Eva Rühle, Kinder- und Jugendhilfezentrum, Karlsruhe

unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(UMF)
Vor der Inobhutnahme
• Flucht aus dem Heimatland
• Fluchtgründe:
Krieg, Repression, Armut, Zwangsrekrutierung in den Militärdienst,
religiöse Verfolgung, etc.
• Fluchtweg
• Fluchtdauer
• Ankunft in Deutschland
• Ankunft in Karlsruhe → Landeserstaufnahme (LEA) →
Altersschätzung durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe
Inobhutnahme
• Ankunft und Erstversorgung
• Aufnahmegespräch
• Medizinische Versorgung
• Einschulung (nach 6 Monaten Aufenthalt Recht auf Schule)
• Bestellung eines Vormundes durch das Familiengericht
• Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status und Antragstellung
• Anhörung beim BAMF/Schnellverfahren
• Freizeitpädagogische und integrative Aktivitäten
• Vorbereitung der Verlegung in die Folgeeinrichtung
Nach der Inobhutnahme
• Verlegung in eine Folgeeinrichtung der Jugendhilfe
• Beschulung
• Begleitung beim asyl-/ausländerrechtlichen Verfahren
• Unterstützung der Entwicklung einer Perspektive
• psychologische/therapeutische Hilfen
• medizinische Versorgung
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Herausforderungen in der Arbeit mit den UMF
• Sprachbarrieren
• Bildungshintergrund
• unterschiedliche kulturelle und religiöse Kontexte
• Traumatisierung
• Belastung durch unsichere Zukunft
• Belastung durch die Sorge um und Verantwortung für die
Familie im Heimatland
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Herausforderungen durch den
rechtlichen Kontext
Verlauf der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII
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Asylverfahren im Rahmen des AsylVfG
Duldung im Rahmen des Aufenthaltsrechts
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↓
↓
Verselbständigung und Beendigung der Jugendhilfe
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Kooperationspartner
Vormünder
Sozialer Dienst
Dolmetscher
Schulen
Ärzte
Kinder- u. Jugendpsychiatrie
Ehrenamtliche
Polizei
Ausländerbehörde
BAMF
Organisationen wie z.B. Pro Asyl
Gesundheitsamt
Vereine
kulturelle Einrichtungen
…
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!