GR-Drucksache 013-2016

Stadt Bad Urach
FB 2 - Bauverwaltung
Herr Wilhelm / Frau Bäumer
Drucksachennummer
13/2016
Gremium
Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart
Ortschaftsrat
11.02.2016 Beschlussfassung
öffentlich
Technischer Ausschuss
01.03.2016 Vorberatung
öffentlich
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
08.03.2016 Beschlussfassung
öffentlich
Beschlussvorlage
Bebauungsplan "Winkel – Triebweg – 4. Änderung" in Bad Urach-Wittlingen
- Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Bezugsdrucksache: GR-Drucksache 108/2015
Befangen:
-/-
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Bebauungsplanentwurf vom 02.02.2016
Abwägungsübersicht vom 02.02.2016
Begründung vom 02.02.2016
Satzungsentwurf
Der Bebauungsplanentwurf „Winkel-Triebweg – 4. Änderung“ und seine Begründung vom
02.02.2016 liegen den Fraktionen und Gruppierungen maßstabsgerecht vor.
Beschlussantrag:
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage 2 (Abwägungsübersicht)
2.) Der Bebauungsplan "Winkel – Triebweg – 4. Änderung" vom 02.02.2016 wird nach § 10
BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Sachverhalt und Antragsbegründung:
Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 aufgeführt.
Die Anregungen wurden ggf. in Plan und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind
rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss.
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ortschaftsrat in Wittlingen hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 mehrheitlich zugestimmt.