MFA Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages LF6 1. Schlechtleistung Hierunter ist eine mangelhafte Lieferung zu verstehen. Folgende Mängel sind möglich: Mangel Falschlieferung Rechtsmangel Fehlerhafte Ware Zuweniglieferung Falsche Werbeaussage Montagefehler des Verkäufers Falsche Montageanleitung Erklärung Ware z.B. in falscher Farbe geliefert Verkäufer ist nicht der Eigentümer Gerät funktioniert nicht; Gerät ist verkratzt falsche Menge geliefert Ware hat nicht die versprochenen Eigenschaften Verkäufer hat Ware falsch montiert Ware kann nicht korrekt zusammengebaut werden („IKEA-Klausel“) Sollte einer der genannten Fehler vorliegen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung. Der Verkäufer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn ihm dadurch zu hohe Kosten entstehen. Sollte dem Verkäufer ein Verschulden angelastet werden können, hat der Käufer zusätzlich das Recht auf Schadensersatz neben der Leistung. Das Recht auf Nacherfüllung (=Nachbesserung oder Neulieferung) und ggf. Schadensersatz hat der Käufer sofort. Nach einer angemessenen Frist kann der Käufer folgende Rechte geltend machen: Rücktritt (vom Kaufvertrag) Minderung (=Preisnachlass) Schadensersatz anstelle der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen (=Aufwendungen, die der Käufer mit Blick auf den Kaufvertrag getätigt hat) Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer den Mangel beanstanden (= „rügen“) Mängelrüge 2. Lieferungsverzug Der Verkäufer muss rechtzeitig liefern, das ist eine seiner Pflichten aus dem Kaufvertrag. Sollte er dies (schuldhaft) nicht tun, dann kommt er in Lieferungsverzug. (Nicht schuldhaft bedeutet, dass höhere Gewalt, z.B. Streiks oder Unwetter, die Lieferung verzögern oder verhindern.) Kalendermäßiges Lieferdatum: Ist ein solches im Kaufvertrag genannt, dann ist die Lieferung auch an diesem Tag fällig. Tags darauf kommt der Verkäufer automatisch in Lieferungsverzug. (Bsp.: „Lieferung am 27.4.2015“ oder „Lieferung in 14 Tagen“) Nicht kalendermäßiges Lieferdatum: Hier kommt der Verkäufer erst durch Mahnung des Käufers in Lieferungsverzug. (Bsp.: „Lieferung sofort“ oder „Lieferung baldmöglichst“) MFA Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages LF6 Rechte des Käufers bei Lieferungsverzug: Sofort: weiterhin auf Lieferung bestehen Schadensersatz für den Verzögerungsschaden Nach angemessener Nachfrist: Schadensersatz statt der Lieferung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Rücktritt vom Vertrag 3. Zahlungsverzug Ist auf der Rechnung ein Zahlungsdatum genannt, dann tritt der Zahlungsverzug natürlich direkt nach Ablauf dieses Datums ein. Sollte kein Datum genannt sein, dann tritt ein Zahlungsverzug automatisch nach 30 Tagen nach Empfang der Rechnung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Verkäufer das Recht, auf Zahlung zu bestehen und Schadensersatz zu verlangen. Schadensersatz bedeutet in diesem Falle die Zahlung von Verzugszinsen. Der Verzugszins beträgt 5% über dem Basiszinssatz der EZB. Dieser beträgt derzeit (April 2015) -0,83% (Minus!). Der Verzugszins beträgt also bis zur nächsten Änderung des Basiszinssatzes 4,17%. Der Verkäufer hat zudem mit angemessener Nachfrist folgende weitere Rechte: Rücktritt vom Vertrag Schadensersatz Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird häufig versucht, auf außergerichtlichem Wege zur Zahlung zu kommen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, dann geht der Verkäufer den gerichtlichen Weg (gerichtliches Mahnverfahren). 4. Annahmeverzug Sollte der Käufer die Ware nicht annehmen, ist der Verkäufer durch verschiedene Rechte geschützt: Er kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Ware in eigene Verwahrung nehmen und auf Abnahme klagen. Er kann die Ware öffentlich versteigern (Selbsthilfeverkauf). In allen Fällen muss der Käufer die Kosten, die zusätzlich entstehen, übernehmen.
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