Beleitplanung Planteil Angerfeld Nord

148/1
150/2
155/1
5.00
TS
A
C
4.00
0
3.0
Straßenbegrenzungslinie
1.4
B
6,0
0
8.0
Murnau am Staffelsee, den ...................
Erster Bürgermeister
128
159
GPS
verbindliche Maße in Meter
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------Planverfasser :
Bernd Feldpausch, Dipl. Ing.
82418 Seehausen an Staffelsee , Tel. 08841 / 5681
B
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
mit Bezeichnung der Teilgebiete, z.B. A, B
------------------------------(Rolf Beuting)
126
Datum der Planfertigung : Vorentwurf 13.04.2015, geändert am 23.04.2015
3
1.5
A
127
158
160
am ...................
Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden
Rathaus zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft erteilt.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft .
Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen .
6
1. für die Festsetzungen:
------------------------------(Rolf Beuting)
0
4.0
157
7.00
ZEICHENERKLÄRUNG DER PLANZEICHNUNG
1.3
am .......................
I
154
GPS
Firstrichtung der Hauptgebäude
1.7
161
161/4
52/1
1.6
161/3
161/2
Umgrenzung des Geltungsbereichs
5/1
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------BEBAUUNGSPLAN
5
164
2.1
bestehende Gebäude
2.2
vorgeschlagene Grundstücksgrenzen
2.3
bestehende Grundstücksgrenzen
163/1
8
1
2. für die Hinweise:
2.4
1426/1
bestehende Flurstücksnummern
DER MARKTGEMEINDE MURNAU AM STAFFELSEE
FÜR DEN BEREICH "ANGERFELD NORD"
- AUFGESTELLT IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH §13 BauGB -
26
Die ordnungsgemäße Beseitigung von anfallendem Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück
ist in jedem Einzelfall nach den Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
(NWFreiV) mit den technischen Regeln (TRENGW) in geeigneter Art nachzuweisen.
GPS
156
öffentliche Straßenverkehrsfläche
Satzungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung
gem. §10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
129
32
HINWEIS ZUR NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG
7. Gestaltung
- Dachneigung von Wohngebäuden zwischen 24 und 28°
Dachneigung von Garagen zwischen 20 und 24°
- Die Traufseite von Hauptgebäuden muss um mind. 15% länger sein als die Giebelseite
- Die Module von Photovoltaikanlagen sind in einer rechteckigen Gesamtform anzuordnen
- Dachaufbauten sind mit Ausnahme von Quergiebeln beziehungsweise Quergiebelvorbauten (Definition siehe § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung des Marktes) unzulässig
155
30
1. Mit Geldbuße bis zu 500.000 € kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
einer Vorschrift dieses Bebauungsplans zur Gestaltung oder sonstigen Grünordnung
oder einer aufgrund dieser Vorschrift ergangenen Anordnung der Bauaufsichtsbehörde
zuwider handelt. (Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO)
2. Mit Geldbuße bis zu 10.000 € kann belegt werden, wer der nach § 9 Abs. 1 Nr. 25
Buchstabe b BauGB festgesetzten Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von
Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern dadurch
zuwider handelt, dass diese beseitigt, wesentlich beeinträchtigt oder zerstört werden.
6. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen
- innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig, im Bereich der Teilgebiete A und C jedoch nicht näher als 3,00 m zur Grenze mit dem Flurstück 154
- Abstand von Garagen zur Straßenbegrenzungslinie mind. 5,50 m, von Nebenanlagen
mind. 3,00 m.
306
7/1
12
HINWEISE ZU ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
5.3 im Teilgebiet C
- Maximal 2 Vollgeschosse, über einem möglichen OG max. 0,30 m Kniestock (gemessen
von OK Rohdecke des OG bis OK Fußpfette)
- OKF EG max. 0,10 m über dem natürlichen Gelände (gemessen in der Mitte der
östlichen Außenwand)
2
GPS
154/3
1.2
von .......................
bis ........................
5
N
(Auszug aus dem Flächennutzungsplan)
152
152/3
Wasche
rfeld Str
aße
12. Festsetzung zum Geländeverlauf
Der natürliche Geländeverlauf ist zu erhalten.
Baugrenze
Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB
III
5/2
2
E
ÜBERSICHTSLAGEPLAN M 1:5000
130
2a
152/2
11. Festsetzung zur Grünordnung
Die Pflanzung von geschlossenen Hecken aus Nadelgehölzen ist unzulässig.
1.1
am .......................
Murnau am Staffelsee, den ...................
Erster Bürgermeister
I
4
168
/1
SS
BAH
RA
5.2 im Teilgebiet B
- maximale Wandhöhe bergseitig = 6,20 m, gemessen von OK natürlichem Gelände bis
OK Fußpfette (gemessen in der Mitte der östlichen Außenwand)
Aufstellungsbeschluss
150/1
3a
ST
DES
ER
B2
5.1 im Teilgebiet A
- zwingend UG und EG, darüber max. 1,20 m Kniestock (gemessen von OK Rohdecke
des EG bis OK Fußpfette)
- OKF UG max. 0,10 m über dem natürlichen Gelände (gemessen in der Mitte der
westlichen Außenwand)
131
11
6
10. Abstandsflächen nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung
13. Soweit in den Festsetzungen durch Text nichts anderes festgelegt ist, gilt die
Gestaltungssatzung der Marktgemeinde Murnau.
132
3
AU
BUN
RN
PLANUNGSGEBIET
5. Höhenentwicklung der Hauptgebäude und ihre Einpassung ins Gelände
(Erläuterung der verwendeten Abkürzungen: Untergeschoss = UG, Erdgeschoss = EG,
Obergeschoss = OG, Oberkante = OK, Oberkante Fußboden = OKF)
137
GPS
150
5
4. Mindestgrundstücksgröße für den Teilbereich A: 700 m²
MU
LD
FE
R
HE
SC
WA
133
II
An
ger
feld
Str
aße
3. Bauweise
- offene Bauweise gem. § 22 BauNVO
- im Teilgebiet A sind nur Einzelhäuser, in den Teilgebieten B und C sind Einzel- und
Doppelhäuser zulässig.
1
ße
tra
rS
ue
rna
Mu
Die Marktgemeinde Murnau am Staffelsee erlässt aufgrund § 2 Abs. 1 , § 9 und 10 des
Baugesetzbuchs (BauGB), Art . 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) sowie des Art.3 Abs. 2 des Bayerischen
Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) diesen Bebauungsplan, bestehend aus Zeichnungs und Textteil, als Satzung.
9. Grundstückszufahrten
- Je Baugrundstück ist nur eine Grundstückszufahrt (gemeinsam für Garagen und
Stellplätze) für Einzelhäuser von höchstens 9 m Breite und für Doppelhäuser von
höchstens 6 m Breite je Haushälfte
- Grundstückzufahrt für Teilgebiet A nur in unmittelbarem Anschluss an die
gemeinsame Grenze mit dem Flurstück 159
29
2. Maß der Nutzung
- GRZ gem. § 19 BauNVO = 0.2
- GFZ gem. § 20 BauNVO = 0.4
- Balkone und Terrassen bis zu 25% der Grundfläche eines Wohngebäudes bleiben bei
der Grundflächenberechnung nach § 19 Abs. 4 BauNVO unberücksichtigt.
Ansonsten ist bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche nach § 19 Abs. 4
BauNVO eine Überschreitung von bis zu 80% zulässig.
- AUFGESTELLT IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH §13 BauGB -
139
1
FÜR DEN BEREICH "ANGERFELD NORD"
8. Grundstücksinterne Wege, Plätze oder Zufahrten
in sickerfähiger bzw. fugenoffener Ausführung,
in diesem Fall Anrechnung nur zu 50% bei den Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO
13
1. Art der Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO
2
DER MARKTGEMEINDE MURNAU AM STAFFELSEE
VERFAHRENSVERMERKE
PLANZEICHNUNG M 1:1000
15
a
FESTSETZUNGEN DURCH TEXT
15
BEBAUUNGSPLAN