Newsletter 04/15

GBK GmbH Global Regulatory Compliance
Newsletter 04/15
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
wie immer eine aktuelle Übersicht der von uns für wichtig gehaltenen Änderungen im Gefahrgut- Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre.
Es grüßt das GBK-Newsletterteam
Hinweis zur Nutzung:
Blaue Textstellen enthalten im Internet hinterlegte umfangreichere PDF-Dokumente zum
Download oder führen direkt auf Internetseiten.
Europa und Global
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen der CLP-VO im Amtsblatt veröffentlicht
Am 10.04.2015 wurde im Amtsblatt der EU L 94 eine Verordnung zur Berichtigung der CLP-VO
veröffentlicht (Titel: Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien
67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( ABl. L
353 vom 31.12.2008))
Folgende Änderungen im Anhang V Teil 1
Nr. 177: GHS02: neu: Nr. 1.2 18. Zeile „Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorien 1, 2, 3“
Nr. 178: GHS05: neu: Nr. 1.5 „Korrosiv gegenüber Metallen, Gefahrenkategorie 1“
Nr. 179: GHS07: neu: Nr. 2. 4.Zeile „Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2“
Weiterhin finden sich Änderung der Kodierung bei H- und P-Sätzen:
H-Sätze ab Nr. 66 und P-Sätze ab Nr. 73 bis 176
Die gesamte Verordnung finden Sie hier.
Weiterentwicklung des Purple Book
Die Sitzung des 29. „Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals” findet vom 29.06 bis zum 01.07.2015 in Genf statt. Unter
dem Titel “Labelling of small packagings“ wird das Ergebnis über die Beratung des von CEFIC
eingebrachten Beispiels bezüglich Faltetiketten mit Spannung erwartet). Weiterführende Unterlagen erhalten Sie hier das Dokument zu small packagings hier.
Veröffentlichungen der ECHA zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung
Folgende Vorschläge hat die ECHA zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung zur
Kommentierung veröffentlicht:
Veröffentlichungsdatum
Substanz
Ende der Kommentierungsfrist
21.04.2015
nicotine (ISO); 3-[(2S)-1-methylpyrrolidin-2yl]pyridine (EC 200-193-3; CAS 54-11-5)
Clethodim (ISO); (5RS)-2-{(1EZ)-1-[(2E)-3chloroallyloxyimino]propyl}-5-[(2RS)-2(ethylthio)propyl]-3-hydroxycyclohex-2-en-1-one
(CAS 99129-21-2)
Clethodim ist eine aktive Substanz, die in Pflanzenschutzmitteln Verwendung findet.
 cadmium carbonate (EC 208-168-9)
 cadmium hydroxide (EC 244-168-5)
 cadmium nitrate (EC 233-710-6)
05.06.2015
09.04.2015
27.03.2015
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26.05.2015
11.05.2015
30.04.2015
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Die Kommentierung ist über ein Webformular möglich, dass sie hier finden.
Vorschläge für CLH-Dossiers
Für folgende Stoffe wurden Vorschläge für CLH-Dossiers bei der ECHA eingereicht:
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
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
Granulated copper, to be further specified (EC 231-159-6, CAS 7440-50-8)
New active substance in Biocidal Products
Metofluthrin (CAS 240494-70-6)
Active substance in Biocidal Products
2-methoxy-4-(prop-1-enyl)phenol (EC 202-590-7, CAS 97-54-1)
hymexazol (ISO); 3-hydroxy-5-methylisoxazole (EC 233-000-6)
sodium hypochlorite (EC 231-668-3)
Die übersandten CLH Vorschläge finden Sie hier.
Neue Absichtserklärungen eingereicht
Im „Registry of Intentions for harmonised Classification and Labeling“ wurden neue Absichtserklärungen eingereicht:

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

Titanium dioxide, to be further specified (EC 236-675-5 ;CAS 13463-67-7)
pentapotassium 2,2',2'',2''',2''''-(ethane-1,2-diylnitrilo)pentaacetate (EC 404-290-3;
CAS 7216-95-7)
flumioxazin (ISO) (CAS 103361-09-7)
pentasodium (carboxylatomethyl)iminobis(ethylenenitrilo)tetraacetate (EC 205-391-3 )
dibenzo[b,def]chrysene (EC 205-878-0)
N-carboxymethyliminobis(ethylenenitrilo)tetra(acetic acid) (EC 200-652-8).
CLH Absichten und Einrichtungen finden Sie hier.
Zurückgezogen wurde die beabsichtigte Vorlage eines Dossiers für:

bis(1-hydroxy-1H-pyridine-2-thionato-O,S)copper (EC 238-984-0)
Alle zurückgezogenen CLH Absichten und Einreichungen finden Sie hier.
Großbritannien reicht Beschränkungsdossier bei der ECHA ein
Großbritannien hat für die folgenden zyklischen Siloxane ein Beschränkungsdossier bei der
ECHA eingereicht:

Octamethylcyclotetrasiloxan (D4, CAS-Nr. 556-67-2) und Decamethylcyclopentasiloxan
(D5, CAS-Nr. 541-02-6)
Zielsetzung ist, dass Körperpflegeprodukte in der EU nicht mehr als 0,1% der D4, und nicht
mehr als 0,1% des D5 enthalten dürfen. Betroffene sollten sich auf die im nächsten Schritt
startende Konsultation vorbereiten. Der Link zum Eintrag im Registry of Intentions findet sich
hier.
Gefahrstoffe
Veröffentlichung weitere Beschränkungen von Blei und seinen Verbindungen
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 23.04.2015 die Verordnung (EU) 2015/628
der Kommission veröffentlicht, mit der weitere Beschränkungen von Blei und seinen Verbindungen eingeführt werden. Die Verordnung tritt am 12.05.2015 in Kraft.
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30.04.2015
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Die weitere Beschränkung von Blei und seinen Verbindungen findet sich im Eintrag 63, hier
neue Absätze 7 bis 10. Sie betrifft das Inverkehrbringen oder die Verwendung in Erzeugnissen,
die zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn der Bleigehalt (in Metall) des
betreffenden Erzeugnisses oder der zugänglichen Teile davon ≥ 0,05 Gewichtsprozent beträgt
und diese Erzeugnisse bzw. die zugänglichen Teile davon unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen von Kindern in den Mund genommen werden
könnten.
Der Eintrag enthält darüber hinaus einige Ausnahmen (Absätze 8 und 10). Die Verordnung finden sie hier.
Erweiterung der GESTIS Datenbank
Die von der DGUV betriebene Datenbank GESTIS-STAUB-Ex wurde um fast 1.000 neue Stoffdaten erweitert. Der gesamte Datenumfang umfasst jetzt mehr als 6.000 Stoffe in den drei
Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch. Die Datenbank finden Sie hier.
Gefahrgutrecht
Neufassung der GGVSEB veröffentlicht
Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 8. April 2015 (S. 366ff) wurde die Neufassung der GGVSEB
veröffentlicht. Dies war aufgrund der 7. ÄVO zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften
erforderlich. Das Dokument finden Sie hier.
Import-Bestimmungen in Brasilien für IMO Sendungen
Bei der Vorschrift handelt es sich um keine neue Vorgabe, sondern diese besteht vielmehr seit
Jahren: Gemäß Resolution 2239 ANTAQ (Brazilian Agency of Waterway Transportation) vom
15.09.2011 (aktualisiert am 16.07.2014) hat die Reederei für gefährliche Güter das Dokument
"MDGF" („Declaração de Mercadorias Perigosas”) und gemäß NR – 29 Department of Labor and
Employment (geändert im August 2014) das Dokument "TREMCARDS" ("Ficha de Emergência")
vorzulegen (beides in Portugiesisch und 24 h vor dem Anlegen des Schiffes im brasilianischen
Hafen). Die Dokumente finden Sie hier.
Ersteres ist die "Dangerous Goods Declaration". Letzteres sind kurz gefasste Informationen für
Einsatzkräfte am Unfallort im Fall von Notfällen die innerbrasilianische Gefahrgutsendungen
begleiten müssen (ähnlich unseren früheren "ADR-Unfallmerkblättern"). - Eine Irritation wurde
dadurch verursacht, dass für das Dokument “Ficha de Emergência” (= eine Art Unfallmerkblatt)
in der englischen Übersetzung die für Sicherheitsdatenblätter vorbehaltene Abkürzung "MSDS"
(Material Safety Data Sheet) verwendet hat. Dadurch war der (falsche) Eindruck entstanden,
dass bei dem Dokument “Ficha de Emergência” klassische Sicherheitsdatenblätter (MSDS) gemeint seien.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Durch die Vorschrift ist die Reederei in der Pflicht, die genannten Dokumente den Behörden
einzureichen. In der Regel werden die Spediteure vermittelnd tätig und fordern die Unterlagen
meist bei den Warenempfängern in Brasilien ein. Der Prozess wird also grundsätzlich direkt in
Brasilien gemacht.
Bei der Buchung in Deutschland wird in der Regel keine Shippers Declaration in Portugiesisch
gefordert, die Einträge können weiterhin in englischer Sprache gemacht werden.
Deutschland
Neue TRGS 529 veröffentlicht und Weiterentwicklung der TRGSen
Im Gemeinsamen Ministerialblatt 2015 S. 190-207 [Nr. 11] vom 13.04.2015 wurde die neue
technische Regel TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ veröffentlicht. Sie
kann hier heruntergeladen werden.
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30.04.2015
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Weiterhin werden in den Gremien des AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) zurzeit folgende technische Regeln überarbeitet:
•
TRGS 460 Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik
•
TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
•
TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte
Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
•
TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz
N-Nitrosamine auftreten können
Gemäß den Kriterien zur Qualitätsverbesserung des technischen Regelwerks besteht die Möglichkeit, Hinweise aus der Praxis unmittelbar einfließen zu lassen. Die Entwürfe der technischen
Regeln können Sie hier abrufen.
Arbeitsschutz
Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über neue und aktualisierte Publikationen der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Neue Publikationen:
DGUV Information 213-853 "Nanomaterialien im Labor"
DGUV Information 211-037 "Schutz der Gesundheit bei Mehrfachbelastungen durch Beruf, Ehrenamt und Familie"
DGUV Information 213-726 "Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen
Gemischen (KKG)"
DGUV Information 215-111 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil I: Grundlagen"
Überarbeitete Publikationen:
DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"
DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen
Anfall"
DGUV Information 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"
DGUV Information 213-520 "Verfahren zur Bestimmung von Hydrazin"
DGUV Grundsatz 311-002 "Arbeitsschutzmanagementsysteme – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"
DGUV Grundsatz 315-201 "Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen fu r
die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten"
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Schulungen: Neue Seminartermine für 2015:
Unsere wichtigsten Termine im Einzelnen:
Produktregister in Europa/Registrierungsanforderungen Artikel 45 CLP – 06.05.2015
in Ingelheim.
Das Seminar gibt eine Übersicht über die unterschiedlichen Verfahren der Produktmeldungen in
der EU.
Last minute Anmeldung hier.
Umsetzung des GHS in USA und Kanada – 12.05.2014 in Ingelheim.
Last minute Anmeldung hier.
Unseren AKTUELLEN SEMINARKATALOG finden Sie hier.
Alle Seminare können auch als Inhouseschulung gebucht werden!
Das machen wir mit Links
Diesmal Schwerpunkt Verantwortung und Haftung bei der Ladungssicherung:
www.tis-gdv.de/tis/ls/verantwortung/ladungssicherung_noprint.pdf ‎
http://www.universaltransport.com/cms/upload/downloads/Verantwortlichkeit_bei_der_Ladungssicherung.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=hzn0g9Mq5_k
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Das Letzte
Ein Lehrstück von der Klassifizierung zur Kennzeichnung.
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Impressum:
GBK GmbH Global Regulatory Compliance, Königsberger Str. 29, 55218 Ingelheim
HRB 22073 Geschäftsführer: Björn Noll
Tel.: 0 6132 / 98 290 – 0, Fax: 0 6132 / 84 68 5, Mail: [email protected]
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