Maklereinzelvertrag - Versicherungsmakler Werner Traut

Maklereinzelvertrag
Vertragsparteien/Vertragsgegenstand
Beauftragt den Makler
Werner Traut
Rindertanzstr. 7a
54290 Trier
mit der Vermittlung den nachstehend aufgeführten Versicherungsverträge:
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Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge/-bedürfnisse wünscht der Kunde nicht.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung der oben genannten
Versicherungsverträge des Privatversicherungsrechts einschließlich der Vorbereitung sowie nach
Abschluss dieser Verträge mit der Betreuung und Verwaltung, insbesondere der Mitwirkung bei
der Schadenregulierung.
2. Bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur
einbezogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
3. Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und steht wirtschaftlich auf der Seite
des Auftragsgebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
4. Der Makler ist als Versicherungsmakler bei der IHK zugelassen und mit der Vermittlernummer
D-3MMK-81UNM-78 bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V., 11052 Berlin
registriert. Dies kann wie folgt überprüft werden: Telefon 0180-500-585-0 (14 Cent pro Anruf aus
dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) oder
www.vermittlerregister.info.
5. Der Makler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den
Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte
oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten bzw. am Kapital des
Maklers.
§ 2 Leistungsumfang des Maklers
1. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz. Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich
eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und
Versicherern zugrunde. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts sind vor allem PreisLeistungs-Verhältnis des Versicherers, Bonität, Sicherheit, Bereitschaft zur Kulanz, Schnelligkeit
und Schadenabwicklung.
2. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in
deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt. Sofern die Art
der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen
auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche
Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer
oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren.
§ 3 Vollmachten
Der Makler ist befugt, den Auftraggeber zu vertreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der/den vom
Auftraggeber als gesonderte Urkunde/n erteilten Vollmacht/en. Diese ist/sind Anlage/n zu diesem
Vertrag.
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§ 4 Datenschutz
Die Rechte des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung des Auftraggebers. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag.
§ 5 Vertragsdauer
Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Von Seiten des Maklers aber
nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
§ 6 Vergütung
Die Versicherungsunternehmen tragen gewohnheitsrechtlich die Vergütung für die Vermittlungs- und
Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers in Form der Courtage, die als Bestandteil in die
Versicherungsprämie eingerechnet ist. Dem Auftraggeber entstehen keine weiteren Kosten. Hiervon
Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden.
§ 7 Haftung
1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten
auf einen Betrag von 1 Mio. Euro je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines
höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen,
die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab.
2. Wird der Maklervertrag beendet, verjähren die Ansprüche spätestens nach fünf Jahren. Die Frist
beginnt zum Schluss des Jahres, in dem der Maklervertrag beendet wurde.
§ 8 Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Ich stimme zu, dass der Versicherungsmakler per Telefon, Telefax, E-Mail oder sonstigen
Kommunikationsmitteln Kontakt mit mir aufnimmt, um mich über meine bestehenden Verträge,
notwendige Anpassungen oder auch neue Produktempfehlungen zu informieren.
Diese Einwilligung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – schriftlich widerrufen
werden. Sie gilt für alle bestehenden und zukünftigen Verträge des Maklers.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses
Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder
gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem
angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
3. Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Wittlich.
4. Der Auftraggeber kann sich bei Streitigkeiten mit dem Makler an folgende Schlichtungsstellen
wenden:
· Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
· Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Ort, Datum
Unterschrift (Makler)
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Unterschrift (Auftraggeber)
Maklervollmacht
Ich / Wir,
bevollmächtige(n) den Versicherungsmakler
Werner Traut, Rindertanzstr. 7a; 54290 Trier
und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung meiner / unserer Versicherungsverhältnisse,
zur Betreuung meiner / unserer oben genannten Versicherungsangelegenheiten sowie zur
Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.
Diese Vollmacht umfasst insbesondere
1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen
Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge
betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen.
2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten
Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
4. die Erteilung von Untervollmachten, an andere Versicherungsmakler, Versicherer bzw.
Maklerpools, insbesondere an die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH und die Wifo
Gruppe.
5. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.
6. Der Makler ist berechtigt, nicht in seinem Bestand bestehende Verträge auf sich oder einen
Kooperationspartner (insbesondere Volksbank Trier Versicherungs-Service GmbH, Wifo-Gruppe,
BCA, [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH) zu übertragen.
Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit
dem Makler in Kopie zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches
Gesetzbuch befreit. Die Vollmacht ist zeitlich unbefristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit
widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift ( Auftraggeber)
Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer sowie Maklerpools im
erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung
(zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an
Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre
Verbände übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags
auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und
Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, soweit dies zur
ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen
sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind.
Ort, Datum
Unterschrift (Auftraggeber)
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