148/1 150/2 155/1 5.00 TS A C 4.00 0 3.0 Straßenbegrenzungslinie 1.4 B 6,0 0 8.0 Murnau am Staffelsee, den ................... Erster Bürgermeister 128 159 GPS verbindliche Maße in Meter -----------------------------------------------------------------------------------------------------------Planverfasser : Bernd Feldpausch, Dipl. Ing. 82418 Seehausen an Staffelsee , Tel. 08841 / 5681 B Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung mit Bezeichnung der Teilgebiete, z.B. A, B ------------------------------(Rolf Beuting) 126 Datum der Planfertigung : Vorentwurf 13.04.2015, geändert am 23.04.2015 3 1.5 A 127 158 160 am ................... Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden Rathaus zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft . Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen . 6 1. für die Festsetzungen: ------------------------------(Rolf Beuting) 0 4.0 157 7.00 ZEICHENERKLÄRUNG DER PLANZEICHNUNG 1.3 am ....................... I 154 GPS Firstrichtung der Hauptgebäude 1.7 161 161/4 52/1 1.6 161/3 161/2 Umgrenzung des Geltungsbereichs 5/1 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------BEBAUUNGSPLAN 5 164 2.1 bestehende Gebäude 2.2 vorgeschlagene Grundstücksgrenzen 2.3 bestehende Grundstücksgrenzen 163/1 8 1 2. für die Hinweise: 2.4 1426/1 bestehende Flurstücksnummern DER MARKTGEMEINDE MURNAU AM STAFFELSEE FÜR DEN BEREICH "ANGERFELD NORD" - AUFGESTELLT IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH §13 BauGB - 26 Die ordnungsgemäße Beseitigung von anfallendem Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück ist in jedem Einzelfall nach den Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) mit den technischen Regeln (TRENGW) in geeigneter Art nachzuweisen. GPS 156 öffentliche Straßenverkehrsfläche Satzungsbeschluss Ortsübliche Bekanntmachung gem. §10 Abs. 3 Satz 1 BauGB 129 32 HINWEIS ZUR NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG 7. Gestaltung - Dachneigung von Wohngebäuden zwischen 24 und 28° Dachneigung von Garagen zwischen 20 und 24° - Die Traufseite von Hauptgebäuden muss um mind. 15% länger sein als die Giebelseite - Die Module von Photovoltaikanlagen sind in einer rechteckigen Gesamtform anzuordnen - Dachaufbauten sind mit Ausnahme von Quergiebeln beziehungsweise Quergiebelvorbauten (Definition siehe § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung des Marktes) unzulässig 155 30 1. Mit Geldbuße bis zu 500.000 € kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift dieses Bebauungsplans zur Gestaltung oder sonstigen Grünordnung oder einer aufgrund dieser Vorschrift ergangenen Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zuwider handelt. (Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO) 2. Mit Geldbuße bis zu 10.000 € kann belegt werden, wer der nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB festgesetzten Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern dadurch zuwider handelt, dass diese beseitigt, wesentlich beeinträchtigt oder zerstört werden. 6. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen - innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig, im Bereich der Teilgebiete A und C jedoch nicht näher als 3,00 m zur Grenze mit dem Flurstück 154 - Abstand von Garagen zur Straßenbegrenzungslinie mind. 5,50 m, von Nebenanlagen mind. 3,00 m. 306 7/1 12 HINWEISE ZU ORDNUNGSWIDRIGKEITEN 5.3 im Teilgebiet C - Maximal 2 Vollgeschosse, über einem möglichen OG max. 0,30 m Kniestock (gemessen von OK Rohdecke des OG bis OK Fußpfette) - OKF EG max. 0,10 m über dem natürlichen Gelände (gemessen in der Mitte der östlichen Außenwand) 2 GPS 154/3 1.2 von ....................... bis ........................ 5 N (Auszug aus dem Flächennutzungsplan) 152 152/3 Wasche rfeld Str aße 12. Festsetzung zum Geländeverlauf Der natürliche Geländeverlauf ist zu erhalten. Baugrenze Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB III 5/2 2 E ÜBERSICHTSLAGEPLAN M 1:5000 130 2a 152/2 11. Festsetzung zur Grünordnung Die Pflanzung von geschlossenen Hecken aus Nadelgehölzen ist unzulässig. 1.1 am ....................... Murnau am Staffelsee, den ................... Erster Bürgermeister I 4 168 /1 SS BAH RA 5.2 im Teilgebiet B - maximale Wandhöhe bergseitig = 6,20 m, gemessen von OK natürlichem Gelände bis OK Fußpfette (gemessen in der Mitte der östlichen Außenwand) Aufstellungsbeschluss 150/1 3a ST DES ER B2 5.1 im Teilgebiet A - zwingend UG und EG, darüber max. 1,20 m Kniestock (gemessen von OK Rohdecke des EG bis OK Fußpfette) - OKF UG max. 0,10 m über dem natürlichen Gelände (gemessen in der Mitte der westlichen Außenwand) 131 11 6 10. Abstandsflächen nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung 13. Soweit in den Festsetzungen durch Text nichts anderes festgelegt ist, gilt die Gestaltungssatzung der Marktgemeinde Murnau. 132 3 AU BUN RN PLANUNGSGEBIET 5. Höhenentwicklung der Hauptgebäude und ihre Einpassung ins Gelände (Erläuterung der verwendeten Abkürzungen: Untergeschoss = UG, Erdgeschoss = EG, Obergeschoss = OG, Oberkante = OK, Oberkante Fußboden = OKF) 137 GPS 150 5 4. Mindestgrundstücksgröße für den Teilbereich A: 700 m² MU LD FE R HE SC WA 133 II An ger feld Str aße 3. Bauweise - offene Bauweise gem. § 22 BauNVO - im Teilgebiet A sind nur Einzelhäuser, in den Teilgebieten B und C sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. 1 ße tra rS ue rna Mu Die Marktgemeinde Murnau am Staffelsee erlässt aufgrund § 2 Abs. 1 , § 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), Art . 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) sowie des Art.3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) diesen Bebauungsplan, bestehend aus Zeichnungs und Textteil, als Satzung. 9. Grundstückszufahrten - Je Baugrundstück ist nur eine Grundstückszufahrt (gemeinsam für Garagen und Stellplätze) für Einzelhäuser von höchstens 9 m Breite und für Doppelhäuser von höchstens 6 m Breite je Haushälfte - Grundstückzufahrt für Teilgebiet A nur in unmittelbarem Anschluss an die gemeinsame Grenze mit dem Flurstück 159 29 2. Maß der Nutzung - GRZ gem. § 19 BauNVO = 0.2 - GFZ gem. § 20 BauNVO = 0.4 - Balkone und Terrassen bis zu 25% der Grundfläche eines Wohngebäudes bleiben bei der Grundflächenberechnung nach § 19 Abs. 4 BauNVO unberücksichtigt. Ansonsten ist bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung von bis zu 80% zulässig. - AUFGESTELLT IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH §13 BauGB - 139 1 FÜR DEN BEREICH "ANGERFELD NORD" 8. Grundstücksinterne Wege, Plätze oder Zufahrten in sickerfähiger bzw. fugenoffener Ausführung, in diesem Fall Anrechnung nur zu 50% bei den Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO 13 1. Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO 2 DER MARKTGEMEINDE MURNAU AM STAFFELSEE VERFAHRENSVERMERKE PLANZEICHNUNG M 1:1000 15 a FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 15 BEBAUUNGSPLAN
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