.aktuell Regelmäßige beachten! Prüfungen der Arbeitsmittel Arbeitsmittel unterstützen täglich unsere Arbeiten im Berufsalltag. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden als Arbeitsmittel. Damit Arbeitsmittel sicher und zuverlässig eingesetzt werden können, müssen sie regelmäßig geprüft werden. In der Gefährdungsbeurteilung ist neben dem sachgerechten Gebrauch auch die konkrete Prüfung eines Arbeitsmittels (wann, wie, durch wen) nachzuweisen. Prüfung der Arbeitsmittel: Was sollten Sie wissen? Die Art der Prüfung ist vom Arbeitsmittel abhängig. Üblich sind, Sichtkontrollen (täglich oder vor jeder Nutzung), Funktionskontrollen und technische Prüfungen (TRBS 1201). Eine Lichtschranke einer Planschneidemaschine ist z.B. täglich auf Funktion zu prüfen. Hat die Nutzung eines Arbeitsmittels direkten Einfluss auf die Sicherheit, so muss es vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage geprüft werden. Ist z.B. ein Unfall eingetreten oder hat es Veränderungen an einer Maschine gegeben, muss diese geprüft werden. Verschleißteile, wie Bremsen, müssen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Nach § 10 BetrSichV dürfen nur befähigte Personen regelmäßige Prüfungen durchführen. Dies sind Personen, die beispielsweise aufgrund ihrer Berufsausbildung und erfahrungen die notwendigen Fachkenntnisse für die Sicherheitsüberprüfung besitzen. Im Rahmen einer Pflichtenübertragung sind diese Personen und ihre Aufgaben schriftlich zu ernennen, sofern die eigenen Beschäftigten die Prüftätigkeit ausüben. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Es empfiehlt sich eine Liste der prüfpflichtigen Arbeitsmittel anzulegen, in dem die Prüfergebnisse aller zu prüfenden Arbeitsmittel mit Fristen und Prüfer hervorgehen. In der folgenden Übersicht sind auszugsweise Arbeitsmittel, deren Prüfintervalle und die rechtlichen Grundlagen aufgelistet. Arbeitsmittel Prüfintervall rechtliche Grundlage Feuerlöscher alle 2 Jahre ASR A2.2 Nr. 6.3.2 und DIN 14462, BS-Leitfaden Nr. 10.1.1 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel halbjährlich (bei Montageeinsatz) DGUV Vorschrift 3 § 5, TRGS 1201 Anlage Tabelle 2, DGUV Information 203049 jährlich alle 2 Jahre Elektrische Anlagen und alle 4 Jahre DGUV Vorschrift 3 § 5, TRGS 1201 Anlage I N F O R M AT I O N AU S G AB E 3 / 2 0 1 5 Elektrogeräte jährlich Tabelle 2 Winden, Hub/Zuggeräte jährlich DGUV Vorschrift 54 § 23 Hebe/Tragegurte jährlich DGUV Regel 100-50008 Nr. 3.15 Leitern/Tritte empf. jährlich TRBS 2121 Teil 2 Nr. 5, DGUV Information 208016 Kompressoren und Vakuumpumpen jährlich DGUV Regel 100-50011 Teil 2 Nr. 3.6, TRGS 1201 Anlage Tabelle 2 Fahrzeuge jährlich DGUV Vorschrift 70 § 57 Verbandkästen empf. jährlich DGUV Vorschrift 1 § 25, ArbStättV § 4 (5) Abbildung: © uve GmbH Leitern und Tritte prüfen: Was ist zu beachten? Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft, d.h. einer Sicht- und Funktionskontrolle unterzieht. Die Prüfabstände sind abhängig von der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung und der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen. Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden: Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen, fehlende Bauteile, ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern). Sind Instandsetzungsarbeiten erforderlich, können diese von Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten durchgeführt werden. Bei Instandsetzungsarbeiten, die die Sicherheit beeinflussen, hat der Arbeitgeber im Anschluss daran den sicheren Zustand zu überprüfen. Die abgeschlossene Prüfung kann mit Prüfplaketten schnell und leicht ersichtlich gemacht werden. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von basik-net unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Arbeitsmittel. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen unser Team von basik-net gerne zur Verfügung: Heike Siekmann ([email protected], Tel: 030 31582465). Weitere Informationen zum Thema „Regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel“ finden Sie unter den folgenden Links: Leiternprüfbuch (BG ETEM) Technische Regeln für Betriebssicherheit - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) uve GmbH für Managementberatung www.uve.de 28.04.2015
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