VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever ThüringenStrom.clever Vertrag ausfüllen, zurücksenden und profitieren! ThüringenStrom.clever Vertrag Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, sonstige Angaben sind freiwillig. Bitte vollständig und in DRUCKBUCHSTABEN Vertrag über Energielieferung sowie über Messstellenbetrieb und Messdienstleistung zwischen dem Kunden: Zutreffendes bitte ankreuzen * privat Kundennummer * (falls vorhanden) ausfüllen. Gewerbe Ihr Kontakt zu uns: Vertragskonto * (falls vorhanden) Thüringer Energie AG Kundenservice Vorname, Name, ggf. Firma * Postfach 10 07 62 07707 Jena www.thueringerenergie.de Telefon 03641 8171111 Fax 03641 8171118 Straße, Hausnummer * kundenservice@ thueringerenergie.de PLZ * Ort * montags bis freitags, 7:00 bis 19:00 Uhr Geburtsdatum (TTMMJJJJ) E-Mail (falls vorhanden) Thüringer Energie AG (ggf. des Geschäftsführers) Postfach 90 01 32 99104 Erfurt Telefonnummer (mit Vorwahl) Branche des Gewerbes Vorsitzender Registernummer (nur Gewerbe) * Neueinzug des Aufsichtsrats: Registergericht (nur Gewerbe) * Ewald Woste Vorstand: bisheriger Lieferant (Angabe erforderlich, falls nicht Thüringer Energie AG) * Stefan G. Reindl im Folgenden „Kunde“ genannt und Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. 1) Gewünschter Vertragsbeginn: (Sprecher des Vorstands) Wolfgang Rampf Zum nächstmöglichen Termin oder auf Kundenwunsch zum Dr. Andreas Roß Datum (TTMMJJJJ) Sitz: Erfurt Die Energielieferung sowie die Übernahme des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung beginnen grundsätzlich gleichzeitig. Schwerborner Straße 30 Der Vertragsbeginn gemäß Ziffer 5 der anliegenden Allgemeinen Bedingungen erfolgt – soweit möglich – mit dem Tag des Zählerwechsels. 99087 Erfurt Registergericht Jena Falls der Vertragsbeginn zeitlich vor dem Einbau der für die Abrechnung des Tarifs notwendigen Zählertechnik liegt, erfolgt die Energie- HRB 502044 lieferung ab Vertragsbeginn bis zum Zählerwechsel bzw. Einbau zu folgenden Konditionen: Für Kunden mit einem Eintarifzähler beträgt USt-IdNr. DE258057295 der Verbrauchspreis 23,11 ct/kWh netto (27,50 ct/kWh brutto 1); entspricht der „Tarifzeit gelb“) und der Grundpreis 81,27 EUR/Jahr netto (96,71 EUR/Jahr brutto 1)). Für Kunden mit einem Doppeltarifzähler beträgt der Verbrauchspreis HT 26,69 ct/kWh netto (31,76 ct/kWh Deutsche Bank AG Erfurt brutto 1); entspricht der „Tarifzeit rot“), der Verbrauchspreis NT 20,06 ct/kWh netto (23,87 ct/kWh brutto 1); entspricht der „Tarifzeit grün“) IBAN DE46 8207 und der Grundpreis 104,67 EUR/Jahr netto (124,56 EUR/Jahr brutto 1)). Der Zählerwechsel erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen 0000 0133 8888 00 nach Vertragsbeginn. BIC DEUTDE8EXXX In allen übrigen Fällen gelten die Preise gemäß Ziffer 6 des Vertrages. UniCredit Bank AG Erfurt IBAN DE63 8202 1) Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent). BIC HYVEDEMM498 2) Verbrauchsstelle Original Straße, Hausnummer * VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever PLZ * 0086 0003 9155 06 Thüringer Energie Durchschlag Ort * Für Ihre Unterlagen. Zählernummer * Datum der Ablesung * Zählerstand HT * Zählerstand NT * Jahresverbrauch * (TTMMJJJJ) (ohne Nachkommastellen) (falls vorhanden, ohne Nachkommastellen) in kWh 2|6 3) Messstellenbetrieb und Messdienstleistung Für die oben genannte Verbrauchsstelle besteht derzeit kein gesonderter Vertrag über den Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung. (Diese Option gilt immer dann, wenn Sie nicht ausdrücklich einen Messstellenbetreiber oder Messdienstleister beauftragt haben. In diesem Fall übernimmt Ihr örtlicher Verteilnetzbetreiber automatisch den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung.) oder Für die oben genannte Verbrauchsstelle besteht derzeit ein gesonderter Vertrag über den Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung, und zwar für: den Messstellenbetrieb mit die Messdienstleistung mit 4) Rechnungsanschrift (nur ausfüllen, wenn abweichend vom Kunden) Vorname, Name, ggf. Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort 5) SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-IdNr.: DE49ZZZ00000084156 Ich ermächtige die Thüringer Energie AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Thüringer Energie AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Datum (TTMMJJJJ) Unterschrift des Kontoinhabers zwingend erforderlich 6) Preise ThüringenStrom.clever (gültig ab 1. Januar 2014) Nettopreis Bruttopreis 2) Tarifzeit rot 3) 26,69 ct/kWh 31,76 ct/kWh Tarifzeit gelb 4) 23,11 ct/kWh 27,50 ct/kWh Tarifzeit grün 5) 20,06 ct/kWh 23,87 ct/kWh 104,20 EUR/Jahr 124,00 EUR/Jahr Grundpreis 6) VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever Die Preise verstehen sich inklusive der Preise für Messdienstleistung und Messstellenbetrieb in Höhe von 64,53 EUR/Jahr netto (76,79 EUR/Jahr brutto 2)) sowie der Nutzung des Portals EnergieCockpit und gelten ab dem Tag des Einbaus der zur Abrechnung notwendigen Zählertechnik. 2) Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent). 3) montags bis freitags 6:00 bis 18:00 Uhr 4) montags bis freitags 18:00 bis 22:00 Uhr, sonnabends, sonntags und an bundeseinheitlich gesetzlichen Feiertagen 6:00 bis 22:00 Uhr 5) täglich 22:00 bis 6:00 Uhr 6) Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um 1,68 EUR/Monat netto (2,00 EUR/Monat brutto) ab dem 1. des Monats, in dem der Widerruf bzw. die Nichterteilung wirksam wird. 7) Laufzeit und Kündigung des Vertrages Der Vertrag über Energielieferung, Messstellenbetrieb und Messdienstleistung hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 20 Absatz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) in seiner jeweils gültigen Fassung und der darin enthaltenen Frist zu kündigen, derzeit mit einer Frist von 2 Wochen. Im Falle einer Kündigung enden sowohl das Vertragsverhältnis über die Energielieferung als auch das über den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung. Zum Ende des Vertragsverhältnisses ist die Thüringer Energie AG zum Ausbau der in ihrem Eigentum stehenden intelligenten Zählertechnik (SmartMeter) befugt. Dafür erklärt sich der Kunde bereit, der Thüringer Energie AG oder ihren beauftragten Dienstleistern nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt zu gewähren. 3|6 8) Datenschutzklausel Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses über die Energielieferung, den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der Thüringer Energie AG und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Zur Bonitätsprüfung kann die Thüringer Energie AG Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Energielieferung erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die Thüringer Energie AG kann Sie per Post über Vertriebsangebote der Thüringer Energie AG informieren und zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktieren. Sie können dem jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an die Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. Ich bin damit einverstanden, dass die Thüringer Energie AG mich auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über Vertriebsangebote Bitte ankreuzen: der Thüringer Energie AG informiert bzw. zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktiert. Ich kann mein Einverständnis jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten. 9) Auftragserteilung Energielieferung Hiermit beauftrage ich die Thüringer Energie AG mit der ausschließlichen Belieferung von Strom für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete Verbrauchsstelle. Dieser Stromliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Stromlieferung für diese Verbrauchsstelle des Kunden zwischen dem Kunden und der Thüringer Energie AG. Die umseitigen Allgemeinen Bedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der StromGVV (Anlage 1 in der derzeit gültigen Fassung) mit Ausnahme derjenigen Regelungen der StromGVV, die Änderungen der Preise sowie Angaben der einzelnen Preisbestandteile im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung betreffen. Daneben gelten auch die Ergänzenden Bedingungen vom 1. Januar 2014 (Anlage 2), soweit die ergänzend geltenden Bestimmungen der StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages sowie den Allgemeinen Bedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen. 10) Auftragserteilung Messstellenbetrieb und Messdienstleistung Hiermit beauftrage ich gemäß § 21 b Abs. 2 EnWG die Thüringer Energie AG mit der Übernahme der Messdienstleistung und des Messstellenbetriebs für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete Verbrauchsstelle sowie damit einhergehend mit dem Einbau der für die Abrechnung des Tarifes notwendigen Zählertechnik. Ich erkläre mich in diesem Zusammenhang bereit, der Thüringer Energie AG oder ihren beauftragten Dienstleistern für den Zählerwechsel nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt zu gewähren. Die umseitigen Allgemeinen Bedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, die für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Verträge über den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung zu kündigen bzw. deren Kündigung zu veranlassen und die für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen. 11) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, Telefon 03641 8171111, Fax 03641 8171118, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wichtig: Für das Wirksamwerden des Vertrages bedarf es nachfolgend Ihrer Unterschrift. VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever Ort Datum (TTMMJJJJ) Unterschrift des Kunden erforderlich Anlagen: Anlage 1 StromGVV, Anlage 2 Ergänzende Bedingungen Der für die Thüringer Energie gültige Verhaltenskodex ist unter www.thueringerenergie.de einseh- und abrufbar. 4|6 Allgemeine Bedingungen zum Vertrag ThüringenStrom.clever (Stand 1. April 2015) 1Leistungsumfang Das Produkt ThüringenStrom.clever umfasst die Energielieferung wie im Vertrag beschrieben, eine für die Abrechnung der Energielieferung geeignete Messeinrichtung inklusive LAN-Schnittstelle zur freien Verfügung des Kunden sowie das Portal EnergieCockpit. Etwaige kostenlose Beigaben, die über die vertraglichen Leistungen hinausgehen (z. B. Powerline-Adapter) und die ausdrücklich bei der Übergabe als solche bezeichnet sind, gehen mit der Übergabe ins Eigentum des Kunden über. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Thüringer Energie AG (im Folgenden „TEAG“ genannt) keine Haftung für diese kostenlosen Beigaben und tritt – insoweit es zutrifft – Ansprüche aus Produkthaftung, Mängelgewährleistung und etwaige Garantien des Herstellers an den dies annehmenden Kunden ab. 2 Umfang der Stromlieferung Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Verbrauchsstellen mit einem Drehstromanschluss von ca. 0,4 kV und mit Standardlastprofilmessung (keine Wandlermessung) für Eigenbedarf, nicht für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und nicht für Strombezug für Einspeiseanlagen in Thüringen möglich. Die TEAG liefert für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden im Niederspannungsnetz elektrische Energie bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh mit einer Nennspannung von ca. 0,4 kV (Drehstrom) und einer Nennfrequenz von ca. 50 Hz in marktüblicher Qualität am Ende des Hausanschlusses. Überschreitet der Kunde die vorgenannte kWh-Grenze, ist die TEAG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unbeschadet des Kündigungsrechtes erfolgt eine Abrechnung des Kunden bei einer Überschreitung der vorgenannten kWh-Grenze zu den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen. Gegebenenfalls vereinbarte Neukundenboni werden beim Überschreiten der kWh-Grenze nicht gewährt. Die TEAG legt zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber gelieferten Angaben zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen. 3 Technische und rechtliche Voraussetzungen für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung Bauliche und technische Anforderungen für den Einbau einer intelligenten Zählereinrichtung (SmartMeter) vor Ort müssen durch den Kunden erfüllt sein. Dies sind insbesondere die geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Mindestanforderungen an die Messstelle des örtlichen Netzbetreibers, die technische Zählerspezifikation und eine Vorrichtung zur Dreipunktbefestigung des Zählers. Ist der Kunde nicht gleichzeitig Anschlussnehmer (Objekteigentümer oder Erbbauberechtigter), muss im Falle einer notwendigen baulichen Veränderung die Zustimmung des Anschlussnehmers vorliegen. In der Anlage dürfen keine Heizungsstromzähler und Einspeisezähler verbaut sein. Sofern ein vorhandener SmartMeter eines anderen Messstellenbetreibers übernommen werden soll, ist eine Bestätigung des bisherigen Messstellenbetreibers und eine gesonderte Prüfung erforderlich, ob dieser SmartMeter die Funktionalitäten zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen besitzt. 4 Umfang des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung Die Messstellenbetriebsleistungen bestehen im Einbau oder der Übernahme, der Wartung und dem Betrieb eines SmartMeters an der vertraglich vereinbarten Messstelle. Die Messdienstleistungen bestehen in der Zählerstandserfassung sowie der Übermittlung der Daten an die berechtigten Empfänger, insbesondere der Messung von abrechnungsrelevanten Verbrauchswerten an den vertraglich vereinbarten Messstellen des Kunden. Die TEAG bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen die Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde, geht das Eigentum am SmartMeter oder sonstigen Gegenständen, derer sich die TEAG bei der Vertragserfüllung bedient, nicht auf den Kunden oder Dritte über. Eventuelle Verbindungen mit dem Gebäude erfolgen nur zu einem vorübergehenden Zweck und nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Sinne des § 95 Abs. II BGB. Sollte entgegen vorstehender Regelungen das Eigentum doch übergehen, ist der Kunde der TEAG zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von der TEAG betriebenen SmartMeter bestimmungswidrig zu bedienen, zu benutzen, zu manipulieren, zu öffnen, auszulesen, auseinanderzubauen oder beispielsweise durch Funk, Strahlung, Wellen oder deren Abschirmung zu beeinflussen. Unberührt bleibt der vertragsgemäße Auslesevorgang in Durchführung der Ziffer 11 der Allgemeinen Bedingungen. Soweit und solange die TEAG aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, deren Beseitigung ihr nicht möglich oder zumutbar ist (z. B. bei Störungen des Netzbetriebs), am Messstellenbetrieb oder den Messdienstleistungen teilweise oder vollständig gehindert ist, ist die TEAG von der Leistungspflicht für die Dauer des Vorliegens der Umstände insoweit befreit. Gleiches gilt, wenn Wartungszwecke, Instandhaltungsarbeiten oder sonstige betriebliche Zwecke oder eine unmittelbar bestehende Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen oder die Netzsicherheit eine Unterbrechung der Messdienstleistungen oder des Messstellenbetriebs erfordern. Der Kunde hat alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit kein Unbefugter Zugriff auf den SmartMeter-Zähler und sein Heimnetzwerk erhält. 5 Bindung an den Auftrag, Wirksamwerden des Vertrages, Vertragsbeginn Der Vertrag über Stromlieferung und Messstellenbetrieb sowie Messdienstleistung wird zu dem in der Vertragsbestätigung der TEAG genannten Termin wirksam (in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden genannten Termin). Die TEAG ist zur Aufnahme der Lieferung und/oder zur Übernahme des Messstellenbetriebs sowie der Messdienstleistung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn berechtigterweise gesperrt ist oder der Kunde offene Forderungen hat. Kann die TEAG den Messstellenbetrieb oder die Energielieferung nicht aufnehmen, weil die unter Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 der Allgemeinen Bedingungen genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, und ist absehbar, dass diese auch nicht innerhalb VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever von 3 Monaten erfüllt werden, oder hat der örtliche Verteilnetzbetreiber die Anmeldung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung abgelehnt, können beide Vertragsparteien den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Unberührt bleiben etwaige Ansprüche auf Ersatz von Schäden oder Aufwendungen der TEAG, die durch falsche oder unterlassene Angaben des Kunden entstanden sind; es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden. Entfallen die Voraussetzungen unter Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 der Allgemeinen Bedingungen während der Vertragslaufzeit und werden die Voraussetzungen auch auf Abmahnung in Textform unter Setzung einer angemessenen Frist nicht von derjenigen Partei erfüllt, in deren Sphäre die Erfüllung der Voraussetzung fällt, so kann die andere Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Stromliefervertrages ThüringenStrom.clever zwischen dem Kunden und der TEAG ist das wirksame gleichzeitige Zustandekommen des Vertrages über die Übernahme der Messdienstleistung und des Messstellenbetriebs durch die TEAG. 6Lieferantenwechsel Die TEAG wird einen möglichen Lieferantenwechsel und/oder einen möglichen Wechsel des Messstellenbetreibers sowie des Messdienstleisters zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. 7 Änderung der Vertragsbedingungen Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Bedingungen, insbesondere in Ziffer 8, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die TEAG berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Regelungen der Ziffer 8.5 entsprechend gelten. 8 Strompreis und Preisanpassung 8.1 Der vertragliche Netto-Strompreis beinhaltet bei Abschluss des Vertrages folgende Kosten der TEAG: die Kosten der Beschaffung und des Vertriebs des Stroms, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit der TEAG diese Kosten in Rechnung gestellt werden – und die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte und die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben, die der TEAG vom zuständigen Netzbetreiber für die vertraglichen Lieferungen in Rechnung gestellt werden, die Kosten der TEAG aus den Verpflichtungen des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes (KWKG), die jährlich durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber öffentlich bekannt gemachten Umlagen nach den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die sogenannte „Offshore“-Umlage nach § 17a–j des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß § 13 Abs. 4a und 4b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), wobei die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich sind. 8.2 Im vertraglichen Netto-Strompreis nach Ziffer 8.1 ist die Stromsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten. Zusätzlich zum Netto-Strompreis nach Ziffer 8.1 stellt die TEAG dem Kunden die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung. Bei gesetzlichen Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze ändert sich der vertragliche Brutto-Strompreis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderungen unmittelbar so wie gesetzlich bestimmt. Die TEAG wird den Kunden hierauf unverzüglich durch eine Mitteilung in Textform hinweisen. 8.3 Soweit nicht Ziffer 8.2 einschlägig ist, erfolgen Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die TEAG im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde kann dieses nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die TEAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung des vertraglichen Netto-Strompreises nach Ziffer 8.1 und – soweit anwendbar – nach Ziffer 8.7 (kurz: „vertragliche Kosten“) maßgeblich sind. Die TEAG ist bei einer Verringerung solcher Kosten verpflichtet und bei einer Erhöhung solcher Kosten berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen. Dabei sind zur Wahrung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Gleichgewichts von Leistung (Stromlieferung) und Gegenleistung (Strompreiszahlung) Steigerungen vertraglicher Kosten nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen in der gleichen Kundensparte Strom zu berücksichtigen, d. h., etwaige Kostensteigerungen in dieser Sparte sind mit Kostensenkungen in der gleichen Sparte zu saldieren. Sinken die vertraglichen Kosten der TEAG, ist der vertragliche Netto-Strompreis in dieser Höhe abzusenken, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen der TEAG in der gleichen Kundensparte Strom kompensiert werden. Dabei sind gleiche Maßstäbe anzulegen. Die TEAG ist verpflichtet, den Zeitpunkt von Preisanpassungen so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Anpassungen des vertraglichen Netto-Strompreises durch die TEAG dürfen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen zusätzlichen Gewinn für die TEAG zur Folge haben. 8.4 Soweit nicht Ziffer 8.2 einschlägig ist, sind Anpassungen des vertraglichen NettoStrompreises nur zum Monatsbeginn möglich und setzen voraus, dass die TEAG dem Kunden die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt und den Kunden dabei darüber informiert, welche einzelnen Änderungen der vertraglichen Kostenbestandteile für die geplante Preisanpassung maßgeblich sind und in welchem Umfang sich die Preise ändern. Diese Mitteilung erfolgt in verständlicher und transparenter Weise. 5|6 8.5 Ändert die TEAG Preise nach den Ziffern 8.3 bis 8.4, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Preisanpassung unter Beachtung der Textform zu kündigen, sodass der Kunde bei wirksamer Ausübung dieses Kündigungsrechts nicht mehr von der mitgeteilten Preisanpassung betroffen wird. Die TEAG wird den Kunden darauf zusammen mit der Preisanpassungsmitteilung nach Ziffer 8.4 gesondert und ausdrücklich hinweisen. Die TEAG wird dem Kunden den Zugang einer solchen Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie weitergehende Rechte, z. B. aus § 315 BGB, bleiben davon unberührt. 8.6 Die TEAG nimmt mindestens alle 6 Monate eine Überprüfung der vertraglichen Kosten im Sinne der Ziffer 8.3 vor. Ergibt die Überprüfung Änderungen der vertraglichen Kosten, gelten die Ziffern 8.3 bis 8.5. 8.7 Die Ziffern 8.3 bis 8.6 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich oder hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen für die TEAG wirksam werden. Dies gilt nicht, sofern oder soweit die jeweilige gesetzliche oder sonst hoheitliche Bestimmung einer Weitergabe dieser Kostenänderungen durch die TEAG an den Kunden entgegensteht. Die Weitergabe aller vorgenannten hoheitlich veranlassten Kostenänderungen ist darauf beschränkt, was nach den jeweils relevanten Bestimmungen dem Vertragsverhältnis der TEAG mit dem Kunden zugeordnet werden kann. 9Abrechnungsgrundlage Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Grundpreise werden taganteilig berechnet (1 Jahr = 365 Tage). Zwischenrechnungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Zwischenrechnung wünschen, kann diese kostenpflichtig von der TEAG erstellt werden. 10 Nachweis Standardlastprofilmessung Für den Nachweis einer Standardlastprofilmessung ist die TEAG berechtigt, einen entsprechend abgeschlossenen Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und örtlichem Netzbetreiber zu verlangen. 11 Zugang zur Messstelle, Ablesung des Zählerstandes und Verfahren bei Störungen Der Kunde ist verpflichtet, der TEAG im Rahmen der Vertragserfüllung nach vorheriger Ankündigung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist Zugang zur Messstelle zu ermöglichen. Der Zugang ist insbesondere erforderlich, wenn die TEAG hierdurch vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nachkommt, beispielsweise zur Prüfung oder zum Austausch der Messeinrichtungen, zur Ablesung, zur Unterbrechung des Anschlusses oder der Anschlussnutzung. Ergänzend gilt § 21 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). § 21 NAV lautet wie folgt: Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters den Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen, zum Austausch der Messeinrichtung, auch anlässlich eines Wechsels des Messstellenbetreibers, zur Ablesung der Messeinrichtung oder zur Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Anschlussnehmer oder -nutzer oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Im Falle der Ablesung der Messeinrichtungen muss die Benachrichtigung mindestens drei Wochen vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Eine vorherige Benachrichtigung ist in den Fällen des § 24 Abs. 1 nicht erforderlich. § 24 Abs. 1 NAV lautet wie folgt: Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Anschlussnehmer oder -nutzer dieser Verordnung zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert abzuwenden, 2. die Anschlussnutzung unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern oder 3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Anschlussnehmer oder -nutzer auf Nachfrage mitzuteilen, aus welchem Grund die Unterbrechung vorgenommen worden ist. Berechtigte Einwände gegen den konkreten Termin oder die Durchführung der Maßnahme selbst hat der Kunde unverzüglich gegenüber der in der Terminankündigung angegebenen Stelle oder mangels solcher Angabe gegenüber der TEAG mitzuteilen. Erhebt der Kunde schuldhaft keine Einwände gegen den Termin, ist er der TEAG zum Ersatz etwaiger Kosten verpflichtet, die dadurch entstehen, dass zum angegebenen Zeitpunkt der Zugang zur Messstelle nicht möglich ist oder für die Maßnahme erforderliche Informationen nicht eingeholt werden können. Die Kostenersatzpflicht gilt auch für den Fall, dass der Kunde schuldhaft den Zugang zur Messstelle verweigert. Der Kunde kann jederzeit die Nachprüfung des Zählers durch eine Eichbehörde oder eine staatliche Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 Eichgesetz verlangen. In diesem Fall ist auf jeden Fall auch die TEAG zu benachrichtigen. Ergibt die Nachprüfung, dass die Messeinrichtung nicht verwendet werden darf oder dass Abweichungen die gesetzlichen Fehlertoleranzen überschreiten, so trägt die TEAG die Kosten für die Nachprüfung anstelle des Kunden. Die TEAG ist berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstandes zum Vertragsbeginn eine rechnerische Abgrenzung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung der TEAG den Zählerstand selbstständig abzulesen und in den festgelegten Fristen mitzuteilen. Ansonsten ist die TEAG berechtigt, den Verbrauch sowie die Abrechnungsdaten auf der Grundlage der letzten Ablesung oder nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Beteiligung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen. 12 Portal EnergieCockpit Über das auf dem Webserver im Zähler installierte Portal EnergieCockpit erhält der Kunde über einen Standard-Browser Zugang zu seinen Verbrauchsdaten. Die Darstellung der Verbrauchshistorie erfolgt wahlweise nach Monats-, Wochen-, Tages-, Stunden- und Viertelstunden-Werten in kWh, Wh oder in EUR/Cent. Der Momentanwert wird in 2-SekundenWerten in W dargestellt. Darüber hinaus ist ein Datenexport in tabellarischer Form möglich. Die im Portal EnergieCockpit dargestellten Verbrauchs- und Kostenansichten dienen lediglich der Information und können aus technischen Gründen von den in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Daten geringfügig abweichen. Die Verfügbarkeit des Portals kann aufgrund von Systemwartung, Systemfehlern oder dergleichen kurzzeitig beeinträchtigt sein. Zusätzlich wird täglich ein Reset des Webservers durchgeführt, was zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Verbrauchsdarstellung, jedoch nicht zu einem Speicherverlust führt. Diese kurzzeitigen Unterbrechungen berechtigen nicht zur Kündigung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und dem Zugriff durch Dritte zu entziehen. Der Kunde muss somit alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und die Vertraulichkeit der ihm zugewiesenen Zugangsdaten zu gewährleisten. Im Falle der Kenntnis eines Missbrauchs seiner Zugangsdaten hat der Kunde die TEAG unverzüglich zu informieren. 13Kommunikationswege Bei ThüringenStrom.clever erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und der TEAG üblicherweise über das passwortgeschützte Onlineportal EnergieBanking. Der Kunde sollte sich deshalb für die Dauer der Vertragslaufzeit im EnergieBanking anmelden und die dort für ihn hinterlegten Mitteilungen (z. B. Rechnungen) regelmäßig abrufen. Im Falle einer Anmeldung im Onlineportal EnergieBanking gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das EnergieBanking ergänzend zu diesem Vertrag. Wünscht der Kunde keine Nutzung des Portals EnergieBanking, erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und der TEAG über die herkömmlichen Kontaktkanäle. 14 Haftungs- und Entschädigungsregelungen Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist die TEAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der TEAG nach § 19 StromGVV beruht. Die TEAG ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der TEAG bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 15Streitbeilegungsverfahren Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG bei der TEAG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, verweist die TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG. Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Telefon 030 2757240-0, Fax 030 2757240-69, [email protected], www.schlichtungsstelle-energie.de. Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon 030 22480-500, Fax 030 22480-323, [email protected], www.bundesnetzagentur.de. Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter www.thueringerenergie.de zu finden. 16Schlussbestimmungen Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der TEAG mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieses Vertrages treten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung, findet eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt. Die TEAG und der Kunde sind verpflichtet, Verluste, Beschädigungen oder Störungen der Mess- und Steuereinrichtungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde informiert die TEAG deshalb unverzüglich, wenn er Hinweise auf eine fehlerhafte Berechnung der Verbrauchswerte, einen Mangel des Zählers oder eine sonstige Störung der von der TEAG eingesetzten Geräte erhält. VM 39/02.15 ThüringenStrom.clever 6|6
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