer Energie AG mit der ausschließlichen Belieferung von Strom für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete
Verbrauchsstelle. Dieser Stromliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Stromlieferung für diese Verbrauchsstelle des Kunden zwischen dem Kunden
und der Thüringer Energie AG. Die umseitigen Allgemeinen Stromlieferbedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten
die jeweils aktuellen Bestimmungen der StromGVV (Anlage 1 in der derzeit gültigen Fassung) mit Ausnahme derjenigen Regelungen der StromGVV, die Änderungen der
Preise sowie Angaben der einzelnen Preisbestandteile im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung betreffen. Daneben gelten auch die Ergänzenden Bedingungen vom
1. Januar 2014 (Anlage 2), soweit die ergänzend geltenden Bestimmungen der StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages sowie den
Allgemeinen Stromlieferbedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren
Erhalt. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 3 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, den für die genannte
Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
9) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, Telefon 03641 8171111, Fax 03641 8171118,
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
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hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wichtig: Für das Wirksamwerden des Vertrages bedarf es nachfolgend Ihrer Unterschrift.
Ort
Datum (TTMMJJJJ)
Unterschrift des Kunden erforderlich
Anlagen: Anlage 1 StromGVV, Anlage 2 Ergänzende Bedingungen
Der für die Thüringer Energie gültige Verhaltenskodex ist unter www.thueringerenergie.de einseh- und abrufbar.
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Allgemeine Stromlieferbedingungen zum Vertrag ThüringenStrom.sozial (Stand 1. April 2015)
1 Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
1.1 Die Gewährung von ThüringenStrom.sozial ist eine limitierte, freiwillige Leistung der Thüringer
Energie AG (im Folgenden „TEAG“ genannt), auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Tarif
ThüringenStrom.sozial ist auf maximal 4.000 Kunden begrenzt und gilt ausschließlich für
Privatkunden.
1.2 Um den Tarif ThüringenStrom.sozial zu beziehen, muss eine aktuelle Kopie der Rundfunkgebührenbefreiung der GEZ oder eine Rundfunkbeitragsbefreiung bzw. Rundfunkbeitragsermäßigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices vorliegen, welche noch
mindestens 3 Monate ab Datum der Antragstellung gültig ist.
1.3 Für den Bezug von ThüringenStrom.sozial dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung gegenüber der TEAG keine offenen Forderungen von mehr als 100 Euro bestehen.
1.4 Für den ordnungsgemäßen Weiterbezug von ThüringenStrom.sozial nach Erstantragstellung
muss der Kunde der TEAG bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der aktuellen Rundfunkgebühren-, Rundfunkbeitragsbefreiung oder Rundfunkbeitragsermäßigung eine neue Rundfunkgebühren-, Rundfunkbeitragsbefreiung oder Rundfunkbeitragsermäßigung vorlegen,
welche mindestens 3 Monate ab dem Datum des Ablaufs der aktuellen Rundfunkgebühren-,
Rundfunkbeitragsbefreiung oder Rundfunkbeitragsermäßigung gültig ist. Wird der Nachweis
nicht innerhalb der vorgenannten Monatsfrist erbracht, fällt der Kunde automatisch in die
Grundversorgung für Haushaltskunden.
1.5 Der Tarif gilt ausschließlich für die im Vertrag angegebene Verbrauchsstelle. Im Fall eines
Umzuges ist der Abschluss eines Neuvertrages notwendig.
2
3
Umfang der Lieferung
Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für private Verbrauchsstellen mit Standardlastprofilmessung ohne Vorinkassozähler für Eigenbedarf und nicht für unterbrechbare
Verbrauchseinrichtungen im Grundversorgungsgebiet der TEAG möglich.
Die TEAG liefert für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden im Niederspannungsnetz elektrische Energie bei einem Jahresverbrauch von 250 kWh bis 100.000 kWh mit einer
Nennspannung von ca. 0,4 kV (Drehstrom) bzw. mit einer Nennspannung von ca. 0,23 kV
(Wechselstrom) und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in marktüblicher Qualität am Ende des
Hausanschlusses.
Unter- bzw. überschreitet der Kunde die vorgenannten kWh-Grenzen, ist die TEAG berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen. Unbeschadet des Kündigungsrechtes erfolgt eine Abrechnung des Kunden bei einer Unter- bzw. Überschreitung der vorgenannten kWh-Grenzen zu
den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Die TEAG legt zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber gelieferten Angaben
zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine
darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen.
Bindung an den Auftrag, Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn
Der Stromliefervertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung der TEAG genannten Termin
wirksam (in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht
früher als zu dem vom Kunden genannten Termin).
Die TEAG ist zur Aufnahme der Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden
zum vorgesehenen Lieferbeginn berechtigterweise gesperrt ist.
4Zählerstand
Die TEAG ist berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstandes zum Vertragsbeginn eine
rechnerische Abgrenzung vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung der TEAG
den Zählerstand selbstständig abzulesen und in den festgelegten Fristen mitzuteilen. Ansonsten ist die TEAG berechtigt, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln (schätzen).
5Lieferantenwechsel
Die TEAG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung
der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
6
Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Stromlieferbedingungen, insbesondere
in Ziffer 7, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die TEAG berechtigt, die
Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung mindestens 6 Wochen
vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Regelungen der Ziffer 7.5 entsprechend
gelten.
Kosten und Aufwendungen bei Änderungen der Schwachlastregelung durch den Netzbetreiber, insbesondere bei Änderungen am Tarifschaltgerät, werden nicht durch die TEAG
übernommen.
7 Strompreis und Preisanpassung
7.1 Der vertragliche Netto-Strompreis beinhaltet bei Abschluss des Vertrages folgende Kosten
der TEAG: die Kosten der Beschaffung und des Vertriebs des Stroms, die Kosten für Messung
und Messstellenbetrieb – soweit der TEAG diese Kosten in Rechnung gestellt werden – und
die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte und die an die Kommunen zu entrichtenden
Konzessionsabgaben, die der TEAG vom zuständigen Netzbetreiber für die vertraglichen
Lieferungen in Rechnung gestellt werden, die Kosten der TEAG aus den Verpflichtungen des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die jährlich durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber öffentlich bekannt gemachten Umlagen nach den Bestimmungen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die sogenannte „Offshore“-Umlage nach § 17a–j des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß § 13 Abs. 4a und 4b des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), wobei die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen in
ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich sind.
7.2 Im vertraglichen Netto-Strompreis nach Ziffer 7.1 ist die Stromsteuer in ihrer jeweiligen
gesetzlichen Höhe enthalten. Zusätzlich zum Netto-Strompreis nach Ziffer 7.1 stellt die TEAG
dem Kunden die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung. Bei gesetzlichen Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze ändert sich der vertragliche BruttoStrompreis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderungen unmittelbar
so wie gesetzlich bestimmt. Die TEAG wird den Kunden hierauf unverzüglich durch eine
Mitteilung in Textform hinweisen.
7.3 Soweit nicht Ziffer 7.2 einschlägig ist, erfolgen Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die TEAG im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen
Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde kann dieses nach
§ 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung
durch die TEAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung des vertraglichen Netto-Strompreises nach Ziffer 7.1 und – soweit anwendbar – nach
Ziffer 7.7 (kurz: „vertragliche Kosten“) maßgeblich sind. Die TEAG ist bei einer Verringerung
solcher Kosten verpflichtet und bei einer Erhöhung solcher Kosten berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen. Dabei sind zur Wahrung des bei Vertragsabschluss vereinbarten
Gleichgewichts von Leistung (Stromlieferung) und Gegenleistung (Strompreiszahlung) SteigeVM 31/02.15 ThüringenStrom.sozial
rungen vertraglicher Kosten nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen in der gleichen
Kundensparte Strom zu berücksichtigen, d. h., etwaige Kostensteigerungen in dieser Sparte
sind mit Kostensenkungen in der gleichen Sparte zu saldieren. Sinken die vertraglichen Kosten der TEAG, ist der vertragliche Netto-Strompreis in dieser Höhe abzusenken, soweit diese
Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen der TEAG in der gleichen Kundensparte
Strom kompensiert werden. Dabei sind gleiche Maßstäbe anzulegen. Die TEAG ist verpflichtet,
den Zeitpunkt von Preisanpassungen so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den
Kunden ungünstigeren zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen
wird als Kostenerhöhungen. Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die
TEAG dürfen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen zusätzlichen Gewinn
für die TEAG zur Folge haben.
7.4 Soweit nicht Ziffer 7.2 einschlägig ist, sind Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises
nur zum Monatsbeginn möglich und setzen voraus, dass die TEAG dem Kunden die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt
und den Kunden dabei darüber informiert, welche einzelnen Änderungen der vertraglichen
Kostenbestandteile für die geplante Preisanpassung maßgeblich sind und in welchem Umfang
sich die Preise ändern. Diese Mitteilung erfolgt in verständlicher und transparenter Weise.
7.5 Ändert die TEAG Preise nach den Ziffern 7.3 bis 7.4, hat der Kunde das Recht, den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der
Preisanpassung unter Beachtung der Textform zu kündigen, sodass der Kunde bei wirksamer
Ausübung dieses Kündigungsrechts nicht mehr von der mitgeteilten Preisanpassung betroffen
wird. Die TEAG wird den Kunden darauf zusammen mit der Preisanpassungsmitteilung nach
Ziffer 7.4 gesondert und ausdrücklich hinweisen. Die TEAG wird dem Kunden den Zugang einer solchen Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages sowie weitergehende Rechte, z. B. aus § 315 BGB, bleiben davon
unberührt.
7.6 Die TEAG nimmt mindestens alle 6 Monate eine Überprüfung der vertraglichen Kosten im
Sinne der Ziffer 7.3 vor. Ergibt die Überprüfung Änderungen der vertraglichen Kosten, gelten
die Ziffern 7.3 bis 7.5.
7.7 Die Ziffern 7.3 bis 7.6 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder
sonstige staatlich oder hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung
(Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen für die TEAG wirksam werden. Dies gilt nicht, sofern
oder soweit die jeweilige gesetzliche oder sonst hoheitliche Bestimmung einer Weitergabe
dieser Kostenänderungen durch die TEAG an den Kunden entgegensteht. Die Weitergabe
aller vorgenannten hoheitlich veranlassten Kostenänderungen ist darauf beschränkt, was nach
den jeweils relevanten Bestimmungen dem Vertragsverhältnis der TEAG mit dem Kunden
zugeordnet werden kann.
8Abrechnungsgrundlage
Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit
abweichen. Grundpreise werden taganteilig berechnet (1 Jahr = 365 Tage). Zwischenrechnungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Zwischenrechnung
wünschen, kann diese kostenpflichtig von der TEAG erstellt werden.
9
Nachweis Standardlastprofilmessung
Für den Nachweis einer Standardlastprofilmessung ist die TEAG berechtigt, einen entsprechend abgeschlossenen Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und örtlichem Netzbetreiber
zu verlangen.
10 Haftungs- und Entschädigungsregelungen
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit
es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt,
ist die TEAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf
nicht berechtigten Maßnahmen der TEAG nach § 19 StromGVV beruht. Die TEAG ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch
den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der
TEAG bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
11Streitbeilegungsverfahren
Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die
TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach
§ 111a EnWG bei der TEAG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden,
verweist die TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG. Die
Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133,
10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Telefon 030 2757240-0,
Fax 030 2757240-69, [email protected], www.schlichtungsstelle-energie.de.
Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich
Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon 030 22480-500,
Fax 030 22480-323, [email protected], www.bundesnetzagentur.de.
Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter
www.thueringerenergie.de zu finden.
12Schlussbestimmungen
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der TEAG mit Zustimmung des
Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden,
wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu
können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.
Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieses Vertrages treten an deren
Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose
Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung, findet
eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt.
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