AGB Versicherungsmakler - LIFE Finanzservice GmbH

LIFE Finanzservice GmbH
A-5121 Ostermiething, Gewerbegebiet 2/1
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
GISA-Nummer: 28498582
SICHER DURCH IHR LEBEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen insbesondere unabhängig von Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge zwischen Versicherungsunternehmen
und dem Versicherungskunden. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten / betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrags tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden
zu verwahren.
Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen,
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag sowie einer Versicherungsmaklervollmacht mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Unternehmers.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den Versicherungsmaklervertrag. Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu
Grunde gelegt werden.
(2) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart
wird, örtlich auf Österreich beschränkt.
§ 2 Pflichten des Versicherungsmaklers
(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich dazu, mit dem Versicherungskunden eine angemessene
Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse im Zuge der Finanzanalyse ausschließlich auf seinen Angaben oder dem Versicherungsmakler übergebenen Urkunden
beruht und daher unrichtige oder unvollständige Angaben das Ausarbeiten eines entsprechenden
Deckungskonzepts verhindern. Weiter nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass sich die Interessenwahrung des Versicherungskunden bzw. die Ausarbeitung eines Deckungskonzepts auf die vom Versicherungskunden in der Finanzanalyse gewünschten Versicherungssparten beschränkt und eine darüber hinausgehende Interessenwahrung ausdrücklich nicht gewünscht und daher ausgeschlossen
ist
(2) Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht entsprechend seinen Bedürfnissen zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass sich seine Interessenwahrung grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt. Bei der Auswahl von Versicherungen können neben den Versicherungsleistungen und der
dafür vorgesehenen Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherers, Erfahrungen in der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die
Höhe eines Selbstbehalts sowie andere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einem Versicherer
als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
LIFE Finanzservice GmbH | A-5121 Ostermiething, Gewerbegebiet 2/1
Tel.: +43 6278 / 7980 - 0 | Fax: DW 4 | [email protected] | www.lifefinanzservice.at
FN: 424864a, LG Ried i.I. | DVR-Nr.: 4012785 | UID-Nr.: ATU69364715
Raiffeisenbank Geretsberg, IBAN: AT06 3411 8000 0002 7409, BIC: RZOOAT2L118
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Auswahl der Produktpartner gem. §28/3 Maklergesetz:
Die Pflicht des Versicherungsmaklers zur Ermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes wird
– sofern keine im Einzelfall anders lautende Sondervereinbarung vorliegt – auf die Produkte jener
lokalen Produktgeber beschränkt, die bei Produktpartnerbewertungen gemäß Qualitätsmanagementsystem positiv bewertet wurden und deren Abwicklungsverhalten bekannt ist. Die Vermittlung
von Versicherungsprodukten – insbesondere die Auswahl der Produktpartner und Produkte – erfolgt
nach folgenden Kriterien:
 Größe der Gesellschaft, entsprechendes Alter, Ruf der Gesellschaft
 Das Abwicklungsverhalten ist dem Versicherungsmakler bekannt und wird positiv bewertet
(Premiumpartner)
 Der Produktanbieter stellt für den Versicherungsmakler und seinen Klienten laufend Informationen zur Verfügung
Die ausgewählten Partner werden periodisch einer entsprechenden Beurteilung unterzogen. Die
aktuelle Premium Partnerliste ist den AGB angeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass kein umfassender Marktvergleich Basis der Erstellung dieser Partnerliste ist.
(3) Der Versicherungskunde ist damit einverstanden, dass es sich bei jeder Beratung durch den Versicherungsmakler um ein einmaliges Ereignis handelt. Soweit im Einzelfall keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, schuldet der Versicherungsmakler dem Versicherungskunden keine über
das jeweilige Beratungsgespräch hinausgehende laufende Beratung und es besteht insbesondere
keine Verpflichtung zur laufenden Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls zur Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des gesamten Versicherungsschutzes.
§ 3 Pflichten des Versicherungskunden
(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen des Versicherungskunden. Der Versicherungskunde ist dazu verpflichtet, diese Informationen und Unterlagen dem
Versicherungsmakler anzugeben oder vorzulegen, wobei den Versicherungsmakler keine Verpflichtung trifft, diese Angaben oder Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, soweit
diese nicht offenkundig unrichtig oder unvollständig sind.
(2) Der Versicherungskunde ist dazu verpflichtet, den Versicherungsmakler auf alle zur Beurteilung eines Risikos erforderlichen Gefahren und Umstände hinzuweisen insbesondere im Zuge einer vorvertraglichen Anzeigepflicht, wobei den Versicherungsmakler keine Verpflichtung trifft, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
(3) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, da dieser frühestens mit Vertragsbeginn und unter der Voraussetzung der Annahme durch den Versicherer zustande
kommen kann. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum entstehen kann. Sollten sich im Zuge der Risikoprüfung weitere Angaben oder Unterlagen des Versicherungskunden als erforderlich erweisen, ist der Versicherungskunde zu deren unverzüglicher Beibringung verpflichtet.
(4) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher im Sinne des KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich dazu, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers vom Versicherer übermittelten Versicherungsdokumente selbst auf Abweichungen vom Versicherungsantrag zu überprüfen
und Abweichungen gegebenenfalls dem Versicherungsmakler mitzuteilen.
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(5) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass der Versicherungsmakler in der Abwicklung eines Schadensfalls lediglich eine unterstützende Funktion wahrnimmt und dass der Versicherungskunde insbesondere alle gesetzlichen, bedingungsgemäßen und vertraglichen Verpflichtungen im
Schadensfall selbst zu erfüllen hat. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass der Versicherungsmakler keine Deckungs- oder Leistungszusage eines Versicherers bewirken oder beeinflussen kann.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Der Versicherungsmakler
ist nicht dazu verpflichtet, den Versicherungskunden darauf gesondert hinzuweisen, wie auch ansonsten jegliche Rechtsberatung durch den Versicherungsmakler generell ausgeschlossen ist.
§ 4 Zustellungen und Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse. In der
Übermittlung elektronischer Daten wie E-Mails oder SMS übernimmt der Versicherungsmakler keine
Haftung für Übertragungsfehler.
§ 5 Urheberrechte
(1) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept sowie alle in Zusammenhang damit verwendeten Unterlagen urheberrechtlich geschützte
Werke sind. Eine Vervielfältigung, Verarbeitung, Abänderung oder Ergänzung sowie die Weitergabe
an Dritte ist untersagt.
§ 6 Haftung
(1) Für bestehende Deckungslücken wird keine Haftung übernommen. Bis zur Besprechung Ihrer
Risikoanalyse und Ihres Deckungskonzeptes ist eine Haftung ausgeschlossen.
(2) Die Haftung des Versicherungsmaklers und seiner Erfüllungsgehilfen ist für die gesamte Geschäftsverbindung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hinsichtlich Personenschäden gilt keine Haftungsbeschränkung. Soweit eine Haftung des Versicherungsmakler und seiner Erfüllungsgehilfen entgegen dieser Vereinbarung oder aufgrund gesetzlich zwingender Regelungen zum Tragen kommt, ist der zu ersetzende
Schadenersatzanspruch der Höhe nach mit der jeweils aktuell geltenden Haftpflichtversicherungssumme iSd § 137c GewO begrenzt.
(3) Der Versicherungsmakler haftet nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von dem Versicherungskunden obliegenden Pflichten insbesondere der Ermittlung der Versicherungssumme resultieren, wenn die Versicherungssumme von Ihnen gewählt wurde, obwohl wir Sie auf eine möglicherweise
zu geringe Versicherungssumme hingewiesen haben. (Unterversicherung)
(4) Der Versicherungskunde hat den Versicherungsmakler unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminderungspflicht zu treffen.
(5) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag noch keinen
Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch das Versicherungsunternehmens bedarf. Der
Versicherungskunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherungsunternehmer ein ungedeckter Zeitraum entstehen
kann. Aus diesem Umstand kann eine Haftung des Versicherungsmaklers nicht abgeleitet werden.
(6) Voraussetzung für ein Haftungsverhältnis des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungskunden ist das Vorliegen eines schriftlichen Vermittlungsauftrages.
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(7) Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler verjähren nach 6 Monaten, nachdem
der Kunde oder der Anspruchsberechtigte den Schaden und Schädiger kannte oder kennen musste,
spätestens aber 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, sowie diese nicht innerhalb der
genannten Fristen gerichtlich geltend gemacht wurden. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Versicherungskunde erteilt bis auf Widerruf seine Einwilligung dazu, dass seine persönlichen
Daten automationsunterstützt vom Versicherungsmakler verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtung an Dritte auf elektronischem Wege unverschlüsselt weitergegeben
werden dürfen. Der Versicherungskunde erklärt ausdrücklich, gemäß §107 TKG mit Anrufen bzw.
Zusendungen von SMS, elektronischer Post oder Telefax-Nachrichten zu Werbezwecken einverstanden zu sein, sowie auch mit der elektronischen Verarbeitung seiner Daten. Diese Zustimmung
zu beiden Tätigkeiten kann jederzeit widerrufen werden.
(2) Der Versicherungsmakler ist dazu verpflichtet, vertrauliche Information, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Versicherungskunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten
gegenüber mit Ausnahme der Bestimmung des ersten Absatzes geheim zu halten. Jede Weitergabe
von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
§ 8 Rücktrittsrechte
(1) Hat der Versicherungskunde als Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Versicherungsmakler für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des
Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer
Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des
Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist
dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des
Vertrags. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt
auch für das Abgehen von dem Schriftlichkeitsgebot. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Konsumenten (§ 1 KSchG).
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte des Bevollmächtigungsvertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
(3) Erfüllungsort ist der Ort der Berufsniederlassung des Versicherungsmaklers. Bei Streitigkeiten ist
ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Ort der Berufsniederlassung des Versicherungsmaklers anzurufen, sofern im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Gegenüber Konsumenten (§1 KSchG) ist das sachlich zuständige Gericht am Ort ihres Wohnsitzes,
ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder ihrer Beschäftigung zuständig.
(4) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
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Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beschwerde über den Versicherungsmakler, deren Mitarbeiter
oder Dienstleistungen haben, kann die Beschwerde schriftlich, telefonisch, oder per E-Mail übermittelt
werden.
Qualitätssicherung LIFE Finanzservice GmbH:
Hr. Felber Christian
Tel: +43 6278 70903-0, +43 676 6325476,
Mail: [email protected]
Beschwerdestelle:
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt I/7 Stubenring 1, 1010 Wien
www.bmwfw.gv.at
Auskunft aus dem Vermittlerregister: http://www.versicherungsvermittler.brz.gv.at
Die AGB wurden ausgehändigt und sind desweitern auf unserer Firmen-Homepage ersichtlich.
www.lifefinanzservice.at
______________________
Ort, Datum
______________________________
Kundenunterschrift
Premiumpartnerliste:
Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG
ARAG SE
D.A.S. Rechtsschutz AG
Dialog Lebensversicherungs-AG
DONAU Allgemeine Versicherungs-AG
ERGO Versicherung AG
Finance-Life Lebensversicherung AG
Generali Versicherung AG
Gothaer Lebensversicherung AG
HDI Versicherung AG
Helvetia Versicherungen AG
Janitos Versicherung AG
Merkur Versicherung AG
MUKI VVaG
Nürnberger Versicherung AG
Oberösterreichische Versicherung AG
Österreichische Hagelversicherung VVaG
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Salzburger Landes-Versicherung AG
Standard Life Assurance Limited
Uniqa Versicherung AG
VAV Versicherungs-AG
VÖB DIREKT Versicherungsagentur GmbH
Wiener Städtische Versicherung AG
Wüstenrot Versicherungs-AG
WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Zürich Versicherungs-AG
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