Stadt Weimar (Richtwerte)

Richtwerte für die Ermessensausübung
bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten und Heizkosten
im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II
Die angegebenen Beträge stellen Orientierungswerte dar, bei deren Überschreiten durch
die tatsächlichen Kosten im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden ist, ob dennoch
Angemessenheit gegeben ist.
Diese Entscheidungen sind im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung zu treffen.
Sofern die tatsächlichen Kosten darunter liegen, werden natürlich diese
berechnungsrelevant.
Haushaltsgröße
Personen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Wohnfläche
bis zu
m²
45
60
75
90
105
120
135
150
165
180
Grundmiete +
kalte
Nebenkosten
330,00
402,00
479,00
556,00
638,00
715,00
792,00
869,00
946,00
1023,00
darin enthalten
sind
bei 1,00 - 1,25
€/m²
für Nebenkosten
45,00 - 56,25
60,00 -75,00
75,00 - 93,75
90,00 - 112,50
105,00 - 131,25
120,00 - 150,00
135,00 - 168,75
150,00 - 187,50
165,00 - 206,25
180,00 - 225,00
Sofern eine dezentrale Warmwasserbereitung vorliegt und deshalb ein Mehrbedarf nach
§ 21 Abs. 7 SGB II anerkannt wird, errechnet sich der jeweilige Orientierungswert für
Heizkosten mit 1,00 €/m² mal der Wohnfläche.
(Heizkosten entsprechend Bundesheizkostenverordnung)