Änderungsbeschluss 5 - Landgericht Neuruppin

320 LG Neuruppin 2015/5
Beschluss
Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Neuruppin wird aufgrund der Beendigung
der Abordnung von Frau RinAG Dr. Zahnert sowie der Rückkehr von Frau RinLG Burzer mit
Wirkung zum 01.05.2015 wie folgt geändert:
A.
1. Zivilkammer
RinLG Leeuwestein wird der 1. Zivilkammer mit 0,25 ihrer Arbeitskraft zugewiesen.
RLG Dr. Lütgens wird der 1. Zivilkammer mit 0,25 seiner Arbeitskraft zugewiesen.
5. Zivilkammer
Der Arbeitskraftanteil von Richter am Landgericht Dr. Lütgens reduziert sich auf 0,75.
31. Zivilkammer
Der Arbeitskraftanteil von VRLG Weitershaus reduziert sich auf 0,45.
Der Arbeitskraftanteil von RinLG Leeuwestein reduziert sich auf 0,50
32. Zivilkammer
VRLG Weitershaus wird der 32. Zivilkammer mit 0,05 seiner Arbeitskraft als Beisitzer
zugewiesen. VRLG Weitershaus wird zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.
Der Einsatz von RinLG Leeuwestein entfällt.
1. Strafkammer
RinLG Burzer wird mit 0,75 ihrer Arbeitskraft der 1. Strafkammer zugewiesen. RinLG Burzer
wird zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.
Der Arbeitskraftanteil von RLG Scharf reduziert sich auf 0,3.
Der Einsatz von RLG Kalbow entfällt.
2. Strafkammer
RinLG Burzer wird mit 0,2 ihrer Arbeitskraft der 2. Strafkammer zugewiesen. RinLG Burzer
wird zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.
Der Arbeitskraftanteil von RLG Scharf reduziert sich auf 0,1.
Der Einsatz von RLG Kalbow entfällt.
4. Strafkammer
RLG Kalbow wird der 4. Strafkammer mir 0,95 seiner Arbeitskraft als Vorsitzender
zugewiesen.
Strafvollstreckungskammer
RinLG Burzer wird mit 0,05 ihrer Arbeitskraft der Strafvollstreckungskammer zugewiesen.
RLG Kalbow wird mit 0,05 seiner Arbeitskraft der Strafvollstreckungskammer zugewiesen.
RLG Scharf wird mit 0,6 seiner Arbeitskraft der Strafvollstreckungskammer zugewiesen.
B.
Abschnitt C IV 9b des Geschäftsverteilungsplanes wird aufgrund der geänderten Zuweisung
wie folgt geändert:
b.
Dezernate
1. Strafkammer 1,89
3. Strafkammer 2,90
Die Gesamtpunktzahl der Kammer ergibt sich wie folgt:
Eingänge x Punktezahl (z. B. 1 Kls-Sache: 1 x 10):
Gesamtpunkte im Turnus A (z.B.):
Überlastungsausgleich:
ergibt Gesamtpunkte:
dividiert durch Dezernatszahl (z.B. 2,0):
2
10
10
0
20
10,00
C. Die Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts für das Jahr 2015 wird wie
folgt geändert:
Das Turnusblatt zum Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts ab dem 1. Mai 2015
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
1.
x
5.
31.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Neuruppin, den 29.04.2015
Das Präsidium des Landgerichts
Beglaubigt
Robarick
Justizbeschäftigte
3