Vertrag ThüringenStrom.clever

VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever
ThüringenStrom.clever
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ThüringenStrom.clever
Vertrag
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Bitte vollständig und
in DRUCKBUCHSTABEN
Vertrag über Energielieferung sowie über Messstellenbetrieb und Messdienstleistung zwischen dem Kunden:
Zutreffendes bitte ankreuzen *
privat
Kundennummer * (falls vorhanden)
ausfüllen.
Gewerbe
Ihr Kontakt zu uns:
Vertragskonto * (falls vorhanden)
Thüringer Energie AG
Kundenservice
Vorname, Name, ggf. Firma *
Postfach 10 07 62
07707 Jena
www.thueringerenergie.de
Telefon 03641 8171111
Fax 03641 8171118
Straße, Hausnummer *
kundenservice@
thueringerenergie.de
PLZ *
Ort *
montags bis freitags,
7:00 bis 19:00 Uhr
Geburtsdatum (TTMMJJJJ)
E-Mail (falls vorhanden)
Thüringer Energie AG
(ggf. des Geschäftsführers)
Postfach 90 01 32
99104 Erfurt
Telefonnummer (mit Vorwahl)
Branche des Gewerbes
Vorsitzender
Registernummer (nur Gewerbe) *
Neueinzug
des Aufsichtsrats:
Registergericht (nur Gewerbe) *
Ewald Woste
Vorstand:
bisheriger Lieferant (Angabe erforderlich, falls nicht Thüringer Energie AG) *
Stefan G. Reindl
im Folgenden „Kunde“ genannt und Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.
1) Gewünschter Vertragsbeginn:
(Sprecher des Vorstands)
Wolfgang Rampf
Zum nächstmöglichen Termin oder auf Kundenwunsch zum
Dr. Andreas Roß
Datum (TTMMJJJJ)
Sitz: Erfurt
Die Energielieferung sowie die Übernahme des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung beginnen grundsätzlich gleichzeitig.
Schwerborner Straße 30
Der Vertragsbeginn gemäß Ziffer 5 der anliegenden Allgemeinen Bedingungen erfolgt – soweit möglich – mit dem Tag des Zählerwechsels.
99087 Erfurt
Registergericht Jena
Falls der Vertragsbeginn zeitlich vor dem Einbau der für die Abrechnung des Tarifs notwendigen Zählertechnik liegt, erfolgt die Energie-
HRB 502044
lieferung ab Vertragsbeginn bis zum Zählerwechsel bzw. Einbau zu folgenden Konditionen: Für Kunden mit einem Eintarifzähler beträgt
USt-IdNr. DE258057295
der Verbrauchspreis 23,11 ct/kWh netto (27,50 ct/kWh brutto 1); entspricht der „Tarifzeit gelb“) und der Grundpreis 81,27 EUR/Jahr netto
(96,71 EUR/Jahr brutto 1)). Für Kunden mit einem Doppeltarifzähler beträgt der Verbrauchspreis HT 26,69 ct/kWh netto (31,76 ct/kWh
Deutsche Bank AG Erfurt
brutto 1); entspricht der „Tarifzeit rot“), der Verbrauchspreis NT 20,06 ct/kWh netto (23,87 ct/kWh brutto 1); entspricht der „Tarifzeit grün“)
IBAN DE46 8207
und der Grundpreis 104,67 EUR/Jahr netto (124,56 EUR/Jahr brutto 1)). Der Zählerwechsel erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen
0000 0133 8888 00
nach Vertragsbeginn.
BIC DEUTDE8EXXX
In allen übrigen Fällen gelten die Preise gemäß Ziffer 6 des Vertrages.
UniCredit Bank AG Erfurt
IBAN DE63 8202
1) Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent).
BIC HYVEDEMM498
2) Verbrauchsstelle
Original
Straße, Hausnummer *
VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever
PLZ *
0086 0003 9155 06
Thüringer Energie
Durchschlag
Ort *
Für Ihre Unterlagen.
Zählernummer *
Datum der Ablesung *
Zählerstand HT *
Zählerstand NT *
Jahresverbrauch *
(TTMMJJJJ)
(ohne Nachkommastellen)
(falls vorhanden, ohne Nachkommastellen)
in kWh
2|6
3) Messstellenbetrieb und Messdienstleistung
Für die oben genannte Verbrauchsstelle besteht derzeit kein gesonderter Vertrag über den Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung. (Diese Option gilt
immer dann, wenn Sie nicht ausdrücklich einen Messstellenbetreiber oder Messdienstleister beauftragt haben. In diesem Fall übernimmt Ihr örtlicher Verteilnetzbetreiber
automatisch den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung.)
oder
Für die oben genannte Verbrauchsstelle besteht derzeit ein gesonderter Vertrag über den Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung, und zwar für:
den Messstellenbetrieb mit
die Messdienstleistung mit
4) Rechnungsanschrift (nur ausfüllen, wenn abweichend vom Kunden)
Vorname, Name, ggf. Firma
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
5) SEPA-Lastschrift-Mandat
Gläubiger-IdNr.: DE49ZZZ00000084156
Ich ermächtige die Thüringer Energie AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Thüringer
Energie AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen
werden.
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Kreditinstitut
Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Datum (TTMMJJJJ)
Unterschrift des Kontoinhabers zwingend erforderlich
6) Preise ThüringenStrom.clever (gültig ab 1. Januar 2014)
Nettopreis
Bruttopreis 2)
Tarifzeit rot 3)
26,69 ct/kWh
31,76 ct/kWh
Tarifzeit gelb 4)
23,11 ct/kWh
27,50 ct/kWh
Tarifzeit grün 5)
20,06 ct/kWh
23,87 ct/kWh
104,20 EUR/Jahr
124,00 EUR/Jahr
Grundpreis
6)
VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever
Die Preise verstehen sich inklusive der Preise für Messdienstleistung und Messstellenbetrieb in Höhe von 64,53 EUR/Jahr netto (76,79 EUR/Jahr brutto 2)) sowie der Nutzung des Portals
EnergieCockpit und gelten ab dem Tag des Einbaus der zur Abrechnung notwendigen Zählertechnik.
2) Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent).
3) montags bis freitags 6:00 bis 18:00 Uhr
4) montags bis freitags 18:00 bis 22:00 Uhr, sonnabends, sonntags und an bundeseinheitlich gesetzlichen Feiertagen 6:00 bis 22:00 Uhr
5) täglich 22:00 bis 6:00 Uhr
6) Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um 1,68 EUR/Monat netto (2,00 EUR/Monat brutto) ab dem 1. des Monats, in dem der
Widerruf bzw. die Nichterteilung wirksam wird.
7) Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag über Energielieferung, Messstellenbetrieb und Messdienstleistung hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um
jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß
§ 20 Absatz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
Niederspannungsnetz) in seiner jeweils gültigen Fassung und der darin enthaltenen Frist zu kündigen, derzeit mit einer Frist von 2 Wochen.
Im Falle einer Kündigung enden sowohl das Vertragsverhältnis über die Energielieferung als auch das über den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung. Zum Ende
des Vertragsverhältnisses ist die Thüringer Energie AG zum Ausbau der in ihrem Eigentum stehenden intelligenten Zählertechnik (SmartMeter) befugt. Dafür erklärt sich
der Kunde bereit, der Thüringer Energie AG oder ihren beauftragten Dienstleistern nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt zu gewähren.
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8) Datenschutzklausel
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses über die Energielieferung, den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung anfallenden personenbezogenen
Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur
Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der Thüringer Energie AG und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Zur Bonitätsprüfung kann die Thüringer Energie AG Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Energielieferung erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren
Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die Thüringer Energie AG kann Sie per Post über Vertriebsangebote der Thüringer Energie AG
informieren und zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktieren. Sie können dem jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten
an die Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.
Ich bin damit einverstanden, dass die Thüringer Energie AG mich auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über Vertriebsangebote
Bitte ankreuzen:
der Thüringer Energie AG informiert bzw. zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktiert. Ich kann mein
Einverständnis jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten.
9) Auftragserteilung Energielieferung
Hiermit beauftrage ich die Thüringer Energie AG mit der ausschließlichen Belieferung von Strom für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in
Ziffer 2 bezeichnete Verbrauchsstelle. Dieser Stromliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Stromlieferung für diese Verbrauchsstelle
des Kunden zwischen dem Kunden und der Thüringer Energie AG. Die umseitigen Allgemeinen Bedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher
Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der StromGVV (Anlage 1 in der derzeit gültigen Fassung) mit Ausnahme
derjenigen Regelungen der StromGVV, die Änderungen der Preise sowie Angaben der einzelnen Preisbestandteile im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung betreffen. Daneben gelten auch die Ergänzenden Bedingungen vom 1. Januar 2014 (Anlage 2), soweit die ergänzend geltenden Bestimmungen der
StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages sowie den Allgemeinen Bedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen
werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen
Bedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
10) Auftragserteilung Messstellenbetrieb und Messdienstleistung
Hiermit beauftrage ich gemäß § 21 b Abs. 2 EnWG die Thüringer Energie AG mit der Übernahme der Messdienstleistung und des Messstellenbetriebs für
die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete Verbrauchsstelle sowie damit einhergehend mit dem Einbau der für die Abrechnung des Tarifes notwendigen Zählertechnik. Ich erkläre mich in diesem Zusammenhang bereit, der Thüringer Energie AG oder ihren beauftragten Dienstleistern für den Zählerwechsel nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt zu gewähren. Die umseitigen Allgemeinen Bedingungen vom 1. April 2015
werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die
Thüringer Energie AG, die für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Verträge über den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung zu
kündigen bzw. deren Kündigung zu veranlassen und die für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen
Netzbetreiber abzuschließen.
11) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt,
Telefon 03641 8171111, Fax 03641 8171118, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wichtig: Für das Wirksamwerden des Vertrages bedarf es nachfolgend Ihrer Unterschrift.
VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever
Ort
Datum (TTMMJJJJ)
Unterschrift des Kunden erforderlich
Anlagen: Anlage 1 StromGVV, Anlage 2 Ergänzende Bedingungen
Der für die Thüringer Energie gültige Verhaltenskodex ist unter www.thueringerenergie.de einseh- und abrufbar.
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Allgemeine Bedingungen zum Vertrag ThüringenStrom.clever (Stand 1. April 2015)
1Leistungsumfang
Das Produkt ThüringenStrom.clever umfasst die Energielieferung wie im Vertrag
beschrieben, eine für die Abrechnung der Energielieferung geeignete Messeinrichtung inklusive LAN-Schnittstelle zur freien Verfügung des Kunden sowie das
Portal EnergieCockpit. Etwaige kostenlose Beigaben, die über die vertraglichen
Leistungen hinausgehen (z. B. Powerline-Adapter) und die ausdrücklich bei der
Übergabe als solche bezeichnet sind, gehen mit der Übergabe ins Eigentum des
Kunden über. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Thüringer Energie AG (im
Folgenden „TEAG“ genannt) keine Haftung für diese kostenlosen Beigaben und
tritt – insoweit es zutrifft – Ansprüche aus Produkthaftung, Mängelgewährleistung
und etwaige Garantien des Herstellers an den dies annehmenden Kunden ab.
2
Umfang der Stromlieferung
Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Verbrauchsstellen mit einem
Drehstromanschluss von ca. 0,4 kV und mit Standardlastprofilmessung (keine
Wandlermessung) für Eigenbedarf, nicht für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und nicht für Strombezug für Einspeiseanlagen in Thüringen möglich. Die
TEAG liefert für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden im Niederspannungsnetz elektrische Energie bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh
mit einer Nennspannung von ca. 0,4 kV (Drehstrom) und einer Nennfrequenz von
ca. 50 Hz in marktüblicher Qualität am Ende des Hausanschlusses.
Überschreitet der Kunde die vorgenannte kWh-Grenze, ist die TEAG berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen. Unbeschadet des Kündigungsrechtes erfolgt eine
Abrechnung des Kunden bei einer Überschreitung der vorgenannten kWh-Grenze
zu den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen. Gegebenenfalls vereinbarte
Neukundenboni werden beim Überschreiten der kWh-Grenze nicht gewährt.
Die TEAG legt zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber gelieferten
Angaben zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten
des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür
geeignete Vorkehrungen.
3
Technische und rechtliche Voraussetzungen für den Messstellenbetrieb und
die Messdienstleistung
Bauliche und technische Anforderungen für den Einbau einer intelligenten
Zählereinrichtung (SmartMeter) vor Ort müssen durch den Kunden erfüllt sein.
Dies sind insbesondere die geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
und Mindestanforderungen an die Messstelle des örtlichen Netzbetreibers, die
technische Zählerspezifikation und eine Vorrichtung zur Dreipunktbefestigung
des Zählers. Ist der Kunde nicht gleichzeitig Anschlussnehmer (Objekteigentümer
oder Erbbauberechtigter), muss im Falle einer notwendigen baulichen Veränderung
die Zustimmung des Anschlussnehmers vorliegen. In der Anlage dürfen keine
Heizungsstromzähler und Einspeisezähler verbaut sein.
Sofern ein vorhandener SmartMeter eines anderen Messstellenbetreibers übernommen werden soll, ist eine Bestätigung des bisherigen Messstellenbetreibers
und eine gesonderte Prüfung erforderlich, ob dieser SmartMeter die Funktionalitäten zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen besitzt.
4
Umfang des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung
Die Messstellenbetriebsleistungen bestehen im Einbau oder der Übernahme, der
Wartung und dem Betrieb eines SmartMeters an der vertraglich vereinbarten
Messstelle. Die Messdienstleistungen bestehen in der Zählerstandserfassung
sowie der Übermittlung der Daten an die berechtigten Empfänger, insbesondere
der Messung von abrechnungsrelevanten Verbrauchswerten an den vertraglich
vereinbarten Messstellen des Kunden. Die TEAG bestimmt unter Beachtung der
gesetzlichen Anforderungen die Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Sofern
keine anderweitige Regelung getroffen wurde, geht das Eigentum am SmartMeter
oder sonstigen Gegenständen, derer sich die TEAG bei der Vertragserfüllung
bedient, nicht auf den Kunden oder Dritte über. Eventuelle Verbindungen mit
dem Gebäude erfolgen nur zu einem vorübergehenden Zweck und nur für die
Dauer des Vertragsverhältnisses im Sinne des § 95 Abs. II BGB. Sollte entgegen
vorstehender Regelungen das Eigentum doch übergehen, ist der Kunde der TEAG
zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von der
TEAG betriebenen SmartMeter bestimmungswidrig zu bedienen, zu benutzen,
zu manipulieren, zu öffnen, auszulesen, auseinanderzubauen oder beispielsweise
durch Funk, Strahlung, Wellen oder deren Abschirmung zu beeinflussen. Unberührt
bleibt der vertragsgemäße Auslesevorgang in Durchführung der Ziffer 11 der
Allgemeinen Bedingungen.
Soweit und solange die TEAG aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen
Umständen, deren Beseitigung ihr nicht möglich oder zumutbar ist (z. B. bei
Störungen des Netzbetriebs), am Messstellenbetrieb oder den Messdienstleistungen teilweise oder vollständig gehindert ist, ist die TEAG von der Leistungspflicht
für die Dauer des Vorliegens der Umstände insoweit befreit. Gleiches gilt, wenn
Wartungszwecke, Instandhaltungsarbeiten oder sonstige betriebliche Zwecke oder
eine unmittelbar bestehende Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen
oder die Netzsicherheit eine Unterbrechung der Messdienstleistungen oder des
Messstellenbetriebs erfordern.
Der Kunde hat alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit kein
Unbefugter Zugriff auf den SmartMeter-Zähler und sein Heimnetzwerk erhält.
5
Bindung an den Auftrag, Wirksamwerden des Vertrages, Vertragsbeginn
Der Vertrag über Stromlieferung und Messstellenbetrieb sowie Messdienstleistung
wird zu dem in der Vertragsbestätigung der TEAG genannten Termin wirksam (in
der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht
früher als zu dem vom Kunden genannten Termin). Die TEAG ist zur Aufnahme der
Lieferung und/oder zur Übernahme des Messstellenbetriebs sowie der Messdienstleistung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn berechtigterweise gesperrt ist oder der Kunde offene Forderungen hat.
Kann die TEAG den Messstellenbetrieb oder die Energielieferung nicht aufnehmen,
weil die unter Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 der Allgemeinen Bedingungen genannten
Voraussetzungen nicht vorliegen, und ist absehbar, dass diese auch nicht innerhalb
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von 3 Monaten erfüllt werden, oder hat der örtliche Verteilnetzbetreiber die
Anmeldung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung abgelehnt,
können beide Vertragsparteien den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
Unberührt bleiben etwaige Ansprüche auf Ersatz von Schäden oder Aufwendungen
der TEAG, die durch falsche oder unterlassene Angaben des Kunden entstanden
sind; es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden.
Entfallen die Voraussetzungen unter Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 der Allgemeinen
Bedingungen während der Vertragslaufzeit und werden die Voraussetzungen auch
auf Abmahnung in Textform unter Setzung einer angemessenen Frist nicht von
derjenigen Partei erfüllt, in deren Sphäre die Erfüllung der Voraussetzung fällt,
so kann die andere Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform
kündigen.
Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Stromliefervertrages
ThüringenStrom.clever zwischen dem Kunden und der TEAG ist das wirksame
gleichzeitige Zustandekommen des Vertrages über die Übernahme der Messdienstleistung und des Messstellenbetriebs durch die TEAG.
6Lieferantenwechsel
Die TEAG wird einen möglichen Lieferantenwechsel und/oder einen möglichen
Wechsel des Messstellenbetreibers sowie des Messdienstleisters zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
7
Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Bedingungen, insbesondere in
Ziffer 8, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die TEAG berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung
mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.
Dem Kunden steht bei Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei
die Regelungen der Ziffer 8.5 entsprechend gelten.
8 Strompreis und Preisanpassung
8.1 Der vertragliche Netto-Strompreis beinhaltet bei Abschluss des Vertrages folgende
Kosten der TEAG: die Kosten der Beschaffung und des Vertriebs des Stroms, die
Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit der TEAG diese Kosten in
Rechnung gestellt werden – und die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte
und die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben, die der TEAG
vom zuständigen Netzbetreiber für die vertraglichen Lieferungen in Rechnung
gestellt werden, die Kosten der TEAG aus den Verpflichtungen des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes (KWKG), die jährlich durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber öffentlich bekannt gemachten Umlagen nach den Bestimmungen
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 der
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die sogenannte „Offshore“-Umlage nach
§ 17a–j des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare
Lasten gemäß § 13 Abs. 4a und 4b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in
Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
(AbLaV), wobei die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils
gültigen Fassung maßgeblich sind.
8.2 Im vertraglichen Netto-Strompreis nach Ziffer 8.1 ist die Stromsteuer in ihrer
jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten. Zusätzlich zum Netto-Strompreis nach
Ziffer 8.1 stellt die TEAG dem Kunden die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen
gesetzlichen Höhe in Rechnung. Bei gesetzlichen Erhöhungen oder Absenkungen
dieser Steuersätze ändert sich der vertragliche Brutto-Strompreis zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderungen unmittelbar so wie gesetzlich
bestimmt. Die TEAG wird den Kunden hierauf unverzüglich durch eine Mitteilung
in Textform hinweisen.
8.3 Soweit nicht Ziffer 8.2 einschlägig ist, erfolgen Anpassungen des vertraglichen
Netto-Strompreises durch die TEAG im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). Der Kunde kann dieses nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen
lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die TEAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung des
vertraglichen Netto-Strompreises nach Ziffer 8.1 und – soweit anwendbar – nach
Ziffer 8.7 (kurz: „vertragliche Kosten“) maßgeblich sind. Die TEAG ist bei einer
Verringerung solcher Kosten verpflichtet und bei einer Erhöhung solcher Kosten
berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen. Dabei sind zur Wahrung des bei
Vertragsabschluss vereinbarten Gleichgewichts von Leistung (Stromlieferung) und
Gegenleistung (Strompreiszahlung) Steigerungen vertraglicher Kosten nur unter
Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen in der gleichen Kundensparte Strom zu
berücksichtigen, d. h., etwaige Kostensteigerungen in dieser Sparte sind mit Kostensenkungen in der gleichen Sparte zu saldieren. Sinken die vertraglichen Kosten
der TEAG, ist der vertragliche Netto-Strompreis in dieser Höhe abzusenken, soweit
diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen der TEAG in der gleichen
Kundensparte Strom kompensiert werden. Dabei sind gleiche Maßstäbe anzulegen.
Die TEAG ist verpflichtet, den Zeitpunkt von Preisanpassungen so zu wählen,
dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren zeitlichen und
betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die TEAG dürfen im
Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen zusätzlichen Gewinn für
die TEAG zur Folge haben.
8.4 Soweit nicht Ziffer 8.2 einschlägig ist, sind Anpassungen des vertraglichen NettoStrompreises nur zum Monatsbeginn möglich und setzen voraus, dass die TEAG
dem Kunden die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt und den Kunden dabei darüber informiert, welche
einzelnen Änderungen der vertraglichen Kostenbestandteile für die geplante
Preisanpassung maßgeblich sind und in welchem Umfang sich die Preise ändern.
Diese Mitteilung erfolgt in verständlicher und transparenter Weise.
5|6
8.5 Ändert die TEAG Preise nach den Ziffern 8.3 bis 8.4, hat der Kunde das Recht, den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens
der Preisanpassung unter Beachtung der Textform zu kündigen, sodass der Kunde bei wirksamer Ausübung dieses Kündigungsrechts nicht mehr von der mitgeteilten Preisanpassung
betroffen wird. Die TEAG wird den Kunden darauf zusammen mit der Preisanpassungsmitteilung nach Ziffer 8.4 gesondert und ausdrücklich hinweisen. Die TEAG wird dem Kunden
den Zugang einer solchen Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie weitergehende Rechte, z. B. aus § 315
BGB, bleiben davon unberührt.
8.6 Die TEAG nimmt mindestens alle 6 Monate eine Überprüfung der vertraglichen Kosten
im Sinne der Ziffer 8.3 vor. Ergibt die Überprüfung Änderungen der vertraglichen Kosten,
gelten die Ziffern 8.3 bis 8.5.
8.7 Die Ziffern 8.3 bis 8.6 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben
oder sonstige staatlich oder hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen für die TEAG wirksam werden. Dies
gilt nicht, sofern oder soweit die jeweilige gesetzliche oder sonst hoheitliche Bestimmung
einer Weitergabe dieser Kostenänderungen durch die TEAG an den Kunden entgegensteht.
Die Weitergabe aller vorgenannten hoheitlich veranlassten Kostenänderungen ist darauf
beschränkt, was nach den jeweils relevanten Bestimmungen dem Vertragsverhältnis der
TEAG mit dem Kunden zugeordnet werden kann.
9Abrechnungsgrundlage
Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit
abweichen. Grundpreise werden taganteilig berechnet (1 Jahr = 365 Tage). Zwischenrechnungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Zwischenrechnung wünschen, kann diese kostenpflichtig von der TEAG erstellt werden.
10 Nachweis Standardlastprofilmessung
Für den Nachweis einer Standardlastprofilmessung ist die TEAG berechtigt, einen entsprechend abgeschlossenen Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und örtlichem Netzbetreiber zu verlangen.
11 Zugang zur Messstelle, Ablesung des Zählerstandes und Verfahren bei Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, der TEAG im Rahmen der Vertragserfüllung nach vorheriger
Ankündigung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist Zugang zur Messstelle
zu ermöglichen. Der Zugang ist insbesondere erforderlich, wenn die TEAG hierdurch
vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nachkommt, beispielsweise zur Prüfung oder zum
Austausch der Messeinrichtungen, zur Ablesung, zur Unterbrechung des Anschlusses oder
der Anschlussnutzung. Ergänzend gilt § 21 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
§ 21 NAV lautet wie folgt: Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat nach vorheriger
Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers,
des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters den Zutritt zum Grundstück und zu
seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und
Messeinrichtungen, zum Austausch der Messeinrichtung, auch anlässlich eines Wechsels
des Messstellenbetreibers, zur Ablesung der Messeinrichtung oder zur Unterbrechung
des Anschlusses und der Anschlussnutzung erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann
durch Mitteilung an die jeweiligen Anschlussnehmer oder -nutzer oder durch Aushang an
oder im jeweiligen Haus erfolgen. Im Falle der Ablesung der Messeinrichtungen muss die
Benachrichtigung mindestens drei Wochen vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens
ein Ersatztermin ist anzubieten. Eine vorherige Benachrichtigung ist in den Fällen des § 24
Abs. 1 nicht erforderlich.
§ 24 Abs. 1 NAV lautet wie folgt: Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und
die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Anschlussnehmer oder -nutzer dieser Verordnung zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um
1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem
Wert abzuwenden,
2. die Anschlussnutzung unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der
Messeinrichtungen zu verhindern oder
3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer oder störende
Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Anschlussnehmer oder -nutzer auf Nachfrage mitzuteilen, aus welchem Grund die Unterbrechung vorgenommen worden ist.
Berechtigte Einwände gegen den konkreten Termin oder die Durchführung der Maßnahme
selbst hat der Kunde unverzüglich gegenüber der in der Terminankündigung angegebenen
Stelle oder mangels solcher Angabe gegenüber der TEAG mitzuteilen. Erhebt der Kunde
schuldhaft keine Einwände gegen den Termin, ist er der TEAG zum Ersatz etwaiger Kosten
verpflichtet, die dadurch entstehen, dass zum angegebenen Zeitpunkt der Zugang zur
Messstelle nicht möglich ist oder für die Maßnahme erforderliche Informationen nicht
eingeholt werden können. Die Kostenersatzpflicht gilt auch für den Fall, dass der Kunde
schuldhaft den Zugang zur Messstelle verweigert.
Der Kunde kann jederzeit die Nachprüfung des Zählers durch eine Eichbehörde oder eine
staatliche Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 Eichgesetz verlangen. In diesem Fall ist auf
jeden Fall auch die TEAG zu benachrichtigen. Ergibt die Nachprüfung, dass die Messeinrichtung nicht verwendet werden darf oder dass Abweichungen die gesetzlichen Fehlertoleranzen überschreiten, so trägt die TEAG die Kosten für die Nachprüfung anstelle des Kunden.
Die TEAG ist berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstandes zum Vertragsbeginn eine
rechnerische Abgrenzung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung der TEAG den Zählerstand selbstständig abzulesen und in den festgelegten Fristen
mitzuteilen. Ansonsten ist die TEAG berechtigt, den Verbrauch sowie die Abrechnungsdaten
auf der Grundlage der letzten Ablesung oder nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden
unter angemessener Beteiligung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen.
12 Portal EnergieCockpit
Über das auf dem Webserver im Zähler installierte Portal EnergieCockpit erhält der Kunde
über einen Standard-Browser Zugang zu seinen Verbrauchsdaten. Die Darstellung der
Verbrauchshistorie erfolgt wahlweise nach Monats-, Wochen-, Tages-, Stunden- und Viertelstunden-Werten in kWh, Wh oder in EUR/Cent. Der Momentanwert wird in 2-SekundenWerten in W dargestellt. Darüber hinaus ist ein Datenexport in tabellarischer Form möglich.
Die im Portal EnergieCockpit dargestellten Verbrauchs- und Kostenansichten dienen
lediglich der Information und können aus technischen Gründen von den in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Daten geringfügig abweichen. Die Verfügbarkeit des Portals kann
aufgrund von Systemwartung, Systemfehlern oder dergleichen kurzzeitig beeinträchtigt
sein. Zusätzlich wird täglich ein Reset des Webservers durchgeführt, was zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Verbrauchsdarstellung, jedoch nicht zu einem Speicherverlust führt.
Diese kurzzeitigen Unterbrechungen berechtigen nicht zur Kündigung.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und dem Zugriff
durch Dritte zu entziehen. Der Kunde muss somit alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
um die Sicherheit und die Vertraulichkeit der ihm zugewiesenen Zugangsdaten zu gewährleisten. Im Falle der Kenntnis eines Missbrauchs seiner Zugangsdaten hat der Kunde die
TEAG unverzüglich zu informieren.
13Kommunikationswege
Bei ThüringenStrom.clever erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und der TEAG
üblicherweise über das passwortgeschützte Onlineportal EnergieBanking. Der Kunde sollte
sich deshalb für die Dauer der Vertragslaufzeit im EnergieBanking anmelden und die dort
für ihn hinterlegten Mitteilungen (z. B. Rechnungen) regelmäßig abrufen. Im Falle einer Anmeldung im Onlineportal EnergieBanking gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen
für das EnergieBanking ergänzend zu diesem Vertrag. Wünscht der Kunde keine Nutzung
des Portals EnergieBanking, erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und der
TEAG über die herkömmlichen Kontaktkanäle.
14 Haftungs- und Entschädigungsregelungen
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit
es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist die TEAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der TEAG nach § 19 StromGVV beruht. Die TEAG
ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu
geben, als sie der TEAG bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden
können.
Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die TEAG (im Folgenden
„Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher
Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15Streitbeilegungsverfahren
Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die
TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach
§ 111a EnWG bei der TEAG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden,
verweist die TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten:
Telefon 030 2757240-0, Fax 030 2757240-69, [email protected],
www.schlichtungsstelle-energie.de. Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice
der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice,
Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon 030 22480-500, Fax 030 22480-323,
[email protected], www.bundesnetzagentur.de.
Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter
www.thueringerenergie.de zu finden.
16Schlussbestimmungen
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der TEAG mit Zustimmung des
Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert
werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes
Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.
Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieses Vertrages treten an deren
Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose
Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung,
findet eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt.
Die TEAG und der Kunde sind verpflichtet, Verluste, Beschädigungen oder Störungen der
Mess- und Steuereinrichtungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde informiert die TEAG
deshalb unverzüglich, wenn er Hinweise auf eine fehlerhafte Berechnung der Verbrauchswerte, einen Mangel des Zählers oder eine sonstige Störung der von der TEAG eingesetzten
Geräte erhält.
VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever
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