Bebauungsplan Fleestedt 28

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in diesem Informationsblatt sind für Sie die wesentlichen Planungsinhalte des Bebauungsplans FLEESTEDT 28 zusammengefasst und werden hiermit zur Diskussion gestellt:
Anlass und Ziel
In Fleestedt wird derzeit am Mühlenweg ein neues Sportzentrum errichtet. Nach dessen Fertigstellung wird der Sportbetrieb vom jetzigen Sportplatz an der Winsener Landstraße dorthin verlegt. Die derzeitigen Sportflächen werden für eine neue
Nutzung frei. Es bietet sich somit die Möglichkeit, in attraktiver
Lage zwischen Ortszentrum und Waldgebiet Höpen ein neues
Wohngebiet zu entwickeln und Wohnraum für verschieden Alters- und Bevölkerungsgruppen in Fleestedt anzubieten.
Für ein Wohnquartier auf den Sportplatzflächen sollen nun
durch die Aufstellung des Bebauungsplanes FLEESTEDT 28
und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes (18. Änderung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden.
samen Flächennutzungsplan nicht mit der geplanten Wohnnutzung übereinstimmt, wird der Flächennutzungsplan als 18.
Änderung berichtigt und an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst (Wohnbaufläche).
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung
einer Grundflächenzahl (GRZ von 0,3 – 0,4), durch eine Zweibzw. Dreigeschossigkeit sowie durch eine maximale Gebäudehöhe von bis zu 12,50 Metern bestimmt. Die Festsetzungen
entsprechen den heutigen Anforderungen an ein Wohngebiet
für ortsbildverträgliche kleine Mehrfamilienhäuser. Die Lage
der überbaubaren Flächen und die zulässigen Geschossigkeiten mit ihren maximalen Gebäudehöhen sind so geplant, dass
eine angemessene, städtebauliche Quartiersentwicklung stattfindet.
„Neubebauung Sportplatz“
Bedingt durch den rechtlich einzuhaltenden Waldabstand hält
die geplante Bebauung einen angemessenen Abstand zum
Wald ein.
Wie geht es weiter?
Mit der Planung verfolgt die Gemeinde das Ziel, ein attraktives Wohnquartier zu entwicklen, dass der Lage im Ortskern
Fleestedts zwischen vorhandenen Wohnbauflächen und dem
nördlich angrenzenden Wald gerecht wird.
Dieses Faltblatt soll Ihnen als Interessierte oder von der Planung betroffene Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit geben, sich mit Ihrem Diskussionsbeitrag an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den künftig
beabsichtigten Festsetzungen wird
Planungsinhalte (siehe auch umseitiges städtebauliches Funktionskonzept (unverbindlich))
ab sofort bis zum 29.05.2015
Das städtebauliche Funktionskonzept sieht die Entwicklung
von rund 10 Baugrundstücken für Mehrfamilienhäuser vor.
Diese werden durch die neue Planstraße in Verlängerung des
Westpreußenweges als Stichstraße erschlossen. Ein wesentliches Element des Konzeptes ist es, die neue zwei- bis dreigeschossige Bebauung entlang eines grünen Dorfangers zu
errichten, der durch den geschwungenen Verlauf der Planstraße gebildet wird.
Bebauungsplan Fleestedt 28
in den Räumen der Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal,
Kirchstraße 11, 21218 Seevetal öffentlich ausgelegt.
Dort haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen und Ihre Anregungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Oder verwenden Sie die E-Mailadresse:
[email protected]
Dieser Anger als zentrale Quartiersgrünfläche wird in nördlicher Richtung als Grünzug mit Anbindung an den Wald fortgeführt. Der Bostelmannsweg im östlichen Geltungsbereich wird
parallel zu der neuen Grünachse fortbestehen und wie bisher
als Zuwegung für Fahrzeuge der Waldbewirtschaftung dienen.
Nach Westen entsteht eine Fußwegeverbindung mit Anschluss
an den Voßbarg, die kurze Wege in die angrenzenden Quartiere sicherstellt. Eine fußläufiger Anschluss des neuen Quartiers
nach Süden in Richtung Zentrum ist ebenfalls geplant.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Müller-Sell (04105 / 552287)
und Herr Patzwaldt (04105 / 552230) gerne zur Verfügung.
Der Bebauungsplan setzt für den Plangeltungsbereich als Art
der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“
fest. Da die Darstellungen (Grünfläche Sportanlage) des wirk-
www.bauleitplanung.seevetal.de
Im weiteren Verfahren wird der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt
(gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Die öffentliche Auslegung
wird rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht. Während
dieser Zeit haben Sie erneut die Möglichkeit, Anregungen zur
Planung vorzubringen.
Sie finden diese Informationen auch unter:
Bürgerinformationsblatt zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
bis zum 29.05.2015
zu den Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
zusätzlich dienstags von 15.00 bis 18.30 Uhr,
mittwochs von 13:30 bis 15:00 Uhr
und donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
in den Räumen der Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal, Kirchstraße 11, 21218 Seevetal
Bauleitplanung der Gemeinde Seevetal
Bebauungsplan FLEESTEDT 28 „Neubebauung Sportplatz“
und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes als Berichtigung
Städtebaulicher Funktionsplan
18. Änderung des
Flächennutzungsplanes
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(unverbindlich, ohne Maßstab)
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(Quelle:Gemeinde Seevetal)