Maklervertrag - Jens Mörters

Maklervertrag
zwischen der Firma
Jens Mörters Versicherungsmakler
Hohwachter Weg 20a
22143 Hamburg
und
.......................................................................................................................................................
- Auftraggeber Maklerauftrag
Der Auftraggeber betraut den Versicherungsmakler mit der Wahrnehmung seiner
Versicherungsangelegenheiten nach Maßgabe der beigefügten Allgemeinen Vertragsgrundlagen für
den Versicherungsmakler-Vertrag. Diese Betreuung erstreckt sich auf bereits bestehende und künftige,
von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse.
Vollmacht
Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherern ergeben sich aus
der vom Auftraggeber erteilten Maklervollmacht.
Alle Maßnahmen und Erklärungen, die für das Versicherungsverhältnis von grundsätzlicher Bedeutung
sind, bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Vergütung
Die Vergütung für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist in den Versicherungsprämien enthalten
und für den Auftraggeber damit abgegolten.
Ein Entgelt für darüber hinausgehende Leistungen bedarf der ausdrücklichen gesonderten
Vereinbarung.
Laufzeit
Der Maklervertrag ist für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den
Zeitraum eines Jahres, sofern er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird.
Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, daß die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im
erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung
(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur
Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos
und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt
unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig
beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Der Auftraggeber willigt ferner ein, daß diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen
Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungund Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler
weitergeben.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an
Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsgestaltung
erforderlich ist.
Hamburg, den ..................
...........................................................................................................
(Jens Mörters Versicherungsmakler)
Datum, Unterschrift Auftraggeber:.....................................................................................................
Allgemeine Vertragsgrundlagen für den Versicherungsmakler-Vertrag
Rechtsstellung des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler, der wirtschaftlich auf der Seite
seines Auftraggebers steht, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
Pflichten des Versicherungsmaklers
Dem Versicherungsmakler obliegt die Betreuung der Versicherungsangelegenheiten seines
Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen
Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem Zusammenhang nimmt der
Versicherungsmakler eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr.
Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt
gewohnheitsrechtlich der Versicherer. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Vermittlung an Versicherer
Der Versicherungsmakler deckt die Risiken seiner Auftraggeber bei am Markt eingeführten
Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz haben oder eine
Niederlassung unterhalten. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es
dem Versicherungsmakler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige
Versicherer zu vermitteln.
Versicherungen werden an Direktversicherer oder Versicherungsunternehmen, die dem
Versicherungsmakler keine Vergütung gewähren, nicht vermittelt. Falls der Auftraggeber dies
ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart.
Zuschnitt des Versicherungsmaklers
Die
Tätigkeit
des
Versicherungsmaklers
ist
namentlich
auf
die
Betreuung
der
Versicherungsangelegenheiten privater und freiberuflicher Kunden sowie von Unternehmen der
mittelständischen Wirtschaft ausgerichtet.
Haftung
Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt der Versicherungsmakler mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen hat der Versicherungsmakler
durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers aus dem Maklervertrag sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten
Schadens auf den Betrag von € 1.000.000,-- beschränkt.
Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in
dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.
Rechtsgrundlagen
Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen.
Im übrigen richten sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
gewohnheitsrechtlichen Regelungen sowie den maßgebenden aufsichtsbehördlichen Anordnungen
und den Usancen.
Maklervollmacht
.....................................................................................................................................................
- Auftraggeber –
bevollmächtigt die Firma
Jens Mörters Versicherungsmakler
Hohwachter Weg 20a
22143 Hamburg
zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten
sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.
Diese Maklervollmacht umfaßt insbesondere
1.
die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den
jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden
Willenserklärungen und Anzeigen,
2.
die Kündigung bestehender und den Abschluß neuer Versicherungsverträge,
3.
die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler
vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der
Schadenregulierung, sowie die Empfangnahme von Geldzahlungen aus Versicherungsfällen
für Rechnung des Auftraggebers,
4.
die Erteilung von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler.
Die gesamte Korrespondenz ist mit dem Versicherungsmakler zu führen.
Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden.
___________________________________
Datum, Unterschrift