Baubeschreibung für das Wohn- und Geschäftshaus, Dörpfeldstraße

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Baubeschreibung für das Wohn- und Geschäftshaus,
Dörpfeldstraße 5/ Anna-Seghers-Straße 110 in 12489 Berlin
als Anlage …. zum Kauf-/ Mietvertrag (……)
Es gilt folgende Baubeschreibung für die vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen.
Sollte sich aus dem Betriebszweck der Mieter die Notwendigkeit weitergehender oder geänderter
Leistungen ergeben, werden die Parteien diese Leistungen in einem gesonderten Nachtrag zum Vertrag schriftlich regeln, der sodann auch den finanziellen Ausgleich der geänderten Forderungen festlegt.
TEIL A:
Allgemeines
Das Grundstück Dörpfeldstraße 5/ Anna-Seghers-Straße 110 befindet sich im Stadtbezirk BerlinTreptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, gegenüber dem S-Bahnhof Adlershof.
Auf dem Grundstück wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss und
Wohneinheiten in den fünf Obergeschossen errichtet.
Der barrierefreie Zugang zu den jeweiligen Einheiten erfolgt über den Haupteingang mit anschließendem Foyer und befindet sich an der Dörpfeldstraße.
Von hier aus können die Wohnungen in den Obergeschossen über zwei Aufzugsanlagen, sowie das
Haupttreppenhaus erreicht werden. Zwei weitere Treppenhäuser sind als Flucht- und Rettungswege
vorgesehen.
Die Gewerbeflächen sind über die straßenseitigen Zugänge erreichbar.
Der Innenhof wird über eine Durchfahrt von der Anna-Seghers-Straße, sowie über das Foyer erschlossen. Dieser ist begrünt und wird im funktional erforderlichen Umfang (Zufahrt, Wege, Stellplätze für
PKW und ggf. Müllcontainer) mittels Pflasterung befestigt. Im Hofbereich sind 4 PKW-Stellplätze
(zulässige Gesamtmasse< 3,5t), davon 2 Stück rollstuhlgerecht, für temporäres Parken angeordnet.
Der Gesamteindruck wird durch die im südlichen Teil des Innenhofes angeordnete Grünfläche mit
integriertem Spielplatz abgerundet.
Das Gebäude ist teilweise unterkellert, hier sind Flächen für die Haustechnik sowie ein Fahrradabstellraum vorgesehen.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit des Gebäudes und der Wohnungen wird sich an der DIN 18040 Teil 2
orientiert. Daraus ergibt sich für Menschen mit Behinderung oder motorischen Einschränkungen,
sowie Personengruppen, welche Mobilitätshilfen oder einen Rollstuhl gebrauchen, eine deutliche
Nutzungserleichterung.
In einzelnen Punkten, in denen für Wohn- und Gewerbeflächen die Umsetzung der DIN nicht sinnvoll
erscheint, wird von den Festlegungen dieser abgewichen, z.B. werden die Türbeschläge sowie Bedienelemente mit einer Standardhöhe von 1,05 m ausgeführt.
Die baulichen Anforderungen, der zum Zeitpunkt der Bauantragseinreichung gültigen jeweiligen
Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik werden eingehalten. Ebenso die Anforderungen der EnEV 2014 mit den Regelungen bis zum 31.12.2015.
Die tragenden Konstruktionsteile werden gemäß Statik und bauphysikalischen Erfordernissen ausgeführt.
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TEIL B:
Rohbau/Fassade
Erdarbeiten/ Gründung/ Abdichtung
Alle erforderlichen Erdarbeiten, welche zur Errichtung des Gebäudes nötig sind, bspw. Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten, werden im Rahmen der Baumaßnahme übernommen.
Die Gründung des Objektes erfolgt unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens nach statischen
Erfordernissen. Als Material wird Stahlbeton verwendet. Falls es aufgrund des Grundwasserstands
erforderlich ist mittels wasserundurchlässiger Wanne. Die Abdichtung erdberührender Bauteile gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich erfolgt nach DIN 18195.
Wände/Decken
Die Außenwände der Geschosse werden gemäß Statik aus Stahlbeton bzw. Kalksandsteinmauerwerk
hergestellt. Die Trennwände zwischen Nutzungseinheiten werden unter der Berücksichtigung der
Statik, des Brand- und Schallschutzes, sowie sonstiger bauphysikalischer Erfordernisse in Massivoder Leichtbauweise errichtet. Als Materialien hierfür dienen Kalksandstein, Stahlbeton oder Gipskarton (Ständerwerk).
Sämtliche Geschossdecken werden entsprechend der geprüften Statik aus Stahlbeton gefertigt. Mögliche Fugen von verwendeten Halbfertigteilen werden im sichtbaren Bereich gespachtelt.
Die zulässigen Nutz- bzw. Verkehrslasten gelten nach den rechtlichen Bestimmungen der DIN 1055.
Lichte Raumhöhen
EG
ca. 3,80m (UK Rohdecke – in Teilbereichen Einschränkung der lichten Raumhöhe
durch statisch relevante Unterzüge, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen der darüber liegenden Einheiten)
ca. 2,60m (UK Rohdecke im Gewerbebereich über der Teilunterkellerung)
1.-3.OG
ca. 2,60m (UK Rohdecke – in Teilbereichen Einschränkung der lichten Raumhöhe
durch statisch relevante Unterzüge, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen der darüber liegenden Einheiten)
4.OG
ca. 2,80m (UK Rohdecke – in Teilbereichen Einschränkung der lichten Raumhöhe
durch statisch relevante Unterzüge, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen der darüber liegenden Einheiten)
ca. 2,60 m (UK abgehängte Decken)
5.OG
ca. 2,60m (UK Rohdecke – in Teilbereichen Einschränkung der lichten Raumhöhe
durch statisch relevante Unterzüge, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen)
Dachkonstruktion / Dacheindeckung
Die Ausführung der Dächer erfolgt als Flachdach (Warmdachkonstruktion bestehend aus Abdichtung,
Dämmschicht, Dampfbremse, Tragkonstruktion) mit mindestens 2% Gefälle, um anfallendes Niederschlagswasser abzuleiten.
Alle Dachflächen werden als Gründach mit extensiver Begrünung ausgeführt. Die Terrassenflächen
im 5.OG erhalten einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Das Gründach bietet viele ökologische
Vorteile (bspw. Feinstaubfilterung) und schützt die Dachabdichtung vor Extremtemperaturen, Hagel
und anderen Witterungseinflüssen.
Die Attika erhält eine Abdeckung aus gekantetem Aluminiumblech. Sämtliche auf der Fassade liegenden Fallrohre werden in Titanzinkblech ausgeführt.
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Fassade
Die Außenwände erhalten ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) entsprechend den bauphysikalischen Berechnungen. Die Farb- und Kontrastgestaltung erfolgt nach Vorgabe des Architekten. Teilbereiche werden nach Vorgabe des Architekten optisch kontrastierend, zum Beispiel durch Elemente
aus Naturstein, Blechverkleidung o.ä., gestaltet.
Balkone
Alle Balkone werden aus Stahlbeton gefertigt und ggf. mittels Isokörben thermisch getrennt.
Im Sinne eines barrierefreien Zugangs zu den Terrassen und Balkonen wird in Anlehnung an DIN
18040 Teil 2, ein schwellenfreier Austritt, mit einer max. Schwellenhöhe von 2 cm gewährleistet.
Diese Art der Ausführung stellt eine Sonderkonstruktion dar, die in Abweichung zur DIN 18195 und
den Fachregeln für Dächer und Abdichtungen (Fachdachrichtlinien) ausgeführt wird. Hier wird ein
zusätzlicher Entwässerungsrost vor den bodengleichen Fenstern und Türen vorgesehen, welcher
neben der obligatorischen Abdichtung zur gezielten Abführung des anfallenden Niederschlagswassers
dient.
Balkon- und Terrassenbeläge
Alle Terrassen und Balkone erhalten einen Belag aus Betonwerksteinplatten mit rutschhemmender
Oberfläche.
Fenster/Fenstertüren und Sonnenschutz
Die bodentiefen isolierverglasten Kunststofffenster, in hellem Grauton gemäß den Vorgaben des
Architekten, werden nach ENEV-Anforderung eingebaut.
In den Wohn- und Schlafräumen wird mindestens ein Fensterflügel mit Dreh-Kipp-Beschlag ausgeführt. Die feststehenden Brüstungsverglasungen werden entsprechend den „Technischen Regeln für
die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)“ ausgebildet. Als Beschläge kommen
Aluminiumbeschläge für Einhandbedienung zur Ausführung.
Innenfensterbänke, soweit vorhanden sind aus Naturstein, Außenfensterbänke bestehen aus Aluminiumblech mit Anti-Dröhn-Beschichtung.
Fenster, die direkter Sonneneinstrahlung (Hofseite) ausgesetzt sind, erhalten einen außen liegenden
Sonnenschutz in Form von Senkrechtmarkisen.
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TEIL C:
Wohnungen
Innenwände
Innenwände, soweit sie aus Mauerwerk bzw. Beton bestehen, werden verputzt. Die nichttragenden
Innenwände werden als Ständerwerk mit Beplankung aus Gipskarton (bei Erfordernis doppelt beplankt und/oder mit Dämmeinlage) ausgeführt.
Fußboden
Der Fußboden wird als schwimmende Estrichkonstruktion auf Trittschalldämmung (ggf. mit zusätzlicher Wärmedämmung), unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Statik sowie Schall- und
Wärmeschutz, ausgeführt.
Werden Fertigbadzellen eingesetzt, richtet sich der Bodenaufbau nach den Vorgaben des Herstellers. Der Boden im Bad erhält einen Fliesenbelag.
Die Räume innerhalb der Wohnungen - die Bäder ausgenommen - erhalten einen hochwertigen Laminat-Bodenbelag in Holzoptik und eine passende Sockelleiste.
Oberflächenbeschichtung
Die in der Oberflächenqualität Q3 gespachtelten Decken erhalten einen deckenden Anstrich mit
Dispersionsfarbe. An den Wänden wird Raufasertapete angebracht. Die Anstrichfarbe der Wände und
Decken ist weiß.
Im Küchenbereich wird zwischen Arbeitsplatte und Oberschränken ein Fliesenspiegel als Spritzschutz
gemäß Küchenplanung in Abstimmung zur Küche angebracht.
Das Bad wird nach den Vorgaben des Architekten wohnlich gestaltet. Der hier vorhandene Wandfliesenbelag wird im Bereich von Dusche, Waschtisch und Badheizkörper ca. 2,10m, ansonsten ca.
1,20m hoch geführt. Die Nische über dem WC erhält im Interesse der besseren Nutzbarkeit für mögliche Einrichtungsgegenstände, ebenso wie die ungefliesten Wandflächen, einen hellen Dispersionsfarbanstrich.
Tischlerarbeiten (Türen)
Maße und geometrische Anforderungen der Türen und Drückergarnituren, wie bspw. Durchgangsbreiten, richten sich nach der Architektenplanung unter Einhaltung der DIN 18040 Teil 2.
Die Wohnungseingangstür wird schallgedämmt und einbruchhemmend, unter Einhaltung der Brandschutzanforderungen, ausgestattet und gestaltet. Ein Weitwinkel-Türspion gehört zur Grundausstattung. Die Drückergarnitur besteht aus einer Schutzgarnitur mit gehärteter Stahleinlage und erhält
ein Profilzylinderschloss. Das Türblatt der Wohnungseingangstür sowie der Innentüren wird in einer
hellen Farbe gestaltet.
Die Drückergarnituren der Türen werden in Aluminium, Fabrikat „Hoppe“ oder glw., ausgeführt. Die
Badezimmertür erhält einen WC-Beschlag, welcher im Notfall von außen geöffnet werden kann.
Sonstige Wohnungstüren (nur bei 2- oder 3-Raum-Whg.) sind für Buntbart vorgerichtet.
Schlosser (Geländer und Absturzsicherung)
Die erforderlichen Absturzsicherungen an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen werden nach den
Gestaltungsvorgaben des Architekten hergestellt.
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Sanitär- und Badausstattung
Die Bäder werden in Anlehnung an das Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
Fachverband Fliesen, abgedichtet.
Die Ausführung der Bäder erfolgt barrierefrei nach DIN 18040 Teil 2.
Zur Badausstattung gehören ein wandhängendes Tiefspül-WC und ein Waschbecken. Die Ausführung
der Sanitärkeramik erfolgt in der Farbe weiß mit Unterputz-Elementen des Fabrikats „Keramag“
oder gleichwertig.
Als Waschtisch- bzw. Brausebatterie kommen verchromte Einhebelmischbatterien, Fabrikat „hansgrohe bzw. Grohe“ oder glw., welche mit einem Verbrühschutz ausgestattet sind, zur Ausführung.
Der bodengleiche Duschbereich mit Brausestangengarnitur erhält zusätzlich eine Duschvorhangstange als Winkelvorhangstange, mit Deckenhalter und Wandbefestigung.
Die Wände werden so ausgebildet, dass bei Bedarf Stütz- und Haltegriffe neben Sanitärelementen
nachgerüstet werden können.
Als möglicher Stellplatz für eine Waschmaschine mit einer Breite von 45cm wird ein Platz im Bad
vorgehalten, alternativ für einen Frontlader mit 60cm Breite in der Abstellfläche des Eingangsbereichs. Der Anschluss im Bad kann über die Anschlüsse des Waschbeckens erfolgen. Wird die Maschine im Abstellbereich platziert, sind die Zu- und Abläufe hierfür bereits installationsgerecht vorgesehen, die Anschlussvorrichtungen sind durch den späteren Mieter zu erbringen.
Elektro
Die Wohnungen erhalten eine separate Unterverteilung, welche im Bereich der Abstellfläche im
Eingangsbereich installiert wird.
Die Dimensionierung der Elektroinstallation erlaubt eine hohe Flexibilität. Die Ausstattung der Wohnung erfolgt mit Schaltern und Dosen namhafter Hersteller, Fabrikat „Gira bzw. Jung“ oder glw..
Die Schalter- und Bedienelemente werden abweichend von DIN 18040 Teil 2 in einer Höhe von 1,05m
über dem Fußboden angebracht.
Als Mindeststandard für die Elektroausstattung gilt:
Wohn-/Schlafzimmer
- 8x Steckdosen, 1x Antennendose, 1x Telefondose, 1x Leuchtenauslass (Decke)
Eingangs-/Küchenbereich
- 1x Steckdose, 1x Leuchtenauslass (Decke)
- im Küchenbereich Anschlüsse für: Kühlgerät, Kochfeld, Backofen, optionale Spülmaschine
und Oberschrankbeleuchtung gemäß Küchenplanung und zusätzlich 4x Steckdosen im Bereich der Arbeitsplatte
Abstellfläche
- 2x Steckdosen
Bad
- 2x Steckdosen, 2x Leuchtenauslass (1x Decke, 1x Wand),1xSteckdose für WA-Anschluss
Diele (wenn vorh.)
- 2x Steckdosen, 1x Leuchtenauslass (Decke)
Balkone und Terrassen
- 1x Steckdose, 1x Wandleuchte (von innen schaltbar)
Die Wohnung erhält eine Türwechselsprechanlage mit Öffnungsfunktion der Haupteingangstür.
Im Wohn-/Schlafzimmer (ggf. auch im dritten Zimmer) sowie im Eingangsbereich/Küche werden
batteriebetriebene Rauchmelder installiert.
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Heizung
Um eine schnellere Regulierung der Raumtemperatur zu ermöglichen wird die Wohnung mit einzelraumgesteuerten Heizkörpern (Plattenheizkörper), sowie einem Handtuchheizkörper im Bad, ausgestattet. Die Dimensionierung der Heizkörper erfolgt nach der Wärmebedarfsberechnung.
Lüftung
Der Lüftungsinstallation in der Wohnung liegt ein Lüftungskonzept nach geltenden Vorschriften zu
Grunde, dass einen ausreichenden Luftwechsel gewährleistet.
Die Be- und Entlüftung erfolgt über eine kombinierte Zu- und Abluftanlage mit integrierter Wärmerückgewinnung. Die Zuluftauslässe werden am Übergang zwischen Küche und Wohnen, die AbluftTellerventile im Bad angeordnet.
Einbauküche (optional)
Optionaler Bestandteil der Wohnung ist eine Einbauküche, die in der Regel offen an das Wohnzimmer angrenzt.
Die Einbauküche beinhaltet mindestens folgende elektrische Geräte namhafter deutscher Hersteller,
Fabrikat „Siemens“ oder glw.:
- Elektrobackofen mit Umluft- und Grillfunktion
- 2-Platten Glaskeramik-Kochfeld
- Einbaukühlschrank mit Gefrierfach (Nutzinhalt ca.114l)
- Umlufthaube
Ober- und Unterschränke bestehen aus Holzwerkstoffplatten, HPL-beschichtet in hellem Farbton.
Ein Unterschrank wird mit Schubladen und einem Ausziehtisch (Rapidtisch) ausgestattet, um eine
bessere Nutzbarkeit für Rollstuhlnutzer zu ermöglichen. Durch den begrenzten Raum kann die Unterfahrbarkeit von Spüle, Kochfeld und Arbeitsplatte nur eingeschränkt umgesetzt werden.
Die Arbeitsplatte ist ebenfalls HPL-beschichtet mit abgerundeter Vorderkante und eingelassener
Spüle mit Einhandmischbatterie. Spüle und Armatur sind ebenfalls von namhaften deutschen Herstellern, Fabrikat „Franke“ oder glw.
Zwischen Arbeitsplatte und Oberschränken wird ein Fliesenspiegel als Spritzschutz gemäß Küchenplanung in Abstimmung zur Küche angebracht.
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TEIL D:
Gewerbe
Die Gewerbeeinheiten werden für variable Gestaltungsmöglichkeiten und möglichst hohe Flexibilität
mit den hier beschriebenen baulichen Qualitäten vorgehalten.
Hierüber hinaus gehende Ausstattungswünsche werden in einer zusätzlichen detaillierten Ausbaubeschreibung geregelt.
Innenwände
Alle tragenden Innenwände, soweit sie aus Mauerwerk bzw. Beton bestehen, werden in der Qualitätsstufe 3 verputzt.
Decken
Die Stahlbetondecken werden in Sichtbeton, oder verputzt in der Oberflächenqualität Q3, hergestellt.
Fußboden
Der Fußboden wird als schwimmende Estrichkonstruktion auf Trittschalldämmung (ggf. mit zusätzlicher Wärmedämmung), unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Statik sowie Schall- und
Wärmeschutz, ausgeführt. Die Auslegung erfolgt für eine zulässige Verkehrslast von 5,00 KN/m².
Tischlerarbeiten (Türen)
Eventuelle innere Zugangstüren zu den Gewerbeeinheiten werden schallgedämmt und einbruchhemmend, unter Einhaltung der Brandschutzanforderungen, ausgestattet und gestaltet.
Die Drückergarnitur besteht aus einer Schutzgarnitur mit gehärteter Stahleinlage und erhält ein
Profilzylinderschloss.
Elektro
Es wird eine Zuleitung von der EVU-Messeinrichtung bis zu einem Übergabekasten innerhalb der
Gewerbeeinheit verlegt. Die Zuleitung ist für eine Leistung von 60 W/m² Mietfläche ausgelegt.
Die im Gebäude vorhandene Erschließung für Telekommunikations-/Fernmeldeanlage sowie die Antennenanlage wird ebenso bis zu einem Übergabepunkt innerhalb der Gewerbeeinheit geführt.
Heizung
Die Wärmeversorgung erfolgt über die zentrale Heizungsanlage entsprechend den gültigen Vorschriften, die Versorgungsleitungen für die Beheizung des Mietbereiches werden bis zu einem definierten
Übergabepunkt verlegt. Die Versorgungsleitungen sind so dimensioniert, dass die Heizlast für eine
Raumtemperatur von 20°C abgedeckt werden kann, die Medientemperaturen betragen 70°C für den
Heizungsvorlauf und 50°C für den Heizungsrücklauf.
An den Übergabepunkt anschließend, wird die Fläche durch Heizkörper (Plattenheizkörper) mit
Thermostat-Ventilen ausgestattet, die hauptsächlich an Fensterflächen installiert werden.
Änderungen und Ergänzungen der Heizungsanlage im Objekt, z. B. Installation von Heizkörpern, die
durch mieterseitige Sonderwünsche, insbesondere durch Einbauten, erforderlich werden und/oder
durch den Betrieb des Mieters bedingt sind, gehen zu dessen Lasten.
Sanitär
Für die Ausführung notwendiger Sanitäreinrichtungen, gemäß behördlicher Anforderungen (z.B. den
Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, usw.) werden Versorgungsleitungen für die Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung des Sanitärkernes an definierten Übergabepunkten Anschlüsse
zur Verfügung gestellt.
Lüftung
Die Mieteinheit wird durch Fensterlüftung (in der Regel zu öffnende Oberlichter) be- und entlüftet.
Es wird eine Abluftleitung zur Entlüftung des innen liegenden Sanitärkernes verlegt. Die Abluftleitung ist so dimensioniert, dass für den Sanitärkern ein Luftwechsel entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie gewährleistet wird.
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TEIL E:
Technische Erschließung
Hausanschlüsse
Die komplette Ersterschließung der notwendigen Medien wie Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abund Regenwasser, Telekommunikations- und Antennenanschluss wird durch den Verkäufer erbracht.
Aufzugsanlage
Die Aufzugsanlagen werden barrierefrei nach DIN 18040 Teil 2 bzw. DIN EN 81-70 erstellt. Die Aufzugskabine wird mit einem Spiegel ausgestattet, um das Aussteigen für Rollstuhlnutzer zu erleichtern. Dekorelemente und Bodenbelag werden nach den Vorgaben des Architekten gestaltet.
Verteilungsleitungen innerhalb des Gebäudes
Die Versorgung innerhalb des Gebäudes erfolgt über horizontale Verteilungsleitungen unter der Decke über dem Erdgeschoss, von denen die vertikalen Verteilungsleitungen in die, die Wohnungen
erschließenden, Schächte abgehen.
Die Absperr- und Regulierarmaturen sind im horizontalen Verteilungsnetz unter der Decke Erdgeschoss angeordnet.
Fernmeldeanlagen
Der Verkäufer installiert ein Fernmeldekabel (IY(St)Y4DA) von einem zentralen Übergaberaum bis
an die Telefondose. Die Beantragung und Installation von Kommunikationsanlagen wie Telefon, Telefax usw. ist vom Mieter, auf eigene Kosten, durchzuführen.
Antennenanlage
Die Versorgung des Objekts erfolgt durch den Anschluss an das Breitbandkabelnetz eines externen
Anbieters oder durch die Installation einer SAT-Anlage.
Sicherheitsbeleuchtung in den Allgemeinbereichen
Wenn durch behördliche Forderungen oder durch Auflagen aus der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzeptes eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage gefordert ist, wird diese entsprechend installiert.
Heizungsinstallation
Die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss mit Wärmetauscher. Die Regelung wird über Außentemperaturfühler und Zeitschaltprogramm gesteuert. Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt nach der Wärmebedarfsberechnung.
Sanitärinstallation
Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzähler werden von dem jeweiligen Abrechnungsunternehmen auf Mietbasis bereitgestellt.
Lüftungsinstallation
Für die Lüftungsinstallation in den Wohnungen (1.OG- 5.OG) wird eine zentrale Zu- und Abluftanlage
mit Wärmerückgewinnung installiert. Dafür notwendige Installationen werden zum Teil auf dem
Dach vorgesehen.
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TEIL F:
Allgemeine Ausstattung
Verkehrsflächen Allgemeinbereiche
Die Hauseingangstür ist eine elektrisch angetriebene Automatiktür mit Profilzylinder und Beschlägen
aus Aluminium.
Der Eingangsbereich ist mit einer Sauberlaufmatte ausgestattet.
Die Briefkastenanlage befindet sich am Eingangsbereich und wird in die Eingangsgestaltung integriert.
Im Treppenhaus werden die Treppenläufe in Stahlbeton hergestellt. Die Innengeländer werden dem
architektonischen Farb- und Gestaltungskonzept für das Treppenhaus angepasst.
Die Böden der allgemein zugänglichen Bereiche wie Eingangsbereich (Foyer) und Treppenhaus erhalten einen Feinsteinzeugbelag. Die allgemein zugänglichen Geschossflure werden mit einem Textilbelag ausgestattet. Die Wände erhalten einen Glattputz der Qualitätsstufe Q3.
Die Ausführung aller Oberflächen und Elemente erfolgt entsprechend dem Gestaltungs- und Farbkonzept des Architekten.
Funktionsräume (Haustechnik, Fahrradabstell- und allg. Abstellraum)
Die benannten Funktionsräume erhalten als Wand- und Deckenoberfläche einen wischfesten, hellen
Dispersionsanstrich sowie einen staubbindenden Anstrich mit Sockelausbildung auf dem Fußboden.
Müllstandsflächen
Die Flächen zur Aufstellung der Müllcontainer/ -tonnen befinden sich sichtgeschützt im Innenhof.