Werkstatt für Kinder-, Jugend- und Familien

Werkstatt für Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe GmbH (WKJF)
Informationen
Termin
Dienstag, 1. März 2016,
9:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Die Werkstatt für Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe GmbH ist eine im Jahre 2001
gegründete Jugendhilfeeinrichtung in freier
Trägerschaft.
Am 1. August 2011 wurde sie dem Christophorus-Werk Lingen e. V. angegliedert.
Ihr Angebotsspektrum umfasst sowohl ambulante als auch stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung.
Mit Zunahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wurden bereits 2014 bis zu
drei junge Flüchtlinge in die bestehenden
Wohngruppen integriert.
Zum 1. August 2015 eröffnete die WKJF
eine Clearing-/Wohngruppe in Lingen. Zum
14. Dezember 2015 wurde eine zweite
Clearing-/ Wohngruppe in der Grafschaft
Bentheim installiert. Weitere Jugendliche
werden in Wohnungen in Lingen und
Nordhorn betreut.
Mittwoch, 2. März 2016,
8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Kosten
89,00 € pro Person (inkl. Tagesverpflegung)
Information/Kontakt
Klazina Hartholt
Tel. 0591 9142-163
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Schriftliche Anmeldung bis
Freitag, 19. Februar 2016, an
Claudia Schmidt
Tel. 0591 9142-302
Fax 0591 9142-96301
E-Mail:
[email protected]
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fachtagung
für Fachkräfte aus der
Jugendhilfe
1. bis 2. März 2016
Veranstaltungsort:
Christophorus-Werk Lingen e. V.
Dr.-Lindgen-Straße 5 - 7
49809 Lingen
Die Werkstatt für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (WKJF) ist eine Tochter-GmbH des
Christophorus-Werkes-Lingen e. V.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der
öffentlichen und freien Jugendhilfe, Vormünder und weitere Interessierte.
Themen und Inhalte
Anmeldung
Grundlagen:
Herkunftsländer, Fluchtgründe, Fluchtwege, Zahlen, Gesundheit und Infektionsschutz, Religion
Verbindliche Anmeldung:
Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (umF)
Ankommen in Deutschland:
Vorläufige Inobhutnahme, Inobhutnahme,
Asyl- und Aufenthalt/Aufenthaltsrecht
Derzeit befinden sich weltweit über 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Es sind in
der Regel kriegerische Auseinandersetzungen, Unterdrückung und Gewalt, aber
auch wirtschaftlich prekäre Verhältnisse,
die Anlass für eine Flucht sind. 16,7 Millionen von ihnen gelten nach völkerrechtlicher Definition als Flüchtlinge. Unter ihnen
sind auch Minderjährige, die unbegleitet
ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen.
Die sog. unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge (umF)) haben ein Recht auf Leistungen des Achten Sozialgesetzbuches und
sind gemäß § 42, § 42a (SGB VIII) vom Jugendamt in Obhut zu nehmen.
Modulares Clearingverfahren:
Begriffserklärung, Grundlagen, Durchführung, Datenschutz, Umsetzung Anschlusshilfen
Die Jugendhilfe ist in besonderer und „anderer“ Weise gefordert, diesen Personenkreis adäquat zu versorgen und zu betreuen.
Interkulturelle Kompetenz:
Kulturmodelle, Kulturelle Dimensionen,
Fremdheit und Interkulturelle Sensibilität
Alltagsbildung für umF:
Geografie, Gesellschaftsverständnis und
Rechtsordnung, Jugendhilfe, Aufenthalt in
Deutschland, Werte und Normen, Rechte
und Pflichten, Einstellungen und Verhaltensweisen
Bitte für jede Person ein eigenes Anmeldeformular
ausfüllen.
-------------------------------------------------------Name, Vorname
-------------------------------------------------------Einrichtung
-------------------------------------------------------Straße
-------------------------------------------------------PLZ, Ort
-------------------------------------------------------Telefon
-------------------------------------------------------E-Mail
Rechnungsanschrift (falls abweichend):
Referent
Dr. Andreas Dexheimer, Master of Social
Work, Leitung des Geschäftsbereiches Flexible Jugendhilfe München des Diakonischen Werkes Rosenheim, Koordinator der
Erstversorgung in München
Stempel mit Telefon, Telefax und E-Mail angeben
------------------------------------------------------------------Datum und Unterschrift