17 Überblick Störungen Kaufvertrag - herr dick

MFA
Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages
LF6
1. Schlechtleistung
Hierunter ist eine mangelhafte Lieferung zu verstehen. Folgende Mängel sind möglich:
Mangel
Falschlieferung
Rechtsmangel
Fehlerhafte Ware
Zuweniglieferung
Falsche Werbeaussage
Montagefehler des Verkäufers
Falsche Montageanleitung
Erklärung
Ware z.B. in falscher Farbe geliefert
Verkäufer ist nicht der Eigentümer
Gerät funktioniert nicht; Gerät ist verkratzt
falsche Menge geliefert
Ware hat nicht die versprochenen Eigenschaften
Verkäufer hat Ware falsch montiert
Ware kann nicht korrekt zusammengebaut werden („IKEA-Klausel“)
Sollte einer der genannten Fehler vorliegen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung
oder Neulieferung.
Der Verkäufer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn ihm dadurch zu hohe Kosten entstehen.
Sollte dem Verkäufer ein Verschulden angelastet werden können, hat der Käufer zusätzlich
das Recht auf Schadensersatz neben der Leistung.
Das Recht auf Nacherfüllung (=Nachbesserung oder Neulieferung) und ggf. Schadensersatz
hat der Käufer sofort.
Nach einer angemessenen Frist kann der Käufer folgende Rechte geltend machen:
 Rücktritt (vom Kaufvertrag)
 Minderung (=Preisnachlass)
 Schadensersatz anstelle der Leistung
 Ersatz vergeblicher Aufwendungen (=Aufwendungen, die der Käufer mit Blick auf den
Kaufvertrag getätigt hat)
Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer den Mangel beanstanden (= „rügen“)
 Mängelrüge
2. Lieferungsverzug
Der Verkäufer muss rechtzeitig liefern, das ist eine seiner Pflichten aus dem Kaufvertrag.
Sollte er dies (schuldhaft) nicht tun, dann kommt er in Lieferungsverzug.
(Nicht schuldhaft bedeutet, dass höhere Gewalt, z.B. Streiks oder Unwetter, die Lieferung
verzögern oder verhindern.)
Kalendermäßiges Lieferdatum: Ist ein solches im Kaufvertrag genannt, dann ist die Lieferung
auch an diesem Tag fällig. Tags darauf kommt der Verkäufer automatisch in Lieferungsverzug. (Bsp.: „Lieferung am 27.4.2015“ oder „Lieferung in 14 Tagen“)
Nicht kalendermäßiges Lieferdatum: Hier kommt der Verkäufer erst durch Mahnung des
Käufers in Lieferungsverzug. (Bsp.: „Lieferung sofort“ oder „Lieferung baldmöglichst“)
MFA
Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages
LF6
Rechte des Käufers bei Lieferungsverzug:
Sofort:
 weiterhin auf Lieferung bestehen
 Schadensersatz für den Verzögerungsschaden
Nach angemessener Nachfrist:
 Schadensersatz statt der Lieferung oder
 Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Rücktritt vom Vertrag
3. Zahlungsverzug
Ist auf der Rechnung ein Zahlungsdatum genannt, dann tritt der Zahlungsverzug natürlich
direkt nach Ablauf dieses Datums ein.
Sollte kein Datum genannt sein, dann tritt ein Zahlungsverzug automatisch nach 30 Tagen
nach Empfang der Rechnung ein.
Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Verkäufer das Recht,
 auf Zahlung zu bestehen und
 Schadensersatz zu verlangen.
Schadensersatz bedeutet in diesem Falle die Zahlung von Verzugszinsen. Der Verzugszins
beträgt 5% über dem Basiszinssatz der EZB. Dieser beträgt derzeit (April 2015) -0,83% (Minus!). Der Verzugszins beträgt also bis zur nächsten Änderung des Basiszinssatzes 4,17%.
Der Verkäufer hat zudem mit angemessener Nachfrist folgende weitere Rechte:
 Rücktritt vom Vertrag
 Schadensersatz
 Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges wird häufig versucht, auf außergerichtlichem Wege zur
Zahlung zu kommen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, dann geht der Verkäufer den gerichtlichen Weg (gerichtliches Mahnverfahren).
4. Annahmeverzug
Sollte der Käufer die Ware nicht annehmen, ist der Verkäufer durch verschiedene Rechte
geschützt:
 Er kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
 Er kann die Ware in eigene Verwahrung nehmen und auf Abnahme klagen.
 Er kann die Ware öffentlich versteigern (Selbsthilfeverkauf).
In allen Fällen muss der Käufer die Kosten, die zusätzlich entstehen, übernehmen.