DIE BÜRGERMEISTERIN Kirchstraße 11 21218 Seevetal Protokoll Sitzung des Rates der Gemeinde Seevetal Sitzungstermin: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: Donnerstag, 10.03.2016 18:03 Uhr 22:07 Uhr Veranstaltungszentrum ´Burg Seevetal´, Am Göhlenbach 11, Gemeindeteil Hittfeld Anwesend Vorsitz Frau Angelika Tumuschat-Bruhn Mitglieder des Gemeinderates Frau Angelika Ambrosius Herr Jan Eckel Frau Marianne Landeck Herr Hans-Jürgen Lühmann Herr Thomas Matull Herr Andreas Rakowski Frau Veronika Schwarz Frau Brigitte Somfleth Herr Heiner Steeneck Herr Karlheinz Wellbrock Herr Hans-Günther Bruhn Herr Kay Kelterer Frau Wiebke Kelterer Herr Gerhard Nobis Frau Ingrid Ahlers-Karlsson Herr Dr. Heinrich Austrup Herr Holger Burmeister Herr Norbert Fraederich Frau Jutta Freudenberg Herr Walter Hagemann Herr Rolf Masloch Herr Dirk Schröder Herr Walter Schulz Herr Eckhart Schütt Herr Matthias Sekerdick Herr Hans-Kurt Treiber Herr Dr. Kurt von Pannwitz Herr Adolf Wendt Herr Friedrich Becker SI/0Rat/0025/WP11-16 ab TOP 1 (ÖT) bis TOP 13 (ÖT) Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 1 von 26 Herr Henning Drewes Herr Hans-Ulrich Grässel Herr Willy Klingenberg Herr Klaus Prigge Frau Dr. Irmelin Schütze Herr Werner Zimmer Herr Axel Bittner Verwaltung Frau Martina Oertzen Herr Mike Wille Herr Josef Brand Herr Dirk ter Horst Herr Gerd Rexrodt Herr Ingo Knedel Herr Stefan Kluschke Herr Philip Werk Frau Sabine Ullrich-Sargalski Entschuldigt Mitglieder des Gemeinderates Herr Günter Thonfeld Herr Klaus-Dieter Kirchhoff Frau Kerstin Busch fehlt entschuldigt fehlt entschuldigt fehlt entschuldigt Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Eröffnung Bericht der Verwaltung Bericht der Verwaltung - ALDI-Ansiedlung im Gewerbegebiet Fachenfelde-Süd in Stelle Bericht der Verwaltung - Reaktivierung von Bahnstrecken Bericht der Verwaltung - Bergrecht Erlaubnisfeld Oldendorf Bericht der Verwaltung - Decatur-Brücke Bericht der Verwaltung - Sportzentrum Seevetal Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Beratende Mitglieder Vorschlag des Seniorenbeirats Seevetal Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Senioren- und Pflegeeinrichtung in Seevetal - Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Gemeinderat Seevetal Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Betrieb/Struktur der Seevetaler Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Fortführung der Sozialarbeit an den Grundschulen der Gemeinde Seevetal in Maschen und Ramelsloh SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 2 von 26 3.5 3.6 3.7 4 4.1 4.2 4.3 4.4 5 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 7 8 9 10 10.1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ohlendorf 14 "Imbuschfeld-Ost" Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Aufstellungsbeschluss 12. Änderung Bebauungsplan Fleestedt 27 "Gartenservicebetrieb am Jesdal" Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Unterbringung von Asylbewerbern - Meldung einer Notunterkunft Einwohnerfragestunde Einwohnerfragestunde - Hinweisschilder zu Umgehungsstraßen Einwohnerfragestunde - ALDI-Ansiedlung - Lastwagenverkehr Einwohnerfragestunde - Beratungsunterlagen zur Ratssitzung Einwohnerfragestunde - ALDI-Ansiedlung - separater Autobahnanschluss Antrag zum Beschluss einer Resolution durch den Gemeinderat am 10.03.2016, hilfsweise als Antrag zur Abstimmung. Kommunale Daseinsvorsorge, Gestaltungshoheit und Selbstverwaltung dürfen nicht durch Freihandelsabkommen gefährdet werden Vorlage: VO/1326/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekte Straßenabrechnungsprojekt "Hermann-Löns-Weg" in Seevetal/Horst (BauGB und NKAG) Vorlage: VO/1298/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Höhenweg" in Seevetal/Horst (BauGB/NKAG) Vorlage: VO/1294/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Harburger Berg" in Seevetal/Horst (BauGB und NKAG) Vorlage: VO/1292/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Hans-Eidig-Weg" in Seevetal/Horst (BauGB und NKAG) Vorlage: VO/1297/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Jägerpfad" in Seevetal/Horst (BauGB) Vorlage: VO/1295/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Wilde Heide" in Seevetal/Horst (BauGB) Vorlage: VO/1291/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Mümmelmannweg" in Seevetal/Horst (BauGB) Vorlage: VO/1296/WP11-16 Straßenabrechnungsprojekt "Alter Postweg" in Seevetal / Maschen & Horst (BauGB & NKAG) Vorlage: VO/1289/WP11-16 Überplanmäßige Aufwendungen für die Verrechnung von Betriebshofleistungen im Jahr 2015 Vorlage: VO/1300/WP11-16 Breitbandausbau – Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Harburg Vorlage: VO/1311/WP11-16 Ernennung und Entlassung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Seevetal Vorlage: VO/1313/WP11-16 Ganzheitliche Sanierung der Burg Seevetal Vorlage: VO/1307/WP11-16 Ganzheitliche Sanierung der Burg Seevetal - Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Ge- SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 3 von 26 10.2 11 12 13 14 15 16 16.1 meinderat Seevetal vom 02. März 2016 Vorlage: VO/1307/WP11-16-1 Ganzheitliche Sanierung der Burg Seevetal - Interfraktioneller Antrag seitens der Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler, SPD und Die Linke. vom 06.03.2016 Vorlage: VO/1307/WP11-16-2 Um- und Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Lindhorst - Vorstellung des Entwurfes und der Kostenschätzung Vorlage: VO/1302/WP11-16 Bebauungsplan Meckelfeld 38 "Pferdepensionsbetrieb Am Appenstedter Wäldchen" Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: VO/1287/WP11-16 Einrichten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, Grundsatzbeschluss Vorlage: VO/1316/WP11-16 Bekanntgabe der Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes über die überörtliche Prüfung "Erhebung von Sondernutzungsgebühren; Ablösungsbetrag für Stellplätze" in der Gemeinde Seevetal gemäß §§ 1 bis 4 NKPG (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetzes) Vorlage: VO/1325/WP11-16 Anfragen an die Verwaltung Einwohnerfragestunde Einwohnerfragestunde - Breitbandausbau Protokoll Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung Frau Tumuschat-Bruhn eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Sie schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 9 „Ernennung und Entlassung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Seevetal“ vorzuziehen und im Anschluss an Tagesordnungspunkt 4 „Einwohnerfragestunde“ zu behandeln. Die Ratsmitglieder stimmen der genannten Vorgehensweise zu. Abstimmungsergebnis: dafür: 38 SI/0Rat/0025/WP11-16 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 4 von 26 zu 2 Bericht der Verwaltung zu 2.1 Bericht der Verwaltung - ALDI-Ansiedlung im Gewerbegebiet Fachenfelde-Süd in Stelle Frau Oertzen teilt mit, dass sie von der Gemeinde Stelle am 11. Februar 2016 darüber informiert worden sei, dass dem Ansiedlungsgesuch der Firma ALDI entsprochen wurde und die erforderlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Gewerbegebietes „Fachenfelde-Süd“ gemeinsam mit der WHL umgesetzt werden. Die Abwanderung der Firma ALDI bedauere sie außerordentlich, leider habe die Gemeinde Seevetal bisher seitens des ALDI-Konzerns keine offizielle Mitteilung erhalten. zu 2.2 Bericht der Verwaltung - Reaktivierung von Bahnstrecken Frau Oertzen informiert über ein Schreiben an Herrn Wirtschaftsminister Lies zur Reaktivierung der Bahnstrecke Buchholz-Jesteburg-Seevetal/Maschen-Hamburg-Harburg für den Schienenpersonennahverkehr (Frage nach Zwischenstand). Die Strecke hatte im letzten Jahr in einem aufwändigen Verfahren (untersucht wurden 70 Strecken) einen Kosten-NutzenQuotienten von 1,51 erreicht und hatte damit sogar besser abgeschnitten als eine der ausgewählten Strecken! Leider war ein Ausbau aus betrieblichen Erwägungen (Ausbau Knoten Hamburg, Güterverkehre) nicht möglich. Herr Minister Lies hatte seinerzeit zugesagt, sich weiterhin für die Öffnung der Strecke für den SPNV einzusetzen. zu 2.3 Bericht der Verwaltung - Bergrecht Erlaubnisfeld Oldendorf Herr Rexrodt berichtet über einen Hinweis der Initiative „Kein Fracking in der Nordheide“ zu einer Veränderung des sog. Erlaubnisfeldes Oldendorf. Die bergrechtliche Erlaubnis gestattet einem bestimmten Unternehmen innerhalb einer Fläche - auf bestimmte Zeit -, Auswertungen und Sondierungen zur potenziellen Ausbeutung von Bodenschätzen (hier: Erdöl, -gas) durchzuführen. Der Erlaubnisnehmer für das Feld Oldendorf ist die Kimmeridge Ltd. Nach neuem Kenntnisstand wurde die Fläche nun im Süden verkleinert und im Norden um weitere Flächen der Gemeinde Seevetal ergänzt (Herr Rexrodt zeigt dazu den alten und den aktuellen Plan). Eine Beteiligung der Gemeinde Seevetal oder des Landkreises Harburg ist nicht erfolgt und nach dem Bergrecht (leider) auch nicht zwingend vorgesehen. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 5 von 26 zu 2.4 Bericht der Verwaltung - Decatur-Brücke Nachdem die Decatur-Brücke bei der Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie des Bundes „durchgefallen“ war, wurde im August 2015 eine einspurige Verkehrsführung auf der Brücke umgesetzt. Herr Rexrodt erklärt, dass darüber hinaus vom 16.12. - 23.12. eine sog. Brückenhauptprüfung aus besonderem Anlass stattgefunden hat (die Gemeinde Seevetal ist als Baulastträger dazu verpflichtet, die Brücke in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen). Dabei wurde festgestellt, dass größere Betonteile drohten, abzustürzen. Um dem entgegenzuwirken, seien deshalb im Februar Auffanglamellen bei den Ferngleisen montiert worden. Der zweite Teil der Brückenhauptprüfung findet nunmehr vom 09.04. - 21.04.2016 statt. Neben den Lösungen zu akuten Problemen stelle sich nun die Frage, wie bezüglich eines Ersatzneubaues generell weiter verfahren werden soll. Der Verwaltungsausschuss habe sich daher in seiner letzten Sitzung darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung (Unterstützung durch Experten) zu bilden. Frau Oertzen führt weiter aus, dass zunächst im letzten Jahr (19.05.2015) ein vielversprechendes Treffen im Hittfelder Rathaus (mit Vertretern von Bahn, Politik, der DB Schenker und dem Nds. Wirtschaftsminister Olaf Lies) stattgefunden hat. Damals habe Herr Minister Lies die konkrete Unterstützung des Landes zugesagt. Ein gemeinsame Termin am 01.02. dieses Jahres in Hannover sei allerdings enttäuschend verlaufen. Das Ministerium habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde Seevetal nicht mit der Unterstützung des Landes rechnen könne. Darüber hinaus sprechen aus Sicht der Deutschen Bahn infrastrukturelle Hinderungsgründe sowie die hohen Kosten (Überwerfungsbauwerke) gegen eine Verlegung des Bahnhofs Maschen auf die Maschener Seite. Es werde inzwischen aber auch darüber diskutiert, die Steller Gemarkung mitzunutzen. Frau Oertzen betont, dass die Brücke den größten Rangierbahnhof Europas überspanne und die Gemeinde Seevetal mit dem Problem nicht allein gelassen werden dürfe. Man brauche eine übergeordnete Stelle. Der gebildete Arbeitskreis werde sich Anfang April zu einem Termin auf dem Rangierbahnhof mit der Deutschen Bahn treffen. zu 2.5 Bericht der Verwaltung - Sportzentrum Seevetal Herr Knedel teilt mit, dass die Bauabnahme des Gebäudes erfolgt sei (mit geringen Mängeln). Die Übergabe an den Nutzer sei für den 1. April 2016 vorgesehen (nach Mängelbeseitigung). Bezüglich der Hallenbelegung werden die Vereine Ende März informiert. Die offizielle Einweihung wird voraussichtlich im Juni 2016 stattfinden. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 6 von 26 zu 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung (TOP 3.1 - 3.4 Herr Wille, TOP 3.5 - 3.6 Herr Rexrodt, TOP 3.7 Herr ter Horst). zu 3.1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Beratende Mitglieder - Vorschlag des Seniorenbeirats Seevetal Der Seniorenbeirat der Gemeinde Seevetal ist bereits im Ausschuss für Jugend-, Seniorenund Soziales mit einem beratenden Mitglied vertreten und hat nunmehr vorgeschlagen/beantragt, zukünftig in allen Fachausschüssen mit einem beratenden Mitglied vertreten zu sein. Hierfür hat sich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03.2016 keine Mehrheit gefunden. zu 3.2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Senioren- und Pflegeeinrichtung in Seevetal - Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Gemeinderat Seevetal Am 07.03.2016 wurde im Verwaltungsausschuss ein Antrag der CDU/FDP-Gruppe zum Thema Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtung in Seevetal behandelt und im Rahmen der Beratung ergänzt. Es wurde Folgendes beschlossen: Die Gemeindeverwaltung soll Kontakt zu den hier bekannten freien gemeinnützigen Trägern aufnehmen um zu erkunden, ob aus diesem Kreis die Bereitschaft besteht, in Seevetal ein (weiteres) Wohn- und Pflegeobjekt als Investor und Betreiber zu realisieren. Hinsichtlich der Größenordnung soll sich am DRK-Zentrum in Hanstedt orientiert werden. Der Fachausschuss (Jugend-, Senioren- und Sozialausschuss) soll parallel entsprechend unterrichtet und eingebunden werden. Die Planungsabteilung der Gemeindeverwaltung soll versuchen, hierfür geeignete Flächen mit Zentrumsbezug zu identifizieren. In der Planung sollen Wohnprojekte inklusive Betreuungsangebote für ältere Menschen berücksichtigt werden. zu 3.3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Betrieb/Struktur der Seevetaler Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 Nach der fachlichen Beratung im Jugend-, Senioren- und Sozialausschuss und im Schul- und Kulturausschuss hat der Verwaltungsausschuss am 13.10.2015 beschlossen, einen freien Jugendhilfeträger mit den Betreuungsaufgaben im Ganztagsbetrieb der Seevetaler Grundschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 zu betrauen. Zu klären war hierbei noch, welche Ver- SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 7 von 26 tragsform hierfür gewählt werden soll/muss. Nach entsprechender Klärung mit dem Land hat der Verwaltungsausschuss nunmehr am 07.03.2016 beschlossen, die Betreuungsangebote in den Seevetaler Ganztagsschulen in einem trilateralen Kooperationsvertrag (spezielles Vertragsmuster des Landes) mit den Schulen, dem AWO Kreisverband Harburg-Land und der Gemeinde Seevetal zu regeln. zu 3.4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Fortführung der Sozialarbeit an den Grundschulen der Gemeinde Seevetal in Maschen und Ramelsloh Nach vorheriger Beratung und einstimmiger Beschlussfassung im Jugend-, Senioren- und Sozialausschuss und im Schul- und Kulturausschuss hat der Verwaltungsausschuss am 07.03.2016 beschlossen, die Sozialarbeit an den Grundschulen Maschen und Ramelsloh bis zum 31.07.2017 gemäß dem jetzigen Finanzierungsmodell fortzuführen. zu 3.5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ohlendorf 14 "Imbuschfeld-Ost" Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2016 beschlossen, für den Bereich Ohlendorf-Imbuschfeld eine Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan Ohlendorf 14 „Imbuschfeld-Ost“/Änderung Flächennutzungsplan) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). zu 3.6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Aufstellungsbeschluss 12. Änderung Bebauungsplan Fleestedt 27 "Gartenservicebetrieb am Jesdal" In seiner Sitzung am 27.01.2016 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Fleestedt 27 „Gartenservicebetrieb am Jesdal“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. zu 3.7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Unterbringung von Asylbewerbern - Meldung einer Notunterkunft SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 8 von 26 Da die Unterbringungszeit in den Räumlichkeiten der Behr AG Mitte April endet, ist die Gemeinde Seevetal dazu verpflichtet, erneut eine Notunterkunft für Asylbewerber an den Landkreis Harburg zu melden. Die Verwaltungsausschuss hat sich mehrheitlich dafür entschieden - wie bereits vor einem halben Jahr - die Große Turnhalle in Over vorzuschlagen. Allerdings sei die Halle seitens des Landkreises auf ihre Eignung noch nicht untersucht worden. zu 4 Einwohnerfragestunde zu 4.1 Einwohnerfragestunde - Hinweisschilder zu Umgehungsstraßen Herr Meyer bemängelt das Hinweisschild „In alle Richtungen“ am Kreisel an der Hittfelder Landstraße. Seiner Meinung nach müssten spezifiziertere Hinweisschilder angebracht werden, damit die Umgehungsstraßen in Hittfeld (Westumfahrung und Südumgehung) stärker genutzt werden und zu einer größeren Verkehrsentlastung führen. Herr ter Horst erklärt, dass das Hinweisschild „In alle Richtungen“ in Deutschland bislang zwar ungebräuchlich sei, aber durchaus auch an anderen Stellen verwendet werde. Weiterhin weist er darauf hin, dass es sich bei der Westumfahrung und Südumgehung nicht um klassische Ortsumgehungen handele. Die Jesteburger Straße sei eine Landesstraße und führe außerdem zur Autobahnanschlussstelle Hittfeld. zu 4.2 Einwohnerfragestunde - ALDI-Ansiedlung - Lastwagenverkehr Herr Hermann Maack befürchtet, dass durch die Ansiedlung von ALDI in Stelle noch mehr Lkw-Verkehr über Holtorfsloh fließen wird (durch Nutzung der Autobahnanschlussstelle Thieshope als Zu- und Abfahrtsmöglichkeit statt der Anschlussstelle Maschen). Herr Rexrodt erklärt, dass bis zur Realisierung des Zentrallagers zunächst mehrere förmliche Verfahren in der Gemeinde Stelle durchzuführen sind. Danach werde es informelle Treffen geben, um möglichst anwohnerfreundliche Lösungen zu finden (Beispiel Dörner). Er weist darüber hinaus darauf hin, dass auf öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßen eine Lenkung der Verkehre nicht möglich sei. Herr ter Horst ergänzt, dass insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren die Gemeinde Seevetal angehört werden muss. Man werde dann auf mögliche Probleme SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 9 von 26 hinweisen (Strecke jetzt schon stark belastet). Zudem werde es ein Verkehrsgutachten geben. zu 4.3 Einwohnerfragestunde - Beratungsunterlagen zur Ratssitzung Herr Hermann Maack verweist auf die umfangreichen und teilweise sehr fachlichen Beratungsunterlagen für die heutige Sitzung. Seiner Meinung nach seien die ehrenamtlichen Ratsmitglieder mit dem Durcharbeiten der Unterlagen überfordert (erfordert zu viel Expertenwissen). Frau Tumuschat-Bruhn erläutert, dass die Beratungsunterlagen teilweise schon länger bekannt seien und es zu fachbezogenen Themengebieten in allen Fraktionen Fachleute gebe. zu 4.4 Einwohnerfragestunde - ALDI-Ansiedlung - separater Autobahnanschluss Herr Gerd Karl hat erfahren, dass bei einer Ansiedlung von ALDI in Stelle ein separater Autobahnanschluss gebaut werden soll, um den Autobahnanschlussstelle Maschen zu entlasten. Frau Tumuschat-Bruhn erwidert, dass von derartigen Absichten nichts bekannt sei. zu 5 Antrag zum Beschluss einer Resolution durch den Gemeinderat am 10.03.2016, hilfsweise als Antrag zur Abstimmung. Kommunale Daseinsvorsorge, Gestaltungshoheit und Selbstverwaltung dürfen nicht durch Freihandelsabkommen gefährdet werden Vorlage: VO/1326/WP11-16 Der Antragsteller Herr Bittner erläutert den vorliegenden Antrag. Die seit 2 ½ Jahren geführten Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP nähern sich nunmehr dem Ende. Problematisch sei, dass die Verhandlungen größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden sind und negative Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung zu befürchten sind. Man könne zwar von kommunaler Seite aus keinen direkten Einfluss auf den weiteren Ablauf nehmen, mit dem heutigen Beschluss aber ein Zeichen setzen, dass ein Weiterverhandeln in der jetzigen Form abgelehnt werde. Frau Oertzen weist auf ein gemeinsames Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) zu dieser Thematik hin. Da weder der Gemeinderat noch der Kreistag zu dieser Angelegenheit die notwendige Kompetenz haben, plädiert sie dafür, sich diesem anzuschließen. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 10 von 26 Herr Bittner erklärt, dass ihm die Aussagen des Positionspapiers nicht weit genug gehen. Er bittet deshalb darum, den Antrag in der eingereichten Form abzustimmen. Herr von Pannwitz betont, dass es sich um eine hoch komplexe Materie handele, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von Gemeinden falle. Seine Fraktion lehne deshalb den Antrag inhaltlich ab. Frau Somfleth erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützen könne, allerdings sollte der Wortlaut des Beschlussvorschlages geändert werden („Die Bürgermeisterin wird aufgefordert“…. wird ersetzt durch „Die Bürgermeisterin wird gebeten…..“ Ein Beschluss erfolgt nur über den Antrag, nicht aber über eine Resolution. Beschluss: Der Rat beschließt: Die Bürgermeisterin wird gebeten, sich gegenüber dem Deutschen Gemeindetag den Mandatsträgern in Niedersachsen, im Bund und im europäischen Parlament der Landesregierung Niedersachsen und der Bundesregierung der Kommission der Europäischen Union nachdrücklich dafür einzusetzen, dem Transatlantischem Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), dem bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) sowie dem internationalen Dienstleistungsabkommen „Trade in Service Agreement“ (TISA) in der derzeit bekannten Form nicht zuzustimmen. Die kommunale Selbstverwaltung, Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge sowie die kommunale Kultur- und Bildungspolitik dürfen nicht in Frage gestellt werden. Ein Weiterverhandeln in der derzeitigen Form wird im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 23 dagegen: 15 Enthaltung: 0 zu 6 Straßenabrechnungsprojekte zu 6.1 Straßenabrechnungsprojekt "Hermann-Löns-Weg" in Seevetal/Horst (BauGB und SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 11 von 26 NKAG) Vorlage: VO/1298/WP11-16 Beschluss: Die Erschließungsanlage „Hermann-Löns-Weg“ ist mit der Verlegung des Regenwasserkanals satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung ist nach § 125 Abs. 2 BauGB gegeben, da sie den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB entspricht. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung der Straßenentwässerung und des Grunderwerbs wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils entsprechend § 6 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Für den Aufwand, der durch den Ausbau der Mischfläche und der Straßenbeleuchtung entstanden ist, wird gem. § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seevetal (StBS) eine Aufwandsspaltung vorgenommen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Ausbauaufwand wird nach § 4 Abs. 2 Nr. 2b) bzw. 2c) Straßenausbaubeitragssatzung (StBS) für die Teileinrichtung der verkehrsberuhigten Mischfläche auf 50 % und für die Teileinrichtung Beleuchtung auf 60 % festgesetzt, da der „Hermann-Löns-Weg“ als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen ist. Der umzulegende Straßenausbauaufwand wird nach § 6 StBS auf die Grundstücke verteilt, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Grenzen der Abrechnungsgebiete bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan, der mit den jeweiligen Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 6.2 31 dagegen: 0 Enthaltung: 7 Straßenabrechnungsprojekt "Höhenweg" in Seevetal/Horst (BauGB/NKAG) Vorlage: VO/1294/WP11-16 Herr Brand weist auf den aktualisierten Lageplan hin (Abrechnungsgebiet wurde um ein kleines Teilstück erweitert). Beschluss: Die Erschließungsanlage „Höhenweg“ ist mit der Verlegung des Regenwasserkanals satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung ist nach § 125 Abs. 2 BauGB gegeben, da sie den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB entspricht. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 12 von 26 Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung der Straßenentwässerung und des Grunderwerbs wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils entsprechend § 6 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Für den Aufwand, der durch den Ausbau der Mischfläche und der Straßenbeleuchtung entstanden ist, wird gem. § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seevetal (StBS) eine Aufwandsspaltung vorgenommen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Ausbauaufwand wird auf nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 StBS auf 75 % festgesetzt, da es sich um eine Anliegerstraße handelt. Der umzulegende Straßenausbauaufwand wird nach § 6 StBS auf die Grundstücke verteilt, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Grenzen der Abrechnungsgebiete bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan, der mit den jeweiligen Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 6.3 31 dagegen: 0 Enthaltung: 7 Straßenabrechnungsprojekt "Harburger Berg" in Seevetal/Horst (BauGB und NKAG) Vorlage: VO/1292/WP11-16 Beschluss: Die Erschließungsanlage „Harburger Berg“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „HO 4“ und ist mit der Verlegung des Regenwasserkanals satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung der Straßenentwässerung und des Grunderwerbs wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils entsprechend § 6 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Für den Aufwand, der durch den Ausbau der Mischfläche und der Straßenbeleuchtung entstanden ist, wird gem. § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seevetal (StBS) eine Aufwandsspaltung vorgenommen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Ausbauaufwand wird auf nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 StBS auf 75 % festgesetzt, da es sich um eine Anliegerstraße handelt. Der umzulegende Straßenausbauaufwand wird nach § 6 StBS auf die Grundstücke verteilt, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 13 von 26 Die Grenzen der Abrechnungsgebiete bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan, der mit den jeweiligen Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 6.4 31 dagegen: 0 Enthaltung: 7 Straßenabrechnungsprojekt "Hans-Eidig-Weg" in Seevetal/Horst (BauGB und NKAG) Vorlage: VO/1297/WP11-16 Herr Brand weist auf einen Fehler in der Vorlage hin. Der genannte Erschließungs- und Ausbaubeitrag von 6,85 €/m² muss auf 4,56 €/m² korrigiert werden. Weiterhin beträgt der Beitragssatz 4,50 €/m² statt 6,50 €/m². Beschluss: Die Erschließungsanlage „Hans-Eidig-Weg“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „HO 4“ und ist mit der Verlegung des Regenwasserkanals satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung der Straßenentwässerung und des Grunderwerbs wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils entsprechend § 6 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Für den Aufwand, der durch den Ausbau der Mischfläche und der Straßenbeleuchtung entstanden ist, wird gem. § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seevetal (StBS) eine Aufwandsspaltung vorgenommen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Ausbauaufwand wird auf nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 StBS auf 75 % festgesetzt, da es sich um eine Anliegerstraße handelt. Der umzulegende Straßenausbauaufwand wird nach § 6 StBS auf die Grundstücke verteilt, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Grenzen der Abrechnungsgebiete bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan, der mit den jeweiligen Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 6.5 31 dagegen: 0 Enthaltung: 7 Straßenabrechnungsprojekt "Jägerpfad" in Seevetal/Horst (BauGB) SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 14 von 26 Vorlage: VO/1295/WP11-16 Beschluss: Die Erschließungsanlage „Jägerpfad“ liegt im Bereich des Bebauungsplanes „HO 4“ und ist im Zuge der Baumaßnahmen in der Maschener und Horster Heide 2010/11 nunmehr durch die erstmalige Herstellung der Mischfläche und der Oberflächenentwässerung satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung des Straßenkörpers und des Regenwasserkanals wird nach Abzug des 10%igen Gemeindeanteils gemäß § 4 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) entsprechend § 6 EBS auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Die Grenzen des Abrechnungsgebietes bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan (Anlage), der mit den Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird." Abstimmungsergebnis: dafür: 30 dagegen: 0 Enthaltung: 7 (Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Becker.) zu 6.6 Straßenabrechnungsprojekt "Wilde Heide" in Seevetal/Horst (BauGB) Vorlage: VO/1291/WP11-16 Beschluss: Die Erschließungsanlage „Wilde Heide“ liegt im Bereich des Bebauungsplanes „HO 4“ und ist im Zuge der Baumaßnahmen in der Maschener und Horster Heide 2010/11 satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils gemäß § 4 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) entsprechend § 6 EBS auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Die Grenzen des Abrechnungsgebietes bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan (Anlage), der mit den Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird. Abstimmungsergebnis: dafür: 30 dagegen: 0 Enthaltung: 7 (Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Becker.) SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 15 von 26 zu 6.7 Straßenabrechnungsprojekt "Mümmelmannweg" in Seevetal/Horst (BauGB) Vorlage: VO/1296/WP11-16 Beschluss: Die Erschließungsanlage „Mümmelmannweg“ ist im Zuge der Baumaßnahmen in der Maschener und Horster Heide 2010/11 satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung ist nach § 125 Abs. 2 BauGB gegeben, da sie den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB entspricht. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils gemäß § 4 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) entsprechend § 6 EBS auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Die Grenzen des Abrechnungsgebietes bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan (Anlage), der mit den Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird." Abstimmungsergebnis: dafür: 30 dagegen: 0 Enthaltung: 7 (Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Becker.) zu 6.8 Straßenabrechnungsprojekt "Alter Postweg" in Seevetal / Maschen & Horst (BauGB & NKAG) Vorlage: VO/1289/WP11-16 Frau Tumuschat-Bruhn übergibt die Sitzungsleitung für die Dauer der Beratung des Tagesordnungspunktes an Frau Oertzen. Beschluss: Die Erschließungsanlage „Alter Postweg“ zwischen „Horster Landstraße“ und „Fachenfelder Weg“ ist mit der Anlegung eines Systems aus Sickermulden und Kanalstrecken zur Straßenentwässerung und Befestigung eines Gehweges satzungsgemäß endgültig hergestellt worden. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung ist nach § 125 Abs. 2 BauGB gegeben, da sie den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB entspricht. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung der Straßenentwässerung und des Gehweges wird nach Abzug des 10%igen Gemeindeanteils entsprechend § 6 EBS auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) verteilt. Für den Aufwand, der durch Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der Straßenbeleuchtung sowie der Anlegung von Parkflächen entstanden ist, wird gem. § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seevetal (StBS) eine Aufwandsspaltung vorgenommen. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 16 von 26 Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Ausbauaufwand wird für die Fahrbahn nebst Straßenbegleitgrün nach § 4 Abs. 2 Nr. 2a) StBS auf 40 %, für die Beleuchtung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2c) StBS auf 60 % und für die Parkflächen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2e) StBS auf 70 % festgesetzt. Der umzulegende Straßenausbauaufwand wird nach § 6 StBS auf die Grundstücke verteilt, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Grenzen des Abrechnungsgebietes bestimmen sich nach dem vorliegenden Plan, der mit den Kostennachweisen und den Verteilungsnachweisen anerkannt und festgestellt wird. Abstimmungsergebnis: dafür: 29 dagegen: 0 Enthaltung: 7 (Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Becker und ohne Frau TumuschatBruhn.) zu 7 Überplanmäßige Aufwendungen für die Verrechnung von Betriebshofleistungen im Jahr 2015 Vorlage: VO/1300/WP11-16 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Seevetal beschließt überplanmäßigen Aufwand beim Produktkonto 54101.4811000 in Höhe von 133.717,10 € , beim Produktkonto 54510.4811000 in Höhe von 58.011,50 € und beim Produktkonto 55110.4811000 in Höhe von 87.442,50 € für das Haushaltsjahr 2015. Abstimmungsergebnis: dafür: 35 dagegen: 0 Enthaltung: 0 (Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Becker, Herrn Steeneck und Herrn Sekerdick.) zu 8 Breitbandausbau – Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Harburg Vorlage: VO/1311/WP11-16 Frau Tumuschat-Bruhn erläutert die Vorlage und weist auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hin (der Landkreis Harburg muss den Förderantrag bis zum 29.04.2016 einreichen). Ziel sei es, die letzten sog. „weißen Flecken“ (unter 30 Mbit/s) in den Kommunen mit Breitband zu versorgen (in Seevetal betrifft das größtenteils die Gemeindeteile Ramelsloh, Ohlendorf und Holtorfsloh). Angestrebt wird die Gründung einer eigenen Netzgesellschaft. Da bislang noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen (Kosten für Kommunen?) und die nächste Ratssitzung erst im Juni stattfindet, wird vorgeschlagen, die Entscheidungshoheit auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 17 von 26 Herr Schulz gibt zu bedenken, dass heute noch nicht genau gesagt werden könne, wie sich die Technik in den folgenden 25 Jahren entwickele und ob die ausgewählten Verfahren dann noch geeignet seien. Die heutige Entscheidung diene aber zunächst dazu, die Möglichkeit für die Beantragung von Fördermitteln zu schaffen. Seine Fraktion wolle dem nicht im Wege stehen und werde den Beschlussvorschlag deshalb mittragen. Beschluss: Der Rat beschließt, dass die Entscheidung über die Teilnahme der Gemeinde Seevetal an der Kooperation mit dem Landkreis Harburg über den Breitbandausbau im Kreisgebiet auf den Verwaltungsausschuss (VA) übertragen wird. Das grundsätzliche Vorhaben wird ausdrücklich unterstützt. Es soll im Rahmen wirtschaftlicher Möglichkeiten eine höchstmögliche Anzahl von bisher schlecht versorgten Haushalten eine bessere Internetanbindung erhalten. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 9 37 dagegen: 0 Enthaltung: 1 Ernennung und Entlassung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Seevetal Vorlage: VO/1313/WP11-16 Der Tagesordnungspunkt wurde zeitlich im Anschluss an TOP 4 „Einwohnerfragestunde“ beraten. Frau Tumuschat-Bruhn und Frau Oertzen danken den anwesenden Feuerwehrmitgliedern für ihr unverzichtbares Engagement. Die Feuerwehr leiste sehr viel (Beispiel: Begleitung von Flüchtlingen in ihre Unterkünfte). Es sei nicht selbstverständlich, seine Freizeit für ehrenamtliche Tätigkeiten zu opfern. Im Anschluss an den Ratsbeschluss werden die entsprechenden Urkunden sowie Blumensträuße überreicht. Beschluss: Der Rat der Gemeinde beschließt, a) Herrn Gustav Lüllau zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohlendorf und Herrn Nils Höppner zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohlendorf mit Wirkung vom 01.05.2016 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen b) Herrn Reinhardt Heitkamp zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Meckelfeld mit Wirkung vom 01.05.2016 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 18 von 26 c) Herrn Lutz Hillebrand zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Helmstorf mit Wirkung vom 01.05.2016 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. d) Herrn Tobias Voß zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Holtorfsloh mit Wirkung vom 01.05.2016 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. e) Herrn Arne Kröger als bisher stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Over-Bullenhausen mit Wirkung vom 31.03.2016 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 10 38 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Ganzheitliche Sanierung der Burg Seevetal Vorlage: VO/1307/WP11-16 Frau Tumuschat-Bruhn erläutert zum Ablauf der Beratung, dass Herr Knedel zunächst die Vorlage der Verwaltung vortragen wird. Im Anschluss daran werden dann die CDU/FDPGruppe sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SPD und Die Linke ihren gemeinsamen Antrag vorstellen. Herr Knedel erläutert den Sachstand sehr ausführlich anhand der Vorlage und weist auf die überarbeitete Anlage 4 hin (erweitert um die Haushaltsergebnisse der Burg Seevetal für das Kalenderjahr 2015, das Haushaltsergebnis des Kalenderjahres 2014 wurde noch um die angefallenen Abschreibungsbeträge vervollständig). Er betont, dass es sich bei der Burg um kein abrissreifes Gebäude handele. In den Kosten von 6,5 Mio. € machen alleine die Ausgaben für den Brandschutz 3,8 Mio. € aus. Er appelliert an die Ratsmitglieder, der Burg noch eine Chance zu geben. Es gebe keine andere vergleichbare Einrichtung in Seevetal, um Veranstaltungen durchzuführen (sehr gute Belegzahlen!). Sein Vorschlag sei deshalb, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur nächsten Sitzung des Rates im Juni Lösungsvorschläge erarbeitet. Herr Brand erklärt auf Nachfrage, dass aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung der Burg Seevetal finanziell machbar sei. Bei der Erstellung der Vorlage sei die Finanzierung bereits geprüft worden. Die jährliche Belastung des Ergebnishaushaltes würde sich um ca. 200.000 € auf ca. 500.000 € erhöhen. Allerdings könne heute keiner die Entwicklung der Konjunktur (Einnahmen bei der Einkommen- und Gewerbesteuer) vorhersagen und es bleibe auch abzuwarten, wie sich die Kreisumlage zukünftig entwickeln werde. Herr Fraederich begründet den Antrag der CDU/FDP-Gruppe. Die Burg begleite Politik und Verwaltung nunmehr seit 30 Jahren. Dabei habe es immer wieder unterschiedliche Problemstellungen gegeben (u.a. Defizite, Pächter der Restauration), das Konzept habe insgesamt nicht überzeugt. Zudem zweifelt er die Bedeutung der Burg Seevetal als kulturelles Zentrum der Gemeinde an. Viele Veranstaltungen seien gewerblich und der Großteil (über 80 %) seien SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 19 von 26 Veranstaltungen von extern. Die Frage stelle sich, wo dabei der Nutzen für die Gemeinde sei. Im Hinblick auf die vielfältigen anstehenden Aufgaben der Gemeinde Seevetal könne eine ganzheitliche Sanierung in derartiger Höhe nicht mitgetragen werden, zudem diese über Kredite finanziert werden müsste. Für zukunftsträchtig und erforderlich dagegen wird ein Bürgertreff in Hittfeld gesehen. Aus seiner Sicht komme man an diesem Bedarf nicht vorbei. Herr Steeneck legt nachfolgend den interfraktionellen Antrag dar. Man liege in der Bewertung dabei näher an den Aussagen von Herrn Knedel. Man sehe die hohen Kosten zwar durchaus kritisch, halte aber die Burg als Veranstaltungszentrum für ganz Seevetal für unverzichtbar. Es sei die einzige Möglichkeit, große kulturelle Veranstaltungen durchzuführen. Die Veranstalter seien dabei zwar nicht immer aus Seevetal, es gebe aber durch die Veranstaltungen einen positiven Nutzen für Seevetal. Zudem werden durch die Veranstaltungen Einnahmen erzielt. Eine Sanierung sei grundsätzlich nötig, man sei aber offen für eine Diskussion über das gegenwärtige Konzept. Dieses müsse nachhaltig geprüft werden. Denkbar sei z.B. eine Nutzungsoptimierung durch Mehrzwecknutzung von Räumen. Das Konzept der CDU/FDP biete seiner Meinung nach keine Vorteile, der finanzielle Aufwand sei kaum geringer als für eine Sanierung. (Der interfraktionelle Antrag wird textlich ergänzt um den Passus, dass eine AG aus Politik und Verwaltung gebildet werden soll.) Herr Klingenberg hält fest, dass die Auslastung der Burg deutlich zugenommen habe. Um höhere Einnahmen zu generieren, könne deshalb auch über eine Änderung/Erhöhung der Nutzungsgebühren nachgedacht werden. Herr Kelterer erklärt für seine Fraktion, dass man der Burg noch eine Chance geben wolle. Es gehe darum, ein vernünftiges Nutzungskonzept in der Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Herr von Pannwitz stellt die Symbolkraft und den Nutzen der Burg in Frage. Es sei keine kommunale öffentliche Aufgabe, ein Veranstaltungszentrum zu betreiben, die öffentliche Hand sei ein schlechter Bewirtschafter von Gebäuden. Im Hinblick auf die vielen anstehenden Aufgaben (z.B. Flüchtlinge, Ganztagsschulen) müsse man umdenken. Der interfraktionelle Antrag („noch einmal rechnen“) bringe die Angelegenheit nicht weiter. Frau Oertzen fasst zusammen, dass außer dem Verwaltungsvorschlag nunmehr noch der Antrag der CDU/FDP-Gruppe sowie der interfraktionelle Antrag zur Abstimmung anstehen. Diese Anträge liegen erst seit wenigen Tagen vor. Sie plädiert deshalb dafür, sich für eine Entscheidung Zeit zu nehmen und stellt den Antrag, eine ergebnisoffene Arbeitsgruppe einzurichten, die zur Gemeinderatssitzung im Juni Lösungsmöglichkeiten für die Burg Seevetal erarbeiten soll. Herr Steeneck sieht in diesem Antrag keinen Widerspruch zu dem vorliegenden interfraktionellen Antrag. Frau Oertzen entgegnet, dass der Unterschied zu ihrem Antrag darin liege, dass die zu bildende Arbeitsgruppe ohne weitere Vorgaben ergebnisoffen arbeiten soll („auf Null stellen“). Herr Schulz erklärt, dass seine Fraktion den Antrag der Bürgermeisterin mittragen könne. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 20 von 26 Frau Somfleth beantragt daraufhin eine kurze Sitzungsunterbrechung, um darüber zu beraten, ob die Parteien des interfraktionellen Antrags sich dem Antrag der Bürgermeisterin anschließen können. Frau Tumuschat-Bruhn unterbricht die Sitzung für 10 Minuten. Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt Herr Steeneck, dass der interfraktionelle Antrag nicht zurückgezogen wird. Er sei eine gute Grundlage für die Bildung einer Arbeitsgruppe und schließe ein ergebnisoffenes Agieren nicht aus. Frau Tumuschat-Bruhn lässt über den Verwaltungsvorschlag, den Antrag der CDU/FDP-Gruppe, den interfraktionellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SPD und Die Linke sowie über den Antrag von Frau Bürgermeisterin Oertzen abstimmen. Im Anschluss an die Abstimmungen fragt Frau Tumuschat-Bruhn, wer aus den Fraktionen an der AG „Burg Seevetal“ teilnehmen soll: SPD Heiner Steeneck Bündnis 90/Die Grünen Gerhard Nobis Freie Wähler Willy Klingenberg Die Linke Axel Bittner CDU noch keine Benennung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Seevetal stimmt der Sanierung der Burg Seevetal im Rahmen der aufgezeigten „ganzheitlichen Sanierung“ einschließlich der langfristig erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen, verbunden mit der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Kalenderjahre 2017 und 2018, zu. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich mit den notwendigen Planungen zu beginnen, damit im Frühjahr 2017 mit der Sanierung begonnen werden kann. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 10.1 0 dagegen: 37 Enthaltung: 1 Ganzheitliche Sanierung der Burg Seevetal - Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Gemeinderat Seevetal vom 02. März 2016 Vorlage: VO/1307/WP11-16-1 Beschluss: Eine bauliche Sanierung des Veranstaltungszentrums Burg Seevetal mit einem Kostenvolumen von über 6 Mio. Euro gemäß Vorlage VO/1307/WP11-16 wird abgelehnt. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 21 von 26 Zur Beantwortung der Frage der Ersatznutzung des Grundstücks in zentraler Ortslage wird eine „Planungswerkstatt Hittfeld Mitte“ eingerichtet, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Orts- und Ratspolitik und eines externen Planungsexperten als Berater. In das Aufgabenfeld dieser Arbeitsgruppe sollen alle bekannten offenen Fragen um die gewerbliche und die wohnbauliche Entwicklung im Bereich zwischen Harburger Straße, Kirchstraße und Am Göhlenbach einbezogen werden, um einer scheibchenweisen und zunehmend eigentümerorientierten Planung zugunsten einer einheitlichen gemeindlichen Planung entgegenzuwirken. In den Beratungen soll außerdem geprüft werden, ob das „Burg-Grundstück“ z.B. für eine Senioren-, Wohn- und Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann (Antrag der CDU/FDP-Gruppe vom 08. Februar 2016). Das aus dem Ortsrat Hittfeld/Emmelndorf/Helmstorf/Lindhorst angeregte Projekt „Bürgertreff Hittfeld“ soll in eine konkrete Planung umgesetzt werden, um den Bedarfen der Hittfelder Bevölkerung nach einer ortsangepassten Versammlungs- und Begegnungs-einrichtung zu entsprechen. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 10.2 15 dagegen: 22 Enthaltung: 1 Ganzheitliche Sanierung der Burg Seevetal - Interfraktioneller Antrag seitens der Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler, SPD und Die Linke. vom 06.03.2016 Vorlage: VO/1307/WP11-16-2 Beschluss: Die im Rat vertretenen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SPD und Axel Bittner/Die Linke, beauftragen die Verwaltung, das vorgelegte Sanierungskonzept noch einmal zu überprüfen und die Ergebnisse zu den folgenden Prämissen dem Rat zur weiteren Entscheidung vorzulegen: In einen neuen Sanierungskonzept für die Burg Seevetal soll 1. eine weitere Nutzung der Burg als überregionales Veranstaltungszentrum für gewerbliche, kulturelle, private und kommunalpolitische Zwecke mit Gastronomie möglich sein. 2. der Bedarf im Sinne einer Nutzung auch als Dorfgemeinschaftshaus bei potentiellen örtlichen Nutzern (Vereine, Senioren, Jugendliche etc.) ermittelt und in einem Raumkonzept berücksichtigt werden. 3. eine Nutzungsoptimierung und Mehrzwecknutzung von Räumen, insbesondere Nebenräumen, möglich sein. 4. das Veranstaltungsmanagement in Räumlichkeiten der Burg untergebracht werden. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 22 von 26 Bei der Umsetzung dieses Prüfauftrages sollen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen besonders berücksichtigt werden. Möglichst niedrige Investitionskosten bei der Erstellung und möglichst geringe Unterhaltungskosten beim Betrieb sind anzustreben. Nutzungseinschränkungen für „dorfgemeinschaftliche“ oder gewerbliche Nutzungen sind dabei in Kauf zu nehmen. Daneben ist auch durch ergänzende Maßnahmen eine Verbesserung der Einnahmesituation, vorwiegend bei der gewerblichen Vermietung, anzustreben. Der Antrag wird dahin gehend erweitert, dass zu der Thematik ein Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung gebildet wird. Abstimmungsergebnis: dafür: 22 dagegen: 16 Enthaltung: 0 Im Anschluss an diese Abstimmung wird über den Antrag von Frau Bürgermeisterin Oertzen abgestimmt: Beschluss: Zur Lösung der aufgezeigten Probleme wird eine ergebnisoffenen Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung gebildet. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 11 16 dagegen: 22 Enthaltung: 0 Um- und Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Lindhorst - Vorstellung des Entwurfes und der Kostenschätzung Vorlage: VO/1302/WP11-16 Herr Kelterer erklärt, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, weil noch Beratungsbedarf zum Gesamtkonzept der Feuerwehr gesehen wird. Herr Wendt und Herr Lühmann weisen darauf hin, dass bereits seit Jahren über einen Um/Erweiterungsbau für die Lindhorster Wehr diskutiert werde. Die Wehr sei gut aufgestellt und benötige dringend mehr Räumlichkeiten. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Seevetal beschließt, das Feuerwehrgerätehaus Lindhorst gemäß dem anliegenden Entwurf umzubauen und zu erweitern. SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 23 von 26 Die über den bisherigen Haushaltsansatz notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Planungen zu beauftragen, damit spätestens im Frühjahr 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 12 33 dagegen: 4 Enthaltung: 1 Bebauungsplan Meckelfeld 38 "Pferdepensionsbetrieb Am Appenstedter Wäldchen" Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: VO/1287/WP11-16 Herr Rexrodt weist darauf hin, dass mit den Pensionsbetreibern eine vertragliche Vereinbarung (z.B. in Bezug auf Einfriedung und dauerhaftem Erhalt des Restwaldes) geschlossen wurde. Frau Somfleth bedauert, dass von der Fläche des „Wäldchens“ viel verloren gegangen sei. Aufgrund der Vereinbarung mit den Betreibern werde man der Beschlussempfehlung trotzdem folgen. Herr Nobis lehnt für seine Fraktion den Beschlussvorschlag ab. Der übriggebliebene Umfang des schützenswerten Wäldchens sei zu gering. Beschluss: 1. Der Rat beschließt, die in der Anlage aufgeführten „Entscheidungsvorschläge“ zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan MECKELFELD 38 „Pferdepensionsbetrieb Am Appenstedter Wäldchen“ zu beschließen. Satzungsbeschluss 2. Der Rat beschließt den Bebauungsplan MECKELFELD 38 „Pferdepensionsbetrieb Am Appenstedter Wäldchen“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 58 NKomVG als Satzung sowie die zugehörige Begründung und den Umweltbericht in der vorgelegten Fassung. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 13 33 dagegen: 5 Enthaltung: 0 Einrichten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, Grundsatzbeschluss Vorlage: VO/1316/WP11-16 Herr Rexrodt erklärt, dass der Landkreis unter einem hohen Siedlungsdruck (vor allem durch Zuzüge, Zuwanderung und demographischer Wandel zu mehr Ein- und Zweipersonenhaushalten) stehe. Es fehle vor allem an preisgünstigen Wohnungen. Um dem entgegenzuwirken, SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 24 von 26 gebe es Überlegungen, eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, bei der die Sparkasse Harburg-Buxtehude, der Landkreis und die kreiseigenen Kommunen Gesellschafter sind. Zielvorstellung sind landkreisweit ca. 1.000 Wohneinheiten bis zum Jahr 2020 (standardisiertes, typisches Bauen - keine Schlichtbauten). Die Gesellschaft benötige ein Stammkapital von ca. 45 Mio.€, die auf die Gesellschafter verteilt werden. Heute gehe es zunächst um einen Grundsatzbeschluss. Frau Somfleth stellt klar, dass schon seit Jahren bezahlbarer Wohnraum fehle und die Thematik lange Zeit auf allen politischen Ebenen ausgeblendet wurde. Frau Oertzen erklärt, dass intensiv an dem Thema weitergearbeitet werden müsse, auch in Seevetal gebe es hinsichtlich preisgünstigem Wohnungsbau Handlungsbedarf. Herr Dr. von Pannwitz warnt vor einer einseitigen Festlegung und stellt die Frage, ob öffentlicher Wohnungsbau sinnvoll ist. Allgemein wird bemängelt, dass momentan noch keine Angaben zu möglichen Kosten vorliegen. Die Ratsmitglieder einigen sich abschließend auf folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat der Gemeinde Seevetal beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten - mit Vor- und Nachteilen - zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sowie Alternativen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu ermitteln, die Ergebnisse in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: dafür: zu 14 38 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Bekanntgabe der Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes über die überörtliche Prüfung "Erhebung von Sondernutzungsgebühren; Ablösungsbetrag für Stellplätze" in der Gemeinde Seevetal gemäß §§ 1 bis 4 NKPG (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetzes) Vorlage: VO/1325/WP11-16 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Seevetal nimmt die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes über die überörtliche Prüfung “Erhebung von Sondernutzungsgebühren; Ablösungsbetrag für Stellplätze“ in der Gemeinde Seevetal gemäß §§ 1 bis 4 NKPG zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 25 von 26 dafür: 37 dagegen: 0 Enthaltung: 0 (Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Dr. Austrup.) zu 15 Anfragen an die Verwaltung - Keine - zu 16 Einwohnerfragestunde zu 16.1 Einwohnerfragestunde - Breitbandausbau Herr Hermann Maack verweist auf Zeitungsberichte über ein verbessertes Netzangebot in Seevetal und möchte wissen, warum Ramelsloh und Holtorfsloh immer noch unterversorgt sind. Frau Oertzen erklärt, dass die Telekom - zusätzlich zu dem bisherigen Angebot von Kabel Deutschland und EWE-Tel - ihr Netz ausgebaut hat und sog. „Vectoring“ anbietet (Glasfaserkabel). Dies gelte allerdings nur für die Gemeindeteile Hittfeld, Maschen und Fleestedt. Der Süden Seevetals sei leider nach wie vor nicht ausreichend versorgt. Dort sei auch seitens der Anbieter kein Ausbau vorgesehen. Frau Oertzen verweist hierzu auf die Beratungen unter TOP 8 „Breitbandausbau - Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Harburg“ und die Möglichkeit, sich an Förderprogrammen des Bundes und des Landes zu beteiligen. Vorsitz Protokollführung (Tumuschat-Bruhn) (Ullrich-Sargalski) SI/0Rat/0025/WP11-16 Ausdruck vom: 25.04.2016 Seite 26 von 26
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