unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) Vor der Inobhutnahme • Flucht aus dem Heimatland • Fluchtgründe: Krieg, Repression, Armut, Zwangsrekrutierung in den Militärdienst, religiöse Verfolgung, etc. • Fluchtweg • Fluchtdauer • Ankunft in Deutschland • Ankunft in Karlsruhe → Landeserstaufnahme (LEA) → Altersschätzung durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe Inobhutnahme • Ankunft und Erstversorgung • Aufnahmegespräch • Medizinische Versorgung • Einschulung (nach 6 Monaten Aufenthalt Recht auf Schule) • Bestellung eines Vormundes durch das Familiengericht • Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status und Antragstellung • Anhörung beim BAMF/Schnellverfahren • Freizeitpädagogische und integrative Aktivitäten • Vorbereitung der Verlegung in die Folgeeinrichtung Nach der Inobhutnahme • Verlegung in eine Folgeeinrichtung der Jugendhilfe • Beschulung • Begleitung beim asyl-/ausländerrechtlichen Verfahren • Unterstützung der Entwicklung einer Perspektive • psychologische/therapeutische Hilfen • medizinische Versorgung 4 Herausforderungen in der Arbeit mit den UMF • Sprachbarrieren • Bildungshintergrund • unterschiedliche kulturelle und religiöse Kontexte • Traumatisierung • Belastung durch unsichere Zukunft • Belastung durch die Sorge um und Verantwortung für die Familie im Heimatland 5 Herausforderungen durch den rechtlichen Kontext Verlauf der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII ↑ ↑ ↑ ↑ Asylverfahren im Rahmen des AsylVfG Duldung im Rahmen des Aufenthaltsrechts ↓ ↓ ↓ ↓ Verselbständigung und Beendigung der Jugendhilfe 6 Kooperationspartner Vormünder Sozialer Dienst Dolmetscher Schulen Ärzte Kinder- u. Jugendpsychiatrie Ehrenamtliche Polizei Ausländerbehörde BAMF Organisationen wie z.B. Pro Asyl Gesundheitsamt Vereine kulturelle Einrichtungen … 7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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