Vorox®Streugranulat - Spiess

Vorox®-Streugranulat
Herbizid
Wirkstoff:
Piktogramm: Signalwort: Packungsgröße:
6,25 g Propyzamid /kg (0,625 Gew.-%)
Feingranulat (FG)
GHS09
entfällt
044019-00
5 kg Trommel
044019-64 / SPU
20 kg Trommel
Streumittel gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke
und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen ab 1. Standjahr
Gebrauchsanleitung
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Anwendung
Wirkungsweise
Der im Vorox-Streugranulat enthaltene Wirkstoff Propyzamid (WMK1-Wirkungs­
mechanismus (HRAC-Gruppe): K1) wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen
Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation
sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Vorox-Streugranulat ist
von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze.
Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend
Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam
werden. Wird Vorox-Streugranulat bei anhaltender Trockenheit gestreut, ist die Wirkung
nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die
Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren
Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem
Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar.
In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter
(mittlere Temperatur unter ca. 10° C) sichert die Wirkung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen.“
Anwendungsempfehlungen in Ziergehölzen
Gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Zier­
gehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode)
im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor Austrieb der Gehölze, einsetzen (Novem­
ber-März). Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann Vorox-Streugranulat unbedenklich
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Vorox®-Streugranulat
über die Pflanzen gestreut werden. Der Boden muss zum Zeitpunkt der Anwendung schneeund eisfrei sein.
Aufwandmenge:
4 kg/100 m² (40 g/m²) streuen (siehe Streubild), 1 Anwendung jährlich.
Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. VoroxStreugranulat kann mit entsprechenden Spezialgeräten und Handstreuern ausgebracht
werden.
Eine besonders gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man – ähnlich wie beim
Düngen – die Fläche mit der halbierten Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz).
Streubild (Maßstab 1 : 1)
Das Streubild hilft Fehler zu vermeiden. Schon durch Augenschein kann die Dosierung und
die gleichmäßige Ausbringung auf der Fläche kontrolliert und damit der Erfolg abgesichert
werden.
Streubild von Vorox-Streugranulat
Aufwandmenge: 4 kg/100 m²
Einsatz auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind nach § 17
PflschG
Vorox-Streugranulat ist durch sachkundige Anwender zur Anwendung gegen einjährige
einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen im Freiland auf folgen­
den gärtnerisch genutzten Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt.
Zu diesen genehmigten Flächen gehören: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und
Liege­
wiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport­
plätze Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von
Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die Behandlung darf dabei nur durch manuelles Streuen mit einer zur gezielten Anwendung
unterhalb der Ziergehölze erfolgen.
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Vorox®-Streugranulat
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Quecke, Deutsches Weidelgras, Honiggras-Arten, Einjährige Rispe, Schwingel, WiesenRispengras, Acker-Fuchsschwanzgras, Ehrenpreis-Arten, Gemeine Schafgabe, Hahnenfuß,
Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Weiß-Klee.
Ausreichend bekämpfbar:
Brennnessel, Kamille,-Arten, Knaulgras, Gemeines Kreuzkraut
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Acker-Distel, Acker-Senf, Segge-Arten, Spörgel, Unkräuter der Familien der Korbblütler (z.B.
Löwenzahn und Distel), Doldenblütler (z.B. Giersch und Bärenklau), Schmetterlingsblütler
sowie Windengewächse.
Folgende Gehölz-Arten wurden getestet und sind verträglich:
Abies ssp.
Larix decidua
Acer campestre
Ligustrum vulgare
Acer platanoides
Lonicera nitida
Acer pseudo-platanus
Mahonia aquifolium
Alnus glutinosa
Metasequoia glyptostroboides
Amelanchier canadensis
Picea abies (P. excelsa)
Berberis buxifolia ‘Nana’
Picea glauca
Berberis thunbergii
Picea omorica
Buxus
Picea pungens glauca
Calluna vulgaris
Pinus leucodermis
Carpinus betulus
Pinus mugo (P. montana mughus)
Cedrus atlantica glauca
Pinus nigra
Cephalotaxus fortunei
Pinus strobus
Chamaecyparis columnaris
Pinus sylvestris
Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’
Pinus wallichiana (P. griffithii)
Chamaecyparis nootkatensis
Podocarpus koreana
Chamaecyparis obtusa
Potentilla fruticosa
Chamaecyparis pisifera
Prunus avium
Cornus alba ‘Sibirica’
Pseudotsuga menziesii (Douglasie)
Corylus avellana
Quercus rubra
Cotoneaster dammeri
Rhododendron ssp.
Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’
Rhododendron japonicum (Azalea mollis)
Cotoneaster horizontalis
Rosa canina
Cotoneaster praecox
Rosa multiflora
Cotoneaster salicifolius
Rosa rugosa
Crataegus monogyna
Sorbus aucuparia
Deutzia gracilis
Spiraea X arguta
Erica ssp.
Symphoricarpos X chenaultii
Euonymus fortunei var. radicans
Syringa
Fagus sylvatica
Taxus baccata
Forsythia
Taxus cuspidata
Ginkgo biloba
Taxus X media
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Vorox®-Streugranulat
Hedera helix
Ilex aquifolium
Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’
Juniperus communis
Juniperus horizontalis
Juniperus sabina
Juniperus squamata
Juniperus virginiana
Kolkwitzia amabilis
Thuja occidentalis
Thuja orientalis
Thuja standishii
Thujopsis dolobrata
Torreya nucifera
Tsuga candensis
Viburnum opulus ‘Hancoock’
Weigela florida (W. Rosea)
Ziergehölzarten, die Vorox-Streugranulat nicht vertragen, sind bisher nicht bekannt.
Zur Beachtung
Bei Flächen, die mit organischen Bodenabdeckungen, z.B. Rindenmulch, abgedeckt sind,
ist eine Minderwirkung möglich, da diese Substrate einen Teil des Wirkstoffes absorbieren
können.
Nachbau
Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen
erst im folgenden Herbst erfolgen.
Für Nachbarkulturen
Ein Überstreuen oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen,
muss unbedingt vermieden werden.
Wartezeit
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten
nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation,
Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW705 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
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Vorox®-Streugranulat
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und
reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
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Vorox®-Streugranulat
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­
zugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
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