Vorox®-Streugranulat Herbizid Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Packungsgröße: 6,25 g Propyzamid /kg (0,625 Gew.-%) Feingranulat (FG) GHS09 entfällt 044019-00 5 kg Trommel 044019-64 / SPU 20 kg Trommel Streumittel gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen ab 1. Standjahr Gebrauchsanleitung Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig. Anwendung Wirkungsweise Der im Vorox-Streugranulat enthaltene Wirkstoff Propyzamid (WMK1-Wirkungs mechanismus (HRAC-Gruppe): K1) wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Vorox-Streugranulat ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze. Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird Vorox-Streugranulat bei anhaltender Trockenheit gestreut, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter (mittlere Temperatur unter ca. 10° C) sichert die Wirkung. „Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen.“ Anwendungsempfehlungen in Ziergehölzen Gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Zier gehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode) im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor Austrieb der Gehölze, einsetzen (Novem ber-März). Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann Vorox-Streugranulat unbedenklich 466 Vorox®-Streugranulat über die Pflanzen gestreut werden. Der Boden muss zum Zeitpunkt der Anwendung schneeund eisfrei sein. Aufwandmenge: 4 kg/100 m² (40 g/m²) streuen (siehe Streubild), 1 Anwendung jährlich. Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. VoroxStreugranulat kann mit entsprechenden Spezialgeräten und Handstreuern ausgebracht werden. Eine besonders gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man – ähnlich wie beim Düngen – die Fläche mit der halbierten Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz). Streubild (Maßstab 1 : 1) Das Streubild hilft Fehler zu vermeiden. Schon durch Augenschein kann die Dosierung und die gleichmäßige Ausbringung auf der Fläche kontrolliert und damit der Erfolg abgesichert werden. Streubild von Vorox-Streugranulat Aufwandmenge: 4 kg/100 m² Einsatz auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind nach § 17 PflschG Vorox-Streugranulat ist durch sachkundige Anwender zur Anwendung gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen im Freiland auf folgen den gärtnerisch genutzten Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt. Zu diesen genehmigten Flächen gehören: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liege wiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport plätze Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Behandlung darf dabei nur durch manuelles Streuen mit einer zur gezielten Anwendung unterhalb der Ziergehölze erfolgen. 467 Vorox®-Streugranulat Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161) Gut bekämpfbar: Quecke, Deutsches Weidelgras, Honiggras-Arten, Einjährige Rispe, Schwingel, WiesenRispengras, Acker-Fuchsschwanzgras, Ehrenpreis-Arten, Gemeine Schafgabe, Hahnenfuß, Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Weiß-Klee. Ausreichend bekämpfbar: Brennnessel, Kamille,-Arten, Knaulgras, Gemeines Kreuzkraut Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Distel, Acker-Senf, Segge-Arten, Spörgel, Unkräuter der Familien der Korbblütler (z.B. Löwenzahn und Distel), Doldenblütler (z.B. Giersch und Bärenklau), Schmetterlingsblütler sowie Windengewächse. Folgende Gehölz-Arten wurden getestet und sind verträglich: Abies ssp. Larix decidua Acer campestre Ligustrum vulgare Acer platanoides Lonicera nitida Acer pseudo-platanus Mahonia aquifolium Alnus glutinosa Metasequoia glyptostroboides Amelanchier canadensis Picea abies (P. excelsa) Berberis buxifolia ‘Nana’ Picea glauca Berberis thunbergii Picea omorica Buxus Picea pungens glauca Calluna vulgaris Pinus leucodermis Carpinus betulus Pinus mugo (P. montana mughus) Cedrus atlantica glauca Pinus nigra Cephalotaxus fortunei Pinus strobus Chamaecyparis columnaris Pinus sylvestris Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’ Pinus wallichiana (P. griffithii) Chamaecyparis nootkatensis Podocarpus koreana Chamaecyparis obtusa Potentilla fruticosa Chamaecyparis pisifera Prunus avium Cornus alba ‘Sibirica’ Pseudotsuga menziesii (Douglasie) Corylus avellana Quercus rubra Cotoneaster dammeri Rhododendron ssp. Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’ Rhododendron japonicum (Azalea mollis) Cotoneaster horizontalis Rosa canina Cotoneaster praecox Rosa multiflora Cotoneaster salicifolius Rosa rugosa Crataegus monogyna Sorbus aucuparia Deutzia gracilis Spiraea X arguta Erica ssp. Symphoricarpos X chenaultii Euonymus fortunei var. radicans Syringa Fagus sylvatica Taxus baccata Forsythia Taxus cuspidata Ginkgo biloba Taxus X media 468 Vorox®-Streugranulat Hedera helix Ilex aquifolium Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’ Juniperus communis Juniperus horizontalis Juniperus sabina Juniperus squamata Juniperus virginiana Kolkwitzia amabilis Thuja occidentalis Thuja orientalis Thuja standishii Thujopsis dolobrata Torreya nucifera Tsuga candensis Viburnum opulus ‘Hancoock’ Weigela florida (W. Rosea) Ziergehölzarten, die Vorox-Streugranulat nicht vertragen, sind bisher nicht bekannt. Zur Beachtung Bei Flächen, die mit organischen Bodenabdeckungen, z.B. Rindenmulch, abgedeckt sind, ist eine Minderwirkung möglich, da diese Substrate einen Teil des Wirkstoffes absorbieren können. Nachbau Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für Nachbarkulturen Ein Überstreuen oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen, muss unbedingt vermieden werden. Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW705 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“ 469 Vorox®-Streugranulat Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund heitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand habung des Mittels. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Gewässerschutz NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Bienen und andere Nützlinge NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 470 Vorox®-Streugranulat Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf bewahren. Entsorgung Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab zugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = eingetragene Marke des IVA Sicherheitsdatenblatt 471
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