Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich. Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43 Nr. 12/2015 Seite Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden Verden (Aller), 20. März 2015 INHALT Seite 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Dorfe“, Flecken Langwedel 30 Sitzung des Sozialausschusses am 23.03.2015, Stadt Achim 30 Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Achim-West, Stadt Achim 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Steinfeld“, Flecken Langwedel 30 30 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg), Flecken Ottersberg 31 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Ostertorstraße/ Herrlichkeit“, Stadt Verden (Aller) 30 Öffentliche Bekanntmachung 19. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses am Montag, den 23.03.2015 um 17:00 Uhr im Ratssaal, 1. OG, Raum 100, Rathaus Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim Tagesordnung: 1.Eröffnung der Sitzung 2. Einwohnerfragestunde 3.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 26.01.2015 5. Antrag von Frau Dr. Gölz / CDU-Fraktion vom 05. März 2015 auf Begehung des Geländes Badener Dorfstraße 23 vor der Sitzung des Sozialausschusses am 23.März 2015 6. Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Stadt Achim, Stand 01.03.2015 7. Rechtsgutachten „Rechtliche Vorgaben bei der Ausschreibung des Betriebes einer Kindertagesstätte in Form eines Dienstleistungsauftrages bzw. einer Dienstleistungskonzession“ 8. Stadtradeln 2015 Radeln für ein gutes Klima 9. Einwohnerfragestunde 31 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „OrtsmitteWest“, Gemeinde Oyten 31 Sitzung des Rates am 24.03.2015, Gemeinde Riede 31 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“, Gemeinde Thedinghausen 31 Jahreshauptversammlung am 22.04.2015, Jagdgenossenschaft Bierden 31 bereichs Herrlichkeit / Obere Straße / Stifthofstraße. Zweck der Planung ist es, eine Neubebauung der Grundstücke Ostertorstraße 4, 6, 8 und 10 planungsrechtlich vorzubereiten und zu steuern. Insbesondere soll das zulässige Maß der baulichen Nutzung gegenüber dem bestehenden Bauplanungsrecht erhöht werden. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet. Anstatt dessen erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 07.04.2015 bis 21.04.2015 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Verden (Aller), Ritterstraße 10, in den Zimmern 110-112 zu informieren. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der vorgesehenen Planung gegeben. nannte Bauleitplan mit Begründung liegt in der Zeit vom 31. März bis zum 04. Mai 2015 im Rathaus des Fleckens Langwedel, Bauamt, Zimmer 23, Große Str. 1, 27299 Langwedel während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de (Pfad: Leben in der Gemeinde - Bauen und Wohnen - Bauleitplanung) zur Einsichtnahme bereit. Während dieser Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Flecken Langwedel, Große Str. 1, 27299 Langwedel vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Langwedel, den 17. März 2015 Stadt Verden (Aller) Der Bürgermeister Flecken Langwedel Der Bürgermeister Hinweis: Die Beratungsunterlagen zu den o.g. Tagesordnungspunkten und die dazu erstellte Niederschrift werden im Internet unter www.achim.de veröffentlicht. Bekanntmachung Der Rat der Stadt Achim hat in seiner Sitzung am 12.02.2015 Herrn Fritz-Heiner Hepke, Wiesenstraße 8, 28832 Achim für eine weitere Amtszeit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Achim-West gewählt. Die Wahl wurde gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter von der Direktorin des Amtsgerichts Achim bestätigt.Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre. 28832 Achim, den 17.03.2015 Amtliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VB) Nr. 12 „Ostertorstraße / Herrlichkeit“ Der Verwaltungsausschuss der Stadt Verden (Aller) hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans VB 12 „Ostertorstraße / Herrlichkeit“ im Verfahren gem. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst, wie in der Planskizze dargestellt, ein Gebiet in der Kernstadt südlich der Ostertorstraße und östlich des Kreuzungs- Senioren und Sport am 23.03.2015, Gemeinde Oyten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales, Stadt Achim Der Bürgermeister Stadt Achim Der Bürgermeister Seite Bebauungsplan Nr. 6 „Im Dorfe“, 4. Änderung in Langwedel-Daverden Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Dorfe“ beschlossen. Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Dorfe“ mit Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich zentral in der Ortschaft Daverden nordöstlich der Hauptstraße (L 158) und südöstlich der Feldstraße (K 9) und wird von den Straßen Feldstraße, Rotdornweg, Fliederweg und Ebereschenweg (einschließlich ehemaliges Feuerwehrhaus) umgrenzt. Der vorge- Bebauungsplan Nr. 14 „Steinfeld“, 3. Änderung in Langwedel-Etelsen Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Steinfeld“ beschlossen. Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Steinfeld“ mit Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Steinfeld“ befindet sich im Süden der Ortschaft Etelsen, südlich der „Dorfstraße“ (K 7) zwischen den Einmündungsbereichen der „Steinfeldstraße“ und dem „Kötnerweg“ und umfasst folgende Grundstücke: Dorfstraße 11, 11a, 11b, 11c, 13, 15, 17, Steinfeldstraße 6, 6a und Kötnerweg 1. (Gemarkung Etelsen, Flur 6, Flurstücke 66/13, 66/22, 66/23, 67/3, 67/7, 67/11, 67/14, 67/16, 67/17, 67/18, 67/20, 67/21, 67/22 und 67/23). Der vorgenannte Bauleitplan mit Begründung liegt in der Zeit vom 31. März bis zum 04. Mai 2015 im Rathaus des Fleckens Langwedel, Bauamt, Zimmer 23, Große Str. 1, 27299 Langwedel während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de (Pfad: Leben in der Gemeinde - Bauen und Wohnen - Bauleitplanung) zur Einsichtnahme bereit. Während dieser Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Flecken Langwedel, Große Str. 1, 27299 Langwedel vorge- Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin. Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten: Kfz-Zulassungsbehörde: montags und dienstags 7.30 – 15.00 Uhr dienstags, donnerstags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 7.30 – 18.00 Uhr Führerscheinstelle: montags und freitags und dienstags und donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 30 bracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Langwedel, den 17. März 2015 Flecken Langwedel Der Bürgermeister Bekanntmachung Flecken Ottersberg, 44. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg); Genehmigung Der Landkreis Verden hat mit Verfügung vom 27.11.2014 (Az.: 63-61 70/Ott-44) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die am 25.09.2014 vom Rat des Fleckens Ottersberg beschlossene 44. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg) ohne Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplans liegt südlich der Landesstraße L 154 zwischen Quelkhorn und Ottersberg, westlich des Walletals am Kambrucher Weg. Es umfasst die landwirtschaftliche Hofstelle Kambrucher Weg 5. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht. Interessierte können die 44. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung im Rathaus - Fachbereich Bauen und Wohnen - in Ottersberg, Grüne Straße 24, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.ottersberg.de (Rubrik: Bauen und Wohnen) zur Einsichtnahme bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Flecken Ottersberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Verden wird die 44. Änderung des Flächennutzungsplans des Flecken Ottersberg, Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Bauernhofkindergarten Kambrucher Weg), wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB). Ottersberg, 11.03.2015 Flecken Ottersberg Der Bürgermeister Bekanntmachung Am Montag, 23.03.2015, findet um 19:30 Uhr im Rathaussaal, Hauptstr. 55, Oyten, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales, Senioren und Sport statt. Tagesordnung 1. Regularien. 2. Hausordnung für das Jugendzentrum; hier: Ergebnisse aus der Sitzung des Arbeitskreises. 3. Erweiterung der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Bassen; hier: Erweiterung des Betreuungsangebotes bis 16:00 Uhr. 4. Überprüfung der Gebühren im Kindertagesstättenbereich. 5. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) hier: Erlass einer 1. Änderungsatzung. 6. Neufassung der Gebührenstaffel für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung und an der schulergänzenden Betreuung in den Grundschulen in Oyten. 7. Regularien. Nach der Regelung der Geschäftsordnung findet jeweils zu Beginn und nach Beendigung der Sitzung eine Einwohner31 fragestunde von je 15 Minuten statt. Die Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes erfolgt auch unter www.oyten.de. Oyten, den 12.03.2015 GEMEINDE OYTEN Der Bürgermeister Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Oyten über die Aufstellung von Bauleitplänen in Anwendung des Verwaltungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 45 I „Ortsmitte- West“ hier: Öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Oyten hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 die Aufstellung und der Ausschuss für Umwelt und Gemeindeentwicklung am 18.03.2015 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht sind als umweltbezogene Informationen die unten schlagwortartig charakterisierten und aufgeführten Themenblöcke verfügbar und werden mit ausgelegt. Die Planentwürfe sowie die umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde Oyten unter www.oyten.de (Rubrik: Aktuelle Meldungen) bereit. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 30.03.2015 bis 30.04.2015. Während dieser Zeit hat jedermann Gelegenheit die nachstehenden Auslegungsunterlagen im Fachbereich Bauen & Planung der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten, 1. Etage, Zimmer 19, innerhalb der Dienststunden einzusehen. Anregungen können im Laufe der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten vorgebracht werden. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es werden die Flurstücke und Flurstücksbereiche betroffen, die sich innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Dieser ist in der Planzeichnung genau dargestellt und aus der untenstehenden Übersicht zu entnehmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB (Urheber: Landkreis Verden, Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr; Thematischer Bezug: Landschaftspflege, Hinweis zu Emissionen Oyten, den 18.03.2015 Gemeinde Oyten - FB Bauen & Planung Az.: 61 26 02 / 45 I Der Bürgermeister In Vertretung gez. Axel Junge Bekanntmachung Am Dienstag, dem 24. März 2015, 19:30 Uhr, findet in Riede, Gasthaus Scholvin-Ortmann, Bremer Str. 68, eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Riede mit nachfolgender Tagesordnung statt: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit. 2. Einwohnerfragestunde. 3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates am 24.02.2015. 4. Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten und Mitteilung über den Ausführungstand von Ratsbeschlüssen. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sondergebiet Rindviehhaltung“, a) Beschluss über den Vorentwurf, b) Freigabe für die Verfahrensstufen „Frühzeitige Bürgerbeteiligung“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB und „Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange“ gem. § 4 Abs. 1 BauGB. 6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstel- lung eines Bebauungsplanes an der Felder Dorfstraße“, hier: Aufstellungsbeschluss. 7. Beratung und Beschlussfassung über die Belegung des Kindergartens Riede im Kindergartenjahr 2015/2016. 8. Beratung und empf. Beschlussfassung über den Antrag des Fördervereins Waldkindergarten Adeliges Holz e.V. auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses. 9. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde auch für die Mitgliedsgemeinden. 10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Hundetoiletten 11. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen. 12. Mitteilungen und Anfragen, a) Errichtung Rastanlage am Weser-Radweg b) Weitere Mitteilungen und Anfragen. 13. Einwohnerfragestunde. Anschließend Beratung in nichtöffentlicher Sitzung. Thedinghausen, den 17.03.2015 Gemeinde Riede Der Gemeindedirektor gez. Hesse Bauleitplanung der Gemeinde Thedinghausen; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“, hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Thedinghausen hat am 11.03.2014 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“ gem. § 2 Abs. 1 i.V. mit § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschlossen. Außerdem wurde vom Rat am 11.03.2014 die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Planziel des künftigen Bebauungsplanes Nr. 52 ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes entlang der L 203 (Bremer Straße) in Thedinghausen. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 befindet sich im nordwestlichen Teil der Gemeinde Thedinghausen südlich der Bremer Straße (L 203) sowie westlich der Gemeindestraße „Am Illmer“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachstehenden Kartenauszug ersichtlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet statt am Dienstag, dem 31. März 2015, 18:30 Uhr, im Gasthof Niedersachsen, Braunschweiger Str. 19, 27321 Thedinghausen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 52 „Illmer 5“ werden dargestellt und erläutert. Anschließend wird allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Besonders wird darauf hingewiesen, dass gem. § 36 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit haben, Anregungen vorzutragen. Thedinghausen, den 16. März 2015 Az. T/4/622-21 Gemeinde Thedinghausen Der Gemeindedirektor gez. Hesse Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bierden am Mittwoch, d. 22.04.2015 im Gasthaus Meyer, Bierden. Auszahlung des Jagdgeldes ab 18.00 Uhr. Beginn der Versammlung 19.00 Uhr. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung. 2. Protokollverlesung. 3. Bericht des 1. Vorsitzenden. 4. Kassenbericht. 5. Entlastung des Vorstandes und Kassenführers. 6. Wahl eines Kassenprüfers. 7. Pachtangelegenheiten / Neuverpachtung. 8. Verschiedenes Jagdgenossenschaft Bierden Der Vorstand
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