Inobhutnahme und Vollzeitpflege in Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Düsseldorf Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland am 17.11.2015 in Köln Referent: Andreas Sahnen, Sachgebietesleiter, Pflegekinderdienst Neue gesetzliche Grundlagen zum 01.11.2015 • § 42 a SGB VIII – Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise • § 42 b SGB VIII – Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher Ablauf der Verteilung 1. Vorläufige Inobhutnahme des umF durch Jugendamt am Ort der Einreise 2. Meldung an die Landesverteilstelle (7 Werktage) 3. Meldung an die Bundesverteilstelle (3 Werktage) 4. Meldung BVA an zuständige Landesverteilstelle (2 Werktage) 5. Zuweisung des umF an Zuweisungsjugendamt durch Landesverteilteilstelle (2 Werktage) Verteilstelle in NRW • Einrichtung im LVR für ganz NRW (www.landesstelle-nrw.lvr.de) • Verteilschlüssel – bundesweite Verteilung: Königssteiner Schlüssel – landesweite Verteilung: flächendeckende Verteilung nach Bevölkerungszahl (Faustformel: 3000 Einwohner = 1 UMF, aktuelle Schätzung: 1750 Einwohnung) Aufgaben des erstaufnehmenden Jugendamtes am Ort der Einreise 1. Alterseinschätzung • • • • Prüfung Minderjährigkeit Vier-Augen-Prinzip Dolmetscher Dokumentation 2. Erst-Screening • • • • Kindeswohlgefährdung Verwandte im In- oder Ausland? Gemeinsame Inobhutnahme mit Geschwistern oder anderen umF? Ausschluss der Verteilung wegen Gesundheitszustands? Aufgaben des Zuweisungsjugendamtes 1. Alterseinschätzung 2. Inobhutnahme 3. Bestellung eines Vormunds • • • beantragt Krankenversicherung leitet medz. Diagnostik zum Kind ein klärt Status Aufenthalt (Duldung) 4. Clearingverfahren (Fortsetzung) 5. Überleitung in Hilfe zur Erziehung Clearingverfahren 1. Situation des Kindes • • • • familiäre Hintergründe Gesundheit / Traumata Bildungsstand Minderjährigkeit 2. Status Aufenthalt - Duldung • • • • Fluchtgeschichte Fluchtgründe aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten Residenzpflicht 90 Tage (Vormund kann Befreiung beim örtlichen Ausländeramt stellen) Aufenthaltserlaubnis, wenn Jugendlichen die Fluchteigenschaften zuerkannt werden • Aktivitäten im Pflegekinderdienst zur Zielgruppe umF in 2015 • Erarbeitung der Konzeption „Vollzeitpflege in Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer“ Zielsetzung: Minderjährige Ausländer, die unbegleitet einreisten, sollen eingeladen werden, mittel- und langfristig bei geeigneten Personen in einer Gastfamilie zu leben, wenn das ihr Wunsch ist, diese Hilfe ihrem Bedarf entspricht und Vollzeitpflege die passende Förderung bietet. Beschreibung des Bedarfs umF Klärung der Lebenssituation • Unterstützung im Hinblick auf Biographie und Identität • Förderung von Kontakten zu Familienangehörigen in der Heimat und im Exilland • Netzwerk – Kontakte zu anderen Jugendlichen mit gleichem Schicksal fördern und begleiten • Auseinandersetzung dem Thema Asyl, Aufenthalt und Abschiebung Verständnis, im Hinblick auf besondere Verhaltensmuster, • Angstzustände durch Abspaltung traumatischer Erfahrungen, • Triggerreize, Intrusionen • Traumapädagogische Beratung zur Integration des Lebensschicksals in die Persönlichkeit Beschreibung des Bedarfs umF Toleranz im Hinblick auf Herkunft und Identität • Eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeit aufgrund fehlender Sprachkenntnisse • kulturelle Unterschiede z.B. Ernährung, Religion etc. • offene familiäre Strukturen in der Anpassungsleistungen willkommen sind, und eine fortschreitende Integration in das Familienleben nicht erwartet wird. Bildungsförderung • Kommunikation mit Unterstützung eines Dolmetschers • Erlernen der Sprache – Zugänge zu Sprachkursen inkl. Finanzierung • Schule – Beschulung und Schulabschluss • Ausbildungsplatz – Berufsorientierung und Ausbildung ermöglichen Qualitative Eckpunkte im Konzept: Ausbau migrationssensibler Pflegekinderhilfe in Düsseldorf Menschen mit unterschiedlicher Lebens- und Bildungsgeschichte, unterschiedlichen sozialen Erfahrungen, Lebensstilen, religiösen und ideologischen Vorstellungen, unterschiedlichen kulturellen und ethischen Verankerungen fordern neue Konzepte und Zugänge, hin zu einer migrationssensiblen Pflegekinderhilfe, ein. Qualitative Eckpunkte im Konzept: Interkulturelle Kompetenz der beratenden Dienste Gelingende Pflegekinderhilfe für die Zielgruppe der umA setzt interkulturelle Kompetenz der beratenden Dienste voraus. „Interkulturelle Kompetenz meint im Kern die Kompetenz zu verstehen, was Menschen beschäftigt und belastet, auch wenn sie durch andere Kulturen geprägt sind. Sie hat im Arbeitsfeld der sozialpädagogischen Dienste und erzieherischen Hilfen eine zentrale Bedeutung, wenn es darum geht, Zugänge zu Migranten und Migrantinnen zu finden und geeignete Hilfen zu entwickeln.“ (Grümer S. & Pinquart, M. 2008) Qualitative Eckpunkte im Konzept: Gastfamilien mit Migrationsgeschichte gewinnen Die Sensibilisierung und Gewinnung von Menschen mit Migrationsgeschichte gelingt durch • interkulturelle Netzwerkarbeit zum Bedarf an geeigneten Pflegepersonen, dazu gehören gemeinsame Informationsveranstaltungen, Broschüren in den Landessprachen der Gemeinden u.a.m. • die Informationsvermittlung über die Strukturen der Pflegekinderhilfe • den Abbau von Ängsten und Vorbehalten gegenüber den sozialen Diensten im Jugendamt Qualitative Eckpunkte im Konzept: Matching Ein zentrales Qualitätsmerkmal leistungsfähiger Pflegekinderhilfe ist das Matching, der bedarfsgerechte Vorschlag einer geeigneten Pflegefamilie für ein konkretes Kind. Bedarfsgerechte Ausgestaltung des Überganges: • Abgleich zwischen dem Profil der Gastfamilie und dem Profil des umA • Auswahl geeigneter Gasteltern mit Zustimmung des Vormunds • Anfrage geeigneter Gasteltern und Vorstellung des Bedarfsprofils umA • Zustimmung Gasteltern zum Kennenlernen des UMA • Bedarfsgerechte individuell abgestimmte Planung des persönlicheren Kennenlernens und Kontaktintensivierung zur Vorbereitung der Aufnahme in die Gastfamilie • Fachliche Begleitung des Übergangs, ggf. unter Einbeziehung eines Dolmetschers Qualitative Eckpunkte im Konzept: Personalausstattung Quantitativ: • Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung bei der Anbahnung, der Begleitung, der Unterstützungsleistungen sowie der Supervision und pädagogischen Intervention ist für die Startphase eine Personalbemessung von 1 Fachkraft und 10 Plätze erforderlich. • Betreuungsschlüssel: 1 Vollzeitstelle Fachberatung zu 10 Kinder / Jugendliche. Qualitativ: • Die Fachberatung verfügt über interkulturelle Kompetenz und ist in der Lage Zugänge zu Migranten und Migrantinnen zu finden und geeignete Hilfen zu entwickeln. Pflegepersonen für umF sind Menschen mit… • unterschiedlichen kulturellen und ethnischen Verankerungen, • Lebenserfahrung, Alltagskompetenz im Zusammenleben mit Kindern / Jugendlichen, • Persönlichkeit, optimistischer Grundhaltung, „lebensbejahend“, • Feingefühl, Offenheit und Wertschätzung im Kontakt, • ausreichende Verständigung in deutscher Sprache, • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Fachberatung und anderen sozialen Diensten zu den Zielen der Hilfeplanung, • der Motivation zu helfen und es in Ordnung ist, genutzt zu werden, • Stabilität und Belastbarkeit, die die Erfahrungen des Kindes / Jugendlichen von Flucht, Vertreibung, Krieg und Gewalt hören und aushalten können, • Verständnis und Akzeptanz für besondere Verhaltensmuster seelisch verletzter (traumatisierter) Kinder und Jugendlicher zur Regulation, • Toleranz im alltäglichen Zusammenleben der Familie, z.B. dem Ausleben kultureller und religiöser Bedürfnisse des anderen. Beratungsthemen zur Unterstützung… • Ankommen und Einleben des umF in der Gastfamilie, • „Fremdheit“ wahrnehmen und kultursensiblen Umgang pflegen, • Toleranz im alltäglichen Zusammenleben der Familie, z.B. dem Ausleben kultureller und religiöser Bedürfnisse des anderen, • Kulturelle Vielfalt zulassen und fördern, (Essgewohnheiten), • Förderung der Kommunikation mit Unterstützung (Dolmetscher), • Regelung der Kommunikation mit Handy, Internet (z. B. PC Nutzung), • Alltag in der Familie, Abläufe und Rituale, • Einbindungs- und Rückzugsmöglichkeiten in der Familie, • Förderung von Kontakten des umF zur Familie / Verwandte, • Unterstützung zur Sprachförderung und in der Schule (Hausaufgaben), • Begleitung zu Terminen (Behörden, Schule, Ärzte u. Therapeuten) • Beobachtung und Beschreibung von besonderen Verhaltensweisen, z.B. Angst vor Dunkelheit, Einnässen, Antriebslosigkeit, Ticks etc., • Akzeptanz für besondere Verhaltensmuster seelisch verletzter (traumatisierter) Kinder und Jugendlicher zur Regulation u.a.m…. Hilfeplanverfahren Vollzeitpflege § 33 Satz 2 SGB VIII • Fortsetzung des Clearingverfahrens durch FB PKD zur Feststellung des Hilfebedarfs z.B. in Vollzeitpflege einschließlich Sonderformen gemäß § 33 Abs. 2 SGB VIII • PKD erstellt Bedarfsprofil zum Kind / Jugendlichen und schlägt geeignete Form der Vollzeitpflege z.B. Erziehungsfamilie vor. • ASD versendet Bedarfsprofil an die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland mit der Bitte, eine geeignete Erziehungsfamilie vorzuschlagen • ASD / Vormund und Fachberatungsträger und Erziehungsfamilie gehen in die weitere Abstimmung Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
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