ICB Engineering-AMVO-SFK

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ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
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PRÜFUNG VON ARBEITSMITTEL LAUT AM-VO
Gemäß der Arbeitsmittel Verordnung (AM-VO) führen wir als Ingenieurbüro für Maschinenbau Prüfungen durch. Diese erfolgen vor Inbetriebnahme und im Nutzungszeitraum der im Einsatz befindlichen Arbeitsmittel.
Übersicht der Abnahmepflichtigen Arbeitsmittel:
ARBEITSINSPEKTION : www.arbeitsinspektion.gv.at
§ 7 Abnahmeprüfungen:
sind vor der ersten Inbetriebnahme von prüfpflichtigen
Arbeitsmitteln durchzuführen.
§ 8 Wiederkehrende Prüfungen:
mindestens einmal im Kalenderjahr jedoch längstens im
Abstand von 15 Monaten, entsprechend Prüfintervalle
AM-VO
§ 9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen:
Arbeitsmittel bei denen wiederkehrende Prüfungen
(§8 Abs.1) durchzuführen sind, sind nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädliche Einwirkungen auf die
Sicherheit des Arbeitsmittels haben können, auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
HEB (HEBEANLAGEN-BETRIEBSVERORDNUNG 2009)
Heben von Lasten:
Für Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind wiederkehrende Prüfungen zum Teil auch Abnahmeprüfungen durchzuführen. Wenn Lasten gehoben werden sollen, müssen die Arbeitsmittel und die dazugehörigen Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel dafür geeignet sein.
Für einige Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind Detailregelungen zu beachten:
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Personen- und Lastenaufzüge
Fahrzeughebebühnen
Hubtische
Krane
Ladebordwände
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel
ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
ÜBERPRÜFUNG LT. GEWERBEORDNUNG §82B
Jede nach der Gewerbeordnung genehmigte Betriebsanlage muss regelmäßig geprüft bzw. überprüft werden. Eine Betriebsanlage ist also nur
dann einer Prüfung zu unterziehen, wenn für sie - zumindest teilweise - eine Betriebsanlagengenehmigung vorliegt.
Der Inhaber der genehmigten Betriebsanlage muss die Termine der Überprüfungen in Evidenz halten und die Prüfung rechtzeitig durchführen
lassen.
Prüfungen nach GewO - Gewerbeordnung:
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ÜberprüfungvonmeldepflichtigenAnlagenlt.§82GewO1994
ErstellungvonAbfallwirtschaftskonzepten
ÜberprüfungvonvorhandenenAbfallwirtschaftskonzepten
§
ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
EXTERNE SICHERHEITSFACHKRÄFTE (PRÄVENTIVDIENST)
Im Sinne des ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes) übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb oder einzelne
Standorte Ihres Unternehmens.
Auszug aus ASchG:
ASchG §76. (1) Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der
Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.
Leistungen:
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Arbeitsplatzevaluierungen
Umsetzung Präventionszeiten als SFK
Ergonomie am Arbeitsplatz
Begehungen von Arbeitsplätzen
Beratungsleistungen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Planung von Arbeitsstätten
Durchführung Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Durchführung von Unterweisungen / Schulungen
Zusätzliche Leistungen:
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Erstellung von SiGe Vorschriften
Betriebsanweisungen
Sicherheitsunterweisungen
ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/innen
zu einer sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Betreuung ihrer
Arbeitnehmer/innen durch besonders
ausgebildete Präventivfachkräfte wie
Sicherheitsfachkräfte (SFK). In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmer/
innen muss pro Jahr eine gesetzlich
vorgegebene Präventionszeit erbracht
werden, davon fallen mindestens 40%
auf eine Sicherheitsfachkraft.
ICB Engineering GmbH
Franzosengraben 10/7
A - 1030 Wien
T: +43 1 907 38 70
F: +43 1 907 38 70 70
[email protected]
www.icb-stz.at