Maklervertrag zwischen der Firma Jens Mörters Versicherungsmakler Hohwachter Weg 20a 22143 Hamburg und ....................................................................................................................................................... - Auftraggeber Maklerauftrag Der Auftraggeber betraut den Versicherungsmakler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten nach Maßgabe der beigefügten Allgemeinen Vertragsgrundlagen für den Versicherungsmakler-Vertrag. Diese Betreuung erstreckt sich auf bereits bestehende und künftige, von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse. Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherern ergeben sich aus der vom Auftraggeber erteilten Maklervollmacht. Alle Maßnahmen und Erklärungen, die für das Versicherungsverhältnis von grundsätzlicher Bedeutung sind, bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Vergütung Die Vergütung für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist in den Versicherungsprämien enthalten und für den Auftraggeber damit abgegolten. Ein Entgelt für darüber hinausgehende Leistungen bedarf der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Laufzeit Der Maklervertrag ist für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den Zeitraum eines Jahres, sofern er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Datenschutz Der Auftraggeber willigt ein, daß die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, daß diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungund Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Hamburg, den .................. ........................................................................................................... (Jens Mörters Versicherungsmakler) Datum, Unterschrift Auftraggeber:..................................................................................................... Allgemeine Vertragsgrundlagen für den Versicherungsmakler-Vertrag Rechtsstellung des Versicherungsmaklers Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler, der wirtschaftlich auf der Seite seines Auftraggebers steht, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. Pflichten des Versicherungsmaklers Dem Versicherungsmakler obliegt die Betreuung der Versicherungsangelegenheiten seines Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem Zusammenhang nimmt der Versicherungsmakler eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr. Vergütung Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich der Versicherer. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Vermittlung an Versicherer Der Versicherungsmakler deckt die Risiken seiner Auftraggeber bei am Markt eingeführten Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz haben oder eine Niederlassung unterhalten. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Versicherungsmakler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Versicherungen werden an Direktversicherer oder Versicherungsunternehmen, die dem Versicherungsmakler keine Vergütung gewähren, nicht vermittelt. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart. Zuschnitt des Versicherungsmaklers Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist namentlich auf die Betreuung der Versicherungsangelegenheiten privater und freiberuflicher Kunden sowie von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft ausgerichtet. Haftung Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt der Versicherungsmakler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen hat der Versicherungsmakler durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus dem Maklervertrag sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von € 1.000.000,-- beschränkt. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags. Rechtsgrundlagen Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im übrigen richten sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und gewohnheitsrechtlichen Regelungen sowie den maßgebenden aufsichtsbehördlichen Anordnungen und den Usancen. Maklervollmacht ..................................................................................................................................................... - Auftraggeber – bevollmächtigt die Firma Jens Mörters Versicherungsmakler Hohwachter Weg 20a 22143 Hamburg zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Maklervollmacht umfaßt insbesondere 1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen, 2. die Kündigung bestehender und den Abschluß neuer Versicherungsverträge, 3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, sowie die Empfangnahme von Geldzahlungen aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers, 4. die Erteilung von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler. Die gesamte Korrespondenz ist mit dem Versicherungsmakler zu führen. Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. ___________________________________ Datum, Unterschrift
© Copyright 2024 ExpyDoc