21_19 MANABuchhfragt 04.05.2004 14:44 Uhr Seite 21 SORTIMENT MANAGEMENT FRAGEN SIE ELLEN BRAUN »Was ist unter einer Due Diligence zu verstehen?« Peter Gardill-Vaassen, 111 Bücher und mehr, München käufer begründet seine Preisforderung mit der erfolgreichen Vergangenheit des Unternehmens. Weniger ertragreiche Geschäftsjahre werden als Resultat außerordentlicher Einflüsse gewertet. Der potenzielle Käufer hebt hingegen eher die künftigen Risiken hervor. Im nächsten Schritt werden nun die Angaben aus dem Executive Summary auf Stichhaltigkeit und Plausibilität geprüft. Der Käufer will so viel Informationen wie möglich erhalten, um nicht »die Katze im Sack« zu kaufen. Er wird sich also zum einen im Unternehmen umschauen, um die »soft facts« zu spüren. Die »hard facts« prüft er anhand der wesentlichen Betriebsunterlagen, zum Beispiel: ■ Verträge ■ Jahresabschlüsse der vergangenen vier Geschäftsjahre ■ alle betriebswirtschaftlichen Auswertungen des laufenden Jahres ■ Plan-Erfolgrechnung des laufenden und kommenden Jahres ■ Personalaufstellung ■ Umsatzentwicklung nach Themengruppen ■ Gegenüberstellung der prozentualen Anteile am Umsatz, an Regalmetern und Warenbestand nach Themengruppen ■ Altersstruktur der Warenbestände nach Einkaufsjahrgängen [email protected] ■ Warenbestände nach Themengruppen / Warenumschlag ■ Entwicklung der Barkunden und des Barumsatzes pro Kunde ■ Inventuren der vergangenen drei Jahre ■ Ergebnis der letzten Betriebsprüfung ■ Übersicht der mietvertraglichen Konditionen ■ Detaildaten der Fläche ■ Aufstellung laufender Rechtsstreitigkeiten ■ Bonität und Qualifizierung der Kundenaußenstände. Haben auch Sie betriebswirtschaftliche Fragen? Senden Sie diese an [email protected]. Ellen Braun berät Sie im BÖRSENBLATT kostenlos. Auch wenn Due Diligence sehr »neudeutsch« klingt, kommt kein Unternehmen heutzutage an dieb ser Prüfung vorbei. © privat E ine Due Diligence-Analyse ist eine Sorgfaltsprüfung, die jedem Unternehmenskauf vorausgeht. Dabei prüft der Käufer die vom Verkäufer gemachten Angaben auf Plausibilität. Bei der Anbahnung eines Kaufakts legt der Verkäufer nicht sofort seine Bilanzen und Verträge dem Käufer offen. Der Verkäufer fasst die wesentlichen Daten in einem Executive Summary (deutsch etwa: Vertrauliches Informationsmemorandum) zusammen, das er dem potenziellen Käufer übergibt. Grundlage für ein Executive Summary ist immer ein so genannter Letter of Intent – eine Kaufabsichtserklärung, die der Geheimhaltung unterliegt. Damit sichern sich beide Vertragspartner Vertraulichkeit und Ernsthaftigkeit zu. Der Verkäufer dem Käufer, dass er die Kaufabsicht vertraulich behandelt und ernsthaft verkaufen will. Der Käufer dem Verkäufer, dass er die Daten vertraulich behandelt und nicht nur »Informations-Shopping« betreibt. Im Executive Summary erläutert der Verkäufer die wesentlichen Daten und Erfolgsfaktoren seines Unternehmens, den Unternehmenswert und die Begründung für den Verkaufspreis. Im Anfangsstadium der Verhandlungen wird jede Partei zunächst eine Maximalposition beziehen. Der Ver- Zur Person Ellen Braun ist Diplom-Kauffrau in Bamberg. Sie berät Unternehmen der Buchbranche unter anderem in betriebswirtschaftlichen Fragen und betreibt im Internet die Jobbörse www.bookjob.de 19-2004 börsenblatt | 21
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