VM 87/02.15 ThüringenGas.classic ThüringenGas.classic Vertrag ausfüllen, zurücksenden und profitieren! ThüringenGas.classic Vertrag Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, sonstige Angaben sind freiwillig. Bitte vollständig und in DRUCKBUCHSTABEN Vertrag zwischen dem Kunden: Kundennummer * (falls vorhanden) ausfüllen. Vertragskonto * (falls vorhanden) Vorname, Name, ggf. Firma * Ihr Kontakt zu uns: Thüringer Energie AG Kundenservice Postfach 10 07 62 07707 Jena Straße, Hausnummer * PLZ * www.thueringerenergie.de Telefon 03641 8171111 Ort * Fax 03641 8171118 kundenservice@ thueringerenergie.de Geburtsdatum (TTMMJJJJ) E-Mail (ggf. des Geschäftsführers) montags bis freitags, 7:00 bis 19:00 Uhr Telefonnummer (mit Vorwahl) Branche des Gewerbes Thüringer Energie AG Registernummer (nur Gewerbe) * Neueinzug Postfach 90 01 32 Registergericht (nur Gewerbe) * 99104 Erfurt Vorsitzender bisheriger Lieferant (Angabe erforderlich, falls nicht Thüringer Energie AG) * des Aufsichtsrats: im Folgenden „Kunde“ genannt und Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. 1) Gewünschter Vertragsbeginn: Ewald Woste Zum nächstmöglichen Termin oder auf Kundenwunsch zum Vorstand: Datum (TTMMJJJJ) 2) Verbrauchsstelle Stefan G. Reindl (Sprecher des Vorstands) Wolfgang Rampf Dr. Andreas Roß Straße, Hausnummer * Sitz: Erfurt PLZ * Schwerborner Straße 30 Ort * 99087 Erfurt Registergericht Jena Zählernummer * Datum der Ablesung * Zählerstand * (TTMMJJJJ) (ohne Nachkommastellen) 3) Rechnungsanschrift (nur ausfüllen, wenn abweichend vom Kunden) HRB 502044 USt-IdNr. DE258057295 Deutsche Bank AG Erfurt IBAN DE46 8207 0000 0133 8888 00 Vorname, Name, ggf. Firma BIC DEUTDE8EXXX UniCredit Bank AG Erfurt Straße, Hausnummer IBAN DE63 8202 0086 0003 9155 06 BIC HYVEDEMM498 PLZ Ort 4) Preise ThüringenGas.classic (gültig ab 1. Januar 2013) Original Thüringer Energie VM 87/02.15 ThüringenGas.classic Jahresverbrauch (Verbrauchsgrenzen) Verbrauchspreis Stufe 1 bis 10.000 kWh/Jahr Stufe 2 ab 10.001 kWh/Jahr bis 100.000 kWh/Jahr Verbrauchspreis Stufe 3 ab 100.001 kWh/Jahr bis 500.000 kWh/Jahr Verbrauchspreis Stufe 4 ab 500.001 kWh/Jahr Grundpreis 2) Grundpreis 2) Grundpreis 2) Verbrauchspreis Grundpreis 2) Nettopreis Bruttopreis 1) 5,632 ct/kWh 6,702 ct/kWh 125,00 EUR/Jahr 148,75 EUR/Jahr 5,042 ct/kWh 6,000 ct/kWh 184,00 EUR/Jahr 218,96 EUR/Jahr 4,764 ct/kWh 5,669 ct/kWh 462,00 EUR/Jahr 549,78 EUR/Jahr 4,724 ct/kWh 5,622 ct/kWh 662,00 EUR/Jahr 787,78 EUR/Jahr 1)Rundungsdifferenzen können auftreten, vereinbart ist der Nettopreis zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent). 2)Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um 1,68 EUR/Monat netto (2,00 EUR/Monat brutto) ab dem 1. des Monats, in dem der Widerruf bzw. die Nichterteilung wirksam wird. Durchschlag Für Ihre Unterlagen. 2|4 5) Laufzeit und Kündigung des Vertrages Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 20 Absatz 1 GasGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz) in seiner jeweils gültigen Fassung und der darin enthaltenen Frist zu kündigen, derzeit mit einer Frist von 2 Wochen. 6) Datenschutzklausel Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der Thüringer Energie AG und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Zur Bonitätsprüfung kann die Thüringer Energie AG Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die Thüringer Energie AG kann Sie per Post über Vertriebsangebote der Thüringer Energie AG informieren und zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktieren. Sie können dem jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an die Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt. Ich bin damit einverstanden, dass die Thüringer Energie AG mich auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über Vertriebsangebote der Thüringer Bitte ankreuzen: Energie AG informiert bzw. zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kontaktiert. Ich kann mein Einverständnis jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten. 7) SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-IdNr.: DE49ZZZ00000084156 Ich ermächtige die Thüringer Energie AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Thüringer Energie AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Datum (TTMMJJJJ) Unterschrift des Kontoinhabers zwingend erforderlich 8) Auftragserteilung Hiermit beauftrage ich die Thüringer Energie AG mit der ausschließlichen Belieferung von Erdgas für die unter oben stehender Adresse genannte bzw. in Ziffer 2 bezeichnete Verbrauchsstelle. Dieser Erdgasliefervertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Erdgaslieferung für diese Verbrauchsstelle des Kunden zwischen dem Kunden und der Thüringer Energie AG. Die umseitigen Allgemeinen Gaslieferbedingungen vom 1. April 2015 werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der GasGVV (Anlage 1 in der derzeit gültigen Fassung) mit Ausnahme derjenigen Regelungen der GasGVV, die Änderungen der Preise sowie Angaben der einzelnen Preisbestandteile im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung betreffen. Daneben gelten auch die Ergänzenden Bedingungen vom 1. April 2015 (Anlage 2), soweit die ergänzend geltenden Bestimmungen der GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages sowie den Allgemeinen Gaslieferbedingungen nicht widersprechen. Die Anlagen werden wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Ich bestätige mit meiner Unterschrift deren Erhalt. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 2 der Allgemeinen Gaslieferbedingungen in Kraft. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Thüringer Energie AG, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Erdgasliefervertrag zu kündigen und die für die Erdgaslieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen. 9) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, Telefon 03641 8171111, Fax 03641 8171118, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Erdgas während der WiderrufsVM 87/02.15 ThüringenGas.classic frist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wichtig: Für das Wirksamwerden des Vertrages bedarf es nachfolgend Ihrer Unterschrift. Ort Datum (TTMMJJJJ) Unterschrift des Kunden erforderlich Anlagen: Anlage 1 GasGVV, Anlage 2 Ergänzende Bedingungen Der für die Thüringer Energie gültige Verhaltenskodex ist unter www.thueringerenergie.de einseh- und abrufbar. 3|4 Allgemeine Gaslieferbedingungen zum Vertrag ThüringenGas.classic (Stand 1. April 2015) 1 2 Umfang der Lieferung Erdgaslieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Verbrauchsstellen mit Standardlastprofilmessung möglich. Die Thüringer Energie AG (im Folgenden „TEAG“ genannt) liefert für die Versorgung der Verbrauchsstelle des Kunden im Niederdrucknetz Erdgas bis zu einer Nennwärmebelastung von 500 kW oder bis zu einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh. Überschreitet der Kunde die vorgenannten kW- oder kWh-Grenzen, ist die TEAG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unbeschadet des Kündigungsrechtes erfolgt eine Abrechnung des Kunden bei einer Überschreitung einer der vorgenannten Grenzen zu den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen. Das Erdgas hat einen Brennwert von ca. 11,1 kWh/m³ (H-Gas) bzw. ca. 9,5 kWh/m³ (L-Gas) mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite (DVGW-Arbeitsblatt G 260) und einem Messdruck von bis zu 100 mbar, in der Regel ca. 22 mbar. Die TEAG legt zur Abrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber gelieferten Angaben zugrunde. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen. Bindung an den Auftrag, Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn Der Gasliefervertrag wird zu dem in der Vertragsbestätigung der TEAG genannten Termin wirksam (in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden genannten Termin). Die TEAG ist zur Aufnahme der Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn berechtigterweise gesperrt ist oder der Kunde offene Forderungen hat. 3Zählerstand Die TEAG ist berechtigt, bei der Ermittlung des Zählerstandes zum Vertragsbeginn eine rechnerische Abgrenzung vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung der TEAG den Zählerstand selbstständig abzulesen und in den festgelegten Fristen mitzuteilen. Ansonsten ist die TEAG berechtigt, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln (schätzen). 4Lieferantenwechsel Die TEAG wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. 5 Änderung der Vertragsbedingungen Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Gaslieferbedingungen, insbesondere in Ziffer 6, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die TEAG berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Regelungen der Ziffer 6.5 entsprechend gelten. 6 Erdgaspreis und Preisanpassung 6.1 Der vertragliche Netto-Erdgaspreis beinhaltet bei Abschluss des Vertrages folgende Kosten der TEAG: die Kosten der Beschaffung und des Vertriebs des Erdgases, die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb – soweit der TEAG diese Kosten in Rechnung gestellt werden – und die Kosten der Abrechnung, die Netzentgelte und die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben, die der TEAG vom zuständigen Netzbetreiber für die vertraglichen Lieferungen in Rechnung gestellt werden. 6.2 Im vertraglichen Netto-Erdgaspreis nach Ziffer 6.1 ist die Energiesteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten. Zusätzlich zum Netto-Erdgaspreis nach Ziffer 6.1 stellt die TEAG dem Kunden die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung. Bei gesetzlichen Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze ändert sich der vertragliche Brutto-Erdgaspreis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderungen unmittelbar so wie gesetzlich bestimmt. Die TEAG wird den Kunden hierauf unverzüglich durch eine Mitteilung in Textform hinweisen. 6.3 Soweit nicht Ziffer 6.2 einschlägig ist, erfolgen Anpassungen des vertraglichen NettoErdgaspreises durch die TEAG im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde kann dieses nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die TEAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung des vertraglichen Netto-Erdgaspreises nach Ziffer 6.1 und – soweit anwendbar – nach Ziffer 6.7 (kurz: „vertragliche Kosten“) maßgeblich sind. Die TEAG ist bei einer Verringerung solcher Kosten verpflichtet und bei einer Erhöhung solcher Kosten berechtigt, eine Preisanpassung durchzuführen. Dabei sind zur Wahrung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Gleichgewichts von Leistung (Erdgaslieferung) und Gegenleistung (Erdgaspreiszahlung) Steigerungen vertraglicher Kosten nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen in der gleichen Kundensparte Erdgas zu berücksichtigen, d. h., etwaige Kostensteigerungen in dieser Sparte sind mit Kostensenkungen in der gleichen Sparte zu saldieren. Sinken die vertraglichen Kosten der TEAG, ist der vertragliche Netto-Erdgaspreis in dieser Höhe abzusenken, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen der TEAG in der gleichen Kundensparte Erdgas kompensiert werden. Dabei sind gleiche Maßstäbe anzulegen. Die TEAG ist verpflichtet, den Zeitpunkt von Preisanpassungen so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren zeitlichen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Anpassungen des vertraglichen NettoErdgaspreises durch die TEAG dürfen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen zusätzlichen Gewinn für die TEAG zur Folge haben. 6.4 Soweit nicht Ziffer 6.2 einschlägig ist, sind Anpassungen des vertraglichen Netto-Erdgaspreises nur zum Monatsbeginn möglich und setzen voraus, dass die TEAG dem Kunden die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt und den Kunden dabei darüber informiert, welche einzelnen Änderungen der vertraglichen Kostenbestandteile für die geplante Preisanpassung maßgeblich sind und in welchem Umfang sich die Preise ändern. Diese Mitteilung erfolgt in verständlicher und transparenter Weise. 6.5 Ändert die TEAG Preise nach den Ziffern 6.3 bis 6.4, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Preisanpassung unter Beachtung der Textform zu kündigen, sodass der Kunde bei wirksamer Ausübung dieses Kündigungsrechts nicht mehr von der mitgeteilten Preisanpassung betroffen wird. Die TEAG wird den Kunden darauf zusammen mit der Preisanpassungsmitteilung nach Ziffer 6.4 gesondert und ausdrücklich hinweisen. Die TEAG wird dem Kunden den Zugang eiVM 87/02.15 ThüringenGas.classic ner solchen Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie weitergehende Rechte, z. B. aus § 315 BGB, bleiben davon unberührt. 6.6 Die TEAG nimmt mindestens alle 6 Monate eine Überprüfung der vertraglichen Kosten im Sinne der Ziffer 6.3 vor. Ergibt die Überprüfung Änderungen der vertraglichen Kosten, gelten die Ziffern 6.3 bis 6.5. 6.7 Die Ziffern 6.3 bis 6.6 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich oder hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Erdgasverbrauch betreffende Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen für die TEAG wirksam werden. Dies gilt nicht, sofern oder soweit die jeweilige gesetzliche oder sonst hoheitliche Bestimmung einer Weitergabe dieser Kostenänderungen durch die TEAG an den Kunden entgegensteht. Die Weitergabe aller vorgenannten hoheitlich veranlassten Kostenänderungen ist darauf beschränkt, was nach den jeweils relevanten Bestimmungen dem Vertragsverhältnis der TEAG mit dem Kunden zugeordnet werden kann. 7Abrechnungsgrundlage Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des mittleren Brennwertes (Hs) und der mittleren physikalischen Zustandsgröße des von der TEAG bezogenen Erdgases berechnet wird. Der Umrechnungsfaktor wird monatlich neu ermittelt. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel) geringer ist. Die Abrechnung erfolgt über mehrere Preisstufen. Dabei wird automatisch die Preisstufe entsprechend dem Jahresverbrauch abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Sollte der Abrechnungszeitraum kein komplettes Jahr (1 Jahr = 365 Tage) betragen, wird zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Preisstufe der vom Kunden mitgeteilte Verbrauch auf das Jahr hochgerechnet. Der Grundpreis wird taganteilig berechnet. 8Zwischenrechnung Zwischenrechnungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Zwischenrechnung wünschen, kann diese kostenpflichtig von der TEAG erstellt werden. Bei einer Zwischenrechnung wird zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Preisstufe der vom Kunden mitgeteilte Verbrauch auf das Jahr hochgerechnet. Dies kann dazu führen, dass bei mehreren Abrechnungen im Jahr die ermittelten Verbrauchswerte in unterschiedlichen Preisstufen abgerechnet werden. 9 Nachweis Standardlastprofilmessung Für den Nachweis einer Standardlastprofilmessung ist die TEAG berechtigt, einen entsprechend abgeschlossenen Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und örtlichem Netzbetreiber zu verlangen. 10 Haftungs- und Entschädigungsregelungen Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist die TEAG von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der TEAG nach § 19 GasGVV beruht. Die TEAG ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der TEAG bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 11Streitbeilegungsverfahren Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG bei der TEAG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, verweist die TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG. Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Telefon 030 2757240-0, Fax 030 2757240-69, [email protected], www.schlichtungsstelle-energie.de. Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon 030 22480-500, Fax 030 22480-323, [email protected], www.bundesnetzagentur.de. Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter www.thueringerenergie.de zu finden. 12Schlussbestimmungen Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der TEAG mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieses Vertrages treten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung, findet eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt. 4|4
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