320 LG Neuruppin 2015/3 Beschluss A. Aufgrund des Ruhestandes des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Lütticke wird der Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 mit Wirkung zum 01.04.2015 wie folgt geändert: 4. Strafkammer Der Arbeitskraftanteil von VRLG Kraatz reduziert sich auf 0,5. 2. Zivilkammer VRLG Kraatz wird mit 0,1 seiner Arbeitskraft der 2. Zivilkammer als Vorsitzender zugewiesen. Kammer für Handelssachen VRLG Kraatz wird mit 0,4 seiner Arbeitskraft der Kammer für Handelssachen als Vorsitzender zugewiesen. B. Mit Wirkung zum 16.04.2015 wird der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Neuruppin wie folgt geändert: 2. Zivilkammer VRLG Kraatz wird mit 0,35 seiner Arbeitskraft der 2. Zivilkammer als Vorsitzender zugewiesen. Kammer für Handelssachen VRLG Kraatz wird mit 0,65 seiner Arbeitskraft der Kammer für Handelssachen als Vorsitzender zugewiesen. 4. Strafkammer Der Einsatz von VRLG Kraatz entfällt. RLG Kalbow wird der 4. Strafkammer mit 0,5 seiner Arbeitskraft als Vorsitzender zugewiesen. 1. Strafkammer Der Arbeitskraftanteil von RLG Kalbow reduziert sich auf 0,45. 2. Strafkammer Der Arbeitskraftanteil von RLG Kalbow reduziert sich auf 0,05. RLG Scharf wird zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Neuruppin, den 25.03.2015 Das Präsidium des Landgerichts Beglaubigt Robarick Justizbeschäftigte 2
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