Stadt Marbach am Neckar

Stadt Marbach am Neckar
Vorlage
Verhandlungsfolge:
TOP
öffentl.
nicht
öffentl.
am
Niederschrift
VA
x
Berat.
Punkt
VA
AUT
2
x
23.04.2015
AUT
OR
x
27.05.2015
OR
GR
x
07.05.2015
GR
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für das Gewerbegebiet „Südlich
des Büchlesweges II“
- Vorentwurf
Antrag (Empfehlung):
1.
Auf die Herstellung einer Radwegerampe zwischen Büchlesweg und der
Straße „Im Haidacker“ wird verzichtet.
2.
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf für das Gewerbegebiet „Südlich des Büchlesweges II“, bestehend aus dem Lageplan im Maßstab 1 : 500 sowie dem
Textteil und der Begründung des Stadtbauamtes Marbach am Neckar vom
13. April 2015 wird zugestimmt.
3.
Dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften des Stadtbauamtes Marbach
am Neckar vom 13. April 2015 wird zugestimmt.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 20. November 2014 beschlossen, für die im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar ausgewiesene
gewerbliche Baufläche „Südlich des Büchlesweges“ einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Verfahren zur Festsetzung örtlicher Bauvorschriften einzuleiten. Das ca.
2,26 ha große Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Rielingshausen,
ca. 160 m östlich der Kirchberger Straße. Es wird im Süden begrenzt durch Ackerflächen, im Westen durch die Bauflächen der Baugebiete „Östlich der Kirchberger Straße“ (Am Kreuzweg) und „Heidäcker II“, im Norden durch den Büchlesweg und im Osten durch das Gewerbegebiet „Südlich des Büchlesweges I“.
Beratungsergebnis:
laut Antrag
einstimmig
mehrheitlich
Ja
Anwesend:
Vorsitzender:
Nein
Enthalt.
anderer Beschluss
siehe
Folgeseiten
Stadträte (Zahl):
Ausschluss wegen Befangenheit:
Aktenzeichen: IV-621.41
Anlage(n): 5
Verteiler: BM, II, IV
Besonderheiten
siehe
Folgeseiten
Normalzahl:
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Vorlage –ö- AUT 23.04.2015, TOP
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für das Gewerbegebiet „Südlich des Büchlesweges II“ Vorentwurf
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung gewerblicher Bauflächen für
den örtlichen Bedarf. Zum einen soll örtlichen Betrieben, die an ihrem vorhandenen
Standort keine Erweiterungsmöglichkeit mehr haben, die Möglichkeit für eine Verlagerung an einen Standort mit Entwicklungspotenzial gegeben werden. Zum anderen
sollen Flächen für die Verlagerung vorhandener Betriebe aus innerörtlichen Gemengelagen geschaffen werden.
Die Planung sieht die Ausweisung von ca. 1,5 ha gewerblicher Baufläche und ca.
5.800 m² öffentlicher Verkehrsfläche vor, wobei von den Verkehrsflächen rund die
Hälfte auf bereits vorhandene Verkehrsflächen (Büchlesweg, Böschungsfläche Büchlesweg, Feldwege am südlichen Ortsrand) entfällt. Als gliederndes Element ist zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den bestehenden Bauflächen westlich des
Plangebietes die Anlegung einer öffentlichen Grünfläche von 11 m bis 12 m Breite
vorgesehen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 12. Februar 2014 wurde über mehrere mögliche Varianten für die Erschließung dieses Baugebiets beraten. Es wurde der Beschluss gefasst, dass für die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes die Planung des Ingenieurbüros ISTW Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg, Variante 2,
zugrunde gelegt wird. Diese sieht eine Erschließung des Plangebietes mittels einer
Stichstraße mit einer Wendeschleife vor, wobei die Wendeschleife auch für schweren
LKW-Verkehr (Sattelzüge) ausgelegt ist.
In der Sitzung des Gemeinderates am 12. Februar 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Herstellung einer Radwegerampe im Nordwesten des Plangebiets, zwischen dem Büchlesweg und der Straße „Im Haidacker“ zu prüfen. Um den Höhenunterschied von ca. 5,3 m zwischen den beiden genannten Straßen zu überwinden ist
eine relativ lange Rampe erforderlich. Eine behindertengerechte Rampe mit 6% Gefälle und zwischengeschalteten ebenen bzw. flacher geneigten Flächen würde eine
Rampe von mehr als 100 m Länge erfordern. Da die Distanz zwischen beiden Straßen nur 40 m beträgt, müsste ein relativ großes Bauwerk angelegt werden, das auf
mindestens 60 m Länge parallel zum Büchlesweg in der begrünten Böschung verläuft. Alternativ wäre eine nicht behindertengerechte Rampe mit ca. 30 m Länge und
11,5% Gefälle möglich, die die vorhandene Treppenanlage kleinräumig umgeht. Ein
Plan mit Darstellung dieser Variante ist als Anlage 5 beigefügt. Nach Auffassung der
Verwaltung stellt die Verbindung zwischen Büchlesweg und der Straße „Im Haidacker“ jedoch eine untergeordnete Verbindung dar, für die die vorhandene Treppenanlage mit Kinderwagenrampe ausreicht.
Auf der Basis der vom Ingenieurbüros ISTW erstellten Erschließungskonzeption wurde zwischenzeitlich auch das Entwässerungskonzept für das geplante Baugebiet mit
dem Landratsamt Ludwigsburg abgestimmt. Demnach soll die Entwässerung für das
Plangebiet über ein Trennsystem erfolgen. Der neu einzulegende Oberflächenwassersammler soll über den Büchlesweg und die Max-Planck-Straße bis zur
Gutenbergstraße geführt werden, wo sich mit dem verdolten Weidenbach ein
geeigneter Vorfluter befindet.
Da das geplante Gewerbegebiet im Westen an gemischte Bauflächen angrenzt und
sich in relativ geringer Entfernung zu bestehenden Wohnbauflächen befindet, wurde
zwischenzeitlich eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt.
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Vorlage –ö- AUT 23.04.2015, TOP
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für das Gewerbegebiet „Südlich des Büchlesweges II“ Vorentwurf
Auf der Grundlage dieser Untersuchung sind verschiedene Schallschutzmaßnahmen
vorgesehen:
- Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes, in dem nur solche Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören, im westlichen
Teil des Plangebietes
-
Festlegung flächenbezogener Schallleistungspegel zur Begrenzung der zulässigen Schallimmissionen auch für die übrigen gewerblichen Bauflächen
-
Ausbildung eines Lärmschutzwalls in der geplanten öffentlichen Grünfläche
am westlichen Rand des Plangebietes
Begleitend zu dem Bebauungsplan wird von der Werkgruppe Gruen, Stuttgart, ein
Umweltbericht erstellt, der unter anderem die Ergebnisse einer artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung sowie eine Schutzgut bezogene Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung enthält. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet sollen bis zum Sommer mit dem Landratsamt Ludwigsburg und den Landwirten abgestimmt werden. Den größten Umfang werden Bodenverbesserungsmaßnahmen durch den Abtrag des relativ hochwertigen Oberbodens im Plangebiet und
den Auftrag dieses Bodens auf sogenannten „Positivflächen“ haben.
Für die darüber hinaus erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit solche Maßnahmen gewählt werden, die bei möglichst geringer Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen eine möglichst hohe ökologische Wirkung erzielen, z. B. die Renaturierung von Bachläufen.
Aus Gründen des Artenschutzes werden voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich werden, wie die Anlegung einer sogenannten „Buntbrache“ (nicht bewirtschaftete Fläche von ca. 0,15 ha Größe mit Gräsern als Brutstandort für Lerchen innerhalb
von Ackerflächen).
Der Bebauungsplan-Vorentwurf mit Textteil und Begründung sowie die örtlichen
Bauvorschriften sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt. Ein Lageplan mit Darstellung einer Radwegerampe zwischen Büchlesweg uns der Straße „Im Haidacker“ ist als Anlage 5 beigefügt.
Die schalltechnische Untersuchung und der aktuelle Stand des Umweltberichtes
werden bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik mit einer Nachtrags-Vorlage nachgereicht.
Finanzierung / Folgekosten:
Im Haushaltsplan der Stadt sind unter der Haushaltstelle 1.6000 6011 ausreichende
Haushaltsmittel bereitgestellt.