17/6984 - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6984
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/6761 -
Unterstützt die rot-grüne Landesregierung die Menschen in der Gemeinde Seevetal beim
Neubau der Decatur-Brücke?
Anfrage des Abgeordneten André Bock (CDU) an die Landesregierung,
eingegangen am 19.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 27.10.2016
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der
Landesregierung vom 23.11.2016,
gezeichnet
Olaf Lies
Vorbemerkung des Abgeordneten
Die zum 1. Oktober angekündigte und vollzogene Vollsperrung der fast 800 m langen sogenannten
Decatur-Brücke über Europas längstem Rangierbahnhof führt in der Gemeinde Seevetal weiter zu
großer Unruhe. Besonders betroffen von dieser Vollsperrung sind die etwa 700 Hörstener, deren
Wohnort durch die Vollsperrung praktisch von Maschen abgeschnitten ist. Die Verwaltung der Gemeinde kann dieses Problem nicht alleine lösen. Nach Auffassung kommunaler Vertreter vor Ort
entfalten die Landesregierung und die Deutsche Bahn zur Lösung des Problems bisher keine Aktivitäten - und dies, obwohl vor einem Jahr Verkehrsminister Olaf Lies öffentlich der Bürgermeisterin
von Seevetal seine ganze Unterstützung zugesagt hatte.
Da die Decatur-Brücke stark beschädigt ist, muss sie abgerissen werden. Bis zum Neubau (Kosten
ca. 30 Millionen Euro) steht die Gemeinde Seevetal vor der Herausforderung, die entstehenden
Verkehrsprobleme zu lösen.
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf
hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das
Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bereits im Vorfeld der von der Gemeinde Seevetal veranlassten Brückensperrung hatte sich der
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in verschiedenen Gesprächen u. a. mit Vertretern der
Gemeinde, der Deutschen Bahn AG, des Landkreises Harburg und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) über gemeinsame Hilfestellungen zur Lösung
der anstehenden Probleme im Zusammenhang mit der maroden Decatur-Brücke verständigt. Das
Land selbst hat hierbei angeboten, die Gemeinde in Beratungsgesprächen durch die technische
Fachbehörde NLStBV zu unterstützen, und eine Förderung im Rahmen des Niedersächsischen
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) in Aussicht gestellt.
Die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Neubaus der in kommunaler Baulast befindlichen DecaturBrücke einschließlich eines vorhergehenden Abrisses im Rahmen des NGVFG wurde bereits anerkannt.
1
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6984
Zum Verfahren selbst wird angemerkt, dass vor einer Förderung u. a. unter den Gesichtspunkten
der Bau- und Verkehrstechnik sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit intensiv geprüft wird,
ob die rechtlichen Voraussetzungen auch konkret vorliegen. Die zuständige Bewilligungsbehörde
berät die Gemeinde Seevetal als Antragstellerin diesbezüglich bei Bedarf in allen Phasen der Planung. Wird das Vorhaben dann als förderfähig eingestuft, kann es mit Mitteln des Landes bezuschusst werden - und zwar in einer Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Verantwortung für die Planung und die Art der Bauausführung der Decatur-Brücke liegt allein
bei der Gemeinde Seevetal, da es sich um ein rein kommunales Bauvorhaben handelt.
Das Land hat keine Befugnis, in das Verfahren durch eine Weisung einzugreifen. Nach Artikel 28
Abs. 2 des Grundgesetzes muss den Kommunen das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch
in Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung ist die Eigenverantwortung der Gemeinden und
Landkreise verankert.
Von diesen Rechten macht die Gemeinde Seevetal Gebrauch, wenn sie über die Modalitäten des
Abrisses und Neubaus der Decatur-Brücke oder eventuell auch über einen Verzicht auf die Erneuerung eigenverantwortlich entscheidet.
1.
In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage in der Drucksache 17/5787 führt die
Landesregierung aus, dass Verkehrsminister Lies für den künftigen Brückenneubau
Mittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) in
Aussicht gestellt habe. Ist mit der Bereitstellung eine konkrete Zusage an die Gemeinde
Seevetal verbunden?
Nein.
2.
Wenn nein, wann und in welcher Form erfolgt eine solche Zusage?
Eine konkrete Zusage kann erst nach Abschluss der in der Vorbemerkung genannten Prüfung des
von der Gemeinde zu stellenden Antrags erfolgen, sofern die nach dem NGVFG erforderlichen Voraussetzungen dann tatsächlich erfüllt sind. Eine Zusage erfolgt grundsätzlich schriftlich durch die
zuständige Bewilligungsbehörde.
3.
Vor dem Hintergrund, dass aus Mitteln des NGVFG 35 Millionen Euro für ganz Niedersachsen zur Verfügung stehen: In welcher Höhe werden Mittel für den Neubau der Brücke in der Gemeinde Seevetal zur Verfügung stehen?
Die für Zwecke des NGVFG zur Verfügung stehenden Mittel werden im jeweiligen Haushaltsplan
des Landes ausgewiesen. Da der konkrete Zeitpunkt eines Brückenneubaus nicht bekannt ist, kann
über die Höhe und den Zeitraum einer Zuwendung noch keine Aussage getroffen werden.
4.
Wenn Mittel bereitgestellt werden: In welchem Zeitraum ist mit der Bereitstellung der
Mittel zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5.
Um für die Zeit von Abriss und Neubau der Brücke den Verkehr zu regeln, ist seitens
der Gemeinde ein Verkehrskonzept zu erstellen. Inwiefern kann die Gemeinde dabei auf
konkrete Unterstützung des Landes und der Deutschen Bahn bauen?
Das Land wird im Rahmen seiner Betroffenheit an einem Verkehrskonzept mitwirken. Die Deutsche
Bahn AG entscheidet eigenverantwortlich über eine Unterstützung des Konzepts.
2
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
6.
Drucksache 17/6984
Wie beabsichtigt das Land konkret, die Planungen der Gemeinde zu begleiten?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine darüber hinaus gehende technisch-fachliche Beratung in grundsätzlichen Fragen zur alten und neuen Brücke durch die NLStBV ist bereits mehrfach
erfolgt und kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
7.
In welcher Form werden die Landesregierung und die Deutsche Bahn die Gemeinde
Seevetal dabei unterstützen, die Nachteile für die Hörstener und die Pendler abzumildern, die den Bahnhof Maschen erreichen müssen?
Bislang sind keine konkreten Anfragen der Gemeinde Seevetal zur Erreichbarkeit des Bahnhofs
Maschen an das Land herangetragen worden. Ebenso wenig ist bekannt, ob es entsprechende Anfragen der Kommune an die DB gibt.
Nach fachlicher Beurteilung der NLStBV kann die Frage, ob eine Vollsperrung der Decaturbrücke
aufgrund des Schadensbildes überhaupt zwingend erforderlich ist, erst beantwortet werden, wenn
die in der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“
des Bundes formulierten Berechnungsverfahren in voller Bandbreite durchgeführt worden sind. Die
hieraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, auf die Vertreter der NLStBV die Gemeinde mehrfach hingewiesen haben, sind bislang noch nicht ausgeschöpft worden. Insofern liegt es in der
Hand der Gemeinde, eine entsprechende Teilnutzung des Bauwerks zu ermöglichen und damit
Nachteile für die Betroffenen zu minimieren.
(Ausgegeben am 30.11.2016)
3