Was ist unter einer Due Diligence zu verstehen?« - Ellen Braun

21_19 MANABuchhfragt
04.05.2004 14:44 Uhr Seite 21
SORTIMENT MANAGEMENT
FRAGEN SIE ELLEN BRAUN
»Was ist unter
einer Due Diligence
zu verstehen?«
Peter Gardill-Vaassen, 111 Bücher und mehr, München
käufer begründet seine Preisforderung mit der erfolgreichen Vergangenheit des Unternehmens. Weniger ertragreiche Geschäftsjahre
werden als Resultat außerordentlicher Einflüsse gewertet. Der potenzielle Käufer hebt hingegen
eher die künftigen Risiken hervor.
Im nächsten Schritt werden nun
die Angaben aus dem Executive
Summary auf Stichhaltigkeit und
Plausibilität geprüft. Der Käufer
will so viel Informationen wie
möglich erhalten, um nicht »die
Katze im Sack« zu kaufen. Er wird
sich also zum einen im Unternehmen umschauen, um die »soft
facts« zu spüren. Die »hard facts«
prüft er anhand der wesentlichen
Betriebsunterlagen, zum Beispiel:
■ Verträge
■ Jahresabschlüsse der vergangenen vier Geschäftsjahre
■ alle betriebswirtschaftlichen
Auswertungen des laufenden
Jahres
■ Plan-Erfolgrechnung des laufenden und kommenden Jahres
■ Personalaufstellung
■ Umsatzentwicklung nach Themengruppen
■ Gegenüberstellung der prozentualen Anteile am Umsatz, an
Regalmetern und Warenbestand nach Themengruppen
■ Altersstruktur der Warenbestände nach Einkaufsjahrgängen
[email protected]
■ Warenbestände nach Themengruppen / Warenumschlag
■ Entwicklung der Barkunden
und des Barumsatzes pro Kunde
■ Inventuren der vergangenen
drei Jahre
■ Ergebnis der letzten Betriebsprüfung
■ Übersicht der mietvertraglichen Konditionen
■ Detaildaten der Fläche
■ Aufstellung laufender Rechtsstreitigkeiten
■ Bonität und Qualifizierung der
Kundenaußenstände.
Haben auch Sie betriebswirtschaftliche
Fragen?
Senden Sie diese an
[email protected]. Ellen Braun
berät Sie im BÖRSENBLATT kostenlos.
Auch wenn Due Diligence sehr
»neudeutsch« klingt, kommt kein
Unternehmen heutzutage an dieb
ser Prüfung vorbei.
© privat
E
ine Due Diligence-Analyse
ist eine Sorgfaltsprüfung,
die jedem Unternehmenskauf vorausgeht. Dabei prüft der
Käufer die vom Verkäufer gemachten Angaben auf Plausibilität.
Bei der Anbahnung eines Kaufakts legt der Verkäufer nicht sofort
seine Bilanzen und Verträge dem
Käufer offen. Der Verkäufer fasst
die wesentlichen Daten in einem
Executive Summary (deutsch etwa: Vertrauliches Informationsmemorandum) zusammen, das er
dem potenziellen Käufer übergibt.
Grundlage für ein Executive
Summary ist immer ein so genannter Letter of Intent – eine
Kaufabsichtserklärung, die der Geheimhaltung unterliegt. Damit sichern sich beide Vertragspartner
Vertraulichkeit und Ernsthaftigkeit zu. Der Verkäufer dem Käufer,
dass er die Kaufabsicht vertraulich
behandelt und ernsthaft verkaufen will. Der Käufer dem Verkäufer, dass er die Daten vertraulich
behandelt und nicht nur »Informations-Shopping« betreibt.
Im Executive Summary erläutert
der Verkäufer die wesentlichen
Daten und Erfolgsfaktoren seines
Unternehmens, den Unternehmenswert und die Begründung
für den Verkaufspreis. Im Anfangsstadium der Verhandlungen wird
jede Partei zunächst eine Maximalposition beziehen. Der Ver-
Zur Person
Ellen Braun ist Diplom-Kauffrau in Bamberg. Sie berät Unternehmen der Buchbranche unter anderem in betriebswirtschaftlichen Fragen und betreibt im Internet die
Jobbörse www.bookjob.de
19-2004 börsenblatt
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