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Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de
Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich.
Druck: Verlag Kreiszeitung Syke, 28857 Syke
Nr. 14/2015
Verden (Aller), 4. April 2015
INHALT
Seite
Amtliche Bekanntmachungen des Kreises
Problemabfallsammlung, Landkreis Verden
Seite
Seite
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Problemabfallsammlung des Landkreises
vom 13. bis 24. April
Vom 13. bis 24. April 2015 führt der Landkreis Verden
wieder eine Sammelaktion für Problemabfälle aus privaten
Haushaltungen durch. Bei der Sammlung können Pflanzenschutzmittel, lösungsmittelhaltige Flüssigkeiten, Verdünner,
Desinfektions- und Reinigungsmittel, Quecksilber, Haushaltsbatterien, Holzschutzmittel, Lacke und andere Umwelt
gefährdende Chemikalien abgegeben werden.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015,
Flecken Langwedel
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Reste einfacher Binder- und Abtönfarben auf Wasserbasis
sind keine Problemabfälle. Sie werden bei der Sammlung
nicht angenommen. Eingetrocknete und ausgehärtete Farbreste von Binderfarben können in die Restabfalltonne gegeben werden. Der leere Farbeimer gehört in den Gelben Sack
. Flüssige Reste von Lacken und Spezialfarben mit organischen Lösungsmitteln sind hingegen bei der Problemabfallsammlung abzugeben. Lediglich restlos leergestrichene
Lackdosen sind für den Gelben Sack bestimmt.
Gebrauchte Batterien und Akkus nehmen die Verkaufsstellen zurück. Sie können mit Ausnahme von Starterbatterien
auch bei der Sondermüllsammlung abgegeben werden. Die
Abgabe von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen
in haushaltsüblichen Mengen (bis 20 kg/20 l) ist kostenlos. Problemabfälle aus anderen Herkunftsbereichen, wie
öffentlichen Einrichtungen, Gewerbe oder Landwirtschaft,
werden auf den mobilen Sammlungen nicht angenommen.
Die Problemabfallsammlungen werden wie folgt durchgeführt:
Datum
Zeit
Ort
Standort
Datum
13.04.2015 14.00 - 16.30 Uhr
16.45 - 17.15 Uhr
17.30 - 18.00 Uhr
18.45 - 19.10 Uhr
19.30 - 20.00 Uhr
Achim
Achim-Embsen
Bassen
Schaphusen
Oyten
Parkplatz Gymnasium
Hühnerkamp/Parkpl. an der alten Schule
Akeleiweg
Schützenhalle
Zum Behlingsee, Bushaltest. Bultensee
14.04.2015 14.00 - 15.15 Uhr
15.30 - 16.00 Uhr
16.20 - 16.50 Uhr
17.20 - 17.50 Uhr
Ottersberg
Quelkhorn
Otterstedt
Ottersberg/Bahnh.
Zirkusplatz, Fährwisch
Am Denkmal/Triften
Parkplatz Otterstedter See
Bahnhof/Bahnhofstraße,
(Parkplatz v. d. ehem. Molkerei)
Kaufhaus Dodenhof
Alte Schule/ Schützenplatz
18.15 - 18.45 Uhr Posthausen
19.00 - 19.30 Uhr Grasdorf
15.04.2015 14.00 - 15.45 Uhr
16.00 - 16.30 Uhr
17.00 - 17.30 Uhr
18.10 - 18.40 Uhr
19.00 - 19.30 Uhr
Kirchlinteln
Bendingbostel
Scharnhorst
Holtum (Geest)
Holtebüttel
Schützenplatz
Schützenhalle
Sportplatz
Feuerwehrhaus, Hinterm Brink
Feuerwehrhaus Am Broockkamp
16.04.2015 14.00 - 15.45 Uhr
16.00 - 16.30 Uhr
16.45 - 17.15 Uhr
18.00 - 18.30 Uhr
18.45 - 19.15 Uhr
19.30 - 20.00 Uhr
Verden-Borstel
Armsen
Neddenaverbergen
Hohenaverbergen
Luttum
Verden- Eitze
REWE-Markt, Im Ohrt
Buswendeplatz Kattensteert
Alte Schule
Friedhofskapelle
Gasthaus Helmke
Am Gohbach, Friedhofsparkplatz
17.04.2015 13.30 - 14.45 Uhr
15.00 - 15.30 Uhr
15.50 - 16.15 Uhr
16.30 - 17.00 Uhr
17.30 - 18.00 Uhr
Dörverden
Barme
Westen
Hülsen
Otersen
Parkplatz Rathaus
Memelstraße/Rathausstraße
Feldstraße
Schützenweg, Parkplatz am Sportplatz
Feuerwehrgerätehaus
Zeit
Ort
Standort
20.04.2015 14.00 - 15.45 Uhr
16.00 - 16.30 Uhr
16.45 - 17.15 Uhr
18.00 - 18.25 Uhr
18.40 - 19.10 Uhr
19.35 - 20.00 Uhr
Thedinghausen
Morsum
Wulmstorf
Intschede
Blender
Wahnebergen
Bauhof der Gemeinde, Mühlenstr./ Poststr.
Gemeindehaus (MSC), Tietjenstraße
Parkplatz Gasthaus Becker
Parkplatz Mehrzweckhalle, Am Sportplatz
Schulparkplatz
Sportplatz
21.04.2015 14.00 - 17.00 Uhr
17.45 - 18.15 Uhr
18.45 - 19.15 Uhr
19.30 - 20.00 Uhr
Achim- Baden
Oyten
Bockhorst
Fischerhude
Parkplatz vor dem Sportzentrum Lahof
Parkplatz Bergstraße 42-50
Bockhorster Dorfstraße/Pflanzenhöfe
Kirchstraße/Eichhof
22.04.2015 14.00 - 14.45 Uhr
15.00 - 15.30 Uhr
15.45 - 16.15 Uhr
17.00 - 18.00 Uhr
18.15 - 19.15 Uhr
19.30 - 20.00 Uhr
Langwedel
Cluvenhagen
Etelsen
Achim-Uesen
Bierden
Achim-Uphusen
Parkplatz Schule
Feuerwehrgerätehaus/Daverdener Straße
Feuerwehrgerätehaus, Hustedter Straße
Sportverein Uesen, Worpsweder Straße
In den Bergen, Friedhofsparkplatz
Klinkdamm, Parkplatz TB Uphusen
23.04.2015 13.30 - 16.30 Uhr
17.00 - 17.30 Uhr
17.45 - 18.15 Uhr
18.35 - 19.05 Uhr
Verden (Aller)
Verden-Dauelsen
Verden-Walle
Völkersen
Parkplatz Reeperbahn
Gasthaus Früchtenicht
Parkplatz am Heimathaus, Am Schulberg
Feuerwehrgerätehaus, Rotenburger Straße
24.04.2015 14.00 - 15.45 Uhr Oyten
16.45 - 17.15 Uhr Riede
17.30 - 18.00 Uhr Emtinghausen
Bauhof der Gemeinde
Segelhorst, Parkplatz am Sportplatz
Bremer Str./Parkplatz vor der Schützenhalle
Verden (Aller), 27. Februar 2015
LANDKREIS VERDEN
Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz
Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
Im Übrigen gelten die folgenden
Besuchszeiten:
dienstags, donnerstags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr
und donnerstag
14.00 – 16.00 Uhr
Kfz-Zulassungsbehörde:
montags und dienstags
mittwochs und freitags
donnerstags
7.30 – 15.00 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr
7.30 – 18.00 Uhr
Kfz-Zulassungsbehörde:
montags und dienstags
mittwochs und freitags
donnerstags
7.30 – 15.00 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr
7.30 – 18.00 Uhr
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Haushaltssatzung des Flecken Langwedel
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat des Flecken Langwedel in seiner Sitzung am 05.02.2015 folgende Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf
19.751.500 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf
19.751.500 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf
167.800 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf
167.800 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
18.728.900 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
17.685.800 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 697.500 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.015.200 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf
0€
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 116.900 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
19.426.400 €
19.817.900 €
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
1.500.000 €.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für
das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
Langwedel, den 05.02.2015
350 v.H.
330 v.H.
330 v.H.
gez. Brandt - Bürgermeister
(L.S.)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit verkündet. Eine Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 07.04.2015 bis einschl. 15.04.2015 im Rathaus des Flecken Langwedel, Große Straße 1, 27299 Langwedel, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Weiter wird noch darauf hingewiesen, dass der gem. § 151
NKomVG aufgestellte Bericht des Flecken Langwedel über
seine Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform
des privaten Rechts und die Beteiligungen daran (Beteiligungsbericht) dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist.
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann zu den Dienststunden auch über die o. g. förmliche Auslegungsfrist des
Haushaltsplanes hinaus gestattet.
Langwedel, 30.03.2015
FLECKEN LANGWEDEL
Der Bürgermeister
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