Vertrag ThüringenGas.classic

VM 87/02.15 ThüringenGas.classic
ThüringenGas.classic
Vertrag ausfüllen, zurücksenden und profitieren!
ThüringenGas.classic
Vertrag
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, sonstige Angaben sind freiwillig.
Bitte vollständig und
in DRUCKBUCHSTABEN
Vertrag zwischen dem
Kunden:
Kundennummer * (falls vorhanden)
ausfüllen.
Vertragskonto * (falls vorhanden)
Vorname, Name, ggf. Firma *
Ihr Kontakt zu uns:
Thüringer Energie AG
Kundenservice
Postfach 10 07 62
07707 Jena
Straße, Hausnummer *
PLZ *
www.thueringerenergie.de
Telefon 03641 8171111
Ort *
Fax 03641 8171118
kundenservice@
thueringerenergie.de
Geburtsdatum (TTMMJJJJ)
E-Mail
(ggf. des Geschäftsführers)
montags bis freitags,
7:00 bis 19:00 Uhr
Telefonnummer (mit Vorwahl)
Branche des Gewerbes
Thüringer Energie AG
Registernummer (nur Gewerbe) *
Neueinzug
Postfach 90 01 32
Registergericht (nur Gewerbe) *
99104 Erfurt
Vorsitzender
bisheriger Lieferant (Angabe erforderlich, falls nicht Thüringer Energie AG) *
des Aufsichtsrats:
im Folgenden „Kunde“ genannt und Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.
1) Gewünschter Vertragsbeginn:
Ewald Woste
Zum nächstmöglichen Termin oder auf Kundenwunsch zum
Vorstand:
Datum (TTMMJJJJ)
2) Verbrauchsstelle
Stefan G. Reindl
(Sprecher des Vorstands)
Wolfgang Rampf
Dr. Andreas Roß
Straße, Hausnummer *
Sitz: Erfurt
PLZ *
Schwerborner Straße 30
Ort *
99087 Erfurt
Registergericht Jena
Zählernummer *
Datum der Ablesung *
Zählerstand *
(TTMMJJJJ)
(ohne Nachkommastellen)
3) Rechnungsanschrift (nur ausfüllen, wenn abweichend vom Kunden)
HRB 502044
USt-IdNr. DE258057295
Deutsche Bank AG Erfurt
IBAN DE46 8207
0000 0133 8888 00
Vorname, Name, ggf. Firma
BIC DEUTDE8EXXX
UniCredit Bank AG Erfurt
Straße, Hausnummer
IBAN DE63 8202
0086 0003 9155 06
BIC HYVEDEMM498
PLZ
Ort
4) Preise ThüringenGas.classic (gültig ab 1. Januar 2013)
Original
Thüringer Energie
VM 87/02.15 ThüringenGas.classic
Jahresverbrauch (Verbrauchsgrenzen)
Verbrauchspreis
Stufe 1
bis 10.000 kWh/Jahr
Stufe 2
ab 10.001 kWh/Jahr
bis 100.000 kWh/Jahr
Verbrauchspreis
Stufe 3
ab 100.001 kWh/Jahr
bis 500.000 kWh/Jahr
Verbrauchspreis
Stufe 4
ab 500.001 kWh/Jahr
Grundpreis 2)
Grundpreis 2)
Grundpreis 2)
Verbrauchspreis
Grundpreis 2)
Nettopreis
Bruttopreis 1)
5,632 ct/kWh
6,702 ct/kWh
125,00 EUR/Jahr
148,75 EUR/Jahr
5,042 ct/kWh
6,000 ct/kWh
184,00 EUR/Jahr
218,96 EUR/Jahr
4,764 ct/kWh
5,669 ct/kWh
462,00 EUR/Jahr
549,78 EUR/Jahr
4,724 ct/kWh
5,622 ct/kWh
662,00 EUR/Jahr
787,78 EUR/Jahr
1)Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent).
2)Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um 1,68 EUR/Monat netto (2,00 EUR/Monat brutto)
ab dem 1. des Monats, in dem der Widerruf bzw. die Nichterteilung wirksam wird.
Durchschlag
Für Ihre Unterlagen.
2|4
5) Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des
Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 20 Absatz 1 GasGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz) in seiner jeweils gültigen Fassung und der darin enthaltenen
Frist zu kündigen, derzeit mit einer Frist von 2 Wochen.
6) Datenschutzklausel
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener
Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der Thüringer Energie AG und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Zur Bonitätsprüfung kann die Thüringer Energie AG Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die
Thüringer Energie AG kann Sie per Post über Vertriebsangebote der Thüringer Energie AG informieren und zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktieren.
Sie können dem jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an die Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.
Ich bin damit einverstanden, dass die Thüringer Energie AG mich auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über Vertriebsangebote der Thüringer
Bitte ankreuzen:
Energie AG informiert bzw. zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktiert. Ich kann mein Einverständnis jederzeit widerrufen.
Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten.
7) SEPA-Lastschrift-Mandat
Gläubiger-IdNr.: DE49ZZZ00000084156
Ich ermächtige die Thüringer Energie AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Thüringer Energie AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Kreditinstitut
Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Datum (TTMMJJJJ)
Unterschrift des Kontoinhabers zwingend erforderlich
8) Auftragserteilung
Hiermit beauftrage ich die Thüringer Energie AG mit der ausschließlichen Belieferung von Erdgas für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete
Verbrauchsstelle. Dieser Erdgasliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Erdgaslieferung für diese Verbrauchsstelle des Kunden zwischen dem Kunden
und der Thüringer Energie AG. Die umseitigen Allgemeinen Gaslieferbedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten die
jeweils aktuellen Bestimmungen der GasGVV (Anlage 1 in der derzeit gültigen Fassung) mit Ausnahme derjenigen Regelungen der GasGVV, die Änderungen der Preise sowie
Angaben der einzelnen Preisbestandteile im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung betreffen. Daneben gelten auch die Ergänzenden Bedingungen vom 1. April 2015
(Anlage 2), soweit die ergänzend geltenden Bestimmungen der GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages sowie den Allgemeinen
Gaslieferbedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt. Der Vertrag
tritt gemäß Ziffer 2 der Allgemeinen Gaslieferbedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit
bestehenden Erdgasliefervertrag zu kündigen und die für die Erdgaslieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
9) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, Telefon 03641 8171111, Fax 03641 8171118,
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Erdgas während der WiderrufsVM 87/02.15 ThüringenGas.classic
frist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wichtig: Für das Wirksamwerden des Vertrages bedarf es nachfolgend Ihrer Unterschrift.
Ort
Datum (TTMMJJJJ)
Unterschrift des Kunden erforderlich
Anlagen: Anlage 1 GasGVV, Anlage 2 Ergänzende Bedingungen
Der für die Thüringer Energie gültige Verhaltenskodex ist unter www.thueringerenergie.de einseh- und abrufbar.
3|4
Allgemeine Gaslieferbedingungen zum Vertrag ThüringenGas.classic (Stand 1. April 2015)
1
2
Umfang der Lieferung
Erdgaslieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Verbrauchsstellen mit Standardlastprofilmessung möglich.
Die Thüringer Energie AG (im Folgenden „TEAG“ genannt) liefert für die Versorgung der
Verbrauchsstelle des Kunden im Niederdrucknetz Erdgas bis zu einer Nennwärmebelastung
von 500 kW oder bis zu einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh. Überschreitet der Kunde
die vorgenannten kW- oder kWh-Grenzen, ist die TEAG berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen. Unbeschadet des Kündigungsrechtes erfolgt eine Abrechnung des Kunden bei
einer Überschreitung einer der vorgenannten Grenzen zu den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen. Das Erdgas hat einen Brennwert von ca. 11,1 kWh/m³ (H-Gas) bzw. ca.
9,5 kWh/m³ (L-Gas) mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite (DVGW-Arbeitsblatt G 260) und einem Messdruck von bis zu 100 mbar, in der Regel
ca. 22 mbar.
Die TEAG legt zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber gelieferten Angaben
zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine
darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen.
Bindung an den Auftrag, Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn
Der Gasliefervertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung der TEAG genannten Termin
wirksam (in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht
früher als zu dem vom Kunden genannten Termin).
Die TEAG ist zur Aufnahme der Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden
zum vorgesehenen Lieferbeginn berechtigterweise gesperrt ist oder der Kunde offene
Forderungen hat.
3Zählerstand
Die TEAG ist berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstandes zum Vertragsbeginn eine
rechnerische Abgrenzung vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung der TEAG
den Zählerstand selbstständig abzulesen und in den festgelegten Fristen mitzuteilen. Ansonsten ist die TEAG berechtigt, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln (schätzen).
4Lieferantenwechsel
Die TEAG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung
der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
5
Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Gaslieferbedingungen, insbesondere
in Ziffer 6, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die TEAG berechtigt, die
Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung mindestens 6 Wochen
vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Regelungen der Ziffer 6.5 entsprechend
gelten.
6 Erdgaspreis und Preisanpassung
6.1 Der vertragliche Netto-Erdgaspreis beinhaltet bei Abschluss des Vertrages folgende Kosten
der TEAG: die Kosten der Beschaffung und des Vertriebs des Erdgases, die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb – soweit der TEAG diese Kosten in Rechnung gestellt werden – und
die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte und die an die Kommunen zu entrichtenden
Konzessionsabgaben, die der TEAG vom zuständigen Netzbetreiber für die vertraglichen
Lieferungen in Rechnung gestellt werden.
6.2 Im vertraglichen Netto-Erdgaspreis nach Ziffer 6.1 ist die Energiesteuer in ihrer jeweiligen
gesetzlichen Höhe enthalten. Zusätzlich zum Netto-Erdgaspreis nach Ziffer 6.1 stellt die
TEAG dem Kunden die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung. Bei
gesetzlichen Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze ändert sich der vertragliche
Brutto-Erdgaspreis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderungen unmittelbar so wie gesetzlich bestimmt. Die TEAG wird den Kunden hierauf unverzüglich durch eine
Mitteilung in Textform hinweisen.
6.3 Soweit nicht Ziffer 6.2 einschlägig ist, erfolgen Anpassungen des vertraglichen NettoErdgaspreises durch die TEAG im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung
billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde kann dieses
nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die TEAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen,
die für die Ermittlung des vertraglichen Netto-Erdgaspreises nach Ziffer 6.1 und – soweit
anwendbar – nach Ziffer 6.7 (kurz: „vertragliche Kosten“) maßgeblich sind. Die TEAG ist bei
einer Verringerung solcher Kosten verpflichtet und bei einer Erhöhung solcher Kosten berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen. Dabei sind zur Wahrung des bei Vertragsabschluss
vereinbarten Gleichgewichts von Leistung (Erdgaslieferung) und Gegenleistung (Erdgaspreiszahlung) Steigerungen vertraglicher Kosten nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen
in der gleichen Kundensparte Erdgas zu berücksichtigen, d. h., etwaige Kostensteigerungen
in dieser Sparte sind mit Kostensenkungen in der gleichen Sparte zu saldieren. Sinken die
vertraglichen Kosten der TEAG, ist der vertragliche Netto-Erdgaspreis in dieser Höhe abzusenken, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen der TEAG in der gleichen
Kundensparte Erdgas kompensiert werden. Dabei sind gleiche Maßstäbe anzulegen. Die TEAG
ist verpflichtet, den Zeitpunkt von Preisanpassungen so zu wählen, dass Kostensenkungen
nicht nach für den Kunden ungünstigeren zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben
Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Anpassungen des vertraglichen NettoErdgaspreises durch die TEAG dürfen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
keinen zusätzlichen Gewinn für die TEAG zur Folge haben.
6.4 Soweit nicht Ziffer 6.2 einschlägig ist, sind Anpassungen des vertraglichen Netto-Erdgaspreises nur zum Monatsbeginn möglich und setzen voraus, dass die TEAG dem Kunden
die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform
mitteilt und den Kunden dabei darüber informiert, welche einzelnen Änderungen der vertraglichen Kostenbestandteile für die geplante Preisanpassung maßgeblich sind und in welchem
Umfang sich die Preise ändern. Diese Mitteilung erfolgt in verständlicher und transparenter
Weise.
6.5 Ändert die TEAG Preise nach den Ziffern 6.3 bis 6.4, hat der Kunde das Recht, den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der
Preisanpassung unter Beachtung der Textform zu kündigen, sodass der Kunde bei wirksamer
Ausübung dieses Kündigungsrechts nicht mehr von der mitgeteilten Preisanpassung betroffen
wird. Die TEAG wird den Kunden darauf zusammen mit der Preisanpassungsmitteilung nach
Ziffer 6.4 gesondert und ausdrücklich hinweisen. Die TEAG wird dem Kunden den Zugang eiVM 87/02.15 ThüringenGas.classic
ner solchen Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages sowie weitergehende Rechte, z. B. aus § 315 BGB, bleiben davon
unberührt.
6.6 Die TEAG nimmt mindestens alle 6 Monate eine Überprüfung der vertraglichen Kosten im
Sinne der Ziffer 6.3 vor. Ergibt die Überprüfung Änderungen der vertraglichen Kosten, gelten
die Ziffern 6.3 bis 6.5.
6.7 Die Ziffern 6.3 bis 6.6 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder
sonstige staatlich oder hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung
(Übertragung und Verteilung) oder den Erdgasverbrauch betreffende Kostenbelastungen
oder Kostenentlastungen für die TEAG wirksam werden. Dies gilt nicht, sofern oder soweit die
jeweilige gesetzliche oder sonst hoheitliche Bestimmung einer Weitergabe dieser Kostenänderungen durch die TEAG an den Kunden entgegensteht. Die Weitergabe aller vorgenannten
hoheitlich veranlassten Kostenänderungen ist darauf beschränkt, was nach den jeweils relevanten Bestimmungen dem Vertragsverhältnis der TEAG mit dem Kunden zugeordnet werden
kann.
7Abrechnungsgrundlage
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt
ermittelt:
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor
multipliziert, der unter Berücksichtigung des mittleren Brennwertes (Hs) und der mittleren
physikalischen Zustandsgröße des von der TEAG bezogenen Erdgases berechnet wird. Der
Umrechnungsfaktor wird monatlich neu ermittelt. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GasGVV wird
darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom
entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel)
geringer ist.
Die Abrechnung erfolgt über mehrere Preisstufen. Dabei wird automatisch die Preisstufe
entsprechend dem Jahresverbrauch abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Sollte der Abrechnungszeitraum
kein komplettes Jahr (1 Jahr = 365 Tage) betragen, wird zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Preisstufe der vom Kunden mitgeteilte Verbrauch auf das Jahr hochgerechnet. Der
Grundpreis wird taganteilig berechnet.
8Zwischenrechnung
Zwischenrechnungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde ausdrücklich
eine Zwischenrechnung wünschen, kann diese kostenpflichtig von der TEAG erstellt werden.
Bei einer Zwischenrechnung wird zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Preisstufe der
vom Kunden mitgeteilte Verbrauch auf das Jahr hochgerechnet. Dies kann dazu führen, dass
bei mehreren Abrechnungen im Jahr die ermittelten Verbrauchswerte in unterschiedlichen
Preisstufen abgerechnet werden.
9
Nachweis Standardlastprofilmessung
Für den Nachweis einer Standardlastprofilmessung ist die TEAG berechtigt, einen entsprechend abgeschlossenen Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und örtlichem Netzbetreiber
zu verlangen.
10 Haftungs- und Entschädigungsregelungen
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung, soweit es sich
um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist
die TEAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf
nicht berechtigten Maßnahmen der TEAG nach § 19 GasGVV beruht. Die TEAG ist verpflichtet,
dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den
Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der TEAG
bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
11Streitbeilegungsverfahren
Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die
TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach
§ 111a EnWG bei der TEAG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden,
verweist die TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG. Die
Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133,
10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Telefon 030 2757240-0,
Fax 030 2757240-69, [email protected], www.schlichtungsstelle-energie.de.
Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich
Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon 030 22480-500,
Fax 030 22480-323, [email protected], www.bundesnetzagentur.de.
Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter
www.thueringerenergie.de zu finden.
12Schlussbestimmungen
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der TEAG mit Zustimmung des
Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden,
wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu
können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.
Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieses Vertrages treten an deren
Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose
Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung, findet
eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt.
4|4