Stadt Bad Urach FB 2 - Bauverwaltung Herr Wilhelm / Frau Bäumer Drucksachennummer 13/2016 Gremium Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart Ortschaftsrat 11.02.2016 Beschlussfassung öffentlich Technischer Ausschuss 01.03.2016 Vorberatung öffentlich Verwaltungsausschuss Gemeinderat 08.03.2016 Beschlussfassung öffentlich Beschlussvorlage Bebauungsplan "Winkel – Triebweg – 4. Änderung" in Bad Urach-Wittlingen - Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Bezugsdrucksache: GR-Drucksache 108/2015 Befangen: -/- Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Bebauungsplanentwurf vom 02.02.2016 Abwägungsübersicht vom 02.02.2016 Begründung vom 02.02.2016 Satzungsentwurf Der Bebauungsplanentwurf „Winkel-Triebweg – 4. Änderung“ und seine Begründung vom 02.02.2016 liegen den Fraktionen und Gruppierungen maßstabsgerecht vor. Beschlussantrag: 1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage 2 (Abwägungsübersicht) 2.) Der Bebauungsplan "Winkel – Triebweg – 4. Änderung" vom 02.02.2016 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. Sachverhalt und Antragsbegründung: Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 aufgeführt. Die Anregungen wurden ggf. in Plan und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss. Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Der Ortschaftsrat in Wittlingen hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 mehrheitlich zugestimmt.
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