Visum-Merkblatt Studium

Stand: Juli 2016
Visumerteilung zum Studium
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland zum Zwecke des Studiums.
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft
eingereicht werden müssen. Anträge, die per Post oder durch einen Kurierdienst bei der
Botschaft eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst bzw.
dessen bevollmächtigtem Vertreter besprochen werden.
Der Visumantrag kann nur mit Termin von Montag bis Freitag zwischen 08.30 und 12.00 Uhr
bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de
möglich.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis. Antragsformulare sind bei der Botschaft oder unter
www.prag.diplo.de erhältlich.

Zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe)

Gültiger Reisepass des Antragstellers (dieser sollte noch mindestens 2 freie Seiten
aufweisen)

Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik

Unterschriebene und mit Datum versehene Erklärung über wahre und vollständige
Informationen nach § 54 Aufenthaltsgesetz. Diese Erklärung ist auch unter
www.prag.diplo.de abrufbar.

Die Visumgebühr beträgt 60,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs
oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr
handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder
Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
Weitere Informationen:
www.prag.diplo.de
Adresse:
Vlašska 19
118 01 Praha 1
(Malá Strana)
Postanschrift:
Box 88
118 01 Praha 1
Nächste Haltestellen:
U-Bahn-Linie A: Malostranská
Tram Linien 12, 20,22: Hellichova
Bitte legen Sie darüber hinaus auch noch die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 2
Kopien) vor. Fremdsprachliche Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in
die deutsche Sprache vorgelegt werden:



Zulassungsbestätigung bzw. Studienvormerkung der deutschen Hochschule oder des
studienvorbereitenden Kollegs bzw. Bestätigung über das Vorliegen einer
ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung)
Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls das Studium in Deutsch
absolviert wird). Sonst: Nachweis dazu, dass der Antragsteller die alternative
Ausbildungssprache beherrscht
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 720,- Euro monatlich). Der
Nachweis kann geführt werden durch
a) ein sog. „Sperrkonto“ bei einer deutschen Bank über einen Betrag von mind. 8.640,Euro mit einem maximal monatlich verfügbaren Betrag von 720,- Euro,
b) Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland
anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des
Herkunftslandes, wenn die Vermittlung an die deutsche Hochschule über das
Auswärtige Amt, den DAAD oder eine sonstige, deutsche Stipendien gewährende
Organisation erfolgte,
c) Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im
Bundesgebiet oder einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im
Bundesgebiet gestattet ist, soweit nicht Bankbürgschaft nicht über eine längere
Laufzeit hinterlegt ist,
d) eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer
des Studiums durch eine in Deutschland wohnhafte Person oder
e) Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel muss für das erste Studienjahr geführt
werden. Für den anschließenden Zeitraum muss eine realistische Perspektive für die
Fortführung der Finanzierung aufgezeigt werden.


Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in
Deutschland (Mietvertrag o.ä.)
Lebenslauf
Bitte beachten Sie:

Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von
Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des
Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.

Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall ca. 4
Wochen, da innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind.

Der Stempel, der bei Beantragung des Visums in Ihrem Pass aufgebracht wird („Visum
beantragt am…“), signalisiert, dass ein Antrag gestellt und als zulässig erachtet wurde.
Er hat keine weitere rechtliche Bedeutung.
Weitere Informationen:
www.prag.diplo.de
Adresse:
Vlašska 19
118 01 Praha 1
(Malá Strana)
Postanschrift:
Box 88
118 01 Praha 1
Nächste Halt estellen:
U-Bahn-Linie A: Malostranská
Tram Linien 12, 20,22: Hellichova

Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres
Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.

Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem
Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet
grundsätzlich der Antragsteller.
Weitere Informationen:
www.prag.diplo.de
Adresse:
Vlašska 19
118 01 Praha 1
(Malá Strana)
Postanschrift:
Box 88
118 01 Praha 1
Nächste Haltestellen:
U-Bahn-Linie A: Malostranská
Tram Linien 12, 20,22: Hellichova