GE HBV 2 B 82 009 § ER W M O G ER G UN VERANTWORTUNG O N N RD QUALITÄT IE O BE FLEXIBILITÄT R EP N § 9 PRÜFU § 7 ABNAH SEN . EREIGNIS USSERG G NACH A HR KE R DE E WI §8 D EN MEPRÜFU EN G UN M L HU SC ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG SV 20 10 EN NG U ÜF NGEN PRÜFUNG VON ARBEITSMITTEL LAUT AM-VO Gemäß der Arbeitsmittel Verordnung (AM-VO) führen wir als Ingenieurbüro für Maschinenbau Prüfungen durch. Diese erfolgen vor Inbetriebnahme und im Nutzungszeitraum der im Einsatz befindlichen Arbeitsmittel. Übersicht der Abnahmepflichtigen Arbeitsmittel: ARBEITSINSPEKTION : www.arbeitsinspektion.gv.at § 7 Abnahmeprüfungen: sind vor der ersten Inbetriebnahme von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln durchzuführen. § 8 Wiederkehrende Prüfungen: mindestens einmal im Kalenderjahr jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, entsprechend Prüfintervalle AM-VO § 9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen: Arbeitsmittel bei denen wiederkehrende Prüfungen (§8 Abs.1) durchzuführen sind, sind nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG HEB (HEBEANLAGEN-BETRIEBSVERORDNUNG 2009) Heben von Lasten: Für Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind wiederkehrende Prüfungen zum Teil auch Abnahmeprüfungen durchzuführen. Wenn Lasten gehoben werden sollen, müssen die Arbeitsmittel und die dazugehörigen Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel dafür geeignet sein. Für einige Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind Detailregelungen zu beachten: • • • • • • Personen- und Lastenaufzüge Fahrzeughebebühnen Hubtische Krane Ladebordwände Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG ÜBERPRÜFUNG LT. GEWERBEORDNUNG §82B Jede nach der Gewerbeordnung genehmigte Betriebsanlage muss regelmäßig geprüft bzw. überprüft werden. Eine Betriebsanlage ist also nur dann einer Prüfung zu unterziehen, wenn für sie - zumindest teilweise - eine Betriebsanlagengenehmigung vorliegt. Der Inhaber der genehmigten Betriebsanlage muss die Termine der Überprüfungen in Evidenz halten und die Prüfung rechtzeitig durchführen lassen. Prüfungen nach GewO - Gewerbeordnung: • • • ÜberprüfungvonmeldepflichtigenAnlagenlt.§82GewO1994 ErstellungvonAbfallwirtschaftskonzepten ÜberprüfungvonvorhandenenAbfallwirtschaftskonzepten § ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG EXTERNE SICHERHEITSFACHKRÄFTE (PRÄVENTIVDIENST) Im Sinne des ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes) übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb oder einzelne Standorte Ihres Unternehmens. Auszug aus ASchG: ASchG §76. (1) Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen. Leistungen: • • • • • • • • Arbeitsplatzevaluierungen Umsetzung Präventionszeiten als SFK Ergonomie am Arbeitsplatz Begehungen von Arbeitsplätzen Beratungsleistungen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Planung von Arbeitsstätten Durchführung Arbeitsschutzausschuss (ASA) Durchführung von Unterweisungen / Schulungen Zusätzliche Leistungen: • • • Erstellung von SiGe Vorschriften Betriebsanweisungen Sicherheitsunterweisungen ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/innen zu einer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ihrer Arbeitnehmer/innen durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte wie Sicherheitsfachkräfte (SFK). In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmer/ innen muss pro Jahr eine gesetzlich vorgegebene Präventionszeit erbracht werden, davon fallen mindestens 40% auf eine Sicherheitsfachkraft. ICB Engineering GmbH Franzosengraben 10/7 A - 1030 Wien T: +43 1 907 38 70 F: +43 1 907 38 70 70 [email protected] www.icb-stz.at
© Copyright 2024 ExpyDoc