Ausschreibung zum Kieler-Förde-Team-Cup 2015

Ausschreibung
zum Kieler-Förde-Team-Cup 2015
im Rahmen des Hafenfestes der WVM-Mönkeberg vom 11.-12.7.2015
1 Regeln
1.1.Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016“
festgelegt sind.
1.2.Die Regelungen für die Berufsschifffahrt in der Kieler Innenförde und die speziellen
Vorschriften in Kanalvorfeld des NOK sind zu beachten.
2 Werbung
2.1. Der Team-Cup ist die fünfte Wettfahrt des Jahres 2015 um den Fördecup. Die
teilnehmenden Yachten sollen bitte die Sponsorenfahne des „Fördecup 2015“ am
Achterstag fürhen. Weitere Werbung ist frei gestellt.
3 Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1.Der Team-Cup richtet sich an alle ambitionierten Freizeitsegler. Als fünfte
Jahreswettfahrt der Regattaserie um den Förde-Cup 2015 sind alle Teilnehmer herzlich
auch als Einzelstarter eingeladen.
3.2.Die Vergütung erfolgt nach Yardstick. Die Yardstickzahlen des DSV 2014 und
Revierlisten (z.B. Schwentine-Yardstickliste, Yardstickliste des Förde-Cup) werden
herangezogen. Die Vergabe der Yardstickzahl für ein gemeldetes Boot wird endgültig von
dem Veranstalter WVM festgelegt.
3.3.Die Meldung kann schriftlich über die e-mail Adresse [email protected]
erfolgen oder direkt im Regattabüro bis zum 11.7.2015 um 10.00 Uhr erfolgen.
3.4.Alle Teilnehmer sind herzlich willkommen ! Die Einzelplatzierung wertet für den FördeCup 2015. (siehe www.foerde-cup.de)
3.5.Für die Teilnahme am Kieler-Förde-Team-Cup 2015 melden drei Yachten für einen
Verein an der Kieler Förde.
4 Meldegebühr
4.1.Die Meldegebühr für ein Team beträgt 50,- Euro.
4.2.Für Einzelstarter wird ein Meldegeld von 15,- Euro erhoben.
Die Zahlung des Meldegeldes erfolgt mit der Anmeldung am Regattatag.
4.3.Die teilnehmenden Yachten dürfen vom 10.-12.7.2015 kostenlos im Sportboothafen
Mönkeberg zu Gast liegen. Liegeplätze am „Julius-Steg“ oder nach Zuweisung durch den
Hafenmeister Ernst „Ernie“ Boller.
5 Zeitplan
5.1.Geplant sind zwei Kurz-Wettfahrten am 11.7.2015 und eine Fördewettfahrt am 12.7.
Der Start zur ersten Wettfahrt mit Kängurustartverfahren (individuelle Startzeit) erfolgt
Samstag ab 11.30 Uhr.
5.2.Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die zweite Wettfahrt mit
Linienstart ist Samstag ab 13:30 Uhr.
5.3.Am Sonntag erfolgt ab 11:00 Uhr der Start zur Fördewettfahrt (11-15sm). Keine
Ankündigung nach 14:00 Uhr.
5.4.Die Preisverleihung erfolgt im Anschluss ab ca. 15:30 Uhr
6 Segelanweisungen
6.1.Die voraussichtliche Segelanweisung wird ab 10.7. am WVM-Vereinsheim ausgehängt.
6.2.Die endgültige Segelanweisung wird am Samstag, 11.7.2015 ab 10.30 Uhr an die sich
anmeldenden Bootsführer im Regattabüro im WVM-Vereinsheim ausgegeben.
7 Veranstaltungsort
7.1.Das Regattagebiet befindet sich in der Kieler Innenförde ungefähr südlich durch die
K3-Tonne und nördlich durch die Fahrwassertonne 12 begrenzt.
7.2.Die Bahnen führen überwiegend um feste Seezeichen der Kieler Innenförde, ergänzt
um ausgelegte Regattabojen.
7.3.Start und Ziel befinden sich jeweils vor der Außenmole des Sportboothafen
Mönkeberg.
8 Wertung
8.1.Es sind insgesamt 3 Wettfahrten vorgesehen ohne Streichergebnis.
8.2.Die Einzelwertung um den Hafenfestpokal der WVM 2015 wertet als
Ergebnis für den Förde-Cup 2015.
8.3.In der Team-Wertung kämpfen die Dreierteams der Kieler Förde um die
„Große Schale“, den Kieler-Förde-Team-Cup 2015.
9 Preise
9.1.Die Sieger in der Team-Wertung erhalten als Wanderpreis den Kieler-Förde-Team-Cup
2015.
9.2.Jedes Team erhält einen individuellen Erinnerungspreis an das Hafenfest der WVM
und den Team-Cup 2015.
9.3.Der Sieger der Einzelwertung erhält den Hafenfestpokal der WVM 2015.
9.4.Der Tagessieger in der Zwischenwertung wird am Samstag nach Wettfahrtende auf
dem Julius-Steg der WVM mit Stegbier geehrt.
10 Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung
für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des
gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder au s Sicherheitsgründen, Änderungen in
der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der
Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von de r persönlichen Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder
bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.
12 Weitere Informationen
Für PKW kann der Winterliegeplatz der WVM hinter dem Fähranleger als Stellplatz
geöffnet werden. Bei Bedarf bitte die Regattaleitung anrufen unter 0176-27447564.
Liegeplätze am Julius-Steg vor dem Wahrzeichen der WVM - dem Julius-Turm - können
von den Teilnehmern frei gewählt werden.
Für Boxenliegeplätze bitte den Hafenmeister Ernst „Ernie“ Boller kontaktieren.
Die WVM-Mönkeberg feiert am 11.-12.7.2015 ihr alljährliches Hafenfest mit Spaß, Spiel
und Scampi an Land. Teilnehmer und alle Seh-Leute sind herzlich eingeladen mit der
Wassersport Vereinigung Mönkeberg e.V. ein gaaaanz langes Wochenende zu feiern...
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme !
Eure WVM-Regatta-Abteilung
Dr. Gorch Stegen