Baubeschreibung Mühlenresidenz 1. ROHBAU 1.1 Gründung Die Gründung wird nach Tragfähigkeit des Bodens mit Stahlbetonfundament und Stahlbetonsohle mindestens aus Betongüteklasse C 20/25 mit konstruktiver Rissebewehrung geliefert. Gleichzeitig wird ein Fundamenterder zum Potentialausgleich aus verzinktem Bandstahl eingebaut. Wechselnden Bodenverhältnissen wird Rechnung getragen durch Gründungsverbesserungsmaßnahmen oder statische Verstärkung oder drainierende Anlagen oder adäquaten Oberflächenschutz. 1.2 Decken und Treppen EG- Decken bestehen aus einer Holzgurtkonstruktion. Sie sind aus Schallschutzgründen zum Nachbarhaus konstruktiv getrennt. EG/OG- Treppen bestehen aus einer massiven Kiefernoder Buchenholz-Konstruktion. 1.3 Mauerwerk Außenwände des EG und OG/DG bestehen aus einem 15 cm starken tragenden Hintermauerwerk aus Kalksandstein o. glw. Und bei Putzfassade mit 12 cm dicken, Außenseiten, hochwertigen Wärmedämmplatten und einer Putzschicht (Gesamtaufbau mind. 28 cm) oder bei Verblendfassade mit 8 cm dicken, außenseitigen, hochwertigen Wärmedämmplatten und einer Luftschicht zum Schutz vor Durchfeuchtung sowie der Verblendschale mit rustikaler Oberfläche (Gesamtaufbau mind. 38,5 cm) oder Teilflächen, wie z.B. Giebeldreieck, Gaubenflächen o.ä. mit kleinformatigen Faserzementschindeln, o.ä Haustrennwände werden aus zweischaligem Kalksandsteinmauerwerk, je 15 cm stark sowie 4 cm breiter Trennfuge erstellt. Alle verblendeten Außenwandflächen vor Hintermauerwerk erhalten 12 cm dicke Wärme-dämmplatten der Wärmeleitgruppe 035 als Kerndämmung. 1.4 Dach, Eindeckung, Dachentwässerung Hölzernes Sattel-, Pult-, Mansard-, Flach- oder Walmdach (auch höhenversetzt,) soweit möglich Binder-Konstruktion, entsprechend den Zeichnungen mit mind. 16 cm dicker, hochwertiger Wärmedämmung (WLG 035) in der Balkenlage (bei ausgebautem DG zusätzlich in der Sparrenlage) sowie darunter Sparschalung, Dampfsperre und Trockengipsbekleidung. Holzstärken nach aufgestellter Statik. Alle Hölzer werden nach den einschlägigen Normen imprägniert. Der Zugang zur Dach-Ausbau-Reserve (ohne Laufsteg) ist über eine Lukenklappe in Verbindung mit einer zusammenklappbaren Dacheinstiegstreppe gewährleistet. Die Dacheindeckung erfolgt mit Braas Harzer BIG-Pfannen o. glw. mit Unterspannbahn zum Schutz gegen Flugschnee und Schmelzwasser, bei flachen Dacheingängen ggf. mit Wellplatten aus Fasserzement o. glw. Rinnen und Fallrohre für die Ableitung von Regenwasser bestehen aus Zinkblech bzw. PVC. Die Dachanschlüsse werden nach örtlichen Gegebenheiten ausgeführt. Ansehnlicher Dachüberstand aus Kunststoff mit deckendem weißen Farbanstrich in einer Breite von mind. 40 cm (durch konstruktive Bedingungen bis zu 65 cm). 1.5 Schallschutz Schwimmender Estrich auf Wärme- im EG und Trittschalldämmung im OG, umlaufend an den Wänden schalltechnisch entkoppelt, zweischalige Haus-Trennwand sowie eine 4 cm breite Trennfuge und die konstruktive Trennung der ggf. Stahlbetondecken (bei Mehrgeschoss) zwischen den einzelnen Häusern gewährleisten ein Übertreffen der grundlegenden Anforderungen der Schallschutz-DIN 4109. 1.6 Wärmeschutz Die Dimensionierung der verschiedenen Dämmschichten erfolgt so großzügig, dass die Erfordernisse der Energie-Einsparverordnung 2009 erreicht werden. 2. AUSBAU 2.1 Innenwände und Innenputz Die Innenwände werden als Kalksandsteinmauerwerk o. glw. in verschiedenen Stärken nach statischer Berechnung ausgeführt. Alle Wände im EG und ggf. OG sowie in ggf. ausgebauten UG-Räumen, sofern sie nicht schon bearbeitungsfähig für den Maler sind, werden mit Kalkzement- (Bad und Gäste-WC) und Gipsspachtelputz versehen. Sonstige UG-Räume werden wischfest weiß gestrichen. Deckenflächen unter Holzgurt-Konstruktion erhalten eine Trockenbau-Bekleidung; bei Stahlbetondecken Gipsverputzung im EG/OG sowie in ausgebauten UG-Räumen, bei Stahlbeton-Fertigeileinsatz (Elementdecken) erfolgt Fugenfüllung. Sonstige UG-Decken bleiben unbehandelt. 2.2 Fenster Dreifachverglaste Fenster aus Kunststoff sind zur Belüftung der Räume mit Dreh- oder Drehkippflügeln ausgerüstet. Fenstertürelemente entsprechend den Zeichnungen, mit Drehkipptür und feststehenden, bis auf den Fußboden heruntergeführten Seitenteilen. 2flüglige Fenster werden ohne – 2 flüglige Fenstertüren beim Erker mit – Mittelpfosten mit besseren Licht- und Beweglichkeitseigenschaften ausgeführt. 2.3 Türen Hauseingangstür in Kunststoff mit Glasausschnitt, Türblatt mit Sicherheitszylinderschloss und einbruchhemmendem Türbeschlag (Drücker-/Außenknopfkombination). Klingelknopf neben der Tür. Innentüren: Türblätter mit weißer oder Buche- oder Ahorn-Holzstrukturierung in alle Räumen des UG, EG und OG/DG und Holzzargen in gleicher Ausführung einschließlich stilvoller Beschläge. 2.4 Glaserarbeiten Sämtliche Fenster, Fensterelemente und Außentüren erhalten, wenn nachfolgend nicht anders beschrieben, eine Isolierverglasung, welche von außen umlaufend versiegelt wird. Wohn- und Schlafräume in Klarglas, Bad und WC – sofern im EG – durchscheinend. Verglaste Haustürteile mit isolierglas. UG- Fenster erhalten Einfachverglasung. 2.5 Fensterbänke Innen: Marmor in erforderlicher Breite und Stärke – in Bad und Gäste-WC Fliesung. Vor Fensterelemente, die bis auf den Fußboden reichen, keine Fensterbänke, im Untergeschoss betonglatt oder Estrich- oder Betonfensterbank. Außen: Aluminiumfensterbänke, weiß, pulverbeschichtet. 2.6 Sanitäre Installation Die Abwasserleitungen werden einschl. aller Formstücke in Kunststoffrohr verlegt. Kalt- und Warmwasserleitungen in Verbundrohr Unicor o. glw., z. T. mit Isolierung. Die Armaturen sind messingverchromt in moderner zeitgemäßer Form. Alle Sanitär-Einrichtungsgegenstände in weiß. Bad 1 Duschwannenanlage – Markenfabrikat: Kaidewei o. glw. – 90 x 90 cm einschl. Wannenträger mit Einhebelbrausebatterie und ansonsten gleicher Ausrüstung 1 Badetuchhalter 1 Kristallporzellan-Waschtisch – Markenfabrikat: Villeroy & Boch - ,,Omnia`` o. glw., ca. 65 cm breit, mit verchromtem Ablaufventil, Excenter und Siphon, Einhebelmischbatterie mit Mousseur und Eckventil 1 Kristalspiegel ca. 100 x 60 cm 1 Handtuchhalter zweiarmig, verchromt 1 Handtuchring, verchromt 1 wandhängendes Tiefspül-WC – Markenfabrikant: Villeroy & Boch - ,,Omnia`` o. glw. mit Kunststoffsitz und tiefhängendem Spülkasten 1 verchromter Papierrollenhalter mit Deckel Küche Anschlussmöglichkeiten für Küchenspüle – AW, KW,WW Anschlussmöglichkeiten für Geschirrspülmaschine – KW 2.7 Elektro - Installation Die Ausführung aller elektrischen Anlagen erfolgt nach den zur Zeit der Ausführung gültigen VDE- und EVU- Vorschriften. Jedes Haus erhält die erforderliche Verteilung. Die Räume werden mit den erforderlichen Brennstellen, Schaltern und Steckdosen in elektro-weiß ausgestattet – Fabrikat: Busch-Jäger Duro 2000 SI o. glw. Schuhkosteckdosen sind vorgesehen in: Küche Geschirrspüler Wohn-/Esszimmer Elternzimmer Kinder-/Gäste-/Arbeitszimmer 6 Stück + 1 Stück für den 6 Stück 4 Stück je 4 Stück Hauswirtschaftsraum 3 Stück Bad 2 Stück Diele EG 3 Stück Für E-Herd wird eine Anschlussmöglichkeit auf gesondertem Stromkreis entsprechend den Vorschriften des E-Werkes vorgesehen. Brennstellen sind vorgesehen in / an: Wohnzimmer, Essbereich, Studio, Elternzimmer, Kind-/ Gäste-/Arbeitszimmer, Hauswirtschaftsraum, Küche, Diele, Bad, Dachgeschoss je 1 Stück in Ausschaltung Hauseingangsseite 1 Außenleuchtenanschluss Terrasse/Dachterrasse/Balkon/Loggia je 1 im (Wohn)-zimmer ausschaltbar Außensteckdose Je 1 Außenleuchtenanschluss Weitere Ausstattungen: Gong-Klingelanlage Im Wohnzimmer, Elternzimmer, Studio Kinder-/Gäste-/Arbeitszimmer Im Wohnzimmer, Elternzimmer, Studio Anschlussdose je 1 Telefon-/Internet-Leerdose je 1 Antennen-/Kabel- 2.8 Heizung Gas-Zentralheizung: Brennwert-Therme und Warmwasserspeicher, Markenfabrikat: Vaillant o. glw., alternativ Fern- oder Nahwärmeversorgung für Heizung und Warmwasser (im HTR, HWR oder UG – je nach technischem Konzept). Kompaktstation bleibt in der Regel Eigentum der Stadtwerke/Versorger. Eine Fußbodenwärmung mittels AufputzRücklauftemperatur-Begrenzer wird in allen Wohnräumen sowie in der Küche, Bad und separatem WC verbaut. Im Bad wird zusätzlich ein wandhängender Sprossenheizkörper verbaut. Die gesamte Anlage wird außentemperatur- und damit witterungsgeführt gesteuert. 2.9 Wandfliesen Das Bad erhält eine ca. 1,60 m hohe Verfliesung umlaufend aus Dekor-Keramikfliesen mit einer Bordüre, im Duschbereich in Türhöhe verfliest. Küche mit vier Reihen (ca. 60 cm) hohem Dekor-Fliesenschild im gesamten dargestellten Unterschrankbereich (in der Regel 3seitig). Keramischer Fußbodenbelag siehe 2.12. Die Innenfensterbänke sowie auch die Rohrkästen in Bad zur Verkleidung der Abfluß- und Entlüftungsrohre sind im Gewerk Fliesenarbeiten. 2.10 Malerarbeiten Alle Wand- Putzflächen sowie Deckenflächen werden nach Q3 verputzt und erhalten einen waschfesten, weißen Dispersionsfarbanstrich; Bereiche hinter Heizkörper, Sicherungskästen o. ä. erhalten Dispersionsfarbanstrich. Türblätter als fertigbehandelte, endlackierte Innentüren einschl. Zargen. Gipskartonflächen gespachtelt und nach Q3 verputzt. Geländer werden lackiert, soweit – z.B. im Außenbereich – die Metalle nicht hochwertig feuerverzinkt sind. Holzaußenteile erhalten einen deckenden weißen Anstrich. 2.11 Schlossarbeiten Verzinktes Geländer vor bodenständigen Fenstern im OG. Treppengeländer innen in Metallkonstruktion gestrichen mit Handlauf aus Stahl oder Holz. 2.12 Estriche und Fußbodenbeläge In allen Wohn- und Schlafräumen wird Vinylboden verlegt inkl. Hamburger Leisten auf gedämmtem, schwimmendem Estrich. Küche, Bad, und Diele, Hauswirtschaftsraum (EG) und Vorratsraum (EG) erhalten keramische Fliesen mit keramischen Sockeln. Fliesenverfugung grau/weiß. 2.13 Hauswirtschaftsraum (HWR) und Vorratsraum Auch diese Räume erhalten keramische Bodenbeläge. 1 Brennstelle in Ausschaltung. Der Hauswirtschaftsraum erhält 3 Steckdosen sowie die Anschlussmöglichkeit für die Therme. 2.14 Haustechnikraum (HTR) Im HTR befinden sich die zentrale Heizungsanlage sowie Warmwasser-Aufbereitungsanlage mit ausreichendem Speichervolumen zur Versorgung der gesamten Hauszeile. Sämtlicher Hauptzähler für Heizungsenergie, Warmwasserenergie und –Volumen sowie Trinkwasser sind hier installiert. Unabhängig davon befinden sich in jedem einzelnen Haus MietIndividualzähler für die Messung der jeweiligen Verbräuche aller Medien außer Strom – diese befinden sich im HTR. Die Erfassung und Umlegung der Kosten erfolgt durch einen Verwalter, dessen Entgelt im Vergleich zu den ökonomischen Einsparungen dieser modernen Technik gering ist. Der HTR selbst mit dem dazugehörigen Zuweg zählen zum Gemeinschaftseigentum, die Verrohrungsregelung wird – wie bei anderen Leitungen auch – durch Dienstbarkeit bedacht. 2.15 Ausbaumöglichkeit der Dach-Ausbau-Reserve Die Dach-Ausbau-Reserve ist über eine Lukenklappe in Verbindung mit einer zusammenklappbaren Dacheinstiegsleiter zugänglich. Der Ausbau selbst kann als Sonderwunsch bestellt werden. 3 AUSSENANLAGEN 3.1 Terrassen, Garten, Hauseingangsbereich Die Häuser erhalten vor dem Wohnzimmer eine ca. 40 m² große Terrasse, belegt mit Platten aus Naturstein mit Gefälle. Terrassen werden durch ein hölzernes Sichtschutzelement ca. 1,80 m hoch voneinander getrennt. Außensteckdosen, Außenwasserzapfhahn, Brennstelle mit Ausschaltung im Haus. Die RohPlanie wird mit dem anstehenden Oberboden durchgeführt. Anschluss an Nachbargelände – sofern erforderlich – durch Anböschung. Der Hauseingangsbereich ist mit einem metallenen Abtrittrost inkl. Sandfang ausgestattet. 3.2 Stellplatz Der Kfz-Stellplatz erhält eine Verbundpflasterung und ein Carport. 3.3 Sonstige Außenanlagen und Hausanschlüsse Die Zuwegung zu den Häusern werden mit grauen Betongehwegplatten befestigt. Gleichzeitig wird ein Stellplatz für die Mülltonnen mit grauen Betongehwegplatten ausgelegt und abgeschirmt. Die innere und äußere Grundstückerschließung – soweit erforderlich – mit vollständiger RW- und SW- Kanalisation bzw. geeigneter Abführung z. B. in Vorfluter oder Versickerung, inkl. Revisionsmöglichkeiten sowie sämtlicher Versorgungs-Hausanschlüsse außer privatem Telefon sind im Festpreis enthalten. Für die einwandfreie Funktion einer RWVersickerung sorgt der Käufer durch regelmäßiges Warten. 4 HINWEIS UND ÄNDERUNGEN Änderungswünsche der Käufer hinsichtlich der konstruktiven Ausführung sind möglich, müssen aber gemäß den Regelungen des Kaufvertrages schriftlich festgelegen werden. Sofern der Käufer nicht innerhalb der Standart-Ausstattungen wählt, vereinbart und rechnet er seine Ausstattung direkt mit den am Bau beteiligten Unternehmen ab. Allerdings können Änderungswünsche nur dann berücksichtigt werden, wenn dies der Baufortschritt zulässt und keine Verzögerungen in der Bauausführung entstehen. Zu einem gegebenen Zeitpunkt muss daher im Einzelnen abgestimmt werden, welche Möglichkeiten – verbunden mit welchem Aufwand – noch bestehen. Änderungen der ursprünglichen Planung, insbesondere bei Grundrissänderungen, können zu Abweichungen in Bezug auf die konstruktive Ausführung führen. Durch Änderungswünsche entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Die Verkäuferin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Erwerber die mit dem Erwerb verbundene Grunderwerbsteuer und die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt und die späteren Gebühren für die Übernahme in das Katasterverzeichnis (Gebäudeeinmessung) übernimmt und sie und sie nicht im Kaufpreis enthalten sind. Änderungen – sei es nach dem Prinzip der Gleichwertigkeit, der Gestaltung oder aufgrund behördlicher Auflagen – bleiben vorbehalten. Die in einzelnen Grundrissen und sonstigen Plänen vorgenommene zeichnerische Möblierung und Ausstattung (Einbauschränke), Küchen, Bäder, sonstige Zimmer, Außenanlagen) stellen lediglich einen Vorschlag dar. Zeichnerische Darstellungen, wie Perspektiven, Ortspläne o. ä. sind künstlerisch unverbindlich und dienen der Orientierung. Gestrichelte Darstellungen beziehen sich auf Zusatzausführungen. Stützen und Unterzüge können bei statischer Notwendigkeit sichtbar angeordnet sein. Die Übergabe / Abnahme erfolgt besenrein. Soweit Ausstattungsgegenstände oder Materialien durch die Angaben von Herstellern oder Fabrikanten nähe beschrieben werden, bleibt es der Verkäuferin vorbehalten, auch andere Produkte einsetzen zu können, sofern diese von gleichwertiger Qualität sind. Die wiedergegebenen Pläne, Maßen und Raumgrößen orientieren sich an den Bauantragszeichnungen der Architekten und korrelieren mit den Rohbaumaßen. Änderungen aufgrund der noch zu erstellenden Detailplanung hinsichtlich Ausführungszeichnungen o. ä. bleiben vorbehalten. Änderungen aufgrund von amtlichen Bauauflagen können notwendig werden. Diese universelle Baubeschreibung enthält auch Beschreibungen von im Einzelfall nicht kaufgegenständliche Bauteile – Ausführungen. Die Flächenermittlung basiert auf den DIN – Richtlinien resp. II. Berechnungs – Verordnung – wobei ergänzend zur Verdeutlichung die tatsächlichen (größeren) Flächen als ,,wahre Flächen`` informativ auch gerechnet und benannt sind – mit folgenden Besonderheiten: 1. Putzabzug = 0,5 % von der Wohnfläche. 2. Innenliegende Abstellräume zählen zur Wohnfläche. 3. Für Außenbereiche ( Terrassen/Pation/Freisitz, Dachterrasse, Balkon, Loggia o. ä.) gillt: überdachte Bereiche = Wohnfläche zu 1/2; nicht überdachte Bereiche = Wohnfläche zu ¼. 4. Flächen unter Treppen: a) Höhe größer als 2,0 m = volle Wohnfläche; b) Höhe 1,0 – 2,0 m = Wohnfläche zu 1/2; c) Höhe 0,0 – 1,0 m = keine Wohnfläche. 5. Dach-Ausbau Reserven: Flächenangaben bei der DIN – Ermittlung zwischen den 1mHöhenlinien gemessen, wobei Flächen zwischen 1 m und 2 m Höhe hälftig anzusetzen sind. Dahinter befindliche Stauraum-Flächen sind nicht mitgerechnet. Das Treppenauge ist stets übermessen. 6. Die Flächen zwischen den Türleibungen und Freiflächen unter Dachüberstände werden nicht in die Flächenermittlung einbezogen. o. glw. = oder gleichwertig z.B = zum Beispiel u. a. = unter anderen mind. =mindestens einschl. = einschließlich o. ä. = oder ähnlich WLG = Wärmeleitgruppe z.T.= zum Teil. EG = Erdgeschoss OG = Obergeschoss DG = Dachgeschoss UG = Untergeschoss ggf. = gegebenenfalls Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Irrtum und Änderungen sind nicht ausgeschlossen, Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Hinweise zum Trockenwohnen: Und nun noch ein Wort dazu, wenn die Mühen der Bauzeit überstanden sind und Sie und Ihre Familie Ihr neues Nest beziehen, soll die Freude über neues Heim natürlich ungetrübt erhalten bleiben. Dazu müssen wir noch einmal in die Bauzeit zurück. Da Ihr Haus massiv erbaut wurde, und heutzutage die relativ kurzen Bauzeiten vorteilhaft sind, stecken in Ihrer Wohnung noch ca. 25 cbm Wasser. Der kleinere Teil davon ist chemisch gebunden, aber der Hauptteil wird sich in den nächsten Monaten verflüchtigen. Diesen Prozess nennt man in der Fachsprache ,,Trockenwohnen´´. In dieser Zeit können eventuell optische Beeinträchtigungen, wie kleine Haarrisse in Wänden, Decken oder Fußboden (die keinesfalls die Standfestigkeit Ihrer Immobilie beeinträchtige) eintreten. Es kann auch zu Feuchtigkeitsflecken in Fensterlaibungen, Fensterecken, im Fußbodenbereich, hinter Schränken usw. oder sogar zu Schimmelbildung in diesen Bereichen kommen. All diese kleinen Schönheitsfehler können durch gezieltes und richtiges ,,Trockenwohnen´´ ganz bzw. teilweise verhindert werden. Dazu gehört, dass warme, durch Wasserdampf gesättigte Luft, durch täglich mehrmaliges Kurzzeitlüften (nicht nur durch das angekippte Fenster) und behutsames Dauerlüften nachts durch kalte trockene Luft ersetzt wird. Dies wird auch eine Menge Heizenergie sparen helfen. Der Trocknungsprozess wird durch offen bleibende Innentüren unterstützt.
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