320 LG Neuruppin 2015/5 Beschluss Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Neuruppin wird aufgrund der Beendigung der Abordnung von Frau RinAG Dr. Zahnert sowie der Rückkehr von Frau RinLG Burzer mit Wirkung zum 01.05.2015 wie folgt geändert: A. 1. Zivilkammer RinLG Leeuwestein wird der 1. Zivilkammer mit 0,25 ihrer Arbeitskraft zugewiesen. RLG Dr. Lütgens wird der 1. Zivilkammer mit 0,25 seiner Arbeitskraft zugewiesen. 5. Zivilkammer Der Arbeitskraftanteil von Richter am Landgericht Dr. Lütgens reduziert sich auf 0,75. 31. Zivilkammer Der Arbeitskraftanteil von VRLG Weitershaus reduziert sich auf 0,45. Der Arbeitskraftanteil von RinLG Leeuwestein reduziert sich auf 0,50 32. Zivilkammer VRLG Weitershaus wird der 32. Zivilkammer mit 0,05 seiner Arbeitskraft als Beisitzer zugewiesen. VRLG Weitershaus wird zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt. Der Einsatz von RinLG Leeuwestein entfällt. 1. Strafkammer RinLG Burzer wird mit 0,75 ihrer Arbeitskraft der 1. Strafkammer zugewiesen. RinLG Burzer wird zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellt. Der Arbeitskraftanteil von RLG Scharf reduziert sich auf 0,3. Der Einsatz von RLG Kalbow entfällt. 2. Strafkammer RinLG Burzer wird mit 0,2 ihrer Arbeitskraft der 2. Strafkammer zugewiesen. RinLG Burzer wird zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellt. Der Arbeitskraftanteil von RLG Scharf reduziert sich auf 0,1. Der Einsatz von RLG Kalbow entfällt. 4. Strafkammer RLG Kalbow wird der 4. Strafkammer mir 0,95 seiner Arbeitskraft als Vorsitzender zugewiesen. Strafvollstreckungskammer RinLG Burzer wird mit 0,05 ihrer Arbeitskraft der Strafvollstreckungskammer zugewiesen. RLG Kalbow wird mit 0,05 seiner Arbeitskraft der Strafvollstreckungskammer zugewiesen. RLG Scharf wird mit 0,6 seiner Arbeitskraft der Strafvollstreckungskammer zugewiesen. B. Abschnitt C IV 9b des Geschäftsverteilungsplanes wird aufgrund der geänderten Zuweisung wie folgt geändert: b. Dezernate 1. Strafkammer 1,89 3. Strafkammer 2,90 Die Gesamtpunktzahl der Kammer ergibt sich wie folgt: Eingänge x Punktezahl (z. B. 1 Kls-Sache: 1 x 10): Gesamtpunkte im Turnus A (z.B.): Überlastungsausgleich: ergibt Gesamtpunkte: dividiert durch Dezernatszahl (z.B. 2,0): 2 10 10 0 20 10,00 C. Die Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts für das Jahr 2015 wird wie folgt geändert: Das Turnusblatt zum Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts ab dem 1. Mai 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1. x 5. 31. x x x x x x x x x x x x Neuruppin, den 29.04.2015 Das Präsidium des Landgerichts Beglaubigt Robarick Justizbeschäftigte 3
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