Stand: Juli 2016 Visumerteilung zum Studium Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke des Studiums. Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Anträge, die per Post oder durch einen Kurierdienst bei der Botschaft eingehen, können nicht bearbeitet werden. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst bzw. dessen bevollmächtigtem Vertreter besprochen werden. Der Visumantrag kann nur mit Termin von Montag bis Freitag zwischen 08.30 und 12.00 Uhr bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de möglich. Für den Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen: Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Antragsformulare sind bei der Botschaft oder unter www.prag.diplo.de erhältlich. Zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe) Gültiger Reisepass des Antragstellers (dieser sollte noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen) Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik Unterschriebene und mit Datum versehene Erklärung über wahre und vollständige Informationen nach § 54 Aufenthaltsgesetz. Diese Erklärung ist auch unter www.prag.diplo.de abrufbar. Die Visumgebühr beträgt 60,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch. Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Adresse: Vlašska 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Nächste Haltestellen: U-Bahn-Linie A: Malostranská Tram Linien 12, 20,22: Hellichova Bitte legen Sie darüber hinaus auch noch die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 2 Kopien) vor. Fremdsprachliche Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden: Zulassungsbestätigung bzw. Studienvormerkung der deutschen Hochschule oder des studienvorbereitenden Kollegs bzw. Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung) Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls das Studium in Deutsch absolviert wird). Sonst: Nachweis dazu, dass der Antragsteller die alternative Ausbildungssprache beherrscht Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 720,- Euro monatlich). Der Nachweis kann geführt werden durch a) ein sog. „Sperrkonto“ bei einer deutschen Bank über einen Betrag von mind. 8.640,Euro mit einem maximal monatlich verfügbaren Betrag von 720,- Euro, b) Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn die Vermittlung an die deutsche Hochschule über das Auswärtige Amt, den DAAD oder eine sonstige, deutsche Stipendien gewährende Organisation erfolgte, c) Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet oder einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, soweit nicht Bankbürgschaft nicht über eine längere Laufzeit hinterlegt ist, d) eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Studiums durch eine in Deutschland wohnhafte Person oder e) Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel muss für das erste Studienjahr geführt werden. Für den anschließenden Zeitraum muss eine realistische Perspektive für die Fortführung der Finanzierung aufgezeigt werden. Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.) Lebenslauf Bitte beachten Sie: Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen. Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall ca. 4 Wochen, da innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind. Der Stempel, der bei Beantragung des Visums in Ihrem Pass aufgebracht wird („Visum beantragt am…“), signalisiert, dass ein Antrag gestellt und als zulässig erachtet wurde. Er hat keine weitere rechtliche Bedeutung. Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Adresse: Vlašska 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Nächste Halt estellen: U-Bahn-Linie A: Malostranská Tram Linien 12, 20,22: Hellichova Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen. Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller. Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Adresse: Vlašska 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Nächste Haltestellen: U-Bahn-Linie A: Malostranská Tram Linien 12, 20,22: Hellichova
© Copyright 2024 ExpyDoc