basik-net aktuell 3/2015 Prüfung Arbeitsmittel

.aktuell
Regelmäßige
beachten!
Prüfungen
der
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel unterstützen täglich unsere Arbeiten im
Berufsalltag.
Laut
Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) gelten Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder
Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden als
Arbeitsmittel. Damit Arbeitsmittel sicher und zuverlässig
eingesetzt werden können, müssen sie regelmäßig geprüft
werden. In der Gefährdungsbeurteilung ist neben dem
sachgerechten Gebrauch auch die konkrete Prüfung eines
Arbeitsmittels (wann, wie, durch wen) nachzuweisen.
Prüfung der Arbeitsmittel: Was sollten Sie
wissen?
Die Art der Prüfung ist vom Arbeitsmittel abhängig. Üblich
sind, Sichtkontrollen (täglich oder vor jeder Nutzung),
Funktionskontrollen und technische Prüfungen (TRBS
1201). Eine Lichtschranke einer Planschneidemaschine ist
z.B. täglich auf Funktion zu prüfen. Hat die Nutzung eines
Arbeitsmittels direkten Einfluss auf die Sicherheit, so muss
es vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage
geprüft werden. Ist z.B. ein Unfall eingetreten oder hat es
Veränderungen an einer Maschine gegeben, muss diese
geprüft werden. Verschleißteile, wie Bremsen, müssen
regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Nach § 10
BetrSichV dürfen nur befähigte Personen regelmäßige
Prüfungen durchführen. Dies sind Personen, die
beispielsweise aufgrund ihrer Berufsausbildung und erfahrungen die notwendigen Fachkenntnisse für die
Sicherheitsüberprüfung besitzen. Im Rahmen einer
Pflichtenübertragung sind diese Personen und ihre
Aufgaben schriftlich zu ernennen, sofern die eigenen
Beschäftigten
die
Prüftätigkeit
ausüben.
Die
Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis
zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Es empfiehlt sich
eine Liste der prüfpflichtigen Arbeitsmittel anzulegen, in
dem die Prüfergebnisse aller zu prüfenden Arbeitsmittel
mit Fristen und Prüfer hervorgehen.
In der folgenden Übersicht sind auszugsweise
Arbeitsmittel, deren Prüfintervalle und die rechtlichen
Grundlagen aufgelistet.
Arbeitsmittel
Prüfintervall
rechtliche Grundlage
Feuerlöscher
alle 2 Jahre
ASR A2.2 Nr. 6.3.2 und
DIN 14462,
BS-Leitfaden Nr. 10.1.1
ortsveränderliche
elektrische
Betriebsmittel
halbjährlich
(bei Montageeinsatz)
DGUV Vorschrift 3 § 5,
TRGS 1201 Anlage
Tabelle 2,
DGUV Information 203049
jährlich
alle 2 Jahre
Elektrische
Anlagen und
alle 4 Jahre
DGUV Vorschrift 3 § 5,
TRGS 1201 Anlage
I N F O R M AT I O N
AU S G AB E 3 / 2 0 1 5
Elektrogeräte
jährlich
Tabelle 2
Winden, Hub/Zuggeräte
jährlich
DGUV Vorschrift 54 §
23
Hebe/Tragegurte
jährlich
DGUV Regel 100-50008 Nr. 3.15
Leitern/Tritte
empf. jährlich
TRBS 2121 Teil 2 Nr.
5,
DGUV Information 208016
Kompressoren
und Vakuumpumpen
jährlich
DGUV Regel 100-50011 Teil 2 Nr. 3.6,
TRGS 1201 Anlage
Tabelle 2
Fahrzeuge
jährlich
DGUV Vorschrift 70 §
57
Verbandkästen
empf. jährlich
DGUV Vorschrift 1 §
25,
ArbStättV § 4 (5)
Abbildung: © uve GmbH
Leitern und Tritte prüfen: Was ist zu beachten?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm
beauftragte befähigte Person Leitern und Tritte
wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft, d.h.
einer Sicht- und Funktionskontrolle unterzieht. Die
Prüfabstände sind abhängig von der Nutzungshäufigkeit,
der Beanspruchung und der Häufigkeit und Schwere
festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen.
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte
geachtet werden:
 Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
 fehlende Bauteile,
 ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente
(z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern).
Sind Instandsetzungsarbeiten erforderlich, können diese
von
Personen
mit
ausreichenden
handwerklichen
Kenntnissen
und
Fertigkeiten
durchgeführt
werden.
Bei
Instandsetzungsarbeiten, die die
Sicherheit beeinflussen, hat der
Arbeitgeber im Anschluss daran den
sicheren Zustand zu überprüfen. Die
abgeschlossene Prüfung kann mit
Prüfplaketten schnell und leicht
ersichtlich gemacht werden.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von basik-net
unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen unser
Team von basik-net gerne zur Verfügung: Heike Siekmann
([email protected], Tel: 030 31582465).
Weitere Informationen zum Thema „Regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel“ finden Sie unter den folgenden Links:
Leiternprüfbuch (BG ETEM)
Technische Regeln für Betriebssicherheit - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
uve GmbH für Managementberatung www.uve.de
28.04.2015