Kleingartenanlage Rossbachäcker Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 3 (2) BauGB Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2016 beschlossen, folgenden Entwurf eines Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen: „Kleingartenanlage Rossbachäcker“ in Göppingen, Planbereich 06.9 Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht jeweils vom 20.05.2016 und die Begründung vom 20.05.2016. Lage des Plangebiets Ziele der Planung: Die geplante Bebauung im Bereich der Dürerstraße erfordert eine zügige Verlagerung der dort vorhandenen Kleingartenanlage. Mit den Bestimmungen zu Gartenlauben und Freisitzflächen soll einerseits dem gewachsenen Freizeitbedürfnis Rechnung getragen, andererseits aber unterbunden werden, dass Gartenlauben zum dauerhaften Aufenthalt genutzt werden. Die Zufahrt zur Kleingartenanlage erfolgt von der Rossbachstraße. Der Weg durch die Kleingartenanlage soll kein öffentlicher Durchgangsweg werden, um Störungen der Anlage zu vermeiden. Aus dem Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen verfügbar: Biotope und Arten; Landschaftsbild; Klima und Luft; Boden; Wasser, dem Menschen als ‚Schutzgut‘, sowie zu Kultur- und Sachgütern. Aufgezeigt werden die Entwicklung bei der Durchführung und Nicht-Durchführung der Planung, sowie die Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation des Eingriffs. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 05.08.2016 bis 06.09.2016 (je einschließlich) im Original beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht, 73033 Göppingen, Nördliche Ringstraße 35, Ebene 1 öffentlich aus. Die Veröffentlichung finden Sie auch im Internet unter http://goeppingen.de/,Lde/start/Unsere+Stadt/Oeffentliche+Bekanntmachung.html Fachliche Auskünfte zur förmlichen Auslegung werden nur im Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht während der Öffnungszeiten erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - auch von Kindern und Jugendlichen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht (Zimmer 102) abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es ist zweckmäßig, den Namen und die Anschrift der Person anzugeben, von der die Stellungnahme stammt. Öffnungszeiten der Planauslage des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht montags von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 13:30 – 18:00 Uhr. Bürgermeisteramt
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