13 Dorf-, Misch- und 16 Kerngebiete in der Planungspraxis 14 Gewerbe- und Industrie16 gebiete in der Planungspraxis Fachseminar am 07.03.2016 in München Fachseminar am 08.03.2016 in München in Kooperation mit: in Kooperation mit: Die Festsetzung von Dorf-, Misch- und Kerngebieten ist in der städtebaulichen Praxis mit zahlreichen Problemen und Rechtsunsicherheiten verbunden. Dies betrifft einerseits die Ebene der Bauleitplanung, und zwar insbesondere dann, wenn im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Dorf-, Misch- oder Kerngebiete festgesetzt und dabei zudem von den Möglichkeiten der planerischen Feinsteuerung Gebrauch gemacht werden sollen. Thema dieser Vertiefungsveranstaltung sind Gewerbeund Industriegebiete in der Planungspraxis. Diesbezügliche Fach- und Rechtsfragen werden von den Referenten anhand von Planungsbeispielen dargestellt. Andererseits ergeben sich aber auch oftmals Schwierigkeiten beim Vollzug von Bebauungsplänen, die Dorf-, Misch- und Kerngebiete festsetzen, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben und damit einhergehenden Fragen der Rücksichtnahme sowie des Nachbarschutzes. Ebenfalls in diese Richtung weisen Probleme, die sich auf die Zulässigkeit von Vorhaben in nicht durch Bebauungsplan ausgewiesenen, also in sog. faktischen Dorf-, Misch- und Kerngebieten beziehen und damit Zulässigkeitsfragen im unbeplanten Innenbereich aufwerfen. Themenschwerpunkte der Tagung sind: • Planerische und rechtliche Voraussetzungen • Anwendung der BauNVO • Anforderungen an: • Umweltschutz • Lärmschutz • Artenschutz • Hochwasserschutz Im Rahmen des Fachseminars werden anhand von vielen Praxisbeispielen die planungsfachlichen und rechtlichen Anforderungen an die Festsetzung von Misch-, Kern- und Dorfgebieten sowie die Fragen des Planvollzugs unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Hinweis: Bitte bringen Sie das aktuelle BauGB inkl. BauNVO mit. Hinweis: Bitte bringen Sie das aktuelle BauGB inkl. BauNVO mit. REFERENTEN – Dipl.-Ing. Ute Mitschang, Plan + Consult Mitschang, Potsdam/München – Dr. Gernot Schiller, Redeker Sellner Dahs, Berlin/München REFERENTEN – Dipl.-Ing. Ute Mitschang, Plan + Consult Mitschang, Potsdam/München – Prof. Dr. Olaf Reidt, Redeker Sellner Dahs, Berlin/München TAGUNGSORT Platzl Hotel Sparkassenstraße 10 80331 München TAGUNGSORT Platzl Hotel Sparkassenstraße 10 80331 München 13 16 PROGRAMM FACHSEMINAR 07.03.2016, Montag 14 16 PROGRAMM FACHSEMINAR 08.03.2016, Dienstag 09:00 Anmeldung, Kaffee und Kontakte 09 : 00 Anmeldung, Kaffee und Kontakte 09: 30 Begrüßung und Einführung 09: 30 Begrüßung und Einführung 16 : 30 Ende der Veranstaltung 16 : 30 Ende der Veranstaltung inkl. Mittagspause und Kaffeepausen inkl. Mittagspause und Kaffeepausen A. Gebietscharakter und Nutzungsmöglichkeiten / Zweckbestimmung der Baugebiete Gemeinsamkeiten und Unterschiede Dorfgebiete (§ 5 BauNVO) Mischgebiete (§ 6 BauNVO) Kerngebiete (§ 7 BauNVO) Erforderlichkeit von Festsetzungen Bedeutung der Planbegründung A. Planerische Anforderungen an Gewerbe- und Industriegebiete B. Anpassung an die Ziele der Raumordnung C. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan D. Sonstige Rahmenbedingungen B. Einzelprobleme zulässiger und ausnahmsweise zulässiger Arten von Nutzungen Wahrung der Zweckbestimmung (Problematik des „Umkippens“, Etikettenschwindel, ...) bei Misch- und Dorfgebieten Möglichkeiten und Grenzen landwirtschaftlicher Nutzung im Dorfgebiet Einzelhandel in Dorf-, Misch- und Kerngebieten Wohnen im Kerngebiet Problematik der Funktionslosigkeit Umgang mit Ausnahmen und Befreiungen E. Anwendung der BauNVO 1. Typisierung bei Gewerbe- und Industriegebieten 2. Abgrenzung zu Sondergebieten 3. Bestimmung der zulässigen, unzulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 4. Maßfestsetzungen und Bauweisen F. Lärmschutz, insb. TA Lärm und DIN 18005 G. Störfallschutz, insb. KAS-Leitfaden C. Anforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der planerischen Feinsteuerung (§ 1 Abs. 4 bis Abs. 10 BauNVO) H. Eingriffsbewältigung – insb. Festsetzungen, I. städtebauliche Verträge D. Umweltbezogene Anforderungen Einbindung in die Störgradsystematik Anforderungen an die Konfliktbewältigung Trennungsgrundsatz Abstandserlass Technische Regelwerke J. Europ. Gebietsschutz - FFH-Gebiete/ Vogelschutzgebiete 1. FFH-Verträglichkeitsprüfung 2. Bedeutung von Grenzwerten und Irrelevanz- schwellen bei Luftverunreinigungen E. Faktische Dorf-, Misch- und Kerngebiete Verhältnis von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB Nachbarschutzfragen K. Artenschutz, vorgreifliche Maßnahmen F. Überplanung des baulichen Bestands Planungsinstrumente Qualifizierter oder einfacher Bebauungsplan? Flankierender Einsatz von vertraglichen Regelungen Berücksichtigung von Immissionsschutzaspekten (inbes. Lärm- und Geruchsimmissionen) L. Hochwasserschutz Anmeldung: Bitte melden Sie sich mit der Antwortkarte, per Fax, E-Mail oder über unsere Homepage schriftlich an. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.isw-isb.de. Mit der Anmeldebestätigung und der Rechnung erhalten Sie die Teilnahmebedingungen sowie einen Orientierungsplan. Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr beträgt 280,00 EUR pro Fachseminar. Bei Buchung bis einschließlich 01.02.2015 erhalten Sie 15 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Die Teilnahme an beiden Fachseminaren bieten wir zu einer vergünstigten Teilnahmegebühr von 420,00 EUR an. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination verschiedener Rabatte nicht möglich ist. In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe, Mittagsimbiss sowie Getränke enthalten. Fortbildungsnachweis: Sie erhalten vom ISW eine Teilnahmebestätigung. Die Anerkennungsverfahren bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Architektenkammer Baden-Württemberg sind noch nicht abgeschlossen. Rechtsanwaltskammern erteilen keine Anerkennung für Fortbildungsmaßnahmen vorab; bei Vorlage der Teilnahmebestätigung wurde diese bisher immer als Fortbildungsnachweis anerkannt. Auskünfte: Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Geogr. Sarah Dörr (Fon: 089 54 270 613), für organisatorische Auskünfte an unser Sekretariat (Fon 089 54 27 06 0). Anmeldung: Institut für Städtebau und Wohnungswesen München | Fax 089 54 27 06-23 | [email protected] Hiermit melde ich mich für das Fachseminar 13|16 verbindlich an Hiermit melde ich mich für das Fachseminar 14|16 verbindlich an Hiermit melde ich mich für beide Fachseminare 13|16 und 14|16 verbindlich an (vergünstigte Teilnahmegebühr 420,00 EUR) Institution/Firma Name, Vorname, Titel Tätigkeitsschwerpunkt (z.B. Stadtplanung, Energie, ...) Straße Postleitzahl/Ort Telefon/Fax E-Mail Datum/Unterschrift
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