Maklereinzelvertrag Vertragsparteien/Vertragsgegenstand Beauftragt den Makler Werner Traut Rindertanzstr. 7a 54290 Trier mit der Vermittlung den nachstehend aufgeführten Versicherungsverträge: __________ ________ _____________________ ______________________________ __________________________________________________________________________________________ Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge/-bedürfnisse wünscht der Kunde nicht. § 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung der oben genannten Versicherungsverträge des Privatversicherungsrechts einschließlich der Vorbereitung sowie nach Abschluss dieser Verträge mit der Betreuung und Verwaltung, insbesondere der Mitwirkung bei der Schadenregulierung. 2. Bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur einbezogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 3. Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftragsgebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. 4. Der Makler ist als Versicherungsmakler bei der IHK zugelassen und mit der Vermittlernummer D-3MMK-81UNM-78 bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V., 11052 Berlin registriert. Dies kann wie folgt überprüft werden: Telefon 0180-500-585-0 (14 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) oder www.vermittlerregister.info. 5. Der Makler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten bzw. am Kapital des Maklers. § 2 Leistungsumfang des Maklers 1. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz. Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts sind vor allem PreisLeistungs-Verhältnis des Versicherers, Bonität, Sicherheit, Bereitschaft zur Kulanz, Schnelligkeit und Schadenabwicklung. 2. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. § 3 Vollmachten Der Makler ist befugt, den Auftraggeber zu vertreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der/den vom Auftraggeber als gesonderte Urkunde/n erteilten Vollmacht/en. Diese ist/sind Anlage/n zu diesem Vertrag. Seite 1 von 3 zum Maklereinzelvertrag § 4 Datenschutz Die Rechte des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftraggebers. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. § 5 Vertragsdauer Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Von Seiten des Maklers aber nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. § 6 Vergütung Die Versicherungsunternehmen tragen gewohnheitsrechtlich die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers in Form der Courtage, die als Bestandteil in die Versicherungsprämie eingerechnet ist. Dem Auftraggeber entstehen keine weiteren Kosten. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden. § 7 Haftung 1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1 Mio. Euro je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. 2. Wird der Maklervertrag beendet, verjähren die Ansprüche spätestens nach fünf Jahren. Die Frist beginnt zum Schluss des Jahres, in dem der Maklervertrag beendet wurde. § 8 Einwilligung zur Kontaktaufnahme Ich stimme zu, dass der Versicherungsmakler per Telefon, Telefax, E-Mail oder sonstigen Kommunikationsmitteln Kontakt mit mir aufnimmt, um mich über meine bestehenden Verträge, notwendige Anpassungen oder auch neue Produktempfehlungen zu informieren. Diese Einwilligung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – schriftlich widerrufen werden. Sie gilt für alle bestehenden und zukünftigen Verträge des Maklers. § 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. 3. Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Wittlich. 4. Der Auftraggeber kann sich bei Streitigkeiten mit dem Makler an folgende Schlichtungsstellen wenden: · Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin · Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Ort, Datum Unterschrift (Makler) Seite 2 von 3 zum Maklereinzelvertrag Unterschrift (Auftraggeber) Maklervollmacht Ich / Wir, bevollmächtige(n) den Versicherungsmakler Werner Traut, Rindertanzstr. 7a; 54290 Trier und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung meiner / unserer Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung meiner / unserer oben genannten Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere 1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. 2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge 3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung. 4. die Erteilung von Untervollmachten, an andere Versicherungsmakler, Versicherer bzw. Maklerpools, insbesondere an die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH und die Wifo Gruppe. 5. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers. 6. Der Makler ist berechtigt, nicht in seinem Bestand bestehende Verträge auf sich oder einen Kooperationspartner (insbesondere Volksbank Trier Versicherungs-Service GmbH, Wifo-Gruppe, BCA, [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH) zu übertragen. Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch befreit. Die Vollmacht ist zeitlich unbefristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift ( Auftraggeber) Datenschutzerklärung Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer sowie Maklerpools im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind. Ort, Datum Unterschrift (Auftraggeber) Seite 3 von 3 zum Maklereinzelvertrag
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