Änderungsbeschluss 3 - Landgericht Neuruppin

320 LG Neuruppin 2015/3
Beschluss
A. Aufgrund des Ruhestandes des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Lütticke wird
der Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 mit Wirkung zum 01.04.2015 wie folgt
geändert:
4. Strafkammer
Der Arbeitskraftanteil von VRLG Kraatz reduziert sich auf 0,5.
2. Zivilkammer
VRLG Kraatz wird mit 0,1 seiner Arbeitskraft der 2. Zivilkammer als Vorsitzender
zugewiesen.
Kammer für Handelssachen
VRLG Kraatz wird mit 0,4 seiner Arbeitskraft der Kammer für Handelssachen als
Vorsitzender zugewiesen.
B. Mit Wirkung zum 16.04.2015 wird der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts
Neuruppin wie folgt geändert:
2. Zivilkammer
VRLG Kraatz wird mit 0,35 seiner Arbeitskraft der 2. Zivilkammer als Vorsitzender
zugewiesen.
Kammer für Handelssachen
VRLG Kraatz wird mit 0,65 seiner Arbeitskraft der Kammer für Handelssachen als
Vorsitzender zugewiesen.
4. Strafkammer
Der Einsatz von VRLG Kraatz entfällt.
RLG Kalbow wird der 4. Strafkammer mit 0,5 seiner Arbeitskraft als Vorsitzender
zugewiesen.
1. Strafkammer
Der Arbeitskraftanteil von RLG Kalbow reduziert sich auf 0,45.
2. Strafkammer
Der Arbeitskraftanteil von RLG Kalbow reduziert sich auf 0,05. RLG Scharf wird zum
stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt.
Neuruppin, den 25.03.2015
Das Präsidium des Landgerichts
Beglaubigt
Robarick
Justizbeschäftigte
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