Was versteht man unter Lieferungsverzug (Nicht-Rechtzeitig-Lieferung)? Wenn eine bestellte Ware des Verkäufers nicht rechtzeitig geliefert wird, kann der Verkäufer in Lieferungsverzug geraten. Wann liegt ein Lieferungsverzug vor? • Bei Nichtlieferung trotz Fälligkeit, also abweichend vom vereinbarten Lieferzeitpunkt • nach einer Mahnung der Lieferung (Aufforderung der Lieferung mit Fristsetzung; entfällt bei Fixkauf) • wenn der Verkäufer Schuld an der verspäteten Lieferung ist • bei Selbstinverzugsetzung durch den Verkäufer (Verkäufer meldet selber das er nicht liefern kann) Wann liegt ein Verschulden des Verkäufers vor? • Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Verkäufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Fahrlässig heißt, der Verkäufer arbeitet nicht sorgfältig und vergisst z. B. den Auftrag des Kunden. • Vorsätzlich handelt er, wenn er den Auftrag absichtlich liegen lässt, um einen anderen Kunden vorzuziehen. • Der Verkäufer kommt nicht in Lieferungsverzug bei z.B. Hochwasser, Erdbeben oder Streik weil in diesen Fällen den Verkäufer keine Schuld trifft Rechte des Käufers bei Lieferungsverzug? Rechte des Käufers (ohne Nachfristsetzung)? • Lieferung verlangen (keine andere Bezugsmöglichkeit) • Lieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung verlangen (bei • Verzögerungsschaden) Rechte des Käufers (mit Nachfristsetzung)? • Lieferung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten (Käufer hat inzwischen günstigeres Angebot) • Lieferung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen (bei Verzögerungsschaden; der Käufer muss bei einem teureren Lieferer kaufen (Deckungskauf); der Lieferer muss die Mehrkosten ersetzen). Sonderfälle: Lieferungsverzug bei Teillieferungsverträgen • Rücktrittsrecht gilt auch für noch ausstehende Lieferungen Lieferungsverzug bei Fixkauf als Handelskauf • Erfüllung (muss dem Verkäufer gemeldet werden) • Rücktritt ohne Nachfrist egal ob Lieferungsverzug vom Verkäufer verschuldet ist oder nicht • Schadensersatz wenn der Verkäufer Schuld am Lieferungsverzug ist Lieferungsverzug bei Fixkauf als bürgerlicher Kauf • Ist der Verkäufer Schuld am Lieferungsverzug hat der Käufer alle Rechte wie beim Handelskauf • Ist der Verkäufer nicht Schuld am Lieferungsverzug kann der Käufer nur vom Vertrag zurücktreten, allerdings ohne eine Nachfrist Regelungen für Schadensersatz bei Lieferungsverzug Ermittelt wird der Schadensersatz nach: • konkretem tatsächlich entstandenem Schaden (incl. aller entstanden Kosten) • abstraktem Schaden (alle Kosten und der entgangene Gewinn) • Vertragsstrafe /Konventionalstrafe (Höhe des Schadensersatzes wurde vertraglich festgelegt)
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