Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6984 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6761 - Unterstützt die rot-grüne Landesregierung die Menschen in der Gemeinde Seevetal beim Neubau der Decatur-Brücke? Anfrage des Abgeordneten André Bock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 19.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 27.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 23.11.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die zum 1. Oktober angekündigte und vollzogene Vollsperrung der fast 800 m langen sogenannten Decatur-Brücke über Europas längstem Rangierbahnhof führt in der Gemeinde Seevetal weiter zu großer Unruhe. Besonders betroffen von dieser Vollsperrung sind die etwa 700 Hörstener, deren Wohnort durch die Vollsperrung praktisch von Maschen abgeschnitten ist. Die Verwaltung der Gemeinde kann dieses Problem nicht alleine lösen. Nach Auffassung kommunaler Vertreter vor Ort entfalten die Landesregierung und die Deutsche Bahn zur Lösung des Problems bisher keine Aktivitäten - und dies, obwohl vor einem Jahr Verkehrsminister Olaf Lies öffentlich der Bürgermeisterin von Seevetal seine ganze Unterstützung zugesagt hatte. Da die Decatur-Brücke stark beschädigt ist, muss sie abgerissen werden. Bis zum Neubau (Kosten ca. 30 Millionen Euro) steht die Gemeinde Seevetal vor der Herausforderung, die entstehenden Verkehrsprobleme zu lösen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits im Vorfeld der von der Gemeinde Seevetal veranlassten Brückensperrung hatte sich der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in verschiedenen Gesprächen u. a. mit Vertretern der Gemeinde, der Deutschen Bahn AG, des Landkreises Harburg und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) über gemeinsame Hilfestellungen zur Lösung der anstehenden Probleme im Zusammenhang mit der maroden Decatur-Brücke verständigt. Das Land selbst hat hierbei angeboten, die Gemeinde in Beratungsgesprächen durch die technische Fachbehörde NLStBV zu unterstützen, und eine Förderung im Rahmen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) in Aussicht gestellt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Neubaus der in kommunaler Baulast befindlichen DecaturBrücke einschließlich eines vorhergehenden Abrisses im Rahmen des NGVFG wurde bereits anerkannt. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6984 Zum Verfahren selbst wird angemerkt, dass vor einer Förderung u. a. unter den Gesichtspunkten der Bau- und Verkehrstechnik sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit intensiv geprüft wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen auch konkret vorliegen. Die zuständige Bewilligungsbehörde berät die Gemeinde Seevetal als Antragstellerin diesbezüglich bei Bedarf in allen Phasen der Planung. Wird das Vorhaben dann als förderfähig eingestuft, kann es mit Mitteln des Landes bezuschusst werden - und zwar in einer Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Verantwortung für die Planung und die Art der Bauausführung der Decatur-Brücke liegt allein bei der Gemeinde Seevetal, da es sich um ein rein kommunales Bauvorhaben handelt. Das Land hat keine Befugnis, in das Verfahren durch eine Weisung einzugreifen. Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes muss den Kommunen das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch in Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung ist die Eigenverantwortung der Gemeinden und Landkreise verankert. Von diesen Rechten macht die Gemeinde Seevetal Gebrauch, wenn sie über die Modalitäten des Abrisses und Neubaus der Decatur-Brücke oder eventuell auch über einen Verzicht auf die Erneuerung eigenverantwortlich entscheidet. 1. In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage in der Drucksache 17/5787 führt die Landesregierung aus, dass Verkehrsminister Lies für den künftigen Brückenneubau Mittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) in Aussicht gestellt habe. Ist mit der Bereitstellung eine konkrete Zusage an die Gemeinde Seevetal verbunden? Nein. 2. Wenn nein, wann und in welcher Form erfolgt eine solche Zusage? Eine konkrete Zusage kann erst nach Abschluss der in der Vorbemerkung genannten Prüfung des von der Gemeinde zu stellenden Antrags erfolgen, sofern die nach dem NGVFG erforderlichen Voraussetzungen dann tatsächlich erfüllt sind. Eine Zusage erfolgt grundsätzlich schriftlich durch die zuständige Bewilligungsbehörde. 3. Vor dem Hintergrund, dass aus Mitteln des NGVFG 35 Millionen Euro für ganz Niedersachsen zur Verfügung stehen: In welcher Höhe werden Mittel für den Neubau der Brücke in der Gemeinde Seevetal zur Verfügung stehen? Die für Zwecke des NGVFG zur Verfügung stehenden Mittel werden im jeweiligen Haushaltsplan des Landes ausgewiesen. Da der konkrete Zeitpunkt eines Brückenneubaus nicht bekannt ist, kann über die Höhe und den Zeitraum einer Zuwendung noch keine Aussage getroffen werden. 4. Wenn Mittel bereitgestellt werden: In welchem Zeitraum ist mit der Bereitstellung der Mittel zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Um für die Zeit von Abriss und Neubau der Brücke den Verkehr zu regeln, ist seitens der Gemeinde ein Verkehrskonzept zu erstellen. Inwiefern kann die Gemeinde dabei auf konkrete Unterstützung des Landes und der Deutschen Bahn bauen? Das Land wird im Rahmen seiner Betroffenheit an einem Verkehrskonzept mitwirken. Die Deutsche Bahn AG entscheidet eigenverantwortlich über eine Unterstützung des Konzepts. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode 6. Drucksache 17/6984 Wie beabsichtigt das Land konkret, die Planungen der Gemeinde zu begleiten? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine darüber hinaus gehende technisch-fachliche Beratung in grundsätzlichen Fragen zur alten und neuen Brücke durch die NLStBV ist bereits mehrfach erfolgt und kann weiterhin in Anspruch genommen werden. 7. In welcher Form werden die Landesregierung und die Deutsche Bahn die Gemeinde Seevetal dabei unterstützen, die Nachteile für die Hörstener und die Pendler abzumildern, die den Bahnhof Maschen erreichen müssen? Bislang sind keine konkreten Anfragen der Gemeinde Seevetal zur Erreichbarkeit des Bahnhofs Maschen an das Land herangetragen worden. Ebenso wenig ist bekannt, ob es entsprechende Anfragen der Kommune an die DB gibt. Nach fachlicher Beurteilung der NLStBV kann die Frage, ob eine Vollsperrung der Decaturbrücke aufgrund des Schadensbildes überhaupt zwingend erforderlich ist, erst beantwortet werden, wenn die in der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“ des Bundes formulierten Berechnungsverfahren in voller Bandbreite durchgeführt worden sind. Die hieraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, auf die Vertreter der NLStBV die Gemeinde mehrfach hingewiesen haben, sind bislang noch nicht ausgeschöpft worden. Insofern liegt es in der Hand der Gemeinde, eine entsprechende Teilnutzung des Bauwerks zu ermöglichen und damit Nachteile für die Betroffenen zu minimieren. (Ausgegeben am 30.11.2016) 3
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