Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 20.03.2015

Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de
Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich.
Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43
Nr. 12/2015
Seite
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
Verden (Aller), 20. März 2015
INHALT
Seite
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Dorfe“,
Flecken Langwedel
30
Sitzung des Sozialausschusses am 23.03.2015,
Stadt Achim
30
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Achim-West,
Stadt Achim
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Steinfeld“,
Flecken Langwedel
30
30
44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilplan 2:
Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg), Flecken Ottersberg
31
Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 12 „Ostertorstraße/ Herrlichkeit“,
Stadt Verden (Aller)
30
Öffentliche Bekanntmachung
19. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses am Montag, den
23.03.2015 um 17:00 Uhr im Ratssaal, 1. OG, Raum 100, Rathaus Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim
Tagesordnung:
1.Eröffnung der Sitzung 2. Einwohnerfragestunde 3.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und
der Tagesordnung 4. Genehmigung des öffentlichen Teils des
Protokolls über die Sitzung am 26.01.2015 5. Antrag von Frau
Dr. Gölz / CDU-Fraktion vom 05. März 2015 auf Begehung des
Geländes Badener Dorfstraße 23 vor der Sitzung des Sozialausschusses am 23.März 2015 6. Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Stadt Achim, Stand 01.03.2015 7. Rechtsgutachten „Rechtliche Vorgaben bei der Ausschreibung des Betriebes
einer Kindertagesstätte in Form eines Dienstleistungsauftrages
bzw. einer Dienstleistungskonzession“ 8. Stadtradeln 2015 Radeln für ein gutes Klima 9. Einwohnerfragestunde
31
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „OrtsmitteWest“, Gemeinde Oyten
31
Sitzung des Rates am 24.03.2015, Gemeinde Riede
31
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“,
Gemeinde Thedinghausen
31
Jahreshauptversammlung am 22.04.2015, Jagdgenossenschaft Bierden
31
bereichs Herrlichkeit / Obere Straße / Stifthofstraße. Zweck der
Planung ist es, eine Neubebauung der Grundstücke Ostertorstraße 4, 6, 8 und 10 planungsrechtlich vorzubereiten und zu steuern. Insbesondere soll das zulässige Maß der baulichen Nutzung
gegenüber dem bestehenden Bauplanungsrecht erhöht werden.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB wird
auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des
§ 3 Abs. 1 BauGB verzichtet. Anstatt dessen erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
vom 07.04.2015 bis 21.04.2015 während der Dienststunden im
Rathaus der Stadt Verden (Aller), Ritterstraße 10, in den Zimmern 110-112 zu informieren. Hierbei wird Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung der vorgesehenen Planung gegeben.
nannte Bauleitplan mit Begründung liegt in der Zeit vom 31.
März bis zum 04. Mai 2015 im Rathaus des Fleckens Langwedel, Bauamt, Zimmer 23, Große Str. 1, 27299 Langwedel
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite
des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de (Pfad: Leben in der Gemeinde - Bauen und Wohnen - Bauleitplanung)
zur Einsichtnahme bereit. Während dieser Auslegung können
Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Flecken
Langwedel, Große Str. 1, 27299 Langwedel vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Langwedel, den 17. März 2015
Stadt Verden (Aller)
Der Bürgermeister
Flecken Langwedel
Der Bürgermeister
Hinweis: Die Beratungsunterlagen zu den o.g. Tagesordnungspunkten und die dazu erstellte Niederschrift werden im Internet
unter www.achim.de veröffentlicht.
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Achim hat in seiner Sitzung am 12.02.2015
Herrn Fritz-Heiner Hepke, Wiesenstraße 8, 28832 Achim für
eine weitere Amtszeit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Achim-West gewählt. Die Wahl wurde gemäß § 5 des
Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter von der Direktorin des Amtsgerichts Achim bestätigt.Die
Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre.
28832 Achim, den 17.03.2015
Amtliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
(VB) Nr. 12 „Ostertorstraße / Herrlichkeit“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Verden (Aller) hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans VB 12 „Ostertorstraße / Herrlichkeit“ im Verfahren gem.
13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst, wie in der Planskizze dargestellt, ein Gebiet in der
Kernstadt südlich der Ostertorstraße und östlich des Kreuzungs-
Senioren und Sport am 23.03.2015, Gemeinde Oyten
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales,
Stadt Achim
Der Bürgermeister
Stadt Achim
Der Bürgermeister
Seite
Bebauungsplan Nr. 6 „Im Dorfe“,
4. Änderung in Langwedel-Daverden
Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am
11.02.2014 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Dorfe“ beschlossen. Der Rat des Fleckens
Langwedel hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
„Im Dorfe“ mit Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich zentral
in der Ortschaft Daverden nordöstlich der Hauptstraße (L 158)
und südöstlich der Feldstraße (K 9) und wird von den Straßen
Feldstraße, Rotdornweg, Fliederweg und Ebereschenweg (einschließlich ehemaliges Feuerwehrhaus) umgrenzt. Der vorge-
Bebauungsplan Nr. 14 „Steinfeld“,
3. Änderung in Langwedel-Etelsen
Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am
11.02.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Steinfeld“ beschlossen. Der Rat des Fleckens
Langwedel hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Steinfeld“ mit Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der
Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Steinfeld“ befindet sich im Süden der Ortschaft Etelsen, südlich der „Dorfstraße“ (K 7) zwischen den Einmündungsbereichen der „Steinfeldstraße“ und dem „Kötnerweg“ und umfasst
folgende Grundstücke: Dorfstraße 11, 11a, 11b, 11c, 13, 15,
17, Steinfeldstraße 6, 6a und Kötnerweg 1. (Gemarkung Etelsen, Flur 6, Flurstücke 66/13, 66/22, 66/23, 67/3, 67/7, 67/11,
67/14, 67/16, 67/17, 67/18, 67/20, 67/21, 67/22 und 67/23).
Der vorgenannte Bauleitplan mit Begründung liegt in der Zeit
vom 31. März bis zum 04. Mai 2015 im Rathaus des Fleckens
Langwedel, Bauamt, Zimmer 23, Große Str. 1, 27299 Langwedel während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de
(Pfad: Leben in der Gemeinde - Bauen und Wohnen - Bauleitplanung) zur Einsichtnahme bereit. Während dieser Auslegung
können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim
Flecken Langwedel, Große Str. 1, 27299 Langwedel vorge-
Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
montags und dienstags
7.30 – 15.00 Uhr
dienstags, donnerstags und freitags
8.00 – 12.00 Uhr
mittwochs und freitags
7.30 – 12.00 Uhr
und donnerstags
14.00 – 16.00 Uhr
und donnerstags
7.30 – 18.00 Uhr
Führerscheinstelle:
montags und freitags
und dienstags
und donnerstags
8.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
30
bracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Langwedel, den 17. März 2015
Flecken Langwedel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Flecken Ottersberg, 44. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg); Genehmigung
Der Landkreis Verden hat mit Verfügung vom 27.11.2014 (Az.:
63-61 70/Ott-44) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
am 25.09.2014 vom Rat des Fleckens Ottersberg beschlossene
44. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg) ohne Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen
genehmigt.
Der räumliche Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplans liegt südlich der Landesstraße L 154 zwischen
Quelkhorn und Ottersberg, westlich des Walletals am Kambrucher Weg. Es umfasst die landwirtschaftliche Hofstelle Kambrucher Weg 5. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist
im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht.
Interessierte können die 44. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung
im Rathaus - Fachbereich Bauen und Wohnen - in Ottersberg,
Grüne Straße 24, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des
Fleckens Ottersberg unter www.ottersberg.de (Rubrik: Bauen
und Wohnen) zur Einsichtnahme bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr.
1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Flecken
Ottersberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt
für den Landkreis Verden wird die 44. Änderung des Flächennutzungsplans des Flecken Ottersberg, Teilplan 2: Narthauen,
Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher
Weg), wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Ottersberg, 11.03.2015
Flecken Ottersberg
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Am Montag, 23.03.2015, findet um 19:30 Uhr im Rathaussaal,
Hauptstr. 55, Oyten, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Jugend, Kultur, Soziales, Senioren und Sport statt.
Tagesordnung
1. Regularien. 2. Hausordnung für das Jugendzentrum; hier:
Ergebnisse aus der Sitzung des Arbeitskreises. 3. Erweiterung
der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Bassen;
hier: Erweiterung des Betreuungsangebotes bis 16:00 Uhr. 4.
Überprüfung der Gebühren im Kindertagesstättenbereich. 5.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) hier: Erlass einer 1. Änderungsatzung. 6. Neufassung
der Gebührenstaffel für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung und an der schulergänzenden Betreuung in den Grundschulen in Oyten. 7. Regularien.
Nach der Regelung der Geschäftsordnung findet jeweils zu
Beginn und nach Beendigung der Sitzung eine Einwohner31
fragestunde von je 15 Minuten statt. Die Veröffentlichung des
Bekanntmachungstextes erfolgt auch unter www.oyten.de.
Oyten, den 12.03.2015
GEMEINDE OYTEN
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Oyten über die Aufstellung von Bauleitplänen in Anwendung des Verwaltungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit
geltenden Fassung.
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 45 I „Ortsmitte- West“
hier: Öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Oyten hat in seiner
Sitzung am 23.06.2014 die Aufstellung und der Ausschuss
für Umwelt und Gemeindeentwicklung am 18.03.2015 die
öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 45 I „Ortsmitte-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“ einschließlich Begründung
mit Umweltbericht sind als umweltbezogene Informationen
die unten schlagwortartig charakterisierten und aufgeführten
Themenblöcke verfügbar und werden mit ausgelegt. Die Planentwürfe sowie die umweltbezogenen Informationen stehen
zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde Oyten
unter www.oyten.de (Rubrik: Aktuelle Meldungen) bereit. Die
Auslegung erfolgt in der Zeit vom 30.03.2015 bis 30.04.2015.
Während dieser Zeit hat jedermann Gelegenheit die nachstehenden Auslegungsunterlagen im Fachbereich Bauen & Planung der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten, 1.
Etage, Zimmer 19, innerhalb der Dienststunden einzusehen.
Anregungen können im Laufe der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Oyten, Hauptstraße
55, 28876 Oyten vorgebracht werden. Gemäß § 3 Absatz 2
BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird
darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es werden die Flurstücke und Flurstücksbereiche betroffen, die sich
innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Dieser ist in der
Planzeichnung genau dargestellt und aus der untenstehenden
Übersicht zu entnehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB (Urheber: Landkreis Verden, Nds. Landesbehörde f. Straßenbau
und Verkehr; Thematischer Bezug: Landschaftspflege, Hinweis zu Emissionen
Oyten, den 18.03.2015
Gemeinde Oyten
- FB Bauen & Planung Az.: 61 26 02 / 45 I
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Axel Junge
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 24. März 2015, 19:30 Uhr, findet in Riede,
Gasthaus Scholvin-Ortmann, Bremer Str. 68, eine öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Riede mit
nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit. 2. Einwohnerfragestunde. 3. Genehmigung des Protokolls über die
Sitzung des Rates am 24.02.2015. 4. Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten und Mitteilung über
den Ausführungstand von Ratsbeschlüssen. 5. Beratung und
Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 30 „Sondergebiet Rindviehhaltung“, a) Beschluss über den
Vorentwurf, b) Freigabe für die Verfahrensstufen „Frühzeitige
Bürgerbeteiligung“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB und „Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange“ gem. § 4 Abs. 1
BauGB. 6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstel-
lung eines Bebauungsplanes an der Felder Dorfstraße“, hier:
Aufstellungsbeschluss. 7. Beratung und Beschlussfassung
über die Belegung des Kindergartens Riede im Kindergartenjahr 2015/2016. 8. Beratung und empf. Beschlussfassung
über den Antrag des Fördervereins Waldkindergarten Adeliges Holz e.V. auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der
Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde auch für die
Mitgliedsgemeinden. 10. Beratung und Beschlussfassung über
die Aufstellung von Hundetoiletten 11. Entscheidung über die
Annahme von Zuwendungen. 12. Mitteilungen und Anfragen,
a) Errichtung Rastanlage am Weser-Radweg b) Weitere Mitteilungen und Anfragen. 13. Einwohnerfragestunde.
Anschließend Beratung in nichtöffentlicher Sitzung.
Thedinghausen, den 17.03.2015
Gemeinde Riede
Der Gemeindedirektor
gez. Hesse
Bauleitplanung der Gemeinde Thedinghausen;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“, hier:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Thedinghausen hat am 11.03.2014 die
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer
5“ gem. § 2 Abs. 1 i.V. mit § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches
beschlossen. Außerdem wurde vom Rat am 11.03.2014 die
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(Bürgerversammlung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planziel des künftigen Bebauungsplanes Nr. 52 ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes entlang der L 203 (Bremer Straße) in Thedinghausen. Der künftige Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 52 befindet sich im nordwestlichen
Teil der Gemeinde Thedinghausen südlich der Bremer Straße
(L 203) sowie westlich der Gemeindestraße „Am Illmer“. Die
genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachstehenden Kartenauszug ersichtlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB findet statt am Dienstag, dem 31. März 2015, 18:30
Uhr, im Gasthof Niedersachsen, Braunschweiger Str. 19,
27321 Thedinghausen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke
des Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“ werden dargestellt
und erläutert. Anschließend wird allgemein die Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Besonders wird darauf
hingewiesen, dass gem. § 36 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche die
Gelegenheit haben, Anregungen vorzutragen.
Thedinghausen, den 16. März 2015
Az. T/4/622-21
Gemeinde Thedinghausen
Der Gemeindedirektor
gez. Hesse
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bierden
am Mittwoch, d. 22.04.2015 im Gasthaus Meyer, Bierden.
Auszahlung des Jagdgeldes ab 18.00 Uhr. Beginn der Versammlung 19.00 Uhr.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung. 2. Protokollverlesung. 3. Bericht des 1. Vorsitzenden. 4. Kassenbericht. 5. Entlastung des
Vorstandes und Kassenführers. 6. Wahl eines Kassenprüfers.
7. Pachtangelegenheiten / Neuverpachtung. 8. Verschiedenes
Jagdgenossenschaft Bierden
Der Vorstand